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Elementarschadenversicherung Wohngebäude
Starkregen · Überschwemmung · Rückstau · Naturgefahren

Elementarschaden­versicherung –
Naturgefahren beim Wohngebäude richtig mitdenken

Sturm und Hagel gehören häufig zum Grundschutz der Wohngebäude­versicherung. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau und weitere Naturgefahren werden dagegen über Elementarschutz geregelt. Gerade deshalb sollte der vorhandene Vertrag ausdrücklich geprüft werden.

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Was wirklich zählt

Die wichtigsten Bausteine

Starkregen

Auch fern von Flüssen kann intensiver Niederschlag zu Überflutung führen.

Überschwemmung

Tarifdefinition und Schadenursache sind für die Leistung entscheidend.

Rückstau

Schäden durch Rückstau sind häufig an technische und vertragliche Voraussetzungen geknüpft.

Selbst­behalt

Elementarschutz kann besondere Selbst­behalte enthalten.

Risikozone

Standort und bisherige Schadenhistorie beeinflussen Versicherbarkeit und Beitrag.

Gebäude & Hausrat

Elementarschäden sollten bei Gebäude und Hausrat getrennt betrachtet werden.

Wichtige Abgrenzung

Elementarschutz ist ein Zusatzbaustein – kein Synonym für Sturm- oder Hagelschutz.

Welche Naturgefahren erfasst sind, ergibt sich aus den Bedingungen. Deshalb reicht es nicht, nur zu wissen, dass eine Wohngebäude­versicherung besteht.

Unser Ansatz

Erst Risiko und Bestand, dann Tarif.

Gerade bei Immobilien und größeren Verpflichtungen lohnt es sich, mehrere Verträge zusammen zu betrachten.

Vereinfachtes Beispiel

Nach einem lokalen Starkregenereignis dringt Oberflächenwasser in den Keller ein.

Dann ist entscheidend, wie das Wasser eingedrungen ist und ob die konkrete Ursache unter den vereinbarten Elementarschutz fällt.

Das Beispiel ersetzt keine individuelle Leistungs- oder Rechtsprüfung.

Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B Versicherungsmakler

4,9 von 5 aus 53 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Ver­sicherungs­makler

Persönliche Betreuung für Eigentümer und Familien

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich. Wir prüfen vorhandene Verträge, erklären Unterschiede verständlich und bleiben auch im Schadenfall erreichbar.

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Meine Eltern und ich sind langjährige Kunden. Bei unseren bisherigen Fragen erhielten wir aufschlussreichen Support und auch eine Hagel-/Sturm Schadenmeldung wurde bereits rasch und zügig forciert. Wir fühlen uns bei Frau Hein und ihrem Team in guten Händen.
Katja H.Google-Rezension
Ich kann nur meine vollste Zufriedenheit ausdrücken. Ich wurde gut beraten und es wurde mir eine auf mich abgestimmte Versicherung von verschiedenen Versicherer offeriert.
Norbert R.Google-Rezension
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst. Sehr zu empfehlen!
Daniel M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Ist Starkregen in der normalen Wohngebäude­versicherung enthalten?
Nicht automatisch. Starkregenfolgen wie Überschwemmung werden typischerweise über Elementarschutz betrachtet.
Brauche ich Elementarschutz außerhalb eines Überschwemmungsgebiets?
Starkregen kann sehr lokal auftreten. Deshalb sollte das Risiko nicht nur nach Nähe zu Flüssen beurteilt werden.
Was ist Rückstau?
Dabei kann Wasser aus dem Kanalnetz zurück in das Gebäude drücken. Versicherungsschutz kann an technische Sicherungen und deren Betrieb geknüpft sein.
Ist Hausrat automatisch mitversichert?
Nein. Gebäude und Hausrat sind separate Verträge beziehungsweise Deckungsbereiche.
Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Bitte keine Schadenakten, Grundbuchunterlagen oder vollständigen Versicherungsunterlagen im Erstkontaktformular senden.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Bereiche sind relevant?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben zur Einordnung

Bitte füllen Sie die Kontaktdaten vollständig aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen.