Welche Versicherung ist für Architekten und Ingenieure besonders wichtig?
Die Berufshaftpflicht. Planungsfehler verursachen meist Vermögensschäden, keine Sachschäden.
Im Zentrum steht die Berufshaftpflichtversicherung, weil der typische Fehler eines Planungsbüros ein reiner Vermögensschaden ist: eine fehlerhafte Massenermittlung, eine nicht eingehaltene Kostenschätzung, eine übersehene Vorschrift, eine falsche Ausschreibung, eine mangelhafte Bauüberwachung. Erst in zweiter Linie geht es um Sachschäden. Für viele Architektinnen und Architekten ist der Nachweis einer Berufshaftpflicht zudem berufsrechtlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste; die Mindestversicherungssummen ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Kammer. Ergänzend kommen Betriebshaftpflicht für den Bürobetrieb, Büroinhalts- und Elektronikversicherung, Cyberversicherung, Firmenrechtsschutz und bei Kapitalgesellschaften D&O in Betracht.
