Was § 204 VVG Ihnen erlaubt
Das Versicherungsvertragsgesetz gibt jedem privat Krankenversicherten ein Tarifwechselrecht: Sie können verlangen, dass Ihr Versicherer Sie in einen anderen seiner Tarife aufnimmt, wenn dieser einen gleichartigen Schutz bietet (§ 204 VVG). Dabei gilt:
- Altersrückstellung bleibt: Was Sie über Jahre angespart haben, wird im neuen Tarif angerechnet.
- Erworbene Rechte bleiben: Wartezeiten, die Sie schon erfüllt haben, laufen nicht neu.
- Keine neue Gesundheitsprüfung für Leistungen, die Sie heute schon versichert haben.
- Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen: Für Leistungen, die über den alten Tarif hinausgehen, kann er einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie vermeiden, indem Sie auf genau diese Mehrleistung verzichten.
Das Recht besteht unabhängig davon, ob Ihr Versicherer Ihnen Tarife vorschlägt. Viele Versicherte wissen gar nicht, wie viele Tarife ihr eigener Versicherer heute anbietet – oft auch neuere, günstigere mit ähnlichem Schutz.
Was für Beamte zusätzlich gilt
Als Beamter versichern Sie nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Ein Tarifwechsel muss deshalb immer auch beihilfekonform bleiben: Der neue Tarif muss genau den Prozentsatz ergänzen, der Ihnen fehlt. Dazu kommen typische Anlässe, bei denen sich ein Blick auf den Vertrag lohnt:
- Ruhestand: Mit der Pensionierung steigt der Beihilfesatz in der Regel von 50 auf 70 Prozent. Ihr PKV-Anteil kann dann von 50 auf 30 Prozent sinken.
- Kinder: Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Beihilfesatz meist auf 70 Prozent – und fällt wieder, wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag herausfallen.
- Beihilfeergänzung: Leistungen, die die Beihilfe kürzt oder nicht kennt, sichern viele Beamte über einen Ergänzungstarif ab. Ob Sie ihn noch brauchen, hängt von der aktuellen Beihilfeverordnung ab.
Für diese Fälle gibt es ein eigenes Recht: Ändert sich Ihr Beihilfesatz oder fällt die Beihilfe weg, muss der Versicherer Ihren Schutz anpassen – ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, muss für eine Erhöhung unter Umständen wieder Gesundheitsfragen beantworten.
Wie die Beihilfe im Einzelnen aussieht, erklären unsere Seiten zur Beihilfe im Saarland und zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz.
Tarifwechsel oder neuer Versicherer?
Wer den Versicherer wechselt, nimmt seine Altersrückstellungen nur zum Teil mit – bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, in der Regel gar nicht. Dazu kommt eine neue Gesundheitsprüfung mit dem heutigen Alter und Gesundheitszustand. Für Beamte, die schon einige Jahre versichert sind, ist ein Wechsel des Versicherers deshalb meist die teurere Lösung.
Anders kann es in den ersten Jahren nach dem Abschluss aussehen oder wenn der bisherige Versicherer kaum passende Tarife anbietet. Das lässt sich nur im Einzelfall rechnen.
Die häufigsten Fallstricke
- Nur auf den Beitrag schauen: Ein günstigerer Tarif kann bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Psychotherapie oder im Krankenhaus deutlich weniger leisten. Wer später zurück will, muss für die Mehrleistung wieder durch die Gesundheitsprüfung.
- Selbstbeteiligung unterschätzen: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kostet aber im Krankheitsfall. Sie zu senken, gilt später als Mehrleistung.
- Beihilfe nicht mitdenken: Ein Tarif, der nicht zum Beihilfesatz passt, erzeugt Lücken oder Überversicherung.
- Frist nach Beihilfeänderung verpassen: Die sechs Monate nach § 199 VVG laufen ab der Änderung, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie es bemerken.
- Vorschnell unterschreiben: Lassen Sie sich die Bedingungen von altem und neuem Tarif schriftlich geben und vergleichen Sie Punkt für Punkt.
So gehen wir vor
- Bestandsaufnahme: Versicherungsschein, letzte Beitragsanpassung und Ihr aktueller Beihilfesatz.
- Tarife anfordern: Wir prüfen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie gleichartig sind.
- Leistungen vergleichen: Was entfällt, was kommt dazu, wo würde eine Gesundheitsprüfung greifen?
- Entscheidung mit Ihnen: Wir sagen offen, wenn Ihr jetziger Tarif die beste Lösung bleibt.
Steht der Ruhestand bevor oder hat sich in der Familie etwas geändert, ist das ein guter Anlass. Mehr zur Krankenversicherung für Beamte auf unserer Seite PKV für Beamte.
