direkt zum Seiteninhalt
Logo von Pro B Versicherungsmakler GmbH
Rechts­schutz­ver­si­che­rung Saarbrücken
Rechner und Anfrageformular brauchen JavaScript. In Ihrem Browser ist es deaktiviert oder wird durch die Cookie-Einstellungen blockiert. Alle Informationen auf dieser Seite können Sie trotzdem vollständig lesen. Für eine persönliche Einschätzung erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434 oder über die Online-Terminvereinbarung.

Privat · Beruf · Verkehr · Wohnen

Rechtsschutz­versicherung –
passende Bereiche statt unnötiger Bausteine

Rechtsschutz wird selten falsch abgeschlossen, weil der Tarif schlecht ist – sondern weil die Bausteine nicht zur Lebenssituation passen. Wer zur Miete wohnt, braucht anderes als ein Vermieter. Und der teuerste Baustein nützt nichts, wenn der Streit schon vor Vertragsbeginn angelegt war.

  • Unabhängiger Maklervergleich
  • Persönlich in Saarbrücken
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Check

Welche Bausteine passen zu Ihnen?

Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft. Rechts sehen Sie sofort Ihre Kombination, die üblichen Wartezeiten und den Hinweis, worauf Sie bei genau dieser Zusammenstellung achten sollten.

Orientierung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich – die genannten Werte sind marktübliche Größenordnungen.

Ihre Zusammenstellung

2 Bausteine
    Unabhängiger Marktvergleich Wartezeiten im Blick Persönlich in Saarbrücken Digital deutschlandweit

    Kurz erklärt

    Was eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt

    Direkte Antwort

    Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung: Anwaltshonorar, Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugen und – wenn Sie verlieren – auch die Kosten der Gegenseite. Sie ist in Bausteine gegliedert, die einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.

    Zwei Punkte entscheiden über den Nutzen. Erstens die Wartezeit: Für die meisten Bereiche gelten üblicherweise drei Monate, in denen noch nicht geleistet wird; Verkehrs- sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greifen oft sofort. Zweitens der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls – er muss nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein. Ein bereits schwelender Streit lässt sich nicht nachträglich ver­sichern.

    3 MonateÜbliche Wartezeit für die meisten Leistungsbereiche
    150–300 €Marktübliche Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall
    § 127 VVGFreie Anwaltswahl – der Versicherer darf sie Ihnen nicht vorschreiben
    VorherDer Fall muss nach Vertragsbeginn entstanden sein, nicht davor

    Die Grenzen kennen

    Was typischerweise nicht versichert ist

    Die häufigsten Enttäuschungen entstehen dort, wo Kundinnen und Kunden Leistungen erwarten, die praktisch kein Tarif am Markt bietet.

    Typische Ausschlüsse und Einschränkungen im Rechtsschutz. Stand: August 2026.
    BereichStatusWas Sie wissen sollten
    Bau des eigenen HausesAusgeschlossenStreitigkeiten rund um Neubau, Umbau und Sanierung sind praktisch flächendeckend ausgenommen. Hier hilft nur ein Bauvertrag, den vorher jemand geprüft hat.
    Familien- und ErbrechtEingeschränktMeist nur anwaltliche Erstberatung oder Mediation, keine Prozesskosten. Bei Scheidung und Unterhalt tragen Sie den Prozess selbst.
    KapitalanlagenEingeschränktStreitigkeiten über Wertpapiere und Beteiligungen sind je nach Tarif ganz oder teilweise ausgeschlossen.
    Vorsätzliche StraftatenAusgeschlossenDer Strafrechtsschutz greift zunächst, entfällt aber rückwirkend, wenn Sie wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
    Streit vor VertragsbeginnAusgeschlossenEntscheidend ist, wann der Rechtsschutzfall entstanden ist – nicht, wann Sie davon erfahren haben oder klagen wollen.
    Selbstständige TätigkeitEigener VertragDer private Berufs-Rechtsschutz deckt nur Angestelltenverhältnisse. Für Gewerbe und Freiberuf braucht es einen Firmen-Rechtsschutz.

    Worauf wir im Vergleich achten

    Vier Punkte jenseits des Beitrags

    1

    Wartezeit

    Drei Monate sind Standard. Manche Anbieter verzichten bei einem Wechsel auf die Wartezeit, wenn der Vorvertrag lückenlos bestand – das kann entscheidend sein.

    2

    Selbstbeteiligung

    150 bis 300 € je Fall sind üblich. Manche Tarife senken sie, wenn Sie über Jahre keinen Fall melden, oder verzichten darauf bei telefonischer Erstberatung.

    3

    Deckungs­summe

    Im Inland sollte sie unbegrenzt oder mindestens bei 500.000 € liegen. Für Verfahren im Ausland gelten meist niedrigere, gesondert genannte Grenzen.

    4

    Mediation

    Viele Tarife übernehmen die Kosten einer Mediation – gerade im Nachbarschafts- und Familienrecht oft der schnellere und günstigere Weg als ein Prozess.

    Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

    Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

    Fachbegriffe

    Die wichtigsten Begriffe verständlich

    Rechtsschutzfall
    Der Zeitpunkt, zu dem der Verstoß begangen wurde, der später zum Streit führt. Er entscheidet über die Deckung – nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie davon erfahren oder anwaltlich tätig werden.
    Wartezeit
    Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch nicht geleistet wird. Üblich sind drei Monate; Verkehrs- sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greifen häufig sofort.
    Deckungszusage
    Schriftliche Bestätigung des Versicherers, die Kosten zu übernehmen. Sie sollte vorliegen, bevor der Anwalt tätig wird – sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen.
    Freie Anwaltswahl
    Recht nach § 127 VVG, sich den Anwalt selbst auszusuchen. Der Versicherer darf empfehlen, aber nicht vorschreiben.
    Stichentscheid
    Verfahren für den Fall, dass der Versicherer die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussicht ablehnt: Ihr Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme ab, die den Versicherer bindet.
    Schiedsgutachterverfahren
    Alternative Streitschlichtung zwischen Ihnen und dem Versicherer über die Deckungsfrage – schneller als eine Deckungsklage.
    Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
    4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

    Pro B Versicherungs­makler

    Wir sagen auch, wann Rechtsschutz nichts bringt

    Rechtsschutz ist sinnvoll – aber nicht in jeder Konstellation und nicht rückwirkend. Stefanie Hein und Joris Hein stellen die Bausteine nach Ihrer tatsächlichen Lebenssituation zusammen, achten auf Wartezeiten beim Wechsel und weisen offen darauf hin, welche Streitigkeiten typischerweise ausgeschlossen sind.

    • Bausteine passend zur Wohn- und Arbeitssituation
    • Beim Wechsel auf lückenlosen Übergang achten
    • Unterstützung bei der Deckungsanfrage im Schadenfall
    • Beratung in Saarbrücken oder per Video

    Was Kundinnen und Kunden sagen

    4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

    Ich habe mich immer gut beraten gefühlt und bei Anliegen wurde immer schnell auf mich reagiert. Auch bei Problemen wurde immer eine Lösung in meinem Sinne gefunden.
    Tanja F.Google-Rezension
    Nette und kompetente Mitarbeiter, wurde sehr gut und umfassend beraten. Hatte auch nie das Gefühl, dass man mir etwas unnötig „verkaufen“ wollte, so wie man es eventuell von anderen Ver­sicherungs­makler kennt.
    Steffi S.Google-Rezension
    Ich werde seit zwei Jahren wunderbar betreut. Es wird sehr schnell und professionell auf meine Fragen und Anliegen geantwortet! Wer Professionalität und Menschlichkeit wünscht, ist hier genau richtig.
    AriaGoogle-Rezension

    Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

    Beratung im Saarland

    Rechtsschutz-Beratung in Saarbrücken

    Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir stellen Rechtsschutzbausteine für Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Familien, Mieter und Vermieter aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland zusammen – vor Ort oder per Video. Eine Besonderheit in der Grenzregion: Wer regelmäßig in Frankreich oder Luxemburg unterwegs ist oder dort arbeitet, sollte den räumlichen Geltungsbereich und die Deckungs­summen für das Ausland gezielt prüfen lassen.

    • Saarbrücken
    • Völklingen
    • St. Ingbert
    • Sulzbach/Saar
    • Saarlouis
    • Neunkirchen
    • Homburg
    • Merzig
    • Dillingen/Saar
    • Püttlingen
    • Riegelsberg
    • Heusweiler
    Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

    Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

    Häufige Fragen

    Rechtsschutz – kurz und verständlich

    Welche Bausteine brauche ich wirklich?

    Privat und Beruf sind für Angestellte die Basis. Verkehr lohnt sich, sobald Sie regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen – auch als Radfahrerin oder Fußgänger. Wohnen brauchen Sie als Mieter oder Eigentümer; für vermietete Objekte ist ein eigener Baustein nötig. Der Check oben stellt Ihre Kombination zusammen.

    Wie lange ist die Wartezeit?

    Für die meisten Bereiche üblicherweise drei Monate. Verkehrs-Rechtsschutz sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz greifen bei vielen Anbietern sofort. Beim Wechsel von einem lückenlos bestehenden Vorvertrag verzichten manche Versicherer ganz auf die Wartezeit – deshalb sollte ein Wechsel nie mit einer Lücke erfolgen.

    Zahlt die Versicherung auch rückwirkend?

    Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls, also des Verstoßes, der zum Streit führt. Liegt dieser vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit, besteht kein Schutz – auch dann nicht, wenn Sie erst später davon erfahren. Ein bereits schwelender Konflikt lässt sich nicht nachträglich ver­sichern.

    Ist eine Scheidung mitversichert?

    In der Regel nicht als Prozess. Die meisten Tarife übernehmen im Familien- und Erbrecht lediglich eine anwaltliche Erstberatung, teilweise auch die Kosten einer Mediation. Die eigentlichen Verfahrenskosten bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht tragen Sie selbst.

    Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

    Ja. Die freie Anwaltswahl ist in § 127 VVG gesetzlich verankert. Der Versicherer darf Ihnen einen Anwalt empfehlen, aber keinen vorschreiben. Wichtig ist nur, vor der Beauftragung die Deckungszusage einzuholen.

    Was passiert, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt?

    Lehnt er wegen mangelnder Erfolgsaussicht ab, können Sie den Stichentscheid verlangen: Ihr Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme ab, die den Versicherer bindet, sofern sie nicht offenbar von der Sach- und Rechtslage abweicht. Alternativ steht in vielen Tarifen ein Schiedsgutachterverfahren zur Verfügung.

    Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

    Meist ja. Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 € senkt den Beitrag spürbar und ist im Verhältnis zu den Kosten eines Verfahrens gering. Manche Tarife reduzieren sie zusätzlich für jedes schadenfreie Jahr oder verzichten darauf, wenn Sie zuerst die telefonische Rechtsberatung nutzen.

    Unverbindliche Anfrage

    Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

    In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Schriftsätze, Gerichtsunterlagen oder Vertragsakten über dieses Formular.

    Was möchten Sie besprechen?

    Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

    Welche Bereiche brauchen Sie?

    Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

    Ein paar Angaben für die erste Einordnung

    Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

    Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.