direkt zum Seiteninhalt
Logo von Pro B Versicherungsmakler GmbH
Betriebliche Alters­vorsorge für Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung · Direktversicherung · Arbeitnehmer

Betriebliche Alters­vorsorge –
lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag, vorbei an Steuern und Sozialabgaben. Ob sich das für Sie rechnet, hängt an einer einzigen Zahl – dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Ohne ihn ist die Rechnung deutlich schlechter, als sie zunächst aussieht.

  • Unabhängiger Maklervergleich
  • Persönlich in Saarbrücken
  • Kostenlos und unverbindlich
Unabhängiger Marktvergleich Wir prüfen auch das Angebot Ihres Arbeitgebers Persönlich in Saarbrücken Digital deutschlandweit

Kurz erklärt

Wie die Entgeltumwandlung funktioniert

Direkte Antwort

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, und der Arbeitgeber zahlt ihn in einen Vorsorgevertrag ein – meist eine Direktversicherung, seltener eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Auf diesen Betrag fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Aus hundert Euro Brutto werden dadurch je nach Steuersatz nur etwa fünfzig bis sechzig Euro weniger Netto – das ist der eigentliche Hebel.

Der Preis dafür kommt später und teilweise auch früher. Später: Die Betriebsrente ist in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung, soweit ein Freibetrag überschritten wird. Früher: Weil das beitragspflichtige Bruttogehalt sinkt, fallen gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld etwas niedriger aus. Deshalb ist der Arbeitgeberzuschuss die Zahl, an der alles hängt.

15 % PflichtMindestzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
SteuerfreiBeiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Renten­versicherung
SozialabgabenfreiNur bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
PortabelBei Jobwechsel mitnehmen, ruhen lassen oder übertragen
Rechnet sich Ihr Angebot?

Schicken Sie uns, was Ihr Arbeitgeber anbietet. Wir rechnen Netto-Aufwand und spätere Rente gegen und sagen Ihnen offen, ob es sich lohnt.

Ehrlich betrachtet

Fünf Punkte, die über das Ergebnis entscheiden

1

Die Höhe des Zuschusses

Fünfzehn Prozent sind Pflicht, mehr ist möglich. Bei einem Zuschuss von fünfzig Prozent oder mehr ist die bAV fast immer die beste verfügbare Vorsorgeform. Bei genau fünfzehn Prozent und einem teuren Tarif kann eine private Lösung besser abschneiden.

2

Der Tarif, den der Arbeitgeber gewählt hat

Sie können in der Regel nicht frei wählen – der Arbeitgeber legt den Anbieter fest. Umso wichtiger ist zu wissen, was Sie bekommen: Effektivkosten, Garantieniveau, garantierter Rentenfaktor. Manche Rahmenverträge sind hervorragend, andere stammen aus einer anderen Zeit.

3

Was Sie an gesetzlicher Rente verlieren

Das umgewandelte Gehalt ist nicht beitragspflichtig und erhöht deshalb Ihre gesetzliche Rente nicht. Der Effekt ist real, aber kleiner als oft behauptet – wichtig wird er vor allem bei niedrigen Einkommen, wo die gesetzliche Rente den Großteil ausmacht.

4

Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung im Alter

Auf die Betriebsrente zahlen gesetzlich Krankenversicherte später Beiträge, soweit ein monatlicher Freibetrag überschritten wird. Privat Versicherte trifft das nicht. Diese Zahl gehört in jede ehrliche Vergleichsrechnung – sie wird beim Verkauf regelmäßig weggelassen.

!

Der Jobwechsel

Beim Wechsel können Sie den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen, privat weiterführen oder – wenn beide Arbeitgeber mitspielen – übertragen. Wer das nicht regelt, sammelt über ein Arbeitsleben mehrere kleine Verträge ein, von denen später jeder einzeln abgerechnet wird.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Wir rechnen auch dagegen

Die bAV wird oft als Selbstläufer verkauft. Sie ist es nur mit einem guten Zuschuss und einem brauchbaren Tarif. Stefanie Hein und Joris Hein stellen Ihnen den Netto-Aufwand heute und die Netto-Rente später gegenüber – inklusive der Abzüge, die im Verkaufsgespräch gern fehlen. Wenn Ihr Angebot nicht überzeugt, sagen wir das und zeigen die private Alternative.

  • Prüfung von Zuschuss, Tarif und Effektivkosten Ihres Angebots
  • Gegenüberstellung von bAV und privater Vorsorge in Euro
  • Einordnung der Abzüge in der Rentenphase
  • Begleitung bei Jobwechsel und bestehenden Altverträgen

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

bAV-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Regionalverband und dem gesamten Saarland – unabhängig davon, welchen Anbieter Ihr Arbeitgeber gewählt hat. Für die Beratung brauchen wir nur das Angebot und Ihre Gehaltsabrechnung; alles Weitere rechnen wir aus.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Angebot durchrechnen lassen

Gehalt, Umwandlungsbetrag und Zuschuss genügen. Wir melden uns mit einer Rechnung in Euro – vor und nach Steuern.

Häufige Fragen

Betriebliche Alters­vorsorge – kurz und verständlich

Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Alters­vorsorge?

Auf die Entgeltumwandlung ja. Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, kann verlangen, dass ein Teil seines Entgelts in eine betriebliche Alters­vorsorge umgewandelt wird. Der Arbeitgeber bestimmt dabei den Durchführungsweg und den Anbieter, nicht das Ob. Einen Anspruch auf eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage gibt es dagegen nicht – die ist freiwillig.

Wie hoch muss der Zuschuss des Arbeitgebers sein?

Mindestens fünfzehn Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Pflicht gilt inzwischen für alle Verträge, auch für ältere. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – und genau daran entscheidet sich, ob die bAV für Sie die beste Vorsorgeform ist oder nur eine ordentliche.

Wie viel kann ich steuerfrei einzahlen?

Beiträge bis acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten­versicherung bleiben steuerfrei. Sozialabgabenfrei sind sie allerdings nur bis vier Prozent – wer mehr umwandelt, spart oberhalb dieser Grenze nur noch Steuern. Die Grenzen ändern sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze; die aktuellen Werte rechnen wir Ihnen mit Ihrem Gehalt durch.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Vertrag gehört Ihnen und bleibt bestehen. Drei Wege sind üblich: beitragsfrei ruhen lassen, mit eigenen Beiträgen privat weiterführen oder – wenn beide Arbeitgeber zustimmen beziehungsweise der gleiche Durchführungsweg vorliegt – das Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen. Welcher Weg der beste ist, hängt am alten Tarif; bei einem guten alten Vertrag lohnt sich Ruhenlassen oft mehr als eine Übertragung.

Zahle ich auf die Betriebsrente später Abgaben?

Ja, und das gehört in jede ehrliche Rechnung. Die Betriebsrente ist in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung, soweit ein monatlicher Freibetrag überschritten wird. Privat Krankenversicherte sind davon nicht betroffen. Für Ihre konkrete Situation ist die Auskunft Ihres Steuerberaters maßgeblich.

Lohnt sich die bAV bei einem niedrigen Einkommen?

Häufig weniger als bei einem hohen. Zwei Gründe: Der Steuervorteil ist kleiner, weil der persönliche Steuersatz niedriger ist, und der Verlust an gesetzlicher Rente wiegt relativ schwerer. Dafür gibt es für Geringverdiener eine eigene Förderung, bei der der Staat einen Teil des arbeitgeberfinanzierten Beitrags übernimmt. Ob sich das trägt, rechnen wir im Einzelfall aus – pauschal lässt es sich nicht sagen.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine vollständigen Gehaltsabrechnungen oder Personalunterlagen über dieses Formular.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.