Was ist eine D&O-Versicherung?
Eine Haftpflichtversicherung für Leitungsorgane – sie greift bei persönlicher Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzung.
Die D&O-Versicherung – Directors-and-Officers-Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt – schützt Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und teils leitende Angestellte gegen Ansprüche, die wegen einer Pflichtverletzung in ihrer Organfunktion erhoben werden. Sie leistet dabei zweierlei: Zunächst prüft der Versicherer, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab – dieser passive Rechtsschutz ist in der Praxis oft der wichtigere Teil. Ist der Anspruch begründet, kommt die Freistellung von der Schadenersatzpflicht hinzu, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer ist üblicherweise das Unternehmen, versicherte Personen sind die Organe. Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße sind regelmäßig ausgeschlossen.
