- Entgeltfortzahlung
- Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang in voller Höhe weiterzuzahlen. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Anspruch erneut.
- Regelentgelt
- Rechengröße der Krankenkasse: das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt des letzten abgerechneten Zeitraums, umgerechnet auf den Kalendertag. Grundlage für die 70-Prozent-Berechnung.
- Karenzzeit
- Zeitraum zwischen dem ersten Krankheitstag und dem Beginn der Zahlung aus der Krankentagegeldversicherung. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag deutlich.
- Aussteuerung
- Ende des Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen. Danach greifen Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder – bei dauerhafter Einschränkung – die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Bereicherungsverbot
- Grundsatz, nach dem Krankentagegeld und sonstige Ersatzleistungen zusammen das Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. Ein zu hoch vereinbarter Tagessatz wird im Leistungsfall gekürzt.
- Progressionsvorbehalt
- Regel im Steuerrecht: Das steuerfreie Krankengeld erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Private Krankentagegeldleistungen sind davon nicht betroffen.