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D&O-Versicherung Geschäftsführer | Pro B Saarbrücken

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Unternehmensleiter

Geschäftsführer tragen Verantwortung für Entscheidungen, Organisation und Unternehmensführung. Eine D&O-Versicherung kann persönliche Haftungsrisiken aus Pflichtverletzungen absichern – soweit der konkrete Vertrag und Anspruch dies vorsehen.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Organhaftung verstehenPersönliche Haftung nicht mit Betriebshaftpflicht verwechseln.
Innen- & Außenansprüche prüfenWer erhebt den Anspruch – Unternehmen oder Dritte?
Vertragsdetails entscheidenDeckungs­summe, Nachmeldefristen und Ausschlüsse mitdenken.
Geschäftsführer & Organe
Innen- und Außenhaftung
Persönlich in Saarbrücken
Bestehende D&O prüfen

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zur D&O-Versicherung

Kurz und sachlich: warum die GmbH die Geschäftsführung nicht schützt, wo Innen- und Außenhaftung auseinanderlaufen und was das Claims-made-Prinzip bedeutet.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Eine Haft­pflichtversicherung für Leitungsorgane – sie greift bei persönlicher Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzung.

Die D&O-Versicherung – Directors-and-Officers-Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt – schützt Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und teils leitende Angestellte gegen Ansprüche, die wegen einer Pflichtverletzung in ihrer Organfunktion erhoben werden. Sie leistet dabei zweierlei: Zunächst prüft der Versicherer, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab – dieser passive Rechtsschutz ist in der Praxis oft der wichtigere Teil. Ist der Anspruch begründet, kommt die Freistellung von der Schadenersatzpflicht hinzu, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer ist üblicherweise das Unternehmen, versicherte Per­sonen sind die Organe. Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße sind regelmäßig ausgeschlossen.

Warum reicht die Haftungsbeschränkung der GmbH nicht?

Sie schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung – die haftet persönlich und unbegrenzt.

Die Haftungsbeschränkung der GmbH betrifft das Verhältnis nach außen: Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Für die Geschäftsführung gilt das gerade nicht. Sie schuldet der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns und haftet bei deren Verletzung persönlich, unbeschränkt und mit dem gesamten Privatvermögen – auch dann, wenn sie selbst Gesellschafterin ist. Typische Auslöser sind verspätete Insolvenzanträge, Verstöße gegen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten, unzureichende Organisation und Aufsicht oder wirtschaftlich riskante Entscheidungen ohne ausreichende Entscheidungsgrundlage. Wie ein konkreter Fall zu bewerten ist, klärt allein die anwaltliche Beratung.

Was unterscheidet Innen- und Außenhaftung?

Innenhaftung: Das eigene Unternehmen fordert. Außenhaftung: Dritte fordern. Der Regelfall ist die Innenhaftung.

Bei der Innenhaftung nimmt die Gesellschaft selbst ihr Organ in Anspruch – etwa nach einem Gesellschafterwechsel, im Insolvenzverfahren durch den Verwalter oder nach einem Führungswechsel. Statistisch ist das der weitaus häufigere Fall und zugleich der unangenehmere, weil die Auseinandersetzung im eigenen Haus stattfindet und die Gesellschaft über Informationen und Unterlagen verfügt. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche Dritter, etwa von Gläubigern, Vertragspartnern, Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Beide Konstellationen sollten vom Vertrag erfasst sein. Besonderes Augenmerk verdient die Innenhaftung, weil einzelne Bedingungswerke sie einschränken – etwa über Ausschlüsse für Ansprüche von Mehrheitsgesellschaftern oder für Konstellationen unter verbundenen Unternehmen.

Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?

Versichert ist, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird – nicht, wann der Fehler passierte.

Anders als in vielen anderen Sparten kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung an, sondern auf den Zeitpunkt der Anspruchserhebung. Daraus ergeben sich zwei kritische Stellschrauben. Die Rückwärtsdeckung bestimmt, wie weit vor Vertragsbeginn liegende Pflichtverletzungen erfasst sind – ohne sie bleiben Altfehler ungedeckt, die erst später auftauchen. Die Nachmeldefrist regelt, wie lange nach Vertragsende Ansprüche noch gemeldet werden können; das ist entscheidend, weil D&O-Ansprüche oft erst Jahre nach der Entscheidung erhoben werden und Verjährungsfristen entsprechend lang sind. Wer ausscheidet, ein Unternehmen verkauft oder den Vertrag wechselt, sollte beide Punkte ausdrücklich prüfen – hier entstehen die meisten Deckungslücken.

Worauf kommt es beim Bedingungswerk an?

Auf Versicherungssumme, Ausschlüsse, Nachmeldefrist und darauf, ob die Summe je Jahr oder je Fall gilt.

Die Unterschiede zwischen zwei D&O-Verträgen stehen selten im Datenblatt. Die Versicherungssumme gilt üblicherweise als Jahreshöchstleistung für alle versicherten Per­sonen gemeinsam – mehrere Fälle in einem Jahr teilen sich also denselben Topf; ergänzende Sublimits für einzelne Per­sonen können das entschärfen. Zu prüfen sind ferner der Umfang der Rückwärtsdeckung, die Länge der Nachmeldefrist, die Behandlung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen, Ausschlüsse für Insolvenz- oder Kartellsachverhalte sowie die Frage, wer über die Abwehr entscheidet. Auch der Selbst­behalt ist relevant, weil er die versicherte Person selbst treffen kann. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Sachverhalts bleiben Anwältinnen und Anwälte zuständig.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden, sondern ver­gleichen Angebote verschiedener Gesellschaften. Stefanie Hein und Joris Hein begleiten Geschäftsführungen persönlich – von der Einordnung der Organstruktur über den Vergleich der Bedingungswerke bis zur frühen Abstimmung, wenn ein Anspruch im Raum steht. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die das Unternehmen kennen. Rechtliche Beratung und Vertretung erbringen wir nicht; dafür arbeiten wir mit den Anwältinnen und Anwälten des Unternehmens zusammen. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Warum D&O?

Die GmbH schützt nicht automatisch vor persönlicher Geschäftsführerhaftung.

§ 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung können daraus Ansprüche der Gesellschaft entstehen. Welche Haftung im Einzelfall besteht, ist eine Rechtsfrage – die D&O ersetzt keine Rechtsberatung.

Zwei Ebenen

Innenhaftung und Außenhaftung unterscheiden

D&O-Verträge können – abhängig vom Bedingungswerk – Ansprüche gegen versicherte Organpersonen aus unterschiedlichen Richtungen erfassen. Entscheidend ist immer, wer den Anspruch erhebt, worauf er gestützt wird und ob das Ereignis in den zeitlichen und sachlichen Deckungsumfang fällt.

Innenhaftung: Das Unternehmen selbst nimmt einen Geschäftsführer oder ein anderes Organ wegen einer behaupteten Pflichtverletzung in Anspruch.
Außenhaftung: Dritte machen persönlich gegen die versicherte Organperson gerichtete Ansprüche geltend.
Abwehrfunktion: Je nach Vertrag umfasst die D&O auch die Prüfung und Abwehr unberechtigter versicherter Haft­pflichtansprüche.
Entschädigung: Berechtigte Ansprüche können im Rahmen der vereinbarten Deckung reguliert werden.

Typische Managementrisiken

Nicht jede schlechte Unternehmensentwicklung ist automatisch eine Pflichtverletzung.

D&O ist keine Versicherung gegen unternehmerischen Misserfolg. Relevant wird sie, wenn einer versicherten Person eine haftungsbegründende Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Die tatsächliche Haftung muss im Einzelfall geprüft werden.

Organisation & Kontrolle

Unzureichende Organisation, Kontrolle oder Überwachung kann zu Haftungsvorwürfen führen – abhängig von Aufgabe und Verantwortungsbereich.

Verträge & Investitionen

Entscheidungen über Investitionen, Verträge oder Projekte können später auf Pflichtgemäßheit und Entscheidungsgrundlage überprüft werden.

Personal & Delegation

Delegation entbindet die Geschäftsleitung nicht in jedem Fall von Auswahl-, Organisations- oder Überwachungspflichten.

Compliance

Vorwürfe rund um interne Prozesse, Freigaben oder gesetzliche Pflichten können D&O-relevant sein, sofern der Vertrag Deckung vorsieht.

Finanzielle Entscheidungen

Fehlerhafte oder unzureichend dokumentierte Entscheidungen können im Nachhinein zu Regressforderungen führen.

Interessenkonflikte

Geschäfte mit verbundenen Per­sonen, Eigeninteressen oder unklare Zuständigkeiten können besondere Haftungs- und Deckungsfragen auslösen.

Praxisbeispiel

Nach einer Investitionsentscheidung fordert die Gesellschaft Schadenersatz.

Vereinfachtes Beispiel einer typischen D&O-Konstellation. Kein realer Kunde und keine konkrete Haftungs- oder Deckungszusage.

Innenanspruch gegen Geschäftsführung

Ein Projekt entwickelt sich deutlich schlechter als erwartet.

Die Gesellschaft wirft der Geschäftsführung vor, eine Investition ohne ausreichende Prüfung oder Dokumentation freigegeben zu haben. Entscheidend ist nun nicht der wirtschaftliche Misserfolg allein, sondern ob tatsächlich eine haftungsbegründende Pflichtverletzung vorliegt.

HaftungBesteht gegenüber der versicherten Person überhaupt ein Schadenersatzanspruch?
Versicherte PersonFällt die betroffene Funktion unter den vereinbarten Per­sonenkreis?
Zeitliche DeckungWann wurde der Anspruch erhoben und welche Rückwärts-/Nachmeldebedingungen gelten?
Deckungs­summeWie viel Versicherungssumme steht für den Anspruch und mögliche Kosten zur Verfügung?

D&O-Vertragscheck

Die entscheidenden Unterschiede stehen oft im Bedingungswerk.

D&O-Verträge unterscheiden sich nicht nur bei der Deckungs­summe. Auch versicherte Per­sonen, Tochtergesellschaften, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Ausschlüsse und die Behandlung bekannter Umstände können entscheidend sein.

Ein guter bestehender Vertrag muss nicht ersetzt werden. Wir prüfen zuerst, welche Struktur bereits vorhanden ist.

  • ?Wer ist als versicherte Person erfasst?
  • ?Gilt der Schutz auch für Tochtergesellschaften oder Beteiligungen?
  • ?Welche Deckungs­summe steht insgesamt zur Verfügung?
  • ?Wie sind Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist geregelt?
  • ?Welche Ausschlüsse und Selbst­behalte bestehen?
  • ?Wie werden bekannte Umstände oder laufende Konflikte behandelt?
Wichtig: D&O-Verträge arbeiten häufig mit zeitlichen Deckungsregeln, die sich deutlich von klassischen Schadenereignis-Policen unterscheiden. Ob ein konkreter Anspruch in die versicherte Zeit fällt, muss anhand des jeweiligen Bedingungswerks geprüft werden.

Im Anspruchsfall

Frühe Abstimmung ist bei D&O-Ansprüchen besonders wichtig.

Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Schadenmeldung und Kommunikation. Die rechtliche Vertretung und Bewertung der Organhaftung erfolgt durch entsprechend beauftragte Rechtsanwälte.

  • Anspruch und Versicherungsvertrag zusammenführen
  • Zeitliche Deckung und versicherte Person prüfen lassen
  • Versichererkommunikation begleiten
  • Keine Rechts- oder Deckungszusage vorwegnehmen

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.
Daniel Müller · Google-Rezension, 2025
Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B im Büro in Saarbrücken – persönliche Ansprechpartner für die D&O-Versicherung

Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Ihre D&O-Absicherung

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich – von der Prüfung bestehender D&O-Verträge bis hin zu versicherungsseitigen Fragen im Anspruchsfall.

Häufige Fragen

Fragen zur D&O-Versicherung

Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O steht für Directors & Officers. Es handelt sich um eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung für versicherte Organ- und Leitungspersonen. Sie kann im Rahmen des Vertrags vor finanziellen Folgen versicherter Pflichtverletzungen schützen.
Wer schließt die D&O-Versicherung ab?
Bei der üblichen Unternehmens-D&O ist in der Regel das Unternehmen Versicherungsnehmer und versichert bestimmte Organ- und Leitungspersonen. Der genaue Per­sonenkreis ergibt sich aus dem Vertrag.
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Ja, persönliche Haftung kann trotz GmbH-Struktur entstehen. § 43 GmbHG sieht bei schuldhafter Pflichtverletzung Ansprüche der Gesellschaft gegen Geschäftsführer vor. Ob im konkreten Fall tatsächlich gehaftet wird, ist rechtlich zu prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenhaftung?
Bei der Innenhaftung erhebt typischerweise das Unternehmen selbst einen Anspruch gegen eine Organperson. Bei der Außenhaftung wird die Organperson von einem Dritten persönlich in Anspruch genommen. Welche Ansprüche versichert sind, hängt vom D&O-Vertrag ab.
Was bedeutet Nachmeldefrist bei einer D&O?
Vereinfacht kann eine Nachmeldefrist bestimmen, unter welchen Voraussetzungen nach Vertragsende noch später erhobene Ansprüche berücksichtigt werden. Dauer, Voraussetzungen und Umfang unterscheiden sich nach Tarif.
Sind vorsätzliche Pflichtverletzungen versichert?
Vorsätzlich verursachte Pflichtverletzungen sind grundsätzlich kein typischer versicherter Haft­pflichtfall. Die genaue Behandlung von Vorsatzvorwürfen, Abwehrkosten und Rückforderungsklauseln richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk.
Kann Pro B einen bestehenden D&O-Vertrag prüfen?
Ja. Wir prüfen insbesondere versicherte Per­sonen, Unternehmensstruktur, Deckungs­summe, zeitliche Deckung und wichtige Ausschlüsse. Ein Wechsel ist nicht automatisch erforderlich.

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