Direkte Antwort
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, und der Arbeitgeber zahlt ihn in einen Vorsorgevertrag ein – meist eine Direktversicherung, seltener eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Auf diesen Betrag fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Aus hundert Euro Brutto werden dadurch je nach Steuersatz nur etwa fünfzig bis sechzig Euro weniger Netto – das ist der eigentliche Hebel.
Der Preis dafür kommt später und teilweise auch früher. Später: Die Betriebsrente ist in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit ein Freibetrag überschritten wird. Früher: Weil das beitragspflichtige Bruttogehalt sinkt, fallen gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld etwas niedriger aus. Deshalb ist der Arbeitgeberzuschuss die Zahl, an der alles hängt.
15 % PflichtMindestzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
SteuerfreiBeiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
SozialabgabenfreiNur bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
PortabelBei Jobwechsel mitnehmen, ruhen lassen oder übertragen