Aktiver Dienst
50 % Beihilfe
+ 50 % Restkostenschutz
PKV-Beratung für Beamte · Saarbrücken & bundesweit
Beihilfe verstehen. Tarife vergleichen. Gesundheit richtig prüfen lassen.
Pro B begleitet Beamte, Referendar:innen und Anwärter:innen bei der Auswahl einer passenden privaten Krankenversicherung – persönlich in Saarbrücken und bundesweit digital.
Für Sie kostenfrei: Kommt ein Vertrag zustande, vergütet uns der Versicherer. Ihr Beitrag ist in aller Regel derselbe wie beim Direktabschluss.

Das System verstehen
Der Dienstherr beteiligt sich an beihilfefähigen Aufwendungen. Die private Restkostenversicherung wird auf den verbleibenden Anteil abgestimmt. Entscheidend ist aber nicht nur der Prozentsatz, sondern auch, welche Leistungen Beihilfe und Tarif tatsächlich anerkennen.
50 % Beihilfe
+ 50 % Restkostenschutz
70 % Beihilfe
+ 30 % Restkostenschutz
80 % Beihilfe
+ 20 % Restkostenschutz
Ihre Ausgangssituation
Referendariat, Probezeit, Familie oder bestehende PKV verändern die Anforderungen. Deshalb ordnen wir zuerst Ihre Situation ein und vergleichen danach.
Anwärterbeitrag, Gesundheitsprüfung und spätere Umstellung gemeinsam betrachten.
Den Wechsel aus dem Anwärtertarif langfristig sauber gestalten.
Leistungsqualität, Flexibilität und bestehende Verträge einordnen.
Beihilfesätze und eigene Verträge für jedes Familienmitglied koordinieren.
Versicherbarkeit zuerst strukturiert und möglichst ohne vorschnellen Antrag prüfen.
Bestehenden Schutz sachlich prüfen, ohne übereilte Kündigung oder externen Wechsel.
Tarife richtig vergleichen
Zwei Tarife können ähnliche Erstattungssätze zeigen und dennoch sehr unterschiedliche Grenzen enthalten. Wir priorisieren die Bedingungen, die für Ihre Laufbahn, Gesundheit und Leistungswünsche wirklich relevant sind.
Gesundheitsprüfung
Die Fragen unterscheiden sich nach Versicherer und Zeitraum. Patientenakten können Diagnosen enthalten, an die man sich selbst nicht erinnert. Deshalb sollte exakt erfasst werden, was gefragt wird – vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar.
Anonyme Risikovoranfrage
Bei relevanten Vorerkrankungen vergleichen wir mögliche Rückmeldungen, bevor ein formeller Antrag gestellt wird. Das reduziert vermeidbare Risiken und schafft eine bessere Entscheidungsgrundlage.
Behandlungen, Beschwerden und Diagnosen geordnet zusammentragen.
Verlauf, Behandlungserfolg und aktueller Status nachvollziehbar darstellen.
Nur fachlich passende Gesellschaften gezielt anfragen.
Die Vorprüfung erfolgt ohne unmittelbar identifizierende Kundendaten.
Normalannahme, Zuschlag, Unterlagenbedarf, Zurückstellung oder Ablehnung einordnen.
Die endgültige Entscheidung trifft der Versicherer im formellen Antrag.
Beihilfeergänzung
Ein Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte Unterschiede reduzieren. Nicht jeder Tarif schließt dieselben Lücken – und nicht jede Lücke wird vollständig übernommen.
Öffnungsaktion für Beamte
Für bestimmte Beamtenanfänger, Beamte auf Widerruf und Angehörige kann die Öffnungsaktion relevant sein. Bei erfüllten Voraussetzungen gelten besondere Annahmeregeln – allerdings nur innerhalb der Bedingungen und Fristen.
Was viele erst später merken
Ein PKV-Tarif für Beamte begleitet Sie oft Jahrzehnte. Diese Punkte entscheiden mit darüber, was Sie über die Zeit tatsächlich zahlen – unabhängig vom Einstiegsbeitrag.
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Für Beamte ist sie beihilfekonform: Sie deckt den Teil der Pflegekosten, den die Beihilfe nicht trägt. Sie läuft in der Regel beim selben Versicherer, ist aber ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag.
Bei neuen Verträgen zahlen Sie vom 21. bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Er wird zusammen mit den Alterungsrückstellungen ab 65 zur Entlastung eingesetzt. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz meist auf 70 Prozent, der Tarif wird dann auf 30 Prozent angepasst.
Die Beihilfestelle kürzt die Beihilfe einmal pro Kalenderjahr um einen festen Betrag – für aktive Beamte je nach Besoldungsgruppe zwischen 50 und 700 Euro (Stand 2026), Anwärter zahlen keine. Diesen Eigenanteil gleicht ein beihilfekonformer Tarif nicht aus. Alle Beträge in der Übersicht
Der Bemessungssatz hängt nicht von Ihrer Arbeitszeit ab – auch in Teilzeit bleibt er gleich. In der Elternzeit besteht der Beihilfeanspruch in der Regel weiter, die PKV-Beiträge laufen weiter. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Beihilfesatz meist auf 70 Prozent.
Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, kommt aber zur Kostendämpfungspauschale hinzu. Eine Beitragsrückerstattung belohnt Jahre ohne Rechnungen – sie lohnt sich nur, wenn Sie kleinere Rechnungen wirklich selbst tragen möchten. Wir rechnen beides gegen Ihren tatsächlichen Bedarf.
Wird der Beitrag später zu hoch, ist eine Kündigung selten die beste Lösung. Beim Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers nach § 204 VVG bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. Prüfung und Begleitung sind für Sie kostenfrei. Ratgeber Tarifwechsel
Vor dem Abschluss
Wir setzen bewusst vor dem Antrag an. So werden Gesundheitsprüfung, Leistungsumfang und spätere Lebensphasen nicht erst berücksichtigt, wenn die Entscheidung schon gefallen ist.
Realistisches Beratungsbeispiel
Keine Beitragsgarantie, sondern ein Beispiel dafür, welche Entscheidungen tatsächlich zusammengehören.
Der bisher reduzierte Beitrag wird in den regulären beihilfekonformen Schutz überführt.
Hilfsmittel, Psychotherapie, Zahn und Ergänzungsschutz unterscheiden sich deutlich.
Familienplanung, spätere Beihilfeänderung und Tarifoptionen werden mitgedacht.
Mehrere belastbare Optionen statt eines scheinbar günstigen Standardtarifs. Beitrag und Annahme hängen weiterhin von den individuellen Daten ab.
Unser Beratungsprozess
Sie sehen jederzeit, wo wir stehen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Status, Bundesland, bestehender Schutz und Ziele klären.
Bemessungssatz und Restkostenbedarf bestimmen.
Angaben und notwendige Unterlagen strukturieren.
Geeignete Versicherer gezielt anfragen.
Bedingungen, Ergebnisse und Zukunftsfolgen erklären.
Umsetzung, Rückfragen und Unterlagen einordnen.
Warum Pro B?
Wir verbinden lokale Erreichbarkeit in Saarbrücken mit bundesweiter digitaler Beratung und einem nachvollziehbaren Vergleich.
Ihre Ansprechpartner kennenlernenPersönliche Termine in der Behrener Straße 9.
Beratung per Video und Telefon in ganz Deutschland.
Wir berücksichtigen relevante Anbieter und Tarifbedingungen aus dem für uns zugänglichen freien Versicherungsmarkt – nachvollziehbar und ohne Bindung an eine einzelne Gesellschaft.
Hilfe bei Antrag, Rückfragen, Statuswechsel und späteren Anpassungen.

Persönliche Beratung
Wir erklären Beihilfe, Gesundheitsprüfung und Tarifunterschiede so, dass Entscheidungen nachvollziehbar werden. Persönlich in Saarbrücken oder digital in ganz Deutschland.
Echte Beratungserfahrungen
Lesen Sie, wie Kundinnen und Kunden die Erreichbarkeit, Verständlichkeit und persönliche Begleitung von Pro B erleben.
Bewertungen ansehenAlles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Kostenfreie PKV-Prüfung
Wir fragen nur die Angaben ab, die wir für den ersten Kontakt benötigen. Konkrete Diagnosen gehören nicht in dieses Formular.
Ihre Angaben wurden übermittelt. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag – und klären den passenden nächsten Schritt.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Grundlagen für Ihre erste Einordnung. Individuelle Tarif- und Annahmefragen klären wir persönlich.
Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an beihilfefähigen Aufwendungen. Ein beihilfekonformer PKV-Tarif sichert grundsätzlich den verbleibenden Anteil ab. Welche Leistungen tatsächlich erstattet werden, ergibt sich aus der Beihilfeverordnung und den Tarifbedingungen.
Rechnungen werden getrennt bei der Beihilfestelle und beim privaten Versicherer eingereicht. Beide Stellen prüfen nach ihren eigenen Regeln. Deshalb ist neben dem Prozentsatz wichtig, welche Lücken der gewählte Tarif und ein möglicher Beihilfeergänzungstarif abdecken.
Zur ersten Orientierung gelten häufig 50 Prozent für aktive Beamte und Anwärter, 70 Prozent bei bestimmten Familien- und Versorgungskonstellationen sowie 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und Ihre individuelle Beihilfeauskunft.
Der Beitrag hängt insbesondere von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz, Leistungsumfang und gewähltem Tarif ab. Eine belastbare Zahl ist deshalb erst nach einer individuellen Datenerfassung und gegebenenfalls einer Risikoprüfung möglich.
Nein. Die passende Systementscheidung hängt unter anderem von Gesundheit, Familienplanung, Einkommen, beruflicher Entwicklung und gewünschten Leistungen ab. Ein kurzfristig niedriger Beitrag sollte nicht allein entscheiden.
Häufig entscheidend sind ambulante und stationäre Leistungen, Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Zahn, Gebührenhöchstsätze, Kur und Reha, Auslandsschutz, Beihilfeergänzung sowie Anpassungs- und Optionsrechte.
Er kann bestimmte Eigenanteile reduzieren, die durch Begrenzungen der Beihilfe oder Unterschiede zwischen Beihilfevorschriften und PKV-Tarif entstehen. Welche Lücken tatsächlich geschlossen werden, ist je Tarif unterschiedlich.
Ein Anwärtertarif wird üblicherweise in regulären beihilfekonformen Schutz überführt. Beitrag, Status, Dienstherr und Beihilfesatz können sich verändern. Deshalb sollte die spätere Tarifphase bereits bei der Auswahl im Referendariat berücksichtigt werden.
Das hängt vom Vertrag, Versicherer und der konkreten Umstellung ab. Häufig ist eine tarifliche Umstellung möglich. Ob neue Gesundheitsfragen entstehen, sollte vor dem Statuswechsel anhand der Vertragsbedingungen geklärt werden.
Versicherer können normal annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, weitere Unterlagen anfordern, zurückstellen oder ablehnen. Eine anonyme oder pseudonymisierte Risikovoranfrage kann helfen, Einschätzungen mehrerer Versicherer vor einem formellen Antrag zu vergleichen.
Gesundheitsangaben werden strukturiert und ohne unmittelbar identifizierende Kundendaten an ausgewählte Versicherer gegeben. Die Rückmeldungen dienen der Vorprüfung. Die endgültige Entscheidung erfolgt erst im späteren Antrag.
Je nach Vorgeschichte können Krankenkassenauskünfte, Patientenakten, Befundberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenübersichten oder Abschlussberichte sinnvoll sein. Angefordert wird nur, was zur korrekten Beantwortung der konkreten Fragen nötig ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert sie Beamtenanfängern, Beamten auf Widerruf und Angehörigen den Zugang zur beihilfekonformen PKV. Es gelten Fristen und Bedingungen. Der erste formelle Antrag sollte deshalb vorbereitet und nicht vorschnell gestellt werden.
Wir sind nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden. Berücksichtigt werden die für uns zugänglichen und für Ihre Situation relevanten Anbieter des freien Versicherungsmarkts. Welche Gesellschaften sinnvoll einbezogen werden, richtet sich nach Beihilfe, Gesundheit, Leistungswünschen und Annahmemöglichkeiten.
Ja. Die Datenerfassung, Besprechung von Unterlagen, Tarifvergleich und Antragbegleitung können bundesweit per Video und Telefon erfolgen. Persönliche Termine sind zusätzlich in Saarbrücken möglich.
Beihilfevorschriften und Bemessungssätze können sich ändern. Der PKV-Schutz muss den neuen Restkostenanteil und mögliche Leistungsunterschiede abbilden können. Vor einem Wechsel sollte die Anpassung geprüft werden.
Ja. Dabei werden Tarifbedingungen, Beihilfeergänzung, Status, Leistungswünsche und mögliche interne Anpassungen betrachtet. Eine bestehende PKV sollte niemals vorschnell gekündigt werden.
Die erste Einordnung dauert meist 30 bis 45 Minuten. Der weitere Zeitraum hängt von Gesundheitsunterlagen, Risikovoranfragen und der Komplexität des Vergleichs ab. Sie erhalten nach jedem Schritt eine klare Information zum weiteren Vorgehen.
Ja. Die erste Einordnung Ihrer Situation ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Abschluss ist keine Voraussetzung für das Gespräch.
Bei erfolgreicher Vermittlung erhalten wir in der Regel eine Vergütung vom Versicherer. Details und mögliche Besonderheiten werden transparent in der Erstinformation und im Beratungsprozess erläutert. Ausnahme: Die vertiefte Begleitung innerhalb der Öffnungsaktion ist bei Pro B eine gesonderte, kostenpflichtige Dienstleistung. Umfang und Kosten vereinbaren wir vorher – das erste Gespräch ist kostenfrei.
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Für Beamte ist sie beihilfekonform: Sie deckt den Teil der Pflegekosten, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Bei neuen Verträgen zahlen Versicherte vom 21. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag. Das Geld wird angesammelt und ab dem Alter von 65 Jahren eingesetzt, um Beitragserhöhungen abzufedern und den Beitrag zu senken.
Die Beihilfestelle zieht von der Beihilfe einmal pro Kalenderjahr einen festen Betrag ab, für aktive Beamte je nach Besoldungsgruppe zwischen 50 und 700 Euro (Stand 2026). Anwärter zahlen keine. Diesen Betrag tragen Sie selbst; ein beihilfekonformer PKV-Tarif gleicht ihn nicht aus.
Der Bemessungssatz hängt nicht von der Arbeitszeit ab und bleibt auch in Teilzeit gleich. In der Elternzeit besteht der Beihilfeanspruch in der Regel weiter, die PKV-Beiträge laufen weiter. Ob Ihr Dienstherr dabei einen Zuschuss zahlt, prüfen wir im Einzelfall.
Fragen zum Beihilfeanspruch selbst – Anträge, Bescheide, Fristen – beantwortet Ihre Beihilfestelle. Wie Sie den verbleibenden Teil absichern, also PKV-Tarif, Beihilfeergänzung, Öffnungsaktion oder Tarifwechsel, klärt ein Versicherer nur für die eigenen Tarife. Ein unabhängiger Versicherungsmakler vergleicht mehrere Versicherer. Pro B in Saarbrücken berät Beamte seit über 15 Jahren, persönlich oder digital und für Sie kostenfrei.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie Beihilfeanspruch, Gesundheit und Tarifleistungen gemeinsam prüfen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.