Beihilfe + PKV
Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Den Rest sichert ein beihilfekonformer Tarif ab.
Für Lehrerinnen & Lehrer
Lehrkräfte sind die größte Gruppe in unserer Beratung – wir kennen den Schulalltag.
Beihilfe und PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht mit Schulschlüssel, Klassenfahrt und Rechtsschutz: Pro B ordnet mit Ihnen, was Sie wirklich brauchen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.
Was Lehrkräfte wirklich brauchen
Lehrkräfte haben eine besondere Kombination aus Beihilfe, gesundheitlicher Belastung und Verantwortung für Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich typische Absicherungsfragen.
Gut zu wissen
Bei hoheitlichem Handeln richten sich Ansprüche grundsätzlich gegen den Staat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr aber Rückgriff nehmen. Dazu kommen Schlüssel- und Sachrisiken, die vom Vertrag abhängen.
Art. 34 GG öffnen ↗Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Den Rest sichert ein beihilfekonformer Tarif ab.
Stimme, psychische Belastung und Erschöpfung spielen bei Lehrkräften nach unserer Erfahrung eine große Rolle. Die Klausel muss zum Status passen.
Ein verlorener Generalschlüssel kann eine ganze Schließanlage betreffen. Ob das versichert ist, steht im Vertrag.
Elternbeschwerden, Notenstreit oder dienstrechtliche Fragen: Viele Rechtsschutzverträge decken den Dienst nur eingeschränkt ab.
Aus dem Schulalltag
Die Beispiele zeigen typische Prüfkonstellationen. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom Sachverhalt und den vereinbarten Bedingungen ab.
Unverbindliche Beispiele, keine Deckungs- oder Leistungszusage. Maßgeblich sind Haftungsgrund, Sachverhalt und Versicherungsbedingungen.
Verbeamtet oder angestellt?
Viele Lehrkräfte sind verbeamtet, manche angestellt oder in Vertretung. Die Unterschiede sind größer, als viele denken.
Sie sind in der Regel gesetzlich kranken- und rentenversichert. Statt Dienstunfähigkeit geht es um Berufsunfähigkeit, statt Beihilfe um gesetzliche Leistungen und Zusatzversicherungen.
Beihilfe und beihilfekonforme PKV, Dienstunfähigkeitsversicherung mit passender Klausel, Diensthaftpflicht und Beamtenversorgung im Alter.
Jede Phase hat ihre Fragen
Mit jedem Schritt im Schuldienst verändern sich Beihilfe, Einkommen und Absicherungsbedarf. Wir begleiten alle Phasen.
Beihilfe, Anwärtertarif, Öffnungsaktion und der Start der DU-Absicherung.
Umstellung der PKV, Anpassung der DU-Rente an die Besoldung und erste Beförderungen.
Kinder, Elternzeit und Teilzeit verändern Beihilfesätze, Einkommen und Rentenbedarf.
Beamtenversorgung ist die Basis – ob sie reicht, hängt von Dienstzeit, Teilzeit und Zielen ab.
Häufig unterschätzt
Mit jedem Jahr und jeder Diagnose kann der Schutz teurer oder schwieriger werden.
Viele Haftpflichtverträge begrenzen dienstliche Schlüssel stark oder schließen sie aus.
Teilzeit senkt Besoldung und spätere Versorgung – die Absicherung sollte das berücksichtigen.
Private Rechtsschutzverträge erfassen dienstliche Streitigkeiten oft nicht.
Kinder oder Ruhestand ändern den Beihilfesatz – der PKV-Tarif sollte mitziehen.
Beratungsprozess
Zuerst klären wir Status, Schulform und bestehende Verträge. Dann vergleichen wir – verständlich und ohne Verkaufsdruck.
Status, Dienstherr, Schulform und bestehende Verträge aufnehmen.
Angaben strukturiert ordnen und bei Bedarf anonym vorab anfragen.
Beihilfe und PKV passend zu Status und Familie abstimmen.
Klausel, Teil-DU, Rentenhöhe und Nachversicherung vergleichen.
Schulschlüssel, Diensthaftpflicht und Rechtsschutz prüfen.
Beförderung, Teilzeit, Familie oder Pension: Wir passen gemeinsam an.
Persönliche Beratung
Lehrkräfte sind die größte Gruppe in unserer Beratung. Joris Hein ist auf Lehrerinnen und Lehrer spezialisiert – Tipps für den Schulalltag gibt es auch auf Instagram @lehrerversichert.
Bewertungen ansehen„Bei unseren bisherigen Fragen erhielten wir aufschlussreichen Support.“
K. Hartmann · öffentliche Kundenbewertung, gekürzt
Alles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Persönliche Lehrer-Beratung
Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.
Häufige Fragen
Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.
Für verbeamtete Lehrkräfte sind meist eine beihilfekonforme Krankenversicherung, eine Dienstunfähigkeitsabsicherung und eine Haftpflicht mit Diensthaftpflicht-Baustein besonders wichtig. Dazu kommen je nach Situation Rechtsschutz, Unfallversicherung und Altersvorsorge.
Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann ein Elternteil 70 Prozent erhalten, Kinder selbst 80 Prozent, im Ruhestand gelten grundsätzlich 70 Prozent.
Gerade in den ersten Dienstjahren ist die Versorgung bei Dienstunfähigkeit oft gering. Eine private Absicherung mit passender Klausel kann die Lücke schließen. Am günstigsten und einfachsten ist der Abschluss meist früh.
Gegenüber Dritten haftet bei hoheitlichem Handeln grundsätzlich der Dienstherr. Bei grober Fahrlässigkeit ist ein Rückgriff möglich, und Schulschlüssel sind ein eigenes Risiko. Oft genügt ein Diensthaftpflicht-Baustein in der Privathaftpflicht – wir prüfen, was vorhanden ist.
Je nach Schließanlage können erhebliche Kosten entstehen. Ob und bis zu welcher Höhe der Schaden versichert ist, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Achten Sie auf dienstliche Schlüssel und die Höchstgrenze.
Klassenfahrten sind dienstliche Veranstaltungen. Unfälle können deshalb als Dienstunfall anerkannt werden; dann greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Für die Freizeit kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Viele private Rechtsschutzverträge erfassen dienstrechtliche Streitigkeiten nur eingeschränkt. Lehrkräfte sollten prüfen, was Dienstherr, Gewerkschaft oder Berufsverband und der eigene Vertrag abdecken.
Angestellte Lehrkräfte sind in der Regel gesetzlich versichert. Für sie geht es eher um Berufsunfähigkeit, Zusatzversicherungen und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Steht eine Verbeamtung an, sollte der Wechsel geplant werden.
Teilzeit senkt die Besoldung und kann die spätere Versorgung verringern. Beihilfe und PKV laufen grundsätzlich weiter. Die DU-Rente und die Vorsorge sollten zur neuen Situation passen.
Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Quellen: Art. 34 GG · § 48 BeamtStG · Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.
Schulalltag passend absichern
Lassen Sie Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit, Schlüssel, Haftung und Rechtsschutz gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.