Grobe Fahrlässigkeit
Handy am Steuer, rote Ampel, vergessene Handbremse: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer die Kaskoleistung kürzen – genau in den typischen Alltagsfällen.
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Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, alles andere ist Ihre Entscheidung. Der Beitrag ist bei diesem Produkt leicht vergleichbar – die Bedingungen sind es nicht. Genau dort entscheidet sich, ob nach einem Schaden alles glattläuft oder ob Sie mit dem Versicherer diskutieren.
Kurz erklärt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Teilkasko übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfälle. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbst verschuldete Schäden und Vandalismus ein.
Als Faustregel gilt: Vollkasko lohnt sich bei neuen und finanzierten Fahrzeugen, Teilkasko bei älteren. Wichtiger als diese Regel sind aber die Bedingungen – vor allem der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die Neupreisentschädigung und die Regelung zu Marderschäden und deren Folgeschäden. Dort unterscheiden sich Tarife erheblich, im Beitrag oft nur um wenige Euro.
Wir vergleichen Ihren aktuellen Vertrag mit dem Markt – und sagen ehrlich, wenn er gut ist.
Worauf es ankommt
Handy am Steuer, rote Ampel, vergessene Handbremse: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer die Kaskoleistung kürzen – genau in den typischen Alltagsfällen.
Wie lange wird nach einem Totalschaden der Neupreis statt des Zeitwerts erstattet? Zwölf Monate sind Standard, gute Tarife bieten deutlich mehr.
Der Biss selbst ist meist gedeckt – die teuren Folgeschäden am Motor oft nur bis zu einer Grenze oder gar nicht. Hier lohnt der genaue Blick.
Sie senkt den Beitrag spürbar, kostet aber die freie Werkstattwahl. Bei Leasing- und Garantiefahrzeugen kann sie zum Problem werden.
Nach einem Schaden bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten. Sinnvoll bei hohen Klassen – bei niedrigen kostet er meist mehr, als er bringt.
Jährliche Fahrleistung, Alter der Fahrer, Stellplatz: Falsche Angaben sparen Beitrag, kosten aber im Schadenfall die Leistung.
Pro B Versicherungsmakler
Kfz-Versicherung ist das Feld mit den meisten Vergleichsportalen und der geringsten Beratung. Genau deshalb ist ein Makler hier wertvoll: nicht wegen ein paar Euro Beitrag, sondern weil im Schadenfall jemand für Sie mit dem Versicherer spricht. Stefanie Hein und Joris Hein übernehmen die Meldung und prüfen die Regulierung.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Für Pendlerinnen und Pendler nach Luxemburg oder Frankreich prüfen wir zusätzlich, ob die jährliche Fahrleistung korrekt angegeben ist – eine zu niedrig gemeldete Kilometerzahl ist einer der häufigsten Gründe für Nachforderungen und Leistungskürzungen.
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Schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir vergleichen und melden uns mit einer klaren Empfehlung.
Häufige Fragen
Bei Verträgen mit Laufzeit zum Kalenderjahr endet die Kündigungsfrist üblicherweise am 30. November. Danach ist ein Wechsel nur über ein Sonderkündigungsrecht möglich – etwa nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei einem Fahrzeugwechsel. Wer wechseln möchte, sollte im Herbst vergleichen, nicht im Dezember.
Als Faustregel lohnt sich die Vollkasko bei neuen und finanzierten Fahrzeugen, die Teilkasko bei älteren. Entscheidender als das Fahrzeugalter ist aber die Frage, ob Sie einen Totalschaden am eigenen Auto finanziell verkraften könnten. Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen ist die Vollkasko meist ohnehin vorgeschrieben.
Ein Verhalten, das über normale Unachtsamkeit deutlich hinausgeht – Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel, eine vergessene Handbremse. Ohne den vertraglichen Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer die Kaskoleistung anteilig kürzen. Da genau diese Situationen den Alltag ausmachen, ist der Verzicht für uns ein Ausschlusskriterium.
Sie senkt den Beitrag spürbar, verpflichtet Sie aber, Reparaturen in einer Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Bei jungen Fahrzeugen mit Herstellergarantie oder bei Leasing kann das zum Problem werden. Wer ohnehin flexibel ist und keine Markenwerkstatt braucht, spart damit sinnvoll.
Wird die tatsächliche Fahrleistung überschritten, kann der Versicherer Beiträge nachfordern und im Schadenfall die Leistung anteilig kürzen. Da die Kilometerstände heute regelmäßig abgeglichen werden, lohnt es sich nicht, zu niedrig anzugeben. Melden Sie eine Änderung lieber nach – das ist meist unkompliziert.
Beim Beitrag oft wenig – dort sind Portale schnell. Der Unterschied zeigt sich im Schadenfall: Wir übernehmen die Meldung, prüfen die Regulierung und widersprechen, wenn zu wenig gezahlt wird. Außerdem erinnern wir rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stimmen den Vertrag mit Ihren übrigen Policen ab.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Fahrzeugpapiere oder Schadenakten über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.