Grundsatz für aktive Beamte und Anwärter. Die PKV deckt dann typischerweise die übrigen 50 Prozent.
Für Beamte mit Familie
Mit jedem Kind ändern sich Beihilfe, Krankenversicherung und Ihr Absicherungsbedarf.
Pro B hilft Beamtenfamilien, Kinder richtig anzumelden, Beihilfesätze anzupassen und die Familie insgesamt passend abzusichern – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.
Beihilfe in der Familie
Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Den Rest sichert in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab. So sehen die Grundsätze im Saarland und in Rheinland-Pfalz aus:
Grundsatz für aktive Beamte und Anwärter. Die PKV deckt dann typischerweise die übrigen 50 Prozent.
Für berücksichtigungsfähige Kinder. Ein Kindertarif sichert die verbleibenden 20 Prozent ab.
Ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann 70 Prozent erhalten.
Ehe- oder Lebenspartner können berücksichtigungsfähig sein, wenn ihre Einkünfte unter der jeweiligen Grenze liegen.
Grundsätze laut den offiziellen Übersichten des Saarlandes und des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz. Details, Einkommensgrenzen und Sonderfälle: Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz.
Nach der Geburt
Ist ein Elternteil privat krankenversichert, muss der Versicherer das neugeborene Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern – wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt (§ 198 VVG).
Gesetzestext: § 198 VVG öffnen ↗
Anmeldung beim Versicherer spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt – dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt.
Keine Risikozuschläge und keine Wartezeiten. Der Schutz darf nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
Das Kind muss bei der Beihilfe berücksichtigt werden; ab dem zweiten Kind kann sich Ihr eigener Bemessungssatz ändern.
Steigt Ihr Satz auf 70 Prozent, sollte der eigene PKV-Tarif angepasst werden – sonst zahlen Sie für Leistungen, die die Beihilfe schon trägt.
Gesetzlich oder privat?
Das hängt davon ab, wie beide Eltern versichert sind und wer mehr verdient. Hier lohnt sich ein genauer Blick, bevor die Frist abläuft.
Grundsätzlich ist eine kostenfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil möglich. Sie ist ausgeschlossen, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und mehr verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Das Kind erhält 80 Prozent Beihilfe über den Elternteil, bei dem es berücksichtigt wird, und einen beihilfekonformen Kindertarif für den Rest.
Aus unserer Beratungspraxis
Die Beispiele zeigen häufige Konstellationen. Die konkrete Lösung hängt immer von Ihrem Bundesland, Status und Ihren Verträgen ab.
Unverbindliche Beispiele, keine Leistungszusage. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn, Ihr Bescheid und die Bedingungen der Verträge.
Mehr als Krankenversicherung
Mit Kindern wächst die Verantwortung. Diese Bausteine gehören in ein Familiengespräch – passend zu Besoldung und Versorgung.
Fällt die Besoldung weg oder sinkt sie, trifft es die ganze Familie. Die private Rente sollte zur tatsächlichen Lücke passen.
Eine Risikolebensversicherung kann Partner und Kinder finanziell absichern, etwa für Kredit und Lebenshaltung.
Kinderinvalidität, Unfall und die frühe Absicherung der eigenen Arbeitskraft sind eigene Themen.
Privathaftpflicht mit Familie und Diensthaftpflicht-Baustein, Hausrat und Wohnen – einmal gemeinsam geprüft.
Häufig unterschätzt
Danach kann eine Gesundheitsprüfung nötig werden – der Vorteil nach § 198 VVG ist dann weg.
Steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, bleibt der PKV-Tarif sonst auf dem alten Anteil und Sie zahlen zu viel.
Zuordnung, Familienzuschlag und Beihilfe müssen zusammenpassen, besonders wenn beide Eltern verbeamtet sind.
Einkommensgrenzen und Bezugsjahre ändern sich. Die Berücksichtigungsfähigkeit sollte jedes Jahr geprüft werden.
Leistungen wie Zahn, Brille, Psychotherapie oder Kieferorthopädie unterscheiden sich deutlich.
Beratungsprozess
Am besten sprechen wir schon vor der Geburt. Dann ist alles vorbereitet, wenn es soweit ist.
Status beider Eltern, Dienstherr, Versicherungen und Einkommen klären.
Familienversicherung oder Beihilfe + Kindertarif prüfen und Frist sichern.
Berücksichtigung, Zuordnung und Bemessungssätze mit der Beihilfestelle abstimmen.
Eigene Tarife an neue Sätze anpassen, damit nichts doppelt bezahlt wird.
Dienstunfähigkeit, Hinterbliebene und Haftpflicht gemeinsam prüfen.
Weitere Kinder, Elternzeit oder Teilzeit: Wir passen gemeinsam an.
Persönliche Beratung
Wir begleiten Beamtenfamilien in Saarbrücken und digital – von der ersten Schwangerschaftsfrage bis zur Anpassung der Beihilfe beim zweiten oder dritten Kind.
Bewertungen ansehen„Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären.“
Markus M. · Google-Rezension, gekürzt
Alles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Persönliche Familien-Beratung
Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.
Häufige Fragen
Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.
Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Bemessungssatz im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die übrigen 20 Prozent sichert meist ein beihilfekonformer Kindertarif ab.
Spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt. Dann muss der Versicherer das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn ein Elternteil dort versichert ist (§ 198 VVG). Der Schutz darf nicht umfassender sein als der des Elternteils.
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, ist das grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist es, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und mehr verdient als der gesetzlich versicherte (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Ein beihilfeberechtigter Elternteil mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann einen Bemessungssatz von 70 Prozent erhalten. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält ihn grundsätzlich nur einer – die Zuordnung muss geprüft werden.
Ihr eigener PKV-Tarif sollte an den niedrigeren Restkostenanteil von dann typischerweise 30 Prozent angepasst werden. Sonst sichern Sie Kosten ab, die die Beihilfe bereits übernimmt.
Ehe- oder Lebenspartner können berücksichtigungsfähig sein, wenn ihre Einkünfte unter einer Grenze liegen. In Rheinland-Pfalz nennt das Landesamt für Finanzen grundsätzlich 17.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Im Saarland nennt die zuständige Stelle für Anträge bis Ende 2026 grundsätzlich 19.087 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2024. Berücksichtigungsfähige Partner erhalten grundsätzlich 70 Prozent; eine eigene Beihilfeberechtigung geht vor.
Solange es berücksichtigungsfähig ist. Das hängt in der Regel mit dem kinderbezogenen Familienzuschlag zusammen, zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums. Endet die Berücksichtigung, braucht das Kind eine eigene Lösung.
Der Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich weiter, auch die private Krankenversicherung läuft weiter. Wir prüfen mit Ihnen Beiträge, mögliche Zuschüsse Ihres Dienstherrn und ob Ihre Dienstunfähigkeitsrente noch passt.
Ja, das ist sogar ideal. Dann sind Kindertarif, Unterlagen und Ablauf vorbereitet, und nach der Geburt bleibt nur noch die Anmeldung.
Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Quellen: § 198 VVG · § 10 SGB V · Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.
Familie passend absichern
Lassen Sie Anmeldung, Beihilfesätze, Kindertarif und die Absicherung Ihrer Familie gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.