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Beamte mit Kindern Saarbrücken – Beihilfe & PKV für die Familie

Für Beamte mit Familie

Beamte mit Kindern: Beihilfe und Absicherung in Saarbrücken

Mit jedem Kind ändern sich Beihilfe, Kranken­versicherung und Ihr Absicherungsbedarf.

Pro B hilft Beamtenfamilien, Kinder richtig anzumelden, Beihilfesätze anzupassen und die Familie insgesamt passend abzusichern – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.

  • Online-Termin
  • Video-Beratung
  • Digitale Unterschrift
Kostenfreie Ersteinschätzung. Gern auch noch vor der Geburt.
Geburt & AnmeldungBeihilfe 80 % für KinderPersönlich in SaarbrückenBundesweit digital
Stefanie und Joris Hein, persönliche Ansprechpartner bei Pro B
Nach der GeburtFristen beachten
Geburt
Anmeldung
Beihilfe
Pro BPersönliche Beratung statt Hotline.
BeamtenfokusStatus, Dienstherr und Laufbahn im Blick
SaarbrückenPersönliche Beratung vor Ort
Bundesweit digitalVideo, Telefon und sichere Unterlagen
Freier MarktvergleichRelevante vermittelbare Lösungen prüfen

Beihilfe in der Familie

Wer bekommt wie viel Beihilfe?

Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Den Rest sichert in der Regel eine beihilfekonforme private Kranken­versicherung ab. So sehen die Grundsätze im Saarland und in Rheinland-Pfalz aus:

50%Aktive Beamte

Grundsatz für aktive Beamte und Anwärter. Die PKV deckt dann typischerweise die übrigen 50 Prozent.

80%Kinder

Für berücksichtigungsfähige Kinder. Ein Kindertarif sichert die verbleibenden 20 Prozent ab.

70%Ab zwei Kindern

Ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann 70 Prozent erhalten.

70%Partner:in

Ehe- oder Lebenspartner können berücksichtigungsfähig sein, wenn ihre Einkünfte unter der jeweiligen Grenze liegen.

Grundsätze laut den offiziellen Übersichten des Saarlandes und des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz. Details, Einkommens­grenzen und Sonderfälle: Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz.

Nach der Geburt

Die Zwei-Monats-Frist für Ihr Baby.

Ist ein Elternteil privat krankenversichert, muss der Versicherer das neugeborene Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten ver­sichern – wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt (§ 198 VVG).

Gesetzestext: § 198 VVG öffnen ↗

Zwei Monate

Anmeldung beim Versicherer spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt – dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt.

Ohne Gesundheitsprüfung

Keine Risikozuschläge und keine Wartezeiten. Der Schutz darf nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Beihilfestelle informieren

Das Kind muss bei der Beihilfe berücksichtigt werden; ab dem zweiten Kind kann sich Ihr eigener Bemessungssatz ändern.

Tarife anpassen

Steigt Ihr Satz auf 70 Prozent, sollte der eigene PKV-Tarif angepasst werden – sonst zahlen Sie für Leistungen, die die Beihilfe schon trägt.

Gesetzlich oder privat?

Wo wird Ihr Kind versichert?

Das hängt davon ab, wie beide Eltern versichert sind und wer mehr verdient. Hier lohnt sich ein genauer Blick, bevor die Frist abläuft.

Ein Elternteil gesetzlich versichert

Grundsätzlich ist eine kostenfreie Familien­versicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil möglich. Sie ist ausgeschlossen, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil über der Jahresarbeits­entgelt­grenze liegt und mehr verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V).

  • Einkommen beider Eltern ver­gleichen
  • Familien­versicherung prüfen
  • sonst Beihilfe + Kindertarif

Aus unserer Beratungs­praxis

Typische Familiensituationen – und was zu tun ist.

Die Beispiele zeigen häufige Konstellationen. Die konkrete Lösung hängt immer von Ihrem Bundesland, Status und Ihren Verträgen ab.

01

Das erste Kind kommt

SituationEine Beamtin ist privat versichert, ihr Partner gesetzlich.
FrageFamilien­versicherung oder Beihilfe + Kindertarif?
PrüfungEinkommen beider Eltern, § 10 Abs. 3 SGB V und Leistungen des Kindertarifs.
FristBei PKV-Anmeldung zwei Monate ab Geburt.
Ziel: Kind ab Geburt lückenlos versichert
02

Das zweite Kind ist da

SituationBeide Eltern sind verbeamtet, das zweite Kind wird berücksichtigungsfähig.
FrageWelchem Elternteil wird der erhöhte Satz von 70 Prozent zugeordnet?
PrüfungFamilienzuschlag, Beihilfebescheid und PKV-Tarif des betroffenen Elternteils.
Ergebnis70 Prozent Beihilfe und 30 Prozent Rest­kosten­schutz passen wieder zusammen.
Ziel: nicht doppelt bezahlen
03

Partner:in absichern

SituationDer Partner reduziert wegen der Kinder seine Arbeitszeit.
FrageWird er bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig?
PrüfungEinkünfte im maßgeblichen Jahr und die aktuelle Einkommens­grenze des Dienstherrn.
ErgebnisBei Berücksichtigung kann ein beihilfekonformer Tarif sinnvoll sein.
Ziel: Wechsel sauber planen
04

Elternzeit und Teilzeit

SituationEine Beamtin geht in Elternzeit oder arbeitet danach in Teilzeit.
FrageWas passiert mit Beihilfe, PKV-Beitrag und Dienstunfähigkeits-Rente?
PrüfungBeihilfeanspruch, Beitrags­entwicklung und ob die DU-Rente noch zur Besoldung passt.
ErgebnisVerträge laufen weiter – Anpassungen werden geplant statt vergessen.
Ziel: Planungssicherheit

Unverbindliche Beispiele, keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn, Ihr Bescheid und die Bedingungen der Verträge.

Mehr als Kranken­versicherung

Was eine Beamtenfamilie außerdem absichern sollte.

Mit Kindern wächst die Verantwortung. Diese Bausteine gehören in ein Familiengespräch – passend zu Besoldung und Versorgung.

Dienstunfähigkeit

Fällt die Besoldung weg oder sinkt sie, trifft es die ganze Familie. Die private Rente sollte zur tatsächlichen Lücke passen.

  • Klausel passend zum Status
  • Nach­versicherung bei Geburt
  • Rentenhöhe prüfen

Hinterbliebene

Eine Risikolebens­versicherung kann Partner und Kinder finanziell absichern, etwa für Kredit und Lebenshaltung.

  • Summe nach Bedarf
  • Laufzeit bis zur Selbstständigkeit der Kinder
  • Gesundheits­fragen vorbereiten

Kinder absichern

Kinderinvalidität, Unfall und die frühe Absicherung der eigenen Arbeitskraft sind eigene Themen.

  • Invalidität und Unfall
  • frühe Gesundheit nutzen
  • Leistungen statt nur Preis

Haft­pflicht & Zuhause

Privat­haftpflicht mit Familie und Dienst­haftpflicht-Baustein, Hausrat und Wohnen – einmal gemeinsam geprüft.

  • Familie mitversichert
  • Dienst­haftpflicht-Baustein
  • Hausrat aktuell

Häufig unterschätzt

Diese fünf Fehler kosten Familien Geld oder Schutz.

01

Zwei-Monats-Frist verpassen

Danach kann eine Gesundheitsprüfung nötig werden – der Vorteil nach § 198 VVG ist dann weg.

02

Bemessungssatz nicht anpassen

Steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, bleibt der PKV-Tarif sonst auf dem alten Anteil und Sie zahlen zu viel.

03

Kind beim falschen Elternteil

Zuordnung, Familienzuschlag und Beihilfe müssen zusammenpassen, besonders wenn beide Eltern verbeamtet sind.

04

Partner-Einkommen nicht prüfen

Einkommens­grenzen und Bezugsjahre ändern sich. Die Berücksichtigungsfähigkeit sollte jedes Jahr geprüft werden.

05

Kindertarif nur nach Preis wählen

Leistungen wie Zahn, Brille, Psychotherapie oder Kieferorthopädie unterscheiden sich deutlich.

Beratungsprozess

Von der Schwangerschaft bis zum fertigen Familien-Check.

Am besten sprechen wir schon vor der Geburt. Dann ist alles vorbereitet, wenn es soweit ist.

Ausgangslage aufnehmen

Status beider Eltern, Dienstherr, Versicherungen und Einkommen klären.

Kind richtig ver­sichern

Familien­versicherung oder Beihilfe + Kindertarif prüfen und Frist sichern.

Beihilfe anpassen

Berücksichtigung, Zuordnung und Bemessungssätze mit der Beihilfestelle abstimmen.

PKV-Tarife anpassen

Eigene Tarife an neue Sätze anpassen, damit nichts doppelt bezahlt wird.

Familie absichern

Dienstunfähigkeit, Hinterbliebene und Haft­pflicht gemeinsam prüfen.

Begleiten

Weitere Kinder, Elternzeit oder Teilzeit: Wir passen gemeinsam an.

Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir begleiten Beamtenfamilien in Saarbrücken und digital – von der ersten Schwangerschaftsfrage bis zur Anpassung der Beihilfe beim zweiten oder dritten Kind.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Spezialistin für Beamte und den öffentlichen Dienst
Joris HeinSpezialist für Lehrer:innen und Beamte

„Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären.“

Markus M. · Google-Rezension, gekürzt
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Persönliche Familien-Beratung

In 6 kurzen Schritten zur persönlichen Rückmeldung.

Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.

Kostenfreie Ersteinschätzung
Keine Gesundheitsdaten im Formular
Persönliche Rückmeldung durch Pro B
Schritt 1 von 617 %

Was steht bei Ihnen an?

Damit wissen wir, ob eine Frist läuft.

Wer ist verbeamtet?

Davon hängen Beihilfe und Zuordnung des Kindes ab.

Wie ist der andere Elternteil versichert?

Wichtig für die Frage Familien­versicherung oder PKV.

Wer ist Ihr Dienstherr?

Beihilferegeln unterscheiden sich je nach Bundesland.

Wobei dürfen wir helfen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Wir melden uns persönlich zur Abstimmung des nächsten Schritts.

Ihre Auswahl
Ihre Angaben aus den vorherigen Schritten werden hier zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Stefanie oder Joris melden sich persönlich bei Ihnen.

Häufige Fragen

Beamte mit Kindern kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Beamten?

Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Bemessungssatz im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die übrigen 20 Prozent sichert meist ein beihilfekonformer Kindertarif ab.

Bis wann muss ich mein Baby bei der PKV anmelden?

Spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt. Dann muss der Versicherer das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten ver­sichern, wenn ein Elternteil dort versichert ist (§ 198 VVG). Der Schutz darf nicht umfassender sein als der des Elternteils.

Kann mein Kind gesetzlich familienversichert werden?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist das grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist es, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig über der Jahresarbeits­entgelt­grenze liegt und mehr verdient als der gesetzlich versicherte (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Wann bekomme ich als Elternteil 70 Prozent Beihilfe?

Ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann einen Bemessungssatz von 70 Prozent erhalten. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält ihn grundsätzlich nur einer – die Zuordnung muss geprüft werden.

Was muss ich ändern, wenn mein Satz auf 70 Prozent steigt?

Ihr eigener PKV-Tarif sollte an den niedrigeren Rest­kostenanteil von dann typischerweise 30 Prozent angepasst werden. Sonst sichern Sie Kosten ab, die die Beihilfe bereits übernimmt.

Bekommt mein Ehepartner Beihilfe?

Ehe- oder Lebenspartner können berücksichtigungsfähig sein, wenn ihre Einkünfte unter einer Grenze liegen. In Rheinland-Pfalz nennt das Landesamt für Finanzen grundsätzlich 17.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Im Saarland nennt die zuständige Stelle für Anträge bis Ende 2026 grundsätzlich 19.087 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2024. Berücksichtigungsfähige Partner erhalten grundsätzlich 70 Prozent; eine eigene Beihilfeberechtigung geht vor.

Bis wann bekommt mein Kind Beihilfe?

Solange es berücksichtigungsfähig ist. Das hängt in der Regel mit dem kinder­bezogenen Familienzuschlag zusammen, zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums. Endet die Berücksichtigung, braucht das Kind eine eigene Lösung.

Was passiert in der Elternzeit?

Der Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich weiter, auch die private Kranken­versicherung läuft weiter. Wir prüfen mit Ihnen Beiträge, mögliche Zuschüsse Ihres Dienstherrn und ob Ihre Dienstunfähigkeitsrente noch passt.

Kann ich die Beratung vor der Geburt machen?

Ja, das ist sogar ideal. Dann sind Kindertarif, Unterlagen und Ablauf vorbereitet, und nach der Geburt bleibt nur noch die Anmeldung.

Was kostet die Beratung?

Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.

Quellen: § 198 VVG · § 10 SGB V · Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.

Familie passend absichern

Mit jedem Kind lohnt sich ein frischer Blick auf Beihilfe und Verträge.

Lassen Sie Anmeldung, Beihilfesätze, Kindertarif und die Absicherung Ihrer Familie gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.