Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein finanzieller Schaden, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht – typisch für Beratungs- und Planungsfehler.
Die Haftpflichtwelt unterscheidet drei Schadenarten. Ein Personenschaden verletzt einen Menschen, ein Sachschaden beschädigt eine Sache – beide können finanzielle Folgen haben, die als unechte Vermögensschäden mitversichert sind. Der reine Vermögensschaden dagegen entsteht ohne jede vorherige Beschädigung: Ein falsch berechneter Wert, eine übersehene Frist, eine fehlerhafte Planung oder eine unzutreffende Auskunft führt unmittelbar zu einem finanziellen Nachteil beim Auftraggeber. Nichts ist kaputt, niemand ist verletzt – und trotzdem steht eine Forderung im Raum. Genau diese Fälle sind in der klassischen Betriebshaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen und Gegenstand der Vermögensschadenhaftpflicht, die deshalb häufig auch Berufshaftpflicht genannt wird.
