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Beihilfe Saarland 2026: Rechner, Antrag & PKV | Pro B

Spezialisiert auf Beamte im Saarland

Beihilfe im Saarland verstehen.Die passende private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte finden.

Für Referendar:innen, Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sowie Versorgungsempfänger. Verständlich erklärt und persönlich begleitet – in Saarbrücken und digital.

250+ Beamte betreutpassender MarktvergleichSaarbrücken + digital
Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
Stefanie & Joris HeinIhre persönlichen Ansprechpartner
4,9 GoogleSehr gut bewertet
250+
Beamte betreutErfahrung aus der Praxis
ReferendariatBeamte auf ProbeBeamte auf LebenszeitFamilieRuhestand

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Warum bereits viele Beamte aus dem Saarland auf Pro B vertrauen.

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Erfahrung von der ersten Ernennung bis zu späteren Statusänderungen.

Praxis statt Theorie

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Leistung, Gesundheit und Laufbahn zählen – nicht das bekannteste Logo.

Transparent erklärt

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Vom Status zur Erstattung.

01Status klären
02Beihilfesatz
03Restkosten
04Antrag
05Bescheid prüfen

Erstattungs-Explorer

Wer übernimmt welchen Teil?

Der Beihilfesatz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Tarifbegrenzungen oder nicht beihilfefähige Positionen können einen Eigenanteil verursachen.

Beispielrechnung1.000 €
Beihilfe
500 €
Restkosten
500 €

Vereinfachte Orientierung bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen. Keine Leistungszusage.

Beihilfe-Prozentsatz-Rechner

Welche Quote gilt typischerweise für Sie?

Drei verständliche Auswahlmöglichkeiten. Das Ergebnis zeigt auch, wann eine individuelle Prüfung erforderlich ist.

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Ihre Situation. Unser nächster sinnvoller Schritt.

Beantworten Sie vier kurze Schritte. Stefanie oder Joris sehen sich Ihre Angaben persönlich an und melden sich bei Ihnen.

  • Sicher übermittelt
  • In etwa zwei Minuten
  • Persönlich geprüft

Allgemeine Beratung ohne Kundenhonorar. Eine vertiefte Begleitung in der PKV-Öffnungsaktion kann kostenpflichtig sein; darüber informieren wir vorher.

Schritt 1 von 4

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?
Welcher Status passt zu Ihnen?
Wie können wir Sie erreichen?
Gibt es etwas, das wir vorher wissen sollten?

Lebenslagen

Was gilt in Ihrer Situation?

01

Referendariat

Widerruf, Öffnungsfrist und besondere Einschränkungen bei bestimmten Zahnleistungen.

02

Familie

80 Prozent für Kinder und unter Voraussetzungen 70 Prozent für einen Elternteil.

03

Ruhestand

Grundsätzlich 70 Prozent und Anpassung des verbleibenden Restkostenanteils.

04

Sonderfälle

Status und zuständige Stelle werden geprüft, bevor eine pauschale Aussage erfolgt.

Echter, anonymisierter Ausgangsfall

Rund 730 Euro Erstattungslücke – woher kommt die Differenz?

Eine Kundin hatte Rechnungen von rund 4.370 Euro eingereicht. Nach Beihilfe und PKV blieb zunächst eine ungeklärte Differenz. Rechnungen, Beihilfebescheid und PKV-Abrechnung werden positionsweise verglichen, bevor eine Ursache behauptet wird.

Rechnungen≈ 4.370 €
ungeklärte Differenz≈ 730 €
gemeinsam prüfen3 Dokumente

Beihilfeantrag Saarland

Von der Rechnung zum geprüften Bescheid.

Grundsätzlich gilt eine Jahresfrist. Der aktuelle Antrag nennt mehr als 100 Euro geltend gemachte Aufwendungen; Ausnahmen können bestehen.

1

Rechnung prüfen

Name, Datum, Leistung und erforderliche Nachweise kontrollieren.

2

Zuständigkeit klären

Landes- und kommunale Beihilfe können unterschiedliche Wege haben.

3

Fristgerecht einreichen

Nur aktuelle Formulare und den vorgesehenen Einreichungsweg verwenden.

4

Bescheid abgleichen

Anerkannte Beträge und PKV-Leistungen positionsweise kontrollieren.

Saarland-spezifisch · 2026

Kostendämpfungspauschale.

Sie wird grundsätzlich einmal jährlich abgezogen. Für Anwärter entfällt sie; Minderungen und Ausnahmen können gelten. Bei Versorgungsempfängern wird sie mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert und auf höchstens 70 Prozent begrenzt.

A7 und A850 €
A9 bis A11100 €
A12 bis A15 u. a.250 €
A16, B2/B3 u. a.400 €
B4 bis B7 u. a.550 €
höhere Gruppen700 €

Quelle: offizieller Hinweis des Beihilfedienstes, gültig seit 1. Januar 2026.

PKV und Öffnungsaktion

Passend statt pauschal ver­gleichen.

Ambulante und stationäre Leistungen, Zahn, Hilfsmittel, Psychotherapie, Beihilfeergänzung und Gesundheitsprüfung gehören gemeinsam betrachtet.

Keine Ablehnungallein aus Risikogründen innerhalb der Aktion
Maximal 30 %Risikozuschlag nach den Bedingungen der Aktion
Sechs Monategrundsätzliche Frist für Beamtenanfänger

Allgemeine Beratung ohne Kundenhonorar

Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir verbinden die Besonderheiten der Beihilfe im Saarland mit einem nachvollziehbaren Versicherungsvergleich.

Stefanie HeinGeschäftsführerin · Ver­sicherungs­maklerin
Joris HeinPersönlicher Ansprechpartner bei Pro B

Offizielle Unterlagen

Formulare und Ratgeber direkt beim Beihilfedienst.

Damit Sie keine veraltete lokale Datei verwenden, führen diese Links immer zur jeweils veröffentlichten offiziellen Fassung.

Der große Ratgeber 2026

Beihilfe Saarland im Detail.

Bemessungssätze, Referendariat, Familie, Leistungen und Öffnungsaktion – fachlich geprüft und verständlich zusammengeführt.

Kurzantwort: Wie funktioniert die Beihilfe im Saarland?

Die Beihilfe beteiligt sich an den beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Vorsorgekosten von Beamten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch jede Rechnung vollständig. Entscheidend sind der persönliche Bemessungssatz und die Regeln der Saarländischen Beihilfeverordnung. Den verbleibenden Teil sichern Beamte häufig über eine beihilfekonforme private Kranken­ver­si­che­rung ab.

Als schnelle Orientierung nennt die offizielle Leistungsübersicht im Saarland typischerweise:

  • 50 Prozent für aktive Beamte, Beamtenanwärter und Richter
  • 70 Prozent für Versorgungsempfänger
  • 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen
  • unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent für einen Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

Der konkrete Anspruch kann von der persönlichen Situation und von Sonderregelungen abhängen. Deshalb zeigt der Rechner nicht nur eine Zahl, sondern auch die Voraussetzungen, auf denen das Ergebnis beruht.

So teilen sich Beihilfe und PKV eine Rechnung

Eine Arztrechnung über 1.000 Euro bedeutet nicht automatisch, dass 500 Euro von der Beihilfe und 500 Euro von der PKV gezahlt werden. Diese Aufteilung ist nur dann eine passende Orientierung, wenn die gesamten Aufwendungen beihilfefähig sind, ein Bemessungssatz von 50 Prozent gilt und der gewählte PKV-Tarif den verbleibenden Teil vollständig abdeckt.

Vereinfachtes Beispiel

Rechnung angenommener beihilfefähiger Betrag Beihilfe bei 50 % verbleibender Betrag
1.000 € 1.000 € 500 € 500 €

Für eine nachvollziehbare Einordnung werden drei Ebenen getrennt betrachtet:

  1. Rechnungsbetrag
  2. davon beihilfefähiger Betrag
  3. Aufteilung zwischen Beihilfe, privater Absicherung und möglichem Eigenanteil

Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften, der konkrete Bescheid und die Bedingungen des gewählten Versicherungstarifs.

Beihilfesätze: 50, 70 und 80 Prozent verständlich erklärt

50 Prozent für aktive Beamte und Anwärter

Für aktive Beamte, Beamtenanwärter und Richter nennt die offizielle Leistungsübersicht des Saarlandes einen Bemessungssatz von 50 Prozent. Bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen bleibt damit typischerweise ein Absicherungsbedarf von 50 Prozent.

70 Prozent im Ruhestand

Für Empfänger von Versorgungsbezügen nennt die offizielle Übersicht grundsätzlich 70 Prozent. Beim Übergang in den Ruhestand sollte deshalb geprüft werden, wie der private Versicherungsschutz an den veränderten Restkostenanteil angepasst wird.

70 Prozent bei mindestens zwei Kindern

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern einen Bemessungssatz von 70 Prozent erhalten. Die Zuordnung der Kinder und die familiäre Konstellation müssen dabei korrekt berücksichtigt werden.

80 Prozent für Kinder

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen nennt die offizielle Leistungsübersicht 80 Prozent. Der privat abzusichernde Restkostenanteil liegt bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen damit typischerweise bei 20 Prozent.

Beihilfe im Referendariat

Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden im dokumentierten saarländischen Vorbereitungsdienst im Regelfall in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Das offizielle Merkblatt weist darauf hin, dass Beihilfe auf Antrag gewährt wird und der nicht gedeckte Teil abgesichert werden muss.

Vor der Entscheidung für eine Kranken­ver­si­che­rung sollten Referendar:innen insbesondere prüfen:

  • den genauen beamtenrechtlichen Status
  • den Beginn des Beihilfeanspruchs
  • den voraussichtlichen Restkostenanteil
  • die Leistungen des PKV-Tarifs statt nur den Einstiegsbeitrag
  • mögliche Vorerkrankungen und die Gesundheitsprüfung
  • die Frist einer eventuell nutzbaren Öffnungsaktion
  • die spätere Umstellung bei Probe, Lebenszeit oder einem Wechsel des Dienstherrn

Wichtige Abgrenzung: Die Aussage gilt nicht automatisch für jedes Rechtsreferendariat oder jeden sonstigen Vorbereitungsdienst. Wenn die Ausbildung nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt, kann die Absicherung anders aussehen.

Beihilfe für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner

Kinder

Für berücksichtigungsfähige Kinder nennt die saarländische Leistungsübersicht einen Bemessungssatz von 80 Prozent. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich erfüllt sind und die Zuordnung bei mehreren beihilfeberechtigten Elternteilen korrekt erfolgt.

Ehe- und Lebenspartner

Ehe- oder Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig sein. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, nennt die zuständige Stelle grundsätzlich eine Einkommensgrenze von 19.087 Euro für den Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2024. Eine eigene Beihilfeberechtigung geht vor; Ausnahmefälle können eine gesonderte Prüfung erfordern.

Da Bezugsjahr und Einkommensgrenze wechseln können, sollten die Werte vor jedem neuen Antrag erneut geprüft werden.

Beihilfeantrag im Saarland: Schritt für Schritt

1. Rechnung prüfen und aufbewahren

Prüfen Sie, ob Name, Behandlung, Datum und Rechnungsbetrag vollständig angegeben sind. Bewahren Sie die Unterlagen mindestens bis zum Abschluss der Erstattung auf.

2. Zuständigkeit feststellen

Für Landesbedienstete und bestimmte andere Gruppen gelten unterschiedliche organisatorische Zuständigkeiten. Kommunale Beihilfeberechtigte finden bei der RZVK Saarland eigene Informationen und Formulare. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag, welche Stelle für Ihren Dienstherrn zuständig ist.

3. Aktuelles Formular verwenden

Verwenden Sie ausschließlich das aktuell veröffentlichte offizielle Antragsformular. Veraltete, lokal gespeicherte Formulare sollten nicht verwendet werden.

4. Frist und Antragssumme beachten

Der aktuelle Antragsvordruck nennt grundsätzlich eine Frist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen beziehungsweise Rechnungsstellung. Außerdem nennt er grundsätzlich mehr als 100 Euro geltend gemachte Aufwendungen. Da Ausnahmen möglich sind, gelten diese Angaben nicht als ausnahmslose Regel.

5. Beihilfe und PKV getrennt einreichen

Je nach Versicherer und Einreichungsweg werden Rechnungen beziehungsweise Erstattungsunterlagen auch bei der privaten Kranken­ver­si­che­rung eingereicht. Die Reihenfolge kann von den jeweiligen Anforderungen abhängen.

6. Bescheid kontrollieren

Vergleichen Sie beantragte Aufwendungen, anerkannte Beträge und Erstattung. Bei Abweichungen sollte zuerst geklärt werden, ob Unterlagen fehlen, Höchstbeträge gelten oder eine Position nicht beihilfefähig war.

Der aktuelle Kompaktratgeber nennt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe, um einen Beihilfebescheid mit Widerspruch anzufechten. Er weist außerdem auf die Papierform mit eigenhändiger Unterschrift hin. Weil Fristberechnung und Rechtsbehelf vom Einzelfall abhängen können, ersetzt diese Information keine Rechtsberatung.

Offizielle Formulare und Zuständigkeit anzeigen

Was kann beihilfefähig sein?

Die Saarländische Beihilfeverordnung regelt, welche notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Dazu gehören je nach Voraussetzungen insbesondere Bereiche wie:

  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • stationäre Behandlungen
  • zahnärztliche Leistungen
  • Arznei-, Verband- und bestimmte Hilfsmittel
  • Vorsorge und Früherkennung
  • Aufwendungen rund um Geburt
  • Pflegeleistungen

Ob eine konkrete Leistung vollständig, begrenzt oder überhaupt beihilfefähig ist, lässt sich aus dieser Übersicht nicht ableiten. Vor größeren oder planbaren Behandlungen sollten Beihilfefähigkeit und Versicherungsschutz deshalb vorab geprüft werden.

Drei wichtige Besonderheiten im Saarland

Wahlleistungen im Krankenhaus: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer weist der offizielle Kompaktratgeber als nicht beihilfefähig aus. Wer diese Leistungen wünscht, muss prüfen, ob und in welchem Umfang der private Tarif sie absichert.

Psychotherapie: Für bestimmte Psychotherapieverfahren ist laut Ratgeber eine Voranerkennung spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen erforderlich.

Zahnleistungen im Vorbereitungsdienst: Für Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen gelten besondere Einschränkungen. Der Ratgeber nennt unter anderem Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Gerade im Referendariat sollte der Zahnbereich der PKV deshalb nicht nur anhand des Beitrags verglichen werden.

Die häufigsten Fehler

Nur den günstigsten PKV-Beitrag ver­gleichen

Ein niedriger Einstiegsbeitrag sagt wenig darüber aus, wie gut ein Tarif bei Hilfsmitteln, Psychotherapie, Zahnleistungen oder stationärer Behandlung passt.

Fristen erst nach der Ernennung prüfen

Bei der Öffnungsaktion kann eine sechsmonatige Frist entscheidend sein. Wer sich erst spät informiert, verliert möglicherweise eine wichtige Zugangsmöglichkeit.

Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten

Unvollständige Angaben können später erhebliche Probleme verursachen. Gesundheitsdaten sollten strukturiert aufbereitet und bei Bedarf zunächst über eine Risikovoranfrage eingeordnet werden.

Beihilfesatz mit vollständiger Kostendeckung verwechseln

Ein Satz von 50 oder 70 Prozent bedeutet nicht, dass jede Rechnung in genau diesem Umfang erstattet wird. Maßgeblich ist zunächst der beihilfefähige Betrag.

Status- und Familienänderungen nicht melden

Kinder, Ruhestand, Dienstherrnwechsel oder eine veränderte Berücksichtigungsfähigkeit können Beihilfe und Restkostenabsicherung verändern.

Die PKV-Öffnungsaktion für Beamte

Die Öffnungsaktion soll bestimmten Beamten und Angehörigen auch bei Vorerkrankungen einen Zugang zur privaten Kranken­ver­si­che­rung ermöglichen. Nach den aktuellen Informationen des PKV-Verbands gelten innerhalb der Aktion grundsätzlich folgende Erleichterungen:

  • keine Ablehnung allein aus Risikogründen
  • keine Leistungsausschlüsse aufgrund eines erhöhten Gesundheitsrisikos
  • Begrenzung des Risikozuschlags auf maximal 30 Prozent
  • Einbeziehung von Beamten auf Widerruf beziehungsweise Anwärtern

Für Beamtenanfänger ist grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung zu beachten. Nicht jedes Unternehmen nimmt teil und nicht jeder ergänzende Tarif muss vom Umfang der Aktion erfasst sein.

Vor einem Antrag klären

  1. Gehören Sie zur berechtigten Per­sonengruppe?
  2. Wann begann die maßgebliche Frist?
  3. Welche Unternehmen nehmen aktuell teil?
  4. Welche Leistungen umfasst der angebotene Tarif?
  5. Ist vorab eine normale anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Öffnungsaktion und Frist persönlich prüfen

Hinweis zur Vergütung: Die vertiefte Begleitung innerhalb der Öffnungsaktion ist bei Pro B eine gesonderte, kostenpflichtige Dienstleistung. Leistungsumfang und Kosten werden vor Beauftragung transparent vereinbart.

Welche private Kranken­ver­si­che­rung passt zu Beamten im Saarland?

Es gibt keinen Versicherer, der für jeden Beamten automatisch der beste ist. Ein belastbarer Vergleich beginnt deshalb nicht mit einem Logo oder einem Monatsbeitrag, sondern mit den persönlichen Anforderungen.

Wichtige Prüffelder sind unter anderem:

  • ambulante und stationäre Leistungen
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Psychotherapie
  • Beihilfeergänzung
  • Gebührenordnungen und Erstattungsgrenzen
  • Optionsrechte bei Statusänderungen
  • Selbst­behalte und mögliche Eigenanteile
  • Beitragsentlastung und langfristige Tariflogik
  • Annahmeentscheidung bei Vorerkrankungen

Die Beratung soll transparent zeigen, welche Kriterien zu einer Empfehlung geführt haben. Eine pauschale Rangliste von Gesellschaften wird nicht veröffentlicht.

Quellen und redaktionelle Prüfung

Die zentralen Zahlen und Verfahrensangaben beruhen auf offiziellen Informationen des Saarlandes, des zuständigen Beihilfedienstes, der RZVK Saarland und – für die PKV-Öffnungsaktion – des PKV-Verbands.

Zuletzt fachlich geprüft: 3. August 2026
Nächste turnusmäßige Prüfung: 3. November 2026
Fachlich verantwortlich: Stefanie Hein, Geschäftsführerin und Ver­sicherungs­maklerin

Relevante Primärquellen:

Häufige Fragen

Beihilfe Saarland kurz beantwortet.

22 konkrete Antworten zu Beihilfesätzen, Antrag, Erstattung, Referendariat und PKV.

Wie hoch ist die Beihilfe für aktive Beamte im Saarland?

Die offizielle Leistungsübersicht nennt für Beamte, Beamtenanwärter und Richter grundsätzlich 50 Prozent. Sonderregeln und die Beihilfefähigkeit der konkreten Aufwendung bleiben zu beachten.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen nennt die offizielle Übersicht 80 Prozent.

Erhalten Pensionäre 70 Prozent Beihilfe?

Für Empfänger von Versorgungsbezügen nennt die offizielle Übersicht grundsätzlich einen Bemessungssatz von 70 Prozent.

Wann erhält ein Elternteil 70 Prozent?

Ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Satz von 70 Prozent erhalten. Die Zuordnung muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für Ehepartner?

Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 nennt die zuständige Stelle grundsätzlich 19.087 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2024. Eigene Beihilfeberechtigung und Ausnahmefälle sind gesondert zu berücksichtigen.

Wie lange kann ich Rechnungen einreichen?

Der aktuelle saarländische Antragsvordruck nennt grundsätzlich eine Frist von einem Jahr. Der genaue Beginn und mögliche Sonderfälle sollten anhand des aktuellen Formulars geprüft werden.

Gibt es einen Mindestbetrag für den Antrag?

Der aktuelle Antrag nennt grundsätzlich mehr als 100 Euro geltend gemachte Aufwendungen. Ausnahmen können möglich sein.

Brauche ich als Beamter zwingend eine private Kranken­ver­si­che­rung?

Nicht pauschal. Entscheidend sind Status, bestehende Absicherung, Zugangsvoraussetzungen und die wirtschaftliche sowie leistungsbezogene Gesamtsituation. Die Beihilfe allein deckt jedoch regelmäßig nicht alle verbleibenden Kosten.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendar:innen?

Nach Angaben des PKV-Verbands erfasst die Öffnungsaktion seit 2019 auch Beamte auf Widerruf beziehungsweise Anwärter. Voraussetzung und Frist müssen individuell geprüft werden.

Ist der teuerste PKV-Tarif automatisch der beste?

Nein. Entscheidend ist, welche Leistungen für die persönliche Situation wichtig sind und welche Begrenzungen der Tarif enthält.

Wer bearbeitet Beihilfeanträge im Saarland?

Das Saarland hat die Bearbeitung seiner Beihilfeanträge zum 2. April 2024 organisatorisch übertragen. Für kommunale Beihilfeberechtigte kann die RZVK Saarland zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit sollte vor der Einreichung geprüft werden.

Wird jede Arztrechnung entsprechend dem Beihilfesatz erstattet?

Nein. Der Bemessungssatz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Einzelne Aufwendungen können begrenzt oder nicht beihilfefähig sein.

Müssen Anwärter die Kostendämpfungspauschale zahlen?

Nach dem offiziellen Kompaktratgeber entfällt die Kostendämpfungspauschale für Anwärter. Bei einem späteren Statuswechsel sollte die Situation neu geprüft werden.

Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale 2026?

Sie beträgt für aktive Beamte je nach Besoldungsgruppe zwischen 50 und 700 Euro jährlich. Minderungen und Ausnahmen können gelten. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt die offiziellen Gruppen und Beträge.

Sind Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beihilfefähig?

Nein. Der aktuelle saarländische Kompaktratgeber weist diese Wahlleistungen als nicht beihilfefähig aus. Ob die private Kranken­ver­si­che­rung sie übernimmt, hängt vom Tarif ab.

Was gilt bei Psychotherapie?

Für bestimmte Psychotherapieverfahren nennt der offizielle Ratgeber eine zwingende Voranerkennung spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen. Vor einer längeren Behandlung sollten die aktuellen Voraussetzungen bei Beihilfe und Versicherung geprüft werden.

Gibt es im Referendariat Einschränkungen bei Zahnleistungen?

Ja. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen nennt der saarländische Ratgeber besondere Einschränkungen, unter anderem bei Zahnersatz und Implantaten.

Kann ich gegen einen Beihilfebescheid Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich ja. Der aktuelle Ratgeber nennt dafür einen Monat nach Bekanntgabe und verlangt Papierform mit eigenhändiger Unterschrift. Im konkreten Fall ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids entscheidend.

Muss ich beim ersten Antrag ein besonderes Formular verwenden?

Der aktuelle Kompaktratgeber verlangt bei der erstmaligen Antragstellung den Langantrag und einen aktuellen Versicherungsnachweis. Auch bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse soll der Langantrag verwendet werden.

Werden Belege nach einem Papierantrag zurückgeschickt?

Der aktuelle Ratgeber empfiehlt in der Regel Duplikate und weist darauf hin, dass eingereichte Papierbelege nach der Digitalisierung nicht zurückgeschickt werden.

Sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig?

Nach dem aktuellen saarländischen Kompaktratgeber wird seit 2011 keine Beihilfe für Heilpraktikerleistungen gewährt. Ob ein privater Tarif dennoch leistet, hängt von seinen Bedingungen ab.

Was gilt bei Behandlungen in einer Privatklinik?

Der offizielle Ratgeber empfiehlt vor einer Behandlung eine Anfrage bei der Beihilfestelle, weil nicht immer alle Kosten anerkannt werden können.

Ihr nächster Schritt

Beihilfe verstehen.
Schutz passend aufbauen.

Persönlich in Saarbrücken oder digital.