Worauf sich die Prozente beziehen
90 % der Gesamtkosten ist etwas völlig anderes als 90 % des Eigenanteils. Nur die erste Formulierung führt zu einer echten Entlastung – das ist der häufigste Trugschluss bei diesem Produkt.
Zahnersatz · Implantate · Prophylaxe · Kieferorthopädie
Die Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss – und zwar auf die einfachste medizinisch notwendige Versorgung, nicht auf das, was Sie tatsächlich bekommen. Wer sich für ein Implantat entscheidet, trägt die Differenz allein. Genau dort setzt eine Zahnzusatzversicherung an.
Kurz erklärt
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Er beträgt 60 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung – also der einfachsten medizinisch ausreichenden Lösung für Ihren Befund. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 % nach fünf Jahren und auf 75 % nach zehn Jahren.
Entscheidend ist: Der Zuschuss bemisst sich an der Regelversorgung, nicht an der Behandlung, für die Sie sich entscheiden. Bei einer Zahnlücke ist die Regelversorgung meist eine Brücke. Wählen Sie stattdessen ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich – die Mehrkosten tragen Sie vollständig selbst. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70 bis 100 % der Gesamtkosten einschließlich der Kassenleistung.
Ihre Ersparnis bei dieser Behandlung
1.890 €Differenz zwischen Eigenanteil mit und ohne Zusatzversicherung.
Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Der Festzuschuss beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung für den jeweiligen Befund, mit lückenlosem Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Die angesetzten Behandlungs- und Regelversorgungskosten sind typische Größenordnungen; maßgeblich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnarztpraxis. Der Erstattungssatz bezieht sich auf die Gesamtkosten einschließlich der Vorleistung der Krankenkasse. In den ersten Jahren begrenzen Zahnstaffeln die Erstattung – das ist hier nicht berücksichtigt.
Kostenloser Rechner
Der Rechner bildet die gesetzliche Systematik ab: Festzuschuss auf die Regelversorgung, Bonusheft-Staffelung und Erstattung des Zusatztarifs auf die Gesamtkosten.
Wichtig zu wissen: Ein Tarif mit 100 % Erstattung klingt perfekt, ist aber oft an enge Höchstsätze oder Gebührenordnungsgrenzen gekoppelt. Wir prüfen deshalb nicht nur den Prozentsatz, sondern auch, worauf er sich bezieht.
Der Punkt, den kaum jemand zeigt
Fast jeder Tarif begrenzt die Erstattung in den ersten vier bis fünf Jahren auf eine kumulierte Höchstsumme. Wer heute abschließt und in einem halben Jahr ein Implantat braucht, bekommt deshalb selbst bei „100 % Erstattung" nicht die volle Summe. Die Zahlen unten sind typische Größenordnungen – die genauen Werte stehen in den Bedingungen.
Daraus folgt die wichtigste Regel bei diesem Produkt: abschließen, solange die Zähne gesund sind. Für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen leistet kein Tarif – und mit jedem fehlenden Zahn wird die Annahme schwieriger.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Worauf wir im Vergleich achten
90 % der Gesamtkosten ist etwas völlig anderes als 90 % des Eigenanteils. Nur die erste Formulierung führt zu einer echten Entlastung – das ist der häufigste Trugschluss bei diesem Produkt.
Höhe und Dauer der Summenbegrenzung unterscheiden sich stark. Manche Tarife verzichten ganz darauf, andere begrenzen bis ins fünfte Jahr.
Wie viele Implantate sind je Kalenderjahr erstattungsfähig, und gibt es eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl über die Vertragslaufzeit?
Erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ oder deckelt er früher? Aufwendige Behandlungen werden regelmäßig darüber abgerechnet.
Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich ist Standard. Achten Sie auf den jährlichen Höchstbetrag und darauf, ob er ohne Anrechnung auf andere Leistungen gilt.
Für Kinder der wichtigste Punkt: Die Kasse zahlt erst ab KIG-Stufe 3. Darunter tragen Eltern die Kosten allein – oft vierstellig.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Die Zahnzusatzversicherung ist eine der wenigen Policen, bei denen der richtige Zeitpunkt wichtiger ist als der richtige Tarif. Stefanie Hein und Joris Hein klären zuerst den Ist-Zustand: fehlende Zähne, laufende Behandlungen, bereits erstellte Heil- und Kostenpläne. Erst danach macht ein Vergleich überhaupt Sinn.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Am häufigsten kommen Familien mit Kindern kurz vor der kieferorthopädischen Behandlung zu uns – und Menschen, die gerade einen Heil- und Kostenplan in der Hand halten. Für den zweiten Fall sagen wir offen, dass eine Zusatzversicherung dann nicht mehr hilft. Umso wichtiger ist der Abschluss, solange nichts ansteht.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Einen befundbezogenen Festzuschuss in Höhe von 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Wichtig: Der Zuschuss bemisst sich an der Regelversorgung für Ihren Befund – nicht an der Behandlung, für die Sie sich entscheiden. Bei einem Implantat bleibt der Zuschuss auf dem Niveau einer Brücke.
Das hängt davon ab, wie viele. Fehlende Zähne müssen im Antrag angegeben werden und führen je nach Anzahl zu einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung. Ist bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt oder eine Behandlung angeraten, leistet kein Tarif mehr dafür. Wir prüfen im Einzelfall, ob ein Abschluss für künftige Behandlungen trotzdem sinnvoll ist.
Eine Begrenzung der Erstattung in den ersten Vertragsjahren auf eine kumulierte Höchstsumme – typischerweise 1.000 € im ersten Jahr, 2.000 € über zwei Jahre und so weiter, bis sie ab dem fünften Jahr entfällt. Deshalb hilft auch ein Tarif mit hoher Erstattungsquote wenig, wenn die Behandlung kurz nach Abschluss ansteht.
Üblich sind acht Monate, viele Tarife verzichten aber inzwischen darauf. Die Wartezeit ist ohnehin nicht das eigentliche Hindernis – entscheidend sind die Zahnstaffel und die Regel, dass für bereits angeratene Behandlungen grundsätzlich nicht geleistet wird.
Das kommt darauf an, worauf sich die Prozentzahl bezieht. „100 % der Gesamtkosten einschließlich der Kassenleistung" bedeutet, dass Sie nichts zuzahlen. „100 % des Eigenanteils" klingt gleich, meint aber nur den Rest nach Festzuschuss – und selbst das oft gedeckelt durch Zahnstaffel und Gebührenordnungsgrenzen. Diesen Unterschied prüfen wir bei jedem Angebot zuerst.
Bei den meisten Tarifen ja, üblicherweise zweimal jährlich bis zu einem Höchstbetrag zwischen 100 und 200 €. Achten Sie darauf, ob dieser Betrag zusätzlich gilt oder auf die Zahnstaffel angerechnet wird – das macht in den ersten Jahren einen spürbaren Unterschied.
Wenn Kieferorthopädie ein Thema werden könnte: unbedingt, und zwar früh. Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab KIG-Stufe 3; bei den Stufen 1 und 2 tragen Eltern die Kosten vollständig selbst, häufig im vierstelligen Bereich. Sobald eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist, ist ein Abschluss dafür nicht mehr möglich.
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Leistungsumfang und Zahnstatus ab und steigt mit dem Alter deutlich an. Da die Beiträge wie in jeder Krankenzusatzversicherung angepasst werden können, lohnt der Blick auf die Beitragsentwicklung des Anbieters in den vergangenen Jahren – nicht nur auf den Einstiegspreis.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Heil- und Kostenpläne oder Röntgenbilder über dieses Formular übermitteln.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.