Was deckt eine gewerbliche Gebäudeversicherung ab?
Die Bausubstanz der Betriebsimmobilie samt fest verbundener Bestandteile – nicht das Inventar.
Versichert ist das Gebäude selbst: Fundament, Mauerwerk, Dach, Fenster und Türen sowie die fest mit dem Bauwerk verbundenen Bestandteile wie Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen. Je nach Vertrag lassen sich zusätzlich Nebengebäude, Garagen, Einfriedungen, Außenanlagen oder fest verbaute Betriebseinrichtungen einschließen; solche Positionen sollten ausdrücklich aufgeführt sein. Nicht dazu gehört alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde – Einrichtung, Maschinen, Waren und Technik. Diese Werte fallen in die Geschäftsinhaltsversicherung. Die Grenze verläuft nicht immer eindeutig, etwa bei Ladeneinbauten, Klimatechnik oder Photovoltaikanlagen. Gerade an diesen Stellen lohnt es sich, die Zuordnung schriftlich zu klären, damit im Schadenfall nicht beide Versicherer auf den jeweils anderen verweisen.
