Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie schützt den Betrieb vor Ansprüchen Dritter – und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür haftet. Klassisch sind Personenschäden – jemand stürzt auf dem Betriebsgelände – und Sachschäden, etwa wenn bei Arbeiten fremdes Eigentum beschädigt wird. Sie hat zwei Funktionen: Berechtigte Ansprüche werden im vereinbarten Umfang reguliert, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls vor Gericht. Diese zweite Funktion wird oft unterschätzt, verursacht aber erhebliche Kosten. Da die gesetzliche Haftung der Höhe nach grundsätzlich nicht begrenzt ist, gilt die Betriebshaftpflicht als zentraler Baustein der gewerblichen Absicherung. Der genaue Umfang richtet sich immer nach dem Vertrag und den vereinbarten Bedingungen.
