Feuer
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall von Luftfahrzeugen. Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag sollten ausdrücklich eingeschlossen sein.
Gesetzgebung läuft: Elementarschutz soll Pflicht werden
Sie ist die wichtigste Sachversicherung überhaupt: Ein Totalschaden am Haus bedroht die Existenz, und die Finanzierung läuft weiter. Entscheidend sind zwei Dinge – eine Versicherungssumme, die einen Wiederaufbau wirklich trägt, und der Elementarschutz, den viele ältere Verträge bis heute nicht enthalten.
Kurz erklärt
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst und an allem, was fest damit verbunden ist – Mauerwerk, Dach, Fenster, Heizung, Sanitärinstallation, meist auch Einbauküche, Garagen und Carports. Der Grundschutz umfasst drei Gefahrengruppen: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Nicht enthalten sind Elementargefahren – Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben. Genau diese Ereignisse verursachen inzwischen die höchsten Schäden. Versichert wird zum gleitenden Neuwert auf Basis des Werts 1914: Der Versicherer ermittelt daraus die Summe und verzichtet im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung, sodass ein Wiederaufbau zu heutigen Baupreisen finanziert ist.
Kostenloser Check
Vier Angaben genügen. Der Check nennt die Bausteine, die zu Ihrem Gebäude gehören – und warnt bei den Konstellationen, in denen erfahrungsgemäß Lücken entstehen.
1. Um welches Gebäude geht es?
2. Wie wird es genutzt?
3. Wann wurde gebaut?
4. Was ist vorhanden? (Mehrfachauswahl)
Orientierung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Die Versicherungssumme wird vom Versicherer über den Wert 1914 ermittelt; ob Elementarschutz für Ihre Adresse erhältlich ist, hängt von der Gefährdungseinstufung ab.
Kritische Punkte in Ihrer Konstellation
2 von 3Zwei Punkte sollten Sie zeitnah prüfen lassen.
Diese Bausteine gehören in Ihren Vertrag
Die versicherten Gefahren
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall von Luftfahrzeugen. Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag sollten ausdrücklich eingeschlossen sein.
Der häufigste Schaden am Gebäude. Wichtig ist, dass auch Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück mitversichert sind.
Ab Windstärke 8. Ersetzt werden Dach, Fassade, Fenster und alles, was durch die entstandene Gebäudeöffnung Schaden nimmt.
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben. Nur als Zusatzbaustein, und genau hier entstehen heute die größten Schäden.
Worauf wir im Vergleich achten
Nur mit dieser Zusage ist die Summe wirklich sicher. Sie ist an den korrekt ermittelten Wert 1914 gekoppelt und sollte schriftlich in der Police stehen.
Kerze vergessen, Wasserhahn laufen lassen: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer kürzen – in genau den typischen Alltagsfällen.
Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück sind nicht selbstverständlich mitversichert. Die Reparatur ist regelmäßig fünfstellig.
Garage, Carport, Gartenhaus, Zäune: Sie müssen ausdrücklich benannt oder über eine Pauschale abgedeckt sein, sonst zahlt der Versicherer nicht.
Nach einem Totalschaden gelten neue Bauvorschriften. Eine Deckung für behördliche Auflagen und Energiestandards verhindert eine böse Überraschung.
Bei vermieteten Objekten ersetzt eine gute Police den Mietausfall, solange das Gebäude unbewohnbar ist – meist bis zu 24 Monate.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Wohngebäudeverträge laufen oft seit zwanzig Jahren unverändert. In dieser Zeit ist das Haus umgebaut worden, eine Photovoltaikanlage kam aufs Dach, der Keller wurde ausgebaut – und im Vertrag steht davon nichts. Stefanie Hein und Joris Hein prüfen genau das, bevor es zum Schaden kommt.
Was Kundinnen und Kunden sagen
Meine Eltern und ich sind langjährige Kunden. Bei unseren bisherigen Fragen erhielten wir aufschlussreichen Support und auch eine Hagel-/Sturm Schadenmeldung wurde bereits rasch und zügig forciert. Wir fühlen uns bei Frau Hein und ihrem Team in guten Händen.
Es ist ein gutes Gefühl, jemanden zu haben, der sich kompetent und bodenständig um die wesentlichen Fragen bei den unterschiedlichen Verträgen kümmert. Diese Arbeit ist für den Laien kaum zu leisten.
Bei Nachfragen gibt es immer eine Antwort und es wird recherchiert. Ich bin sehr zufrieden und froh für den guten Kontakt. War eine gute Entscheidung alles in eine Hand zu geben.
Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Der Elementarschutz ist im Saarland ein echtes Thema: Die Hanglagen rund um Saarbrücken, die Nähe zu Saar, Blies und Prims und die zunehmenden Starkregenereignisse führen dazu, dass Gefährdungseinstufungen von Straße zu Straße unterschiedlich ausfallen können. Wir prüfen für Ihre konkrete Adresse, welche Anbieter Elementarschutz anbieten und zu welchen Bedingungen.
Passende Themen
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass eine Pflicht zur Elementarschadenabsicherung kommen soll. Im Neugeschäft wäre Elementar künftig Standard; geprüft wird ein Opt-out-Modell, bei dem Versicherte aktiv widersprechen müssten. Auch Bestandsverträge sollen zu einem Stichtag erweitert werden. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht – angegangen werden soll es im zweiten Halbjahr 2026. Wer jetzt freiwillig ergänzt, kann Anbieter und Konditionen noch selbst wählen.
Über den gleitenden Neuwert auf Basis des Werts 1914 – einem fiktiven Baupreis Ihres Hauses im Jahr 1914. Der Versicherer errechnet daraus mit dem aktuellen Baupreisindex die heutige Summe und verzichtet im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung. Wichtig ist, dass der Wert 1914 korrekt erfasst wurde: Wurde später umgebaut, ausgebaut oder angebaut, muss er angepasst werden.
Nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Beim Rückstau verlangen Versicherer zusätzlich meist eine funktionsfähige Rückstausicherung – fehlt sie oder wurde sie nicht gewartet, kann die Leistung entfallen. Das ist einer der häufigsten Streitpunkte nach Starkregenereignissen und lohnt einen Blick in die Bedingungen, bevor etwas passiert.
Oft nur bis zu einer Grenze und nur gegen die Grundgefahren. Nicht abgedeckt sind dann typischerweise Diebstahl, Tierverbiss, Bedienfehler und der Ertragsausfall nach einem Schaden. Bei größeren Anlagen ist eine eigene Photovoltaikversicherung mit Allgefahrendeckung meist die bessere Lösung. In jedem Fall muss die Anlage dem Versicherer gemeldet werden.
Das hängt davon ab, ob Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes eingeschlossen sind – und ob auch solche außerhalb des Grundstücks mitversichert sind. Standard ist das nicht. Die Suche nach der Bruchstelle und die Reparatur kosten regelmäßig einen fünfstelligen Betrag, weshalb dieser Baustein zu den lohnendsten überhaupt gehört.
Ja, in zwei Punkten. Erstens sollte der Mietausfall mitversichert sein, solange das Gebäude unbewohnbar ist – gute Tarife leisten bis zu 24 Monate. Zweitens ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Objekten nicht über Ihre Privathaftpflicht abgedeckt; sie muss gesondert eingeschlossen werden.
Melden Sie ihn dem Versicherer, und zwar vorher. Ein ausgebauter Keller, ein Anbau oder ein neues Dachgeschoss erhöhen den Wert 1914 – bleibt die Meldung aus, droht im Schadenfall trotz vereinbartem Unterversicherungsverzicht eine Kürzung. Bei größeren Vorhaben ist zusätzlich eine Bauleistungsversicherung sinnvoll, denn Bauschäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt.
Der Beitrag hängt von Wert 1914, Bauart, Baujahr, Dachform, Nutzung und vor allem der Gefährdungseinstufung Ihrer Adresse ab. Weil die Baupreise stark gestiegen sind und die Versicherer den gleitenden Neuwert jährlich anpassen, sind die Beiträge zuletzt spürbar geklettert. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders – die Spannweite zwischen den Anbietern ist erheblich.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Gutachten, Schadenakten oder Vertragsunterlagen über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.