Was ab dem ersten Tag geregelt sein muss
Einige Punkte sind keine Frage des Geschmacks, sondern Pflicht:
- Berufshaftpflicht: Für viele freie Berufe ist sie vorgeschrieben, häufig mit Mindestdeckungssummen – zum Beispiel für Ärzte und Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Ohne Nachweis gibt es teilweise keine Zulassung.
- Berufsgenossenschaft: Unternehmen müssen ihre Gründung innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen. Für Beschäftigte ist die gesetzliche Unfallversicherung Pflicht; ob Sie selbst als Unternehmer pflichtversichert sind, hängt von der Branche ab.
- Kfz-Haftpflicht für jedes betrieblich zugelassene Fahrzeug.
Alles Weitere ist nicht vorgeschrieben – aber oft genauso wichtig, weil ein einzelner Schaden einen jungen Betrieb sonst schnell überfordert.
Den Betrieb absichern: die wichtigsten Bausteine
- Betriebshaftpflicht: für Schäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb Dritten zufügen – vom Wasserschaden beim Kunden bis zum gestürzten Besucher. Wichtig ist, dass die tatsächliche Tätigkeit genau beschrieben ist.
- Inhaltsversicherung: für Einrichtung, Waren, Werkzeuge und Technik bei Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch.
- Betriebsunterbrechung: ersetzt nach einem versicherten Sachschaden laufende Kosten und entgangenen Gewinn, solange der Betrieb stillsteht. Gerade in der Anlaufphase fehlen dafür meist die Rücklagen.
- Cyberversicherung: sinnvoll, sobald Kundendaten, Online-Banking, Terminsoftware oder ein Shop zum Alltag gehören.
- Firmenrechtsschutz: für Streit mit Mitarbeitern, Vermietern oder Lieferanten – je nach Branche unterschiedlich wichtig.
Welche Bausteine zu welchem Betrieb passen, zeigt unsere Übersicht Gewerbeversicherungen.
Praxisgründung und Praxisübernahme
Wer eine Arzt-, Zahnarzt-, Therapie- oder Pflegepraxis gründet oder übernimmt, hat zusätzliche Themen:
- Berufshaftpflicht mit den vorgeschriebenen Deckungssummen und einer genauen Beschreibung der angebotenen Leistungen.
- Praxisinventar und medizinische Geräte – hochwertige Technik ist oft über eine eigene Elektronikversicherung besser abgesichert.
- Praxisausfall: Fällt die Praxis nach einem Schaden aus, laufen Miete, Personal und Kredite weiter.
- Patientendaten: Praxissoftware und Abrechnung machen Cyberschutz zu einem wichtigen Thema.
Bei einer Übernahme gehen Sachversicherungen für übernommene Einrichtung in der Regel auf den Käufer über; es besteht dann ein Kündigungsrecht. Prüfen Sie die bestehenden Verträge deshalb vor dem Stichtag: Passen Summen, Tätigkeit und Bedingungen zu Ihrer Praxis – oder laufen Sie mit dem Schutz des Vorgängers weiter?
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Sich selbst absichern: Gesundheit, Einkommen, Alter
Viele Gründer sichern den Betrieb gut ab und vergessen sich selbst. Dabei ist der Gründer oft der wichtigste „Betriebswert“:
- Krankenversicherung: Als Selbstständiger wählen Sie zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Entscheidung hat langfristige Folgen und sollte gerechnet werden.
- Einkommen bei Krankheit: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld schließt die Lücke ab einem gewählten Tag.
- Arbeitskraft: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Je jünger und gesünder beim Abschluss, desto besser die Bedingungen.
- Altersvorsorge: Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – Ausnahmen gibt es etwa für bestimmte Handwerker. Die Vorsorge liegt damit bei Ihnen selbst.
Typische Fehler beim Start
- Tätigkeit zu ungenau beschrieben: Ein Haftpflichtvertrag deckt nur, was versichert ist. Neue Leistungen sollten nachgemeldet werden.
- Zu niedrige Summen: Inventar wird oft zum Kaufpreis von vor Jahren versichert, nicht zum heutigen Wiederbeschaffungswert.
- Alles auf einmal – oder gar nichts: Sinnvoller ist eine klare Reihenfolge: zuerst Pflichten und existenzbedrohende Risiken, dann Ergänzungen.
- Die eigene Absicherung aufschieben: Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung werden mit jedem Jahr und jeder Diagnose schwieriger.
