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Reiserücktrittsversicherung Saarbrücken

Pauschalreise · Ferienwohnung · Flug

Reiserücktritts­versicherung –
wenn die Reise vorher endet

Der Veranstalter behält bei einer kurzfristigen Absage einen großen Teil des Reisepreises ein – je nach Zeitpunkt bis zu neunzig Prozent. Die Reiserücktritts­versicherung übernimmt diese Stornokosten, allerdings nur bei bestimmten Gründen. Genau daran scheitern die meisten Fälle, nicht am Beitrag.

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Kurz erklärt

Was die Reiserücktritts­versicherung leistet

Direkte Antwort

Die Reiserücktritts­versicherung ersetzt die Stornokosten, die Ihnen der Veranstalter, die Fluggesellschaft oder der Vermieter in Rechnung stellt, wenn Sie die Reise vor Antritt absagen müssen. Sie greift nicht bei jedem Grund, sondern bei einer im Vertrag aufgezählten Liste unerwarteter, schwerwiegender Ereignisse – allen voran unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes und erhebliche Schäden am eigenen Wohneigentum.

Die zweite Hälfte des Themas ist der Reiseabbruch. Er deckt den Fall, dass Sie die Reise vorzeitig beenden müssen, und erstattet dann den nicht genutzten Teil sowie oft die Mehrkosten der Rückreise. Beide Bausteine werden häufig gemeinsam verkauft und sollten es auch sein: Ein Abbruch nach drei von vierzehn Tagen kostet mehr als eine Absage vorher.

Bis 90 %Stornosatz kurz vor Abreise bei vielen Veranstaltern
14 TageFrist, in der die Versicherung nach Buchung abgeschlossen sein muss
0 bis 20 %Übliche Selbstbeteiligung je Schadenfall
JahresvertragAb etwa zwei Reisen im Jahr günstiger als die Einzelpolice
Einzelreise oder Jahresvertrag?

Nennen Sie uns, wie oft und wie teuer Sie reisen. Wir rechnen beide Varianten und schicken Ihnen die Beiträge.

Worauf es ankommt

Fünf Punkte, an denen Fälle scheitern

1

Die Frist nach der Buchung

Der Vertrag muss meist innerhalb von vierzehn Tagen nach der Buchung geschlossen werden, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Wer später abschließt, hat oft eine Wartezeit von dreißig Tagen – und in genau dieser Zeit passiert das Meiste.

2

Vorerkrankungen

Bestehende Erkrankungen sind in aller Regel ausgeschlossen, solange sie nicht unerwartet verschlimmert werden. Wer chronisch krank ist, sollte vor der Buchung klären, welcher Anbieter wie formuliert – die Unterschiede sind groß.

3

Wer alles mitversichert ist

Familientarife decken meist Eltern und Kinder, nicht aber Freunde in derselben Ferienwohnung. Und viele Verträge leisten auch, wenn nicht Sie selbst, sondern eine mitreisende Person oder ein naher Angehöriger erkrankt – das ist ein wichtiger Unterschied.

4

Selbstbeteiligung

Tarife ohne Selbst­behalt kosten spürbar mehr. Bei einer Pauschalreise für 4.000 Euro macht ein Selbst­behalt von zwanzig Prozent achthundert Euro aus – dort lohnt der Aufpreis, bei einer günstigen Kurzreise selten.

!

Was nie versichert ist

Angst vor einer Reisewarnung, ausgefallene Veranstaltungen am Zielort, Streik der Fluggesellschaft oder eine Absage aus beruflichen Gründen ohne Kündigung. Auch eine Pandemie ist nur gedeckt, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Der günstigste Tarif ist der, der zahlt

Bei Reiseversicherungen entscheiden nicht die Beiträge, sondern die Aufzählung der versicherten Gründe und die Ausschlüsse dahinter. Stefanie Hein und Joris Hein lesen die durch und sagen Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt – ob Sie eine Vorerkrankung mitbringen, mit Freunden reisen oder regelmäßig kurzfristig buchen.

  • Vergleich der versicherten Rücktrittsgründe, nicht nur des Beitrags
  • Prüfung, wie der Tarif mit Vorerkrankungen umgeht
  • Abgrenzung von Einzelreise-, Jahres- und Familientarif
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung und den Nachweisen

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Reiseschutz aus Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Vom Saarland aus wird viel über Luxemburg, Frankfurt-Hahn und Frankfurt geflogen, dazu kommen Ferienhäuser in Frankreich und Reisen mit dem eigenen Wohnwagen. Wir achten deshalb darauf, dass der Tarif auch selbst organisierte Reisen und Einzelbuchungen abdeckt, nicht nur Pauschalreisen beim Veranstalter.

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  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Vor der nächsten Buchung klären

Sagen Sie uns Reiseart, Preis und Reisezeitraum. Wir melden uns mit passenden Tarifen und den Ausschlüssen im Klartext.

Häufige Fragen

Reiserücktritt – kurz und verständlich

Wann muss ich die Versicherung abschließen?

Am besten direkt mit der Buchung. Die meisten Anbieter verlangen den Abschluss innerhalb von vierzehn Tagen nach der Buchungsbestätigung; bei Buchungen weniger als dreißig Tage vor Abreise muss der Vertrag am selben oder nächsten Tag geschlossen werden. Wer die Frist verpasst, kann meist noch abschließen, hat dann aber eine Wartezeit von etwa dreißig Tagen – in dieser Zeit besteht kein Schutz außer bei Unfall.

Welche Gründe sind versichert?

Typischerweise unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Tod, Schwangerschaft oder Komplikationen, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes, unerwarteter Antritt einer neuen Stelle, erhebliche Schäden am Wohneigentum durch Feuer oder Elementarereignisse sowie eine Vorladung vor Gericht. Die genaue Liste steht in den Bedingungen und unterscheidet sich zwischen den Anbietern – deshalb lesen wir sie vor dem Abschluss.

Was ist mit Vorerkrankungen?

Bestehende Erkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen. Versichert ist nur die unerwartete Verschlechterung – und auch das nicht bei allen Anbietern gleich. Wenn Sie eine chronische Erkrankung haben, ist das der wichtigste Punkt beim Vergleich: Einige Tarife stellen darauf ab, ob die Erkrankung in den letzten sechs Monaten behandelt wurde, andere schließen sie generell aus.

Lohnt sich ein Jahresvertrag?

Ab etwa zwei Reisen im Jahr meistens ja. Der Jahresvertrag deckt alle Reisen des Jahres bis zu einem vereinbarten Höchstpreis je Reise ab – auf diese Grenze sollte man achten, wenn eine größere Reise geplant ist. Für Familien mit einer Urlaubsreise im Jahr ist die Einzelpolice oft günstiger.

Ist der Reiseabbruch mitversichert?

Nicht automatisch. Rücktritt und Abbruch sind zwei Bausteine. Der Abbruch greift, wenn Sie die Reise vorzeitig beenden müssen, und erstattet den nicht genutzten Teil sowie oft die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise. Weil ein Abbruch teurer wird als eine rechtzeitige Absage, gehören beide Bausteine für uns zusammen.

Zahlt die Versicherung bei einer Reisewarnung?

In der Regel nicht. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist kein versicherter Rücktrittsgrund – dafür greifen die Rechte gegenüber dem Veranstalter, der bei außergewöhnlichen Umständen kostenfrei stornieren lassen muss. Einzelne Tarife schließen bestimmte Fälle ausdrücklich ein; das steht dann so in den Bedingungen und ist eine Ausnahme, kein Standard.

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