Was sind Typklassen?
Die Typklasse zeigt, wie viele und wie teure Schäden ein bestimmtes Automodell in der Vergangenheit verursacht hat. Der GDV wertet dafür jedes Jahr die Schadenbilanz von rund 33.000 Pkw-Modellen aus. Je höher die Typklasse, desto höher ist bei sonst gleichen Merkmalen der Beitrag. Es gibt eigene Skalen für jede Sparte:
- Kfz-Haftpflicht: Typklassen 10 bis 25,
- Teilkasko: Typklassen 10 bis 33,
- Vollkasko: Typklassen 10 bis 34.
Die Statistik ist für die Versicherer unverbindlich, wird aber von den meisten übernommen. Ihre eigene Typklasse finden Sie über die Typ- und Herstellerschlüsselnummer (HSN/TSN) aus dem Fahrzeugschein, zum Beispiel auf typklasse.de.
Typklassen 2027: die neuen Zahlen
Der GDV hat die Typklassen für 2027 am 30. September 2026 veröffentlicht (GDV-Mitteilung ↗). Das Ergebnis:
- In der Kfz-Haftpflicht ändert sich die Einstufung für über 12 Millionen Autofahrer: rund 7,4 Millionen werden höher, rund 5,1 Millionen niedriger eingestuft. 71 Prozent behalten ihre Typklasse.
- In der Voll- und Teilkasko behalten jeweils 67 Prozent der Versicherten ihre bisherige Typklasse.
Die neuen Typklassen können für Neuverträge sofort und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden – bei den meisten Verträgen also ab dem 1. Januar 2027. Ob Ihr Modell betroffen ist, sehen Sie spätestens auf der Beitragsrechnung, die viele Versicherer im November verschicken.
Regionalklassen 2027 im Saarland
Neben dem Modell zählt der Wohnort: Die Regionalklasse spiegelt die Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks. In der Haftpflicht reicht die Skala von 1 bis 12, in der Vollkasko von 1 bis 9 und in der Teilkasko von 1 bis 16. Bundesweit werden für 2027 rund 5,2 Millionen Autofahrer günstiger und 4,8 Millionen teurer eingestuft. Für das Saarland gelten diese Regionalklassen (GDV ↗, Stand 09.09.2026):
| Zulassungsbezirk | Haftpflicht | Vollkasko | Teilkasko |
|---|---|---|---|
| Saarbrücken | 9 | 6 | 5 |
| Völklingen | 9 | 3 | 4 (−1) |
| Neunkirchen | 8 | 5 | 6 |
| Sankt Ingbert | 8 (+1) | 4 (−1) | 5 (+1) |
| Saarlouis | 7 | 4 | 6 |
| Saarpfalz-Kreis | 6 | 4 | 6 |
| Merzig-Wadern | 5 (−1) | 5 | 8 |
| Sankt Wendel | 4 | 5 | 10 |
In Klammern: Veränderung zum Vorjahr. Quelle: GDV-Regionalstatistik 2027, aufbereitet vom ADAC.
Auffällig: Wer in Saarbrücken oder Völklingen zugelassen ist, zahlt in der Kfz-Haftpflicht tendenziell mehr als in Sankt Wendel oder Merzig-Wadern – bei identischem Auto und Fahrer. In der Teilkasko ist es umgekehrt: Dort hat Sankt Wendel mit Klasse 10 die höchste Einstufung im Saarland.
Was den Beitrag sonst noch bestimmt
Typ- und Regionalklasse sind nur zwei von vielen Merkmalen. Oft lässt sich mehr sparen, wenn man die übrigen Stellschrauben prüft:
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Stimmt die Einstufung nach Jahren ohne Schaden? Bei einem Wechsel wird sie mitgenommen.
- Jährliche Fahrleistung: Wer weniger fährt als angegeben, zahlt unnötig viel.
- Fahrerkreis und Alter: Junge Mitfahrer im Vertrag verteuern den Beitrag spürbar.
- Selbstbeteiligung und Zahlweise: Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche.
- Vollkasko noch nötig? Bei älteren Fahrzeugen kann die Teilkasko reichen.
Unser Kfz-Wechsel-Check geht diese Punkte mit Ihnen durch, bevor wir den Markt vergleichen.
Sonderkündigungsrecht nach höherer Einstufung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, weil Ihr Fahrzeug in eine höhere Typklasse oder Ihr Zulassungsbezirk in eine höhere Regionalklasse gerutscht ist, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – auch nach dem 30. November.
Wichtige Ausnahmen: Kein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der Beitrag wegen eines Umzugs in einen anderen Bezirk steigt, wenn nur die Versicherungsteuer erhöht wird oder wenn Sie selbst Vertragsmerkmale ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Checkliste bis zum 30. November
- Beitragsrechnung prüfen: Hat sich Ihr Beitrag erhöht? Steht dort ein Hinweis auf geänderte Typ- oder Regionalklasse?
- Daten kontrollieren: SF-Klasse, Fahrleistung, Fahrerkreis und Stellplatz.
- Vergleichen – nicht nur beim Preis: Grobe Fahrlässigkeit, Marderbiss mit Folgeschäden, Neuwertentschädigung und Werkstattbindung unterscheiden sich deutlich.
- Erst neu abschließen, dann kündigen: Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein – der Poststempel genügt nicht.
- eVB-Nummer bereithalten: Bei einem Fahrzeugwechsel braucht die Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsbestätigung.
Fahren Sie Motorrad, Wohnmobil oder einen Anhänger? Dann lohnt der Blick auf Motorradversicherung, Wohnmobilversicherung und Anhängerversicherung gleich mit.
