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Versicherungen für Existenzgründer und Praxisgründung im Saarland

Ratgeber · Gründung & Praxisstart

Versicherungen für Existenzgründer und Praxisgründung: Was Sie zum Start wirklich brauchen

Pflichten, sinnvolle Bausteine und typische Lücken – für Betriebe, Selbstständige und neue Praxen im Saarland.

Wer sich selbstständig macht oder eine Praxis gründet, hat hundert Dinge im Kopf. Versicherungen gehören dazu, aber nicht alle sind gleich dringend. Hier steht, was ab dem ersten Tag geregelt sein muss, was Sie sinnvoll ergänzen und wo Gründer am häufigsten Geld oder Schutz verschenken.

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  • Video-Beratung
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4,9aus 56 Google-Rezensionen
Kostenfreie Ersteinschätzung. Keine Patienten- oder Gesundheitsdaten im Formular.
Pflichten zuerstBetrieb absichernPraxisübernahmeEigene Absicherung
Stefanie und Joris Hein, persönliche Ansprechpartner bei Pro B
Ihr Gründungs-CheckIn drei Schritten
Pflichten klären
Betrieb absichern
Sich selbst absichern
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GewerbefokusHandwerk, Praxen, Kanzleien, Handel
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Bundesweit digitalVideo, Telefon und sichere Unterlagen
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Pro B Ratgeber · Stand: 17. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Was ab dem ersten Tag geregelt sein muss

Einige Punkte sind keine Frage des Geschmacks, sondern Pflicht:

  • Berufs­haftpflicht: Für viele freie Berufe ist sie vorgeschrieben, häufig mit Mindest­deckungssummen – zum Beispiel für Ärzte und Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Ohne Nachweis gibt es teilweise keine Zulassung.
  • Berufsgenossenschaft: Unternehmen müssen ihre Gründung innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfall­versicherungsträger anzeigen. Für Beschäftigte ist die gesetzliche Unfall­versicherung Pflicht; ob Sie selbst als Unternehmer pflichtversichert sind, hängt von der Branche ab.
  • Kfz-Haft­pflicht für jedes betrieblich zugelassene Fahrzeug.

Alles Weitere ist nicht vorgeschrieben – aber oft genauso wichtig, weil ein einzelner Schaden einen jungen Betrieb sonst schnell überfordert.

Den Betrieb absichern: die wichtigsten Bausteine

  • Betriebs­haftpflicht: für Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb Dritten zufügen – vom Wasser­schaden beim Kunden bis zum gestürzten Besucher. Wichtig ist, dass die tatsächliche Tätigkeit genau beschrieben ist.
  • Inhalts­versicherung: für Einrichtung, Waren, Werkzeuge und Technik bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch.
  • Betriebs­unterbrechung: ersetzt nach einem versicherten Sachschaden laufende Kosten und entgangenen Gewinn, solange der Betrieb stillsteht. Gerade in der Anlaufphase fehlen dafür meist die Rücklagen.
  • Cyber­versicherung: sinnvoll, sobald Kundendaten, Online-Banking, Terminsoftware oder ein Shop zum Alltag gehören.
  • Firmenrechts­schutz: für Streit mit Mitarbeitern, Vermietern oder Lieferanten – je nach Branche unterschiedlich wichtig.

Welche Bausteine zu welchem Betrieb passen, zeigt unsere Übersicht Gewerbe­versicherungen.

Praxisgründung und Praxisübernahme

Wer eine Arzt-, Zahnarzt-, Therapie- oder Pflegepraxis gründet oder übernimmt, hat zusätzliche Themen:

  • Berufs­haftpflicht mit den vorgeschriebenen Deckungs­summen und einer genauen Beschreibung der angebotenen Leistungen.
  • Praxisinventar und medizinische Geräte – hochwertige Technik ist oft über eine eigene Elektronik­versicherung besser abgesichert.
  • Praxis­ausfall: Fällt die Praxis nach einem Schaden aus, laufen Miete, Personal und Kredite weiter.
  • Patientendaten: Praxissoftware und Abrechnung machen Cyberschutz zu einem wichtigen Thema.

Bei einer Übernahme gehen Sach­versicherungen für übernommene Einrichtung in der Regel auf den Käufer über; es besteht dann ein Kündigungsrecht. Prüfen Sie die bestehenden Verträge deshalb vor dem Stichtag: Passen Summen, Tätigkeit und Bedingungen zu Ihrer Praxis – oder laufen Sie mit dem Schutz des Vorgängers weiter?

Branchenseiten mit Details: Arztpraxen · Zahnarztpraxen · Physiotherapie · Pflegedienste

Sich selbst absichern: Gesundheit, Einkommen, Alter

Viele Gründer sichern den Betrieb gut ab und vergessen sich selbst. Dabei ist der Gründer oft der wichtigste „Betriebswert“:

  • Kranken­versicherung: Als Selbstständiger wählen Sie zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Kranken­versicherung. Die Entscheidung hat langfristige Folgen und sollte gerechnet werden.
  • Einkommen bei Krankheit: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld schließt die Lücke ab einem gewählten Tag.
  • Arbeitskraft: Eine Berufsunfähigkeits­versicherung sichert das Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Je jünger und gesünder beim Abschluss, desto besser die Bedingungen.
  • Alters­vorsorge: Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert – Ausnahmen gibt es etwa für bestimmte Handwerker. Die Vorsorge liegt damit bei Ihnen selbst.

Typische Fehler beim Start

  1. Tätigkeit zu ungenau beschrieben: Ein Haft­pflichtvertrag deckt nur, was versichert ist. Neue Leistungen sollten nachgemeldet werden.
  2. Zu niedrige Summen: Inventar wird oft zum Kaufpreis von vor Jahren versichert, nicht zum heutigen Wiederbeschaffungswert.
  3. Alles auf einmal – oder gar nichts: Sinnvoller ist eine klare Reihenfolge: zuerst Pflichten und existenzbedrohende Risiken, dann Ergänzungen.
  4. Die eigene Absicherung aufschieben: Berufsunfähigkeit und Kranken­versicherung werden mit jedem Jahr und jeder Diagnose schwieriger.
Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir betreuen Gründer, Handwerks­betriebe, Praxen und Selbstständige im Saarland persönlich – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Begleitung im Schadenfall.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Ver­sicherungs­maklerin
Joris HeinVer­sicherungs­makler

„Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.“

Daniel M. · Google-Rezension, gekürzt
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Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Zugangsdaten oder Vertragsnummern ein.

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Stefanie oder Joris melden sich persönlich bei Ihnen – in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag.

Häufige Fragen

Gründung und Versicherung kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Welche Versicherungen sind für Gründer Pflicht?

Das hängt vom Beruf ab. Für viele freie Berufe ist eine Berufs­haftpflicht vorgeschrieben, Unternehmen müssen sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, und für betriebliche Fahrzeuge gilt die Kfz-Haft­pflicht.

Was passiert mit bestehenden Versicherungen bei einer Praxisübernahme?

Sach­versicherungen für die übernommene Einrichtung gehen in der Regel auf den Käufer über, der sie dann kündigen kann. Ob sie zur eigenen Praxis passen, sollte vor dem Stichtag geprüft werden.

Brauche ich als Gründer eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Für viele Selbstständige ist sie besonders wichtig, weil es weder Lohnfortzahlung noch eine ausreichende gesetzliche Absicherung gibt. Je früher und gesünder Sie abschließen, desto besser die Bedingungen.

Muss ich bestehende Verträge kündigen?

Nein. Wir prüfen zuerst, was schon da ist. Passt ein Vertrag, bleibt er bestehen.

Quellen: § 192 SGB VII (Anzeigepflicht Unfall­versicherung) · § 95 VVG (Veräußerung der versicherten Sache) · § 96 VVG (Kündigung nach Veräußerung). Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Leistungszusage.

Gut gestartet

Erst die Pflichten, dann die großen Risiken – und sich selbst nicht vergessen.

Wir gehen Ihre Gründung mit Ihnen durch und zeigen eine sinnvolle Reihenfolge – persönlich in Saarbrücken oder per Video.