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Haus­rat­ver­si­che­rung Saarbrücken

Mieter · Eigentümer · WGs · Familien

Hausrat­versicherung –
was in Wohnung und Haus steckt

Möbel, Kleidung, Technik, Küche, Fahrräder: Was sich über die Jahre ansammelt, ist meist deutlich mehr wert als gedacht. Die Hausrat­versicherung ersetzt das alles zum Neuwert – aber nur, wenn die Versicherungs­summe stimmt. Sonst kürzt der Versicherer wegen Unterversicherung.

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Versicherungs­summen-Rechner

Ergebnis sofort

Empfohlene Versicherungs­summe

55.250 €

Mit dieser Summe verzichten die meisten Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.

Grenze für Wertsachen meist 20 %11.050 €
Bargeld im Haus meist 1–2 %1.105 €

Diese Bausteine prüfen wir zusätzlich

  • Elementarschäden – Starkregen und Rückstau sind im Grundschutz nicht enthalten
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Fahrraddiebstahl einschließlich E-Bike, auch außerhalb der Wohnung
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Hausrat im Keller, in der Garage und auf dem Balkon

Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. 650 € pro Quadratmeter ist die marktübliche Pauschale, mit der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichten. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Bargeld unterscheiden sich je nach Tarif – die genannten Anteile sind typische Werte. Bei besonders wertvollem Hausrat ist eine individuelle Wertermittlung sinnvoll.

Kostenloser Rechner

Warum 650 € pro Quadratmeter?

Diese Pauschale ist der Standard, mit dem Versicherer auf die Prüfung der tatsächlichen Werte verzichten. Vereinbaren Sie sie, kürzt der Versicherer im Schadenfall nicht wegen Unterversicherung – selbst dann nicht, wenn Ihr Hausrat im Einzelfall mehr wert war.

Wer die Summe dagegen nach Gefühl zu niedrig ansetzt, spart wenige Euro Beitrag und riskiert eine anteilige Kürzung: Sind nur 60 % des Werts versichert, gibt es auch bei einem Teilschaden nur 60 % des Betrags. Das trifft besonders bei den häufigen kleineren Schäden.

Direkte Antwort

Die Versicherungs­summe der Hausrat­versicherung berechnet sich üblicherweise mit 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 85 m² große Wohnung ergibt das 55.250 €. Wird diese Pauschale vereinbart, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus – ersetzt wird jeweils der Neuwert.

Was versichert ist

Die versicherten Gefahren – und die Lücke

Der Grundschutz deckt vier Gefahrengruppen ab. Was viele nicht wissen: Die Schäden, die im Saarland zuletzt am häufigsten teuer wurden, gehören nicht dazu.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Überspannungsschäden nach einem Blitzeinschlag sollten ausdrücklich eingeschlossen sein – sonst zahlt der Versicherer die zerstörte Elektronik nicht.

Leitungswasser

Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder angeschlossenen Geräten austritt. Der mit Abstand häufigste Schaden überhaupt – meist durch defekte Schläuche an Wasch- oder Spülmaschine.

Sturm und Hagel

Ab Windstärke 8. Ersetzt wird Hausrat, der durch den Sturm selbst oder durch die dabei entstandene Gebäudeöffnung beschädigt wird.

Einbruchdiebstahl

Einschließlich Vandalismus nach dem Einbruch und Raub. Wichtig sind die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und die Regelungen zum Diebstahl aus Keller und Nebenräumen.

Nicht enthalten: Elementar

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden versichert. Genau diese Ereignisse haben in den letzten Jahren die größten Schäden verursacht.

Nicht enthalten: Fahrraddiebstahl

Der Diebstahl außerhalb der Wohnung – am Bahnhof, vor dem Supermarkt – ist nur mit einem eigenen Baustein gedeckt. Bei E-Bikes lohnt sich zusätzlich der Blick auf Akku und Nachtzeitklausel.

Worauf wir im Vergleich achten

Vier Punkte, die den Beitrag kaum verändern

1

Grobe Fahrlässigkeit

Kerze brennen lassen, Fenster gekippt: Ohne Verzicht auf diesen Einwand darf der Versicherer die Leistung kürzen – ausgerechnet in den typischen Alltagsfällen.

2

Unterversicherungs­verzicht

Nur mit dieser Zusage ist die Summe wirklich sicher. Sie ist an die vereinbarte Quadratmeterpauschale gekoppelt und sollte schriftlich in der Police stehen.

3

Vorsorge bei Umzug

Beim Umzug ist der Hausrat für eine Übergangszeit in beiden Wohnungen versichert. Wie lange genau, unterscheidet sich erheblich zwischen den Tarifen.

4

Außenversicherung

Hausrat, den Sie vorübergehend mitnehmen – im Hotel, im Studentenzimmer der Kinder, im Urlaub – ist bis zu einer Grenze mitversichert.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Unterversicherung
Liegt vor, wenn die Versicherungs­summe unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats liegt. Der Versicherer kürzt dann anteilig – auch bei kleinen Schäden. Der Unterversicherungs­verzicht schließt das aus.
Neuwert­entschädigung
Ersetzt wird, was die Wiederbeschaffung einer neuen, gleichartigen Sache heute kostet – nicht der Zeitwert. Das ist der zentrale Vorteil gegenüber einer Zeitwertregelung.
Elementarschäden
Zusatzbaustein für Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Im Grundschutz nicht enthalten und in Hochwasserlagen nicht überall erhältlich.
Entschädigungsgrenze
Höchstbetrag für bestimmte Positionen, etwa Wertsachen mit meist 20 % oder Bargeld mit 1 bis 2 % der Versicherungs­summe. Wer mehr besitzt, sollte die Grenzen anheben.
Außenversicherung
Schutz für Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – etwa im Urlaub oder im Zimmer eines studierenden Kindes.
Nachtzeitklausel
Einschränkung beim Fahrraddiebstahl: Nachts abgestellte Räder sind nur versichert, wenn sie in einem abgeschlossenen Raum stehen. Gute Tarife verzichten darauf.

Pro B Versicherungs­makler

Bei Hausrat entscheidet sich alles im Kleingedruckten

Die Beiträge liegen eng beieinander, die Bedingungen nicht. Stefanie Hein und Joris Hein prüfen Unterversicherungs­verzicht, grobe Fahrlässigkeit, Elementar, Fahrraddiebstahl und die Entschädigungsgrenzen – und rechnen die Summe anhand Ihrer tatsächlichen Wohnfläche nach.

  • Bestehende Police kostenlos auf Lücken prüfen
  • Elementarschutz auch bei schwieriger Lage klären
  • Versicherungs­summe bei Umzug oder Zuwachs anpassen
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Meine Eltern und ich sind langjährige Kunden. Bei unseren bisherigen Fragen erhielten wir aufschlussreichen Support und auch eine Hagel-/Sturm Schadenmeldung wurde bereits rasch und zügig forciert. Wir fühlen uns bei Frau Hein und ihrem Team in guten Händen.
Katja H.Google-Rezension
Eine super kompetente Beratung. Schnelle Abwicklung in allen Belangen. Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. Absolut empfehlenswert!
Sabine F.Google-Rezension
Schnelle, sinnvolle und günstigere Lösungen sind immer garantiert! Große Hilfe jederzeit!
Susanne E.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Hausrat-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Beim Thema Hausrat ist der Elementarschutz im Saarland besonders relevant: Starkregen und Rückstau treffen längst nicht mehr nur Grundstücke direkt an der Saar oder der Blies. Wir prüfen für Ihre Adresse, ob und zu welchen Bedingungen Elementarschutz erhältlich ist.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
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  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Hausrat­versicherung – kurz und verständlich

Wie hoch muss die Versicherungs­summe sein?

Marktüblich sind 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Für 85 m² ergibt das 55.250 €. Vereinbaren Sie diese Pauschale, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung – auch dann, wenn Ihr Hausrat im Einzelfall mehr wert gewesen wäre. Bei sehr einfacher oder sehr gehobener Ausstattung passen wir den Wert an.

Was passiert bei Unterversicherung?

Der Versicherer kürzt anteilig. Sind nur 60 % des tatsächlichen Werts versichert, erhalten Sie auch bei einem Teilschaden nur 60 % der Kosten ersetzt. Das trifft besonders die häufigen kleineren Schäden und ist der Hauptgrund, warum eine zu niedrig angesetzte Summe teuer wird.

Ist mein Fahrrad mitversichert?

Innerhalb der Wohnung und in abgeschlossenen Kellerräumen ja, im Rahmen des Einbruchdiebstahls. Der Diebstahl unterwegs – vor dem Supermarkt, am Bahnhof – ist nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl gedeckt. Achten Sie dabei auf die Nachtzeitklausel und darauf, ob E-Bike und Akku eingeschlossen sind.

Brauche ich Elementarschutz?

In den allermeisten Fällen ja. Starkregen und Rückstau können jede Lage treffen, nicht nur Grundstücke direkt an einem Gewässer. Im Grundschutz sind diese Gefahren nicht enthalten. Ob und zu welchen Bedingungen Elementarschutz für Ihre Adresse erhältlich ist, prüfen wir anhand der Gefährdungseinstufung.

Zahlt die Hausrat den Neuwert oder den Zeitwert?

Den Neuwert. Ersetzt wird, was die Wiederbeschaffung einer neuen, gleichartigen Sache heute kostet – nicht der abgenutzte Restwert Ihres zehn Jahre alten Sofas. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber Verträgen mit Zeitwertregelung.

Was gilt beim Umzug?

Der Hausrat ist für eine Übergangszeit in beiden Wohnungen versichert – wie lange, unterscheidet sich je nach Tarif deutlich. Melden Sie den Umzug in jedem Fall vorher, denn mit der neuen Wohnfläche ändert sich auch die nötige Versicherungs­summe, und bei einem Wechsel in eine andere Gefährdungszone kann sich der Beitrag ändern.

Sind Wertsachen unbegrenzt versichert?

Nein. Für Schmuck, Münzen, Antiquitäten und ähnliche Wertsachen gilt üblicherweise eine Entschädigungsgrenze von rund 20 % der Versicherungs­summe, für Bargeld meist nur 1 bis 2 %. Wer mehr besitzt, sollte die Grenzen anheben oder einzelne Stücke gesondert ver­sichern; ein Teil der Grenze entfällt oft, wenn die Sachen im Tresor liegen.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Schadenakten über dieses Formular.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.

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