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Wohnmobilversicherung Saarbrücken

Wohnmobil · Kastenwagen · Camper

Wohnmobil­versicherung –
Kasko, Saison und der Inhalt

Ein Wohnmobil steht den größten Teil des Jahres still und ist in den Wochen, in denen es fährt, voll beladen unterwegs. Beides macht die Versicherung anders als beim Pkw: Der Beitrag hängt an der Saison, die Kasko am Abstellort, und der Inhalt ist ein eigenes Thema, das keiner der Kfz-Verträge abdeckt.

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Kurz erklärt

Welche Bausteine ein Wohnmobil braucht

Direkte Antwort

Pflicht ist die Kfz-Haft­pflicht. Sinnvoll ist bei fast jedem Wohnmobil die Teilkasko: Sie deckt Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildschäden und Marderbiss – also genau die Gefahren, denen ein Fahrzeug ausgesetzt ist, das monatelang abgestellt ist. Die Vollkasko lohnt sich bei neueren und teuren Fahrzeugen und dort, wo eine Finanzierung läuft.

Beim Wohnmobil kommen zwei Besonderheiten dazu. Erstens der Zuschnitt der Zulassung: Ein Saisonkennzeichen von zwei bis elf Monaten senkt Beitrag und Steuer, in der Ruhezeit besteht meist ein beitragsfreier Teilkaskoschutz, sofern das Fahrzeug sicher abgestellt ist. Zweitens der Inhalt – Campingausrüstung, Vorzelt und Fahrräder gehören nicht zum Fahrzeug und brauchen eine eigene Deckung.

2 bis 11Monate beim Saisonkennzeichen
TeilkaskoDer wichtigste Baustein für ein lange stehendes Fahrzeug
InhaltAusrüstung ist über Kfz-Verträge nie mitversichert
AuslandsschutzGeltungsbereich muss das Reiseland einschließen
Vor der Saison ver­gleichen

Fahrzeug, Zulassungswunsch und Abstellort genügen. Wir schicken Ihnen Beiträge mehrerer Anbieter.

Worauf es ankommt

Fünf Punkte, die den Vertrag ausmachen

1

Saison richtig zuschneiden

Wer im April das erste Mal fährt und im Oktober das letzte Mal, braucht keine Ganzjahreszulassung. Zu knapp gewählt ist allerdings gefährlich: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen, auch nicht zur Werkstatt oder zum Winterlager.

2

Teilkasko in der Standzeit

Der beitragsfreie Ruheschutz gilt nur, wenn das Fahrzeug in einer Garage, Halle oder auf einem umfriedeten Grundstück steht. Wer im Winterlager eines Anbieters unterstellt, sollte klären, welcher Schutz von dort kommt und was der eigene Vertrag noch trägt.

3

Neuwert- und Kaufwert­entschädigung

Bei jungen Fahrzeugen ersetzen gute Tarife nach Totalschaden oder Diebstahl über einen Zeitraum von zwölf bis vierundzwanzig Monaten den Neupreis statt des Zeitwerts. Bei einem Fahrzeug für achtzigtausend Euro macht das im zweiten Jahr einen erheblichen Unterschied.

4

Ausbauten und Zubehör

Solaranlage, Markise, Fahrradträger, Satellitenanlage, nachträglicher Ausbau: Sonderausstattung ist nur bis zu einem bestimmten Betrag automatisch mitversichert. Wer selbst ausgebaut hat, sollte den Wert nennen und belegen können.

!

Vermieten ändert alles

Wer sein Wohnmobil gelegentlich vermietet – auch über eine Plattform –, braucht einen Tarif, der die entgeltliche Überlassung ausdrücklich einschließt. Ohne diese Vereinbarung ist im Schadenfall der Versicherungsschutz gefährdet. Das gilt auch für die Vermietung an Bekannte gegen Kostenbeteiligung.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Der Beitrag ist nicht das Problem

Wohnmobiltarife liegen preislich nah beieinander. Die Unterschiede stecken in der Standzeitregelung, der Neuwert­entschädigung, dem Umgang mit Ausbauten und der Frage, ob Vermietung erlaubt ist. Stefanie Hein und Joris Hein ver­gleichen genau diese Punkte und richten die Saison an Ihren tatsächlichen Reisemonaten aus.

  • Zuschnitt der Saison auf Ihre Reisemonate
  • Prüfung von Standzeit- und Winterlagerregelung
  • Erfassung von Ausbauten und Sonderausstattung
  • Klärung von Auslandsschutz und Schutzbrief für das Gespann

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Wohnmobil­versicherung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Vom Saarland aus geht es meist nach Frankreich, in die Benelux-Länder oder weiter Richtung Süden. Wir achten deshalb darauf, dass Geltungsbereich und Schutzbrief das Reiseland einschließen und dass Pannenhilfe und Rücktransport auch für ein Fahrzeug dieser Größe gelten – das ist bei Standard-Schutzbriefen nicht immer der Fall.

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Konkrete Beiträge anfragen

Fahrzeugtyp, Erstzulassung und gewünschte Saison genügen. Wir melden uns mit echten Zahlen.

Häufige Fragen

Wohnmobil­versicherung – kurz und verständlich

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Für die meisten ja. Sie zahlen Beitrag und Kfz-Steuer nur für die gewählten zwei bis elf Monate, und in der Ruhezeit besteht bei den meisten Versicherern ein beitragsfreier Teilkaskoschutz. Der Haken: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Wer im Februar spontan losfahren möchte, braucht die Ganzjahreszulassung.

Ist mein Wohnmobil im Winterlager versichert?

In der Regel ja, über die Ruheversicherung – aber die Bedingungen unterscheiden sich. Verlangt wird meist eine Garage, Halle oder ein umfriedetes Grundstück. Beim gewerblichen Winterlager sollten Sie zusätzlich klären, welchen Schutz der Betreiber mitbringt und ob Ihr eigener Vertrag dort weitergilt; beides zusammen ergibt erst das vollständige Bild.

Ist die Campingausrüstung mitversichert?

Nein. Kasko und Haft­pflicht ver­sichern das Fahrzeug samt fest eingebauter Ausstattung, nicht den beweglichen Inhalt. Vorzelt, Campingmöbel, Fahrräder, Elektronik und Kleidung brauchen eine eigene Inhaltsversicherung für das Reisemobil oder eine entsprechende Erweiterung der Hausrat­versicherung. Wie hoch die Summe sein sollte, rechnen wir mit Ihnen durch.

Was ist eine Neuwert­entschädigung und wie lange gilt sie?

Nach Totalschaden oder Diebstahl ersetzt der Versicherer normalerweise den Wiederbeschaffungswert – also das, was ein vergleichbares gebrauchtes Fahrzeug kostet. Gute Tarife zahlen in den ersten zwölf bis vierundzwanzig Monaten stattdessen den Neupreis. Weil Wohnmobile im ersten Jahr deutlich an Wert verlieren, ist das bei neuen Fahrzeugen einer der wichtigsten Punkte.

Darf ich mein Wohnmobil vermieten?

Nur wenn der Vertrag es erlaubt. Die entgeltliche Überlassung an Dritte muss ausdrücklich eingeschlossen sein – auch dann, wenn Sie nur gelegentlich an Bekannte gegen Kostenbeteiligung vermieten oder eine Plattform nutzen. Ohne diese Vereinbarung riskieren Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz. Es gibt eigene Tarife dafür; wir sagen Ihnen, welche in Frage kommen.

Kann ich meine Schadenfreiheits­klasse übertragen?

Häufig ja. Viele Versicherer rechnen unfallfreie Jahre aus einem Pkw-Vertrag ganz oder teilweise auf das Wohnmobil an, manche übernehmen die Klasse eines Zweitfahrzeugs. Weil das der größte Hebel beim Beitrag ist und sich die Anbieter deutlich unterscheiden, fragen wir es vor jedem Vergleich ab.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Fahrzeugpapiere oder Schadenbelege über dieses Formular.

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