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Privathaftpflichtversicherung Saarbrücken | Pro B
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Singles · Familien · WGs · Senioren

Privat­haftpflicht –
ein kleiner Vertrag mit großer Bedeutung

Wer einem anderen Menschen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür – nach § 823 BGB unbegrenzt, mit dem gesamten heutigen und künftigen Vermögen. Genau davor schützt die Privat­haftpflicht. Sie kostet wenig, entscheidet aber im Ernstfall über die finanzielle Existenz.

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Kurz erklärt

Was die Privat­haftpflicht abdeckt

Direkte Antwort

Die Privat­haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die andere Per­sonen gegen Sie richten, wenn Sie im privaten Alltag fahrlässig einen Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Ebenso wichtig: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab – notfalls vor Gericht. Diesen zweiten Teil nennt man passiven Rechtsschutz, und er ist in der Praxis mindestens so wertvoll wie die Zahlung selbst.

Empfohlen wird eine pauschale Deckungs­summe von mindestens 10 Millionen Euro für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden; der Beitragsunterschied zu 20 oder 50 Millionen Euro ist meist gering. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Hunde, Pferde, Kraftfahrzeuge und berufliche Tätigkeiten – dafür braucht es jeweils eigene Verträge.

§ 823 BGBGrundlage der Haftung – unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen
10 Mio. €Empfohlene Mindestdeckungssumme, pauschal für alle Schadenarten
Unter 7Jahre alte Kinder sind deliktunfähig – ohne Zusatzbaustein zahlt niemand
30 JahreVollstreckbarkeit eines rechtskräftigen Schadenersatztitels

Aus dem Alltag

Sechs Situationen, an die kaum jemand denkt

Die typischen Fälle sind selten spektakulär. Teuer werden sie trotzdem – besonders dann, wenn ein Mensch dauerhaft geschädigt wird und lebenslang Rentenzahlungen anfallen.

Per­sonenschaden

Beim Radfahren einen Fußgänger übersehen

Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden, kommen zu Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen hinzu. Das sind die Fälle, für die zweistellige Millionensummen überhaupt vorgesehen sind.

Mietsachschaden

Waschmaschine läuft aus, Parkett hin

Schäden an der gemieteten Wohnung sind nur versichert, wenn Mietsachschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Fehlt der Baustein, zahlen Sie dem Vermieter aus eigener Tasche.

Schlüsselverlust

Schlüssel zur Schließanlage verloren

Beim Austausch einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus oder Betrieb kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Auch beruflich genutzte Schlüssel sollten mitversichert sein.

Gefälligkeit

Beim Umzugshelfen etwas kaputt gemacht

Wer unentgeltlich hilft, haftet rechtlich oft gar nicht – dann zahlt ohne den Baustein „Gefälligkeitsschäden“ niemand, und die Freundschaft trägt den Schaden.

Deliktunfähigkeit

Das Kleinkind zerkratzt ein fremdes Auto

Kinder unter sieben Jahren – im Straßenverkehr unter zehn – sind deliktunfähig und haften nicht. Ohne den Einschluss deliktunfähiger Kinder bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.

Forderungsausfall

Der Schädiger hat selbst nichts

Werden Sie geschädigt und die andere Seite ist zahlungsunfähig, springt die Forderungsausfalldeckung ein und zahlt so, als hätte der Verursacher eine Haft­pflicht gehabt.

Kostenloser Check

Welche Bausteine brauchen Sie wirklich?

Drei Angaben genügen. Der Check nennt eine passende Deckungs­summe und die Bausteine, auf die es in Ihrer Situation ankommt – und sagt auch, was die Privat­haftpflicht gerade nicht abdeckt.

1. Wie leben Sie?

2. Wie wohnen Sie?

3. Was trifft auf Sie zu? (Mehrfachauswahl)

Orientierung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Welche Bausteine ein konkreter Tarif tatsächlich enthält und in welcher Höhe, unterscheidet sich erheblich – genau das prüfen wir im Vergleich.

Ihr Ergebnis

Sofort

Empfohlene Deckungs­summe

10 Mio. €

pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden

Diese Bausteine sollten enthalten sein

    Die Grenzen kennen

    Was die Privat­haftpflicht nicht abdeckt

    Die meisten bösen Überraschungen entstehen nicht durch schlechte Tarife, sondern durch falsche Annahmen darüber, was überhaupt versichert ist.

    Abgrenzung der Privathaftpflicht zu anderen Verträgen. Stand: August 2026.
    SituationPrivat­haftpflichtZuständig ist
    Schaden durch den eigenen HundNicht versichertHunde­halter­haft­pflicht – in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben
    Schaden durch das eigene PferdNicht versichertPferdehalterhaftpflicht
    Schaden mit dem AutoNicht versichertKfz-Haft­pflichtversicherung – gesetzlich vorgeschrieben
    Schaden im BerufNicht versichertBetriebs- oder Berufshaftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebs
    Schaden am vermieteten HausNur eingeschränktHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht, meist gekoppelt an die Wohngebäudeversicherung
    Eigene Sachen beschädigtNicht versichertHaus­rat­ver­si­che­rung – Haft­pflicht zahlt nur für Schäden bei anderen
    Vorsätzlich verursachter SchadenNicht versichertNiemand – Vorsatz ist in jeder Haft­pflicht ausgeschlossen

    Worauf wir im Vergleich achten

    Vier Punkte, die den Beitrag kaum, die Leistung aber stark verändern

    1

    Deckungs­summe

    Pauschal statt getrennt nach Schadenarten, mindestens 10 Millionen Euro. Der Aufpreis auf 20 oder 50 Millionen ist meist so gering, dass es keinen Grund gibt, darauf zu verzichten.

    2

    Forderungsausfall

    Schützt Sie, wenn der Schädiger selbst zahlungsunfähig ist. Achten Sie darauf, ab welcher Mindestschadenhöhe die Deckung greift.

    3

    Grobe Fahrlässigkeit

    Gute Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ohne diesen Verzicht kann die Leistung ausgerechnet dann gekürzt werden, wenn es teuer wird.

    4

    Best-Leistungs-Garantie

    Sichert zu, dass Sie automatisch von besseren Bedingungen am Markt oder späteren Verbesserungen des eigenen Tarifs profitieren – ohne den Vertrag wechseln zu müssen.

    Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

    Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

    Pro B Versicherungs­makler

    Beim günstigsten Tarif fehlt meist genau der Baustein, der zählt

    Die Privat­haftpflicht ist einer der günstigsten Verträge überhaupt – und einer der am häufigsten falsch abgeschlossenen. Stefanie Hein und Joris Hein ver­gleichen nicht den Beitrag, sondern die Bedingungen: Deckungs­summe, Mietsachschäden, deliktunfähige Kinder, Forderungsausfall, Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden.

    • Bestehenden Vertrag kostenlos auf Lücken prüfen
    • Familien-, WG- und Senioren-Konstellationen sauber abbilden
    • Unterstützung bei der Schadenmeldung, auch Jahre später
    • Beratung in Saarbrücken oder per Video
    Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
    4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

    Was Kundinnen und Kunden sagen

    4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

    Nette und kompetente Mitarbeiter, wurde sehr gut und umfassend beraten. Hatte auch nie das Gefühl, dass man mir etwas unnötig „verkaufen“ wollte, so wie man es eventuell von anderen Ver­sicherungs­makler kennt.
    Steffi S.Google-Rezension
    Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
    Anne-Sophie S.Google-Rezension
    Es ist ein gutes Gefühl, jemanden zu haben, der sich kompetent und bodenständig um die wesentlichen Fragen bei den unterschiedlichen Verträgen kümmert. Diese Arbeit ist für den Laien kaum zu leisten.
    I. FrischGoogle-Rezension

    Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

    Beratung im Saarland

    Privat­haftpflicht-Beratung in Saarbrücken

    Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir prüfen Privat­haftpflichtverträge für Singles, Familien, Wohngemeinschaften und Menschen im Ruhestand aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland – vor Ort oder per Video. Eine bestehende Police schauen wir uns auch dann an, wenn sie ursprünglich woanders abgeschlossen wurde.

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    Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

    Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

    Häufige Fragen

    Privat­haftpflicht – kurz und verständlich

    Wie hoch sollte die Deckungs­summe sein?

    Mindestens 10 Millionen Euro, pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Grund sind schwere Per­sonenschäden: Bleibt jemand dauerhaft geschädigt, fallen neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen an. Da der Beitragsunterschied zu 20 oder 50 Millionen Euro meist gering ist, gibt es kaum einen Grund, niedriger zu gehen.

    Sind meine Kinder mitversichert?

    Ja, solange sie unverheiratet sind und sich in der ersten Ausbildung befinden – inklusive einer direkt anschließenden zweiten Ausbildung, je nach Tarif. Wichtig ist zusätzlich der Einschluss deliktunfähiger Kinder: Wer unter sieben Jahre alt ist – im Straßenverkehr unter zehn – haftet rechtlich gar nicht. Ohne diesen Baustein bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen, was in der Nachbarschaft schnell unangenehm wird.

    Ist mein Hund in der Privat­haftpflicht versichert?

    Nein. Hunde und Pferde sind grundsätzlich ausgeschlossen und brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Der Grund ist die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB: Als Halter haften Sie auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche sind dagegen in der Privat­haftpflicht enthalten.

    Was ist die Forderungsausfalldeckung?

    Sie dreht die Richtung um: Nicht Sie haben den Schaden verursacht, sondern jemand anderes hat Sie geschädigt – und ist zahlungsunfähig oder gar nicht versichert. Dann tritt Ihre eigene Privat­haftpflicht ein und zahlt so, als hätte der Verursacher eine Haft­pflicht gehabt. Achten Sie darauf, ab welcher Mindestschadenhöhe die Deckung greift.

    Zahlt die Haft­pflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

    Bei guten Tarifen ja – sie verzichten ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar typischerweise genau in den Fällen, in denen es besonders teuer wird. Vorsätzlich verursachte Schäden sind dagegen in jeder Haft­pflichtversicherung ausgeschlossen.

    Brauche ich als Mieter Mietsachschäden?

    Unbedingt. Schäden an der gemieteten Wohnung – Parkett, Sanitärobjekte, Einbauküche, Wandbeläge – sind ohne diesen Einschluss nicht gedeckt. Achten Sie außerdem darauf, ob auch Schäden an der Heizung, an Elektroleitungen und an Glas mitversichert sind; hier unterscheiden sich die Tarife deutlich.

    Was kostet eine Privat­haftpflicht?

    Sie gehört zu den günstigsten Verträgen überhaupt – Familientarife liegen üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr über dem Singletarif. Weil die Beitragsunterschiede zwischen guten und schlechten Tarifen klein, die Leistungsunterschiede aber groß sind, lohnt es sich hier besonders wenig, am Beitrag zu sparen.

    Sind wir als WG gemeinsam versichert?

    Nein. In einer Wohngemeinschaft braucht jede Person ihren eigenen Vertrag, weil keine familiäre Verbindung besteht. Wichtig ist zusätzlich, dass Schäden untereinander – also an den Sachen der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner – im Tarif nicht ausgeschlossen sind.

    Unverbindliche Anfrage

    Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

    In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Schadenakten über dieses Formular.

    Was möchten Sie besprechen?

    Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

    Welche Bausteine sind Ihnen wichtig?

    Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

    Ein paar Angaben für die erste Einordnung

    Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

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