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Betriebliche Alters­vorsorge | Pro B Saarbrücken

Betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitgeber

Betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber muss Entgeltumwandlung ermöglichen – unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Wir sorgen dafür, dass das rechtssicher umgesetzt, sauber dokumentiert und für Ihre Mitarbeiter verständlich ist.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Bestehendes berücksichtigenNicht automatisch alles neu aufbauen.
Mitarbeiter verständlich informierenKlare Abläufe statt Fachbegriffe.
Laufende BetreuungAuch bei späteren Änderungen ansprechbar.
Bestehende bAV zuerst erfassen
Arbeitgeberprozess im Mittelpunkt
Persönlich in Saarbrücken
Laufende Betreuung

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zur bAV für Arbeitgeber

Kurz und sachlich: Welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie der Zuschuss funktioniert und wie eine Bestandsaufnahme bei Pro B abläuft.

Was ist eine betriebliche Alters­vorsorge?

Zusätzliche Versorgung über den Arbeitgeber – meist finanziert aus umgewandeltem Bruttoentgelt.

Die betriebliche Alters­vorsorge, kurz bAV, ist eine Zusatzversorgung, die über das Arbeitsverhältnis organisiert wird. Beschäftigte erhalten dabei eine Zusage auf spätere Leistungen, die der Arbeitgeber entweder selbst finanziert oder über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt aufbaut. Weil die Beiträge vor Steuern und Sozialabgaben abgehen, ist der Aufwand aus Nettosicht geringer als bei einer privaten Vorsorge; im Rentenbezug fallen dafür Steuern und in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung an. Der Gesetzgeber sieht mehrere Durchführungswege vor, in der Praxis überwiegt die Direktversicherung. Für den Betrieb ist die bAV zugleich ein Instrument der Mitarbeiterbindung – und ein Prozess, der dauerhaft gepflegt werden muss.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Entgeltumwandlung ermöglichen, Zuschuss leisten und für die Zusage einstehen.

Arbeitgeber haben mehrere Pflichten. Erstens müssen sie Beschäftigten auf Verlangen Entgeltumwandlung ermöglichen – der Anspruch besteht unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Zweitens ist auf umgewandelte Beträge ein Arbeitgeberzuschuss zu leisten, soweit durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Drittens gilt die sogenannte Einstandspflicht: Der Arbeitgeber haftet dafür, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden, auch wenn der gewählte Versorgungsträger sie nicht in voller Höhe erfüllt. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben bei Ein- und Austritten, Elternzeit, Gehaltsänderungen und der Dokumentation. Genau an diesen Stellen entsteht der Aufwand, den wir strukturieren. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

In der Regel 15 Prozent des umgewandelten Betrags – sofern Sozialabgaben eingespart werden.

Wandeln Beschäftigte Entgelt in eine bAV um, sparen Arbeitgeber auf diesen Betrag Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis ist weiterzugeben: Der gesetzliche Zuschuss beträgt grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit tatsächlich Beiträge eingespart werden. Liegt das Entgelt über den Beitragsbemessungsgrenzen, kann die Ersparnis geringer ausfallen, sodass auch der Zuschuss niedriger sein kann. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, weil ein höherer Zuschuss die Attraktivität des Angebots spürbar steigert und die Einführung vereinfacht. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten. Wichtig ist, die gewählte Regelung sauber zu dokumentieren, damit sie später nachvollziehbar bleibt. Bitte fachlich prüfen lassen.

Was passiert bei Ein- und Austritten?

Mitgebrachte Verträge prüfen, neue sauber aufnehmen, ausscheidende korrekt überführen.

Ein- und Austritte sind der häufigste Auslöser für Verwaltungsaufwand. Bringt eine neue Mitarbeiterin einen bestehenden bAV-Vertrag mit, ist zu klären, ob dieser übernommen, beitragsfrei gestellt oder in die betriebseigene Lösung überführt wird – dafür gibt es je nach Durchführungsweg unterschiedliche Wege. Bei Neuzugängen ohne Vertrag geht es um Information, Angebot und die saubere Aufnahme in den bestehenden Prozess. Scheidet jemand aus, muss geklärt werden, wie der Vertrag weitergeführt wird und welche Unterlagen der neue Arbeitgeber benötigt. Ohne festen Ablauf entstehen hier Lücken, die Jahre später auffallen. Wir organisieren diese Schritte als wiederholbaren Prozess.

Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Ja. Verlangt ein Beschäftigter Entgeltumwandlung, müssen Sie sie ermöglichen – unabhängig von der Betriebsgröße.

Ja. Seit 2002 hat jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, Teile des künftigen Entgelts in eine betriebliche Alters­vorsorge umzuwandeln. Der Anspruch besteht unabhängig von Betriebsgröße, Branche und Beschäftigungsdauer und gilt auch für Teilzeitkräfte. Der Arbeitgeber muss die Umwandlung ermöglichen und dafür einen Durchführungsweg bereitstellen; er darf grundsätzlich bestimmen, welcher es ist. Nicht verpflichtend ist dagegen, die bAV vollständig selbst zu finanzieren – Pflicht ist neben der Ermöglichung nur der Zuschuss auf eingesparte Sozialabgaben. Wer kein Angebot vorbereitet hat, muss im Anlassfall kurzfristig eines aufsetzen. Genau das lässt sich vorher in Ruhe klären.

Welche Vorteile hat die bAV für den Arbeitgeber?

Mitarbeiterbindung, ein Argument im Recruiting und eine günstigere Wirkung als eine Gehaltserhöhung.

Den Aufwand haben Arbeitgeber ohnehin, weil die Ermöglichung Pflicht ist – entscheidend ist, was daraus gemacht wird. Eine verständlich erklärte bAV wirkt über Jahre und wird beim Gedanken an einen Wechsel zum Thema, gerade in Branchen mit Fachkräftemangel. Ein konkret bezifferter Arbeitgeberzuschuss lässt sich in Stellenanzeigen nennen und wirkt dort stärker als eine unverbindliche Formulierung. Wirtschaftlich ist die bAV günstiger als eine Gehaltserhöhung vergleichbarer Wirkung, weil auf umgewandeltes Entgelt keine Sozialabgaben des Betriebs anfallen. Hinzu kommt der Entlastungseffekt: Werden Rückfragen von einem festen Ansprechpartner beantwortet, bleibt die Personalabteilung außen vor.

Wie läuft die Bestandsaufnahme bei Pro B ab?

In vier Schritten – der erste kostet Sie rund 4 Minuten und ist unverbindlich.

Die Bestandsaufnahme folgt vier Schritten. Zuerst erfassen wir, welche bAV-Verträge im Unternehmen bestehen, über welche Anbieter sie laufen und welche Zusagen erteilt wurden. Im zweiten Schritt schauen wir auf die Abläufe: Wie werden neue Mitarbeiter informiert, wie werden Ein- und Austritte bearbeitet, wo liegen die Unterlagen. Drittens ordnen wir ein, wo Lücken oder Unklarheiten bestehen – etwa bei Zuschussregelungen oder mitgebrachten Verträgen. Im vierten Schritt legen wir gemeinsam einen Ablauf fest und begleiten ihn dauerhaft, damit Rückfragen von Beschäftigten nicht in der Personalabteilung hängen bleiben. Der Erstkontakt läuft über das Formular auf dieser Seite oder telefonisch unter 0681 410 96 434.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versorgungsträger gebunden, sondern ver­gleichen Lösungen verschiedener Anbieter. Stefanie Hein und Joris Hein betreuen die Unternehmen persönlich – von der ersten Bestandsaufnahme über die Mitarbeiterinformation bis zur laufenden Bearbeitung von Ein- und Austritten. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die den Betrieb und seine Abläufe kennen. Auch Beschäftigte können sich mit Rückfragen direkt an uns wenden, was die Personalabteilung entlastet. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Keine Kür, sondern Pflicht

Betriebliche Alters­vorsorge müssen Sie anbieten – die Frage ist nur, wie gut.

Seit 2002 hat jede und jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile des Entgelts in eine betriebliche Alters­vorsorge umzuwandeln. Das gilt für den Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitern ebenso wie für das mittelständische Unternehmen. Verlangt es jemand, müssen Sie es ermöglichen.

§ 1a Abs. 1 BetrAVG

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Beschäftigte können verlangen, dass Teile ihres künftigen Entgelts in eine Anwartschaft umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss das ermöglichen und einen Durchführungsweg anbieten.

§ 1a Abs. 1a BetrAVG

Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss

Spart der Betrieb durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge, ist ein Zuschuss weiterzugeben – grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags. Seit 2022 gilt das auch für Altzusagen.

§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG

Einstandspflicht des Arbeitgebers

Für die erteilte Zusage steht der Arbeitgeber ein – auch dann, wenn der gewählte Versorgungsträger die Leistung später nicht in voller Höhe erbringt. Die Wahl des Anbieters ist deshalb keine Nebensache.

§ 4a BetrAVG

Auskunftspflicht

Auf Verlangen ist über Höhe und Bestand der Anwartschaft Auskunft zu geben. Das setzt voraus, dass Unterlagen und Stände im Betrieb überhaupt auffindbar sind.

Dokumentation

Nachweisbarkeit im Streitfall

Angebot, Zuschussregelung, Beratung und Entscheidung der Beschäftigten sollten nachvollziehbar festgehalten sein. Fehlt die Dokumentation, ist die Ausgangslage bei späteren Rückfragen ungünstig.

Unsere Rolle

Wir begleiten die Umsetzung

Wir richten das Angebot ein, informieren Ihre Mitarbeiter nachweisbar, halten die Zuschussregelung fest und pflegen den Bestand laufend – damit die Pflicht erfüllt ist und im Alltag nicht bei Ihnen hängen bleibt.

Aus Pflicht wird Vorteil

Eine gut gemachte bAV bindet Mitarbeiter – eine schlecht gemachte kostet nur Geld.

Den Aufwand haben Sie ohnehin. Entscheidend ist, ob die bAV im Betrieb als Pflichtübung abgehakt wird oder als spürbare Leistung ankommt. Der Unterschied liegt selten im Produkt, sondern in Kommunikation und Betreuung.

Mitarbeiter binden

Eine Zusage wirkt über Jahre und wird beim Wechsel zum Thema. Gerade dort, wo Fachkräfte knapp sind, ist eine verständlich erklärte bAV ein Argument, das bleibt – anders als eine einmalige Gehaltserhöhung.

Im Recruiting sichtbar werden

Bewerber fragen inzwischen aktiv nach Zusatzleistungen. Ein konkret bezifferter Arbeitgeberzuschuss lässt sich in der Stellenanzeige nennen – „bAV nach Absprache“ dagegen nicht.

Günstiger als Gehalt

Auf umgewandeltes Entgelt fallen für den Betrieb keine Sozialabgaben an. Ein Teil dieser Ersparnis geht als Zuschuss weiter – der Rest verbleibt im Unternehmen. Eine Gehaltserhöhung gleicher Wirkung kostet deutlich mehr.

Wertschätzung, die ankommt

Beschäftigte nehmen eine Leistung nur wahr, wenn sie sie verstehen. Persönliche Gespräche und verständliche Unterlagen entscheiden darüber, ob die bAV als Geschenk oder als Formular erlebt wird.

Personalabteilung entlasten

Rückfragen zu Ständen, Zuschüssen und Wechseln landen bei uns statt in Ihrer Verwaltung. Das spart im Alltag mehr Zeit, als die Einrichtung einmalig kostet.

Haftungsrisiko senken

Saubere Dokumentation, nachweisbare Information und ein geordneter Bestand sind der beste Schutz, wenn Jahre später Fragen zu einer Zusage aufkommen.

Typische Ausgangssituationen

Wenn die bAV wächst, wächst oft auch der Verwaltungsaufwand.

Nicht jede bestehende Struktur muss komplett neu aufgebaut werden. Häufig ist der erste Schritt, Transparenz zu schaffen: Welche Verträge gibt es, wie laufen Ein- und Austritte und wo entstehen im Alltag Rückfragen?

Verschiedene bestehende Anbieter
Neue Mitarbeiter kommen hinzu
Mitgebrachte Verträge müssen eingeordnet werden
Unterschiedliche Zuschussregelungen
Fehlende Übersicht über den Bestand
Mitarbeiter haben laufend Rückfragen

Arbeitgeberprozess

bAV nicht nur einrichten – sondern dauerhaft organisieren.

Eine gute bAV-Struktur endet nicht mit dem Abschluss eines Vertrags. Entscheidend ist, wie Informationen, neue Mitarbeiter, bestehende Versorgungen und spätere Änderungen im Unternehmen behandelt werden.

Bestehende Verträge

Vorhandene Verträge, Anbieter und Versorgungswege zunächst erfassen.

Neue Mitarbeiter

Bestehende Situation aufnehmen und den weiteren Ablauf verständlich koordinieren.

Mitarbeiterinformation

Informationen nachvollziehbar aufbereiten, ohne mit Fachbegriffen zu überfordern.

Arbeitgeberzuschüsse

Bestehende Regelungen erfassen und im jeweiligen Kontext berücksichtigen.

Ein- & Austritte

Änderungen bei Beschäftigungsbeginn oder Ausscheiden strukturiert begleiten.

Laufende Betreuung

Ansprechpartner für Arbeitgeber und Mitarbeiter auch bei späteren Fragen bleiben.

Bestandsaufnahme

Was besteht heute eigentlich schon?

Bevor eine neue Lösung eingeführt wird, sollte klar sein, was bereits vorhanden ist. Gerade bei gewachsenen Unternehmen findet sich häufig eine Mischung aus alten Verträgen, unterschiedlichen Anbietern und verschiedenen internen Abläufen.

  • ?Welche bAV-Verträge bestehen bereits?
  • ?Bei welchen Gesellschaften bestehen Verträge?
  • ?Welche Versorgungswege werden heute genutzt?
  • ?Welche Zuschussregelungen sind hinterlegt?
  • ?Gibt es mitgebrachte oder ruhende Verträge?
  • ?Wie laufen Ein- und Austritte heute intern ab?

Mitarbeiterinformation

Mitarbeiter sollten verstehen, worüber sie entscheiden.

Eine bAV sollte nicht nur über ein Formular kommuniziert werden. Mitarbeiter benötigen einen nachvollziehbaren Überblick über das Grundprinzip, mögliche Beiträge, Arbeitgeberleistungen, den Ablauf und die nächsten Schritte.

Grundprinzip verständlich erklärenWas passiert grundsätzlich mit Beitrag, Arbeitgeberleistung und Versorgung?
Beiträge und Arbeitgeberleistung einordnenKeine pauschalen Versprechen, sondern konkrete Situation erklären.
Ansprechpartner benennenMitarbeiter wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Nächste Schritte klar machenVon der Information bis zur weiteren Bearbeitung nachvollziehbar bleiben.

Laufender Personalprozess

Neue Mitarbeiter, bestehende Verträge, Austritte – die bAV läuft weiter.

Der organisatorische Aufwand entsteht häufig nicht bei der Einführung, sondern im laufenden Betrieb. Deshalb sollten Ein- und Austritte sowie bereits vorhandene Versorgungen von Anfang an mitgedacht werden.

Neuer Mitarbeiter

Bestehende Situation erfassen, Informationen bereitstellen und den weiteren Ablauf klären.

Mitgebrachter Vertrag

Prüfen, wie mit einer bereits bestehenden Versorgung im neuen Arbeitsverhältnis umgegangen werden kann.

Austritt

Notwendige Informationen und weitere Schritte strukturiert begleiten, ohne unnötig in Rechtsdetails abzutauchen.

Beratungsablauf

Erst Struktur schaffen, dann Lösungen einordnen.

1

Situation aufnehmen

Bestehende Verträge, Anbieter und interne Abläufe erfassen.

2

Arbeitgeberziel klären

Was soll einfacher, einheitlicher oder verständlicher werden?

3

Struktur einordnen

Bestehendes behalten, Lücken erkennen und mögliche Lösungen ver­gleichen.

4

Laufend begleiten

Mitarbeiterfragen, Ein- und Austritte sowie spätere Änderungen betreuen.

Praxisbeispiel

Viele Verträge, wenig Übersicht.

Vereinfachtes Beispiel einer typischen Arbeitgeber-Situation. Keine realen Kundendaten und keine erfundenen Ersparnisse.

Beispielunternehmen mit 20 Mitarbeitern

Nicht mit einem neuen Tarif beginnen – sondern mit einer Bestandsaufnahme.

Einige Mitarbeiter haben bereits eine bAV. Ein neuer Mitarbeiter bringt einen Vertrag seines vorherigen Arbeitgebers mit. Andere möchten erstmals eine Entgeltumwandlung nutzen.

Die Personalverwaltung muss gleichzeitig verschiedene Anbieter, Zuschüsse und Dokumente im Blick behalten. Deshalb werden zuerst Bestand und Abläufe strukturiert erfasst.

Bestehender BestandWelche Verträge und Anbieter sind bereits vorhanden?
Neue AnforderungenWelche Mitarbeiter möchten neu starten oder bringen Verträge mit?
Interner AblaufWo entstehen heute unnötige Rückfragen oder Verwaltungsaufwand?
Weitere BetreuungWie können Mitarbeiter und Arbeitgeber dauerhaft einen klaren Ansprechpartner haben?

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Ich werde seit zwei Jahren wunderbar betreut von Frau und Herr Hein. […] Sie sind stets aus auf die Optimierung meiner Verträge.
Google-Rezension, Juni 2026
Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B im Büro in Saarbrücken – persönliche Ansprechpartner für betriebliche Altersvorsorge

Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die bAV-Betreuung persönlich – von der Bestandsaufnahme über Mitarbeiterfragen bis hin zu späteren Änderungen.

Häufige Fragen

Fragen zur betrieblichen Alters­vorsorge für Arbeitgeber

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Alters­vorsorge anbieten?
Ja. Nach § 1a BetrAVG haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Der Arbeitgeber muss die Umwandlung ermöglichen und einen Durchführungsweg bereitstellen. Die bAV vollständig selbst zu finanzieren, ist dagegen nicht verpflichtend.
Welche Vorteile hat eine bAV für den Arbeitgeber?
Sie wirkt als Instrument der Mitarbeiterbindung, ist im Recruiting ein konkret nennbares Argument und erzielt eine vergleichbare Wirkung günstiger als eine Gehaltserhöhung, weil auf umgewandeltes Entgelt keine Sozialabgaben des Betriebs anfallen. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte die Leistung verstehen.
Was ist eine betriebliche Alters­vorsorge?
Bei der betrieblichen Alters­vorsorge wird Altersversorgung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis organisiert. Welche Gestaltung, Beiträge und Rahmenbedingungen passen, hängt von der konkreten Situation des Unternehmens und der Beschäftigten ab.
Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber bei einer bAV?
Arbeitgeber müssen je nach Gestaltung verschiedene organisatorische, arbeitsrechtliche und gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. Welche Pflichten konkret gelten, sollte anhand der aktuellen Rechtslage und der gewählten Gestaltung geprüft werden.
Kann Pro B bestehende bAV-Verträge prüfen?
Ja. Wir beginnen gerade bei gewachsenen Strukturen häufig mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Verträge, Anbieter und internen Abläufe.
Was passiert, wenn ein neuer Mitarbeiter bereits eine bAV hat?
Eine bestehende Versorgung sollte zunächst erfasst und geprüft werden. Wie damit im neuen Arbeitsverhältnis umgegangen werden kann, hängt unter anderem vom Vertrag, dem Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers und den aktuellen Rahmenbedingungen ab.
Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?
Arbeitgeberzuschüsse können je nach Form der Entgeltumwandlung und Gestaltung eine Rolle spielen. Die konkrete Höhe und rechtliche Einordnung hängen von der jeweils geltenden Rechtslage und der individuellen Situation ab.
Was passiert mit der bAV beim Ausscheiden eines Mitarbeiters?
Beim Ausscheiden sind je nach Vertrag und Gestaltung verschiedene weitere Schritte möglich oder erforderlich. Wir unterstützen dabei, den bestehenden Vertrag und die notwendigen Informationen strukturiert zu erfassen.
Unterstützt Pro B auch bei der Mitarbeiterinformation?
Ja. Ein wichtiger Teil der Betreuung ist, Informationen nachvollziehbar aufzubereiten und für Rückfragen der Mitarbeiter einen klaren Ansprechpartner zu bieten.

Unverbindlich & arbeitgeberorientiert

Wobei dürfen wir Sie bei der bAV unterstützen?

Sie müssen die Lösung noch nicht kennen. Beschreiben Sie uns zunächst, wo im Unternehmen aktuell Fragen entstehen.

  • Unverbindlich
  • Kostenfrei
  • Bestehende Verträge bleiben
  • In rund 4 Minuten ausgefüllt
  • Antwort von echten Ansprechpartnern

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie mit uns besprechen?

Bitte wählen Sie aus, wobei wir Sie unterstützen dürfen.

Schritt 2 von 4

Wie ist die Situation in Ihrem Unternehmen?

Bitte wählen Sie mindestens einen Punkt aus.

Schritt 3 von 4

Ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer und Kontaktart vollständig aus.

Schritt 4 von 4

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzhinweise.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns persönlich bei Ihnen.

Mehr Übersicht schaffen

Möchten Sie mehr Übersicht in die bAV Ihres Unternehmens bringen?

Wir schauen uns zunächst an, was bereits besteht und welche Anforderungen Ihr Unternehmen hat. Danach besprechen wir, wie die weitere Betreuung sinnvoll organisiert werden kann.