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PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG für Beamte: Beitrag senken

Ratgeber · PKV für Beamte

PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG: Wie Beamte ihren Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln

Gleichwertiger Schutz im eigenen Haus – mit Altersrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung.

Die Beitragsanpassung ist da, und der PKV-Beitrag steigt wieder. Viele Beamte denken dann an einen Wechsel des Versicherers – und verlieren dabei einen Teil ihrer Altersrückstellungen. Oft ist der bessere Weg ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Hier steht, wie das nach § 204 VVG funktioniert, was Beamte zusätzlich beachten müssen und wo die Fallstricke liegen.

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Pro B Ratgeber · Stand: 19. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Was § 204 VVG Ihnen erlaubt

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt jedem privat Krankenversicherten ein Tarifwechselrecht: Sie können verlangen, dass Ihr Versicherer Sie in einen anderen seiner Tarife aufnimmt, wenn dieser einen gleichartigen Schutz bietet (§ 204 VVG). Dabei gilt:

  • Altersrückstellung bleibt: Was Sie über Jahre angespart haben, wird im neuen Tarif angerechnet.
  • Erworbene Rechte bleiben: Wartezeiten, die Sie schon erfüllt haben, laufen nicht neu.
  • Keine neue Gesundheitsprüfung für Leistungen, die Sie heute schon versichert haben.
  • Mehr­leistungen darf der Versicherer prüfen: Für Leistungen, die über den alten Tarif hinausgehen, kann er einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie vermeiden, indem Sie auf genau diese Mehrleistung verzichten.

Das Recht besteht unabhängig davon, ob Ihr Versicherer Ihnen Tarife vorschlägt. Viele Versicherte wissen gar nicht, wie viele Tarife ihr eigener Versicherer heute anbietet – oft auch neuere, günstigere mit ähnlichem Schutz.

Was für Beamte zusätzlich gilt

Als Beamter ver­sichern Sie nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Ein Tarifwechsel muss deshalb immer auch beihilfekonform bleiben: Der neue Tarif muss genau den Prozentsatz ergänzen, der Ihnen fehlt. Dazu kommen typische Anlässe, bei denen sich ein Blick auf den Vertrag lohnt:

  • Ruhestand: Mit der Pensionierung steigt der Beihilfesatz in der Regel von 50 auf 70 Prozent. Ihr PKV-Anteil kann dann von 50 auf 30 Prozent sinken.
  • Kinder: Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Beihilfesatz meist auf 70 Prozent – und fällt wieder, wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag herausfallen.
  • Beihilfeergänzung: Leistungen, die die Beihilfe kürzt oder nicht kennt, sichern viele Beamte über einen Ergänzungstarif ab. Ob Sie ihn noch brauchen, hängt von der aktuellen Beihilfeverordnung ab.

Für diese Fälle gibt es ein eigenes Recht: Ändert sich Ihr Beihilfesatz oder fällt die Beihilfe weg, muss der Versicherer Ihren Schutz anpassen – ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, muss für eine Erhöhung unter Umständen wieder Gesundheits­fragen beantworten.

Wie die Beihilfe im Einzelnen aussieht, erklären unsere Seiten zur Beihilfe im Saarland und zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz.

Tarifwechsel oder neuer Versicherer?

Wer den Versicherer wechselt, nimmt seine Altersrückstellungen nur zum Teil mit – bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, in der Regel gar nicht. Dazu kommt eine neue Gesundheitsprüfung mit dem heutigen Alter und Gesundheitszustand. Für Beamte, die schon einige Jahre versichert sind, ist ein Wechsel des Versicherers deshalb meist die teurere Lösung.

Anders kann es in den ersten Jahren nach dem Abschluss aussehen oder wenn der bisherige Versicherer kaum passende Tarife anbietet. Das lässt sich nur im Einzelfall rechnen.

Die häufigsten Fallstricke

  • Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstigerer Tarif kann bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Psychotherapie oder im Krankenhaus deutlich weniger leisten. Wer später zurück will, muss für die Mehrleistung wieder durch die Gesundheitsprüfung.
  • Selbst­beteiligung unterschätzen: Eine höhere Selbst­beteiligung senkt den Beitrag, kostet aber im Krankheitsfall. Sie zu senken, gilt später als Mehrleistung.
  • Beihilfe nicht mitdenken: Ein Tarif, der nicht zum Beihilfesatz passt, erzeugt Lücken oder Über­versicherung.
  • Frist nach Beihilfeänderung verpassen: Die sechs Monate nach § 199 VVG laufen ab der Änderung, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie es bemerken.
  • Vorschnell unterschreiben: Lassen Sie sich die Bedingungen von altem und neuem Tarif schriftlich geben und ver­gleichen Sie Punkt für Punkt.

So gehen wir vor

  1. Bestandsaufnahme: Versicherungsschein, letzte Beitragsanpassung und Ihr aktueller Beihilfesatz.
  2. Tarife anfordern: Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie gleichartig sind.
  3. Leistungen ver­gleichen: Was entfällt, was kommt dazu, wo würde eine Gesundheitsprüfung greifen?
  4. Entscheidung mit Ihnen: Wir sagen offen, wenn Ihr jetziger Tarif die beste Lösung bleibt.

Steht der Ruhestand bevor oder hat sich in der Familie etwas geändert, ist das ein guter Anlass. Mehr zur Kranken­versicherung für Beamte auf unserer Seite PKV für Beamte.

Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

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Stefanie & Joris Hein.

Wir betreuen Beamte im Saarland, in Rheinland-Pfalz und bundesweit seit über 15 Jahren – auch dann, wenn es nicht um einen neuen Vertrag geht, sondern darum, den bestehenden richtig einzustellen.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Spezialistin für Beamte und den öffentlichen Dienst
Joris HeinSpezialist für Lehrer:innen und Beamte

„Joris und Stefanie haben mir dabei geholfen, die passende Absicherung in den Bereichen Kranken­versicherung und Dienstunfähigkeit zu finden. Die Beratung war verständlich, persönlich und auf meine individuelle Situation abgestimmt!“

Anna · Google-Rezension, gekürzt
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Häufige Fragen

Tarifwechsel kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?

Nein. Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG werden Altersrückstellung und erworbene Rechte angerechnet.

Muss ich beim Tarifwechsel Gesundheits­fragen beantworten?

Nur für Mehr­leistungen des neuen Tarifs. Dafür kann der Versicherer einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen, oder Sie verzichten auf die Mehrleistung.

Was ändert sich im Ruhestand?

Der Beihilfesatz steigt in der Regel auf 70 Prozent. Beantragen Sie die Anpassung Ihres PKV-Schutzes innerhalb von sechs Monaten, ist keine Risikoprüfung nötig (§ 199 Abs. 2 VVG).

Kann mein Versicherer den Wechsel ablehnen?

In einen Tarif mit gleichartigem Schutz nicht. Ausnahmen gibt es etwa bei Tarifen, die für neue Kunden geschlossen sind, oder beim Wechsel zwischen geschlechtsabhängigen und Unisex-Tarifen.

Quellen: § 204 VVG (Tarifwechsel) · § 199 VVG (Beihilfeempfänger). Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Leistungszusage.

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