Dienstunfähig – was heißt das überhaupt?
Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Darüber entscheidet der Dienstherr, meist nach amtsärztlicher Untersuchung (§ 26 BeamtStG ↗). Vorher prüft er, ob eine andere Verwendung möglich ist oder eine begrenzte Dienstfähigkeit – also Dienst mit reduzierter Arbeitszeit und entsprechend geringerer Besoldung (§ 27 BeamtStG ↗).
Wichtig für jede private Absicherung: Der Dienstherr entscheidet über den Status, der Versicherer zahlt nach seinen Vertragsbedingungen. Beides muss zusammenpassen.
Beamte auf Widerruf: Entlassung statt Ruhestand
Im Vorbereitungsdienst – Lehramtsanwärter, Polizeianwärter, Finanzanwärter – gibt es bei Dienstunfähigkeit in aller Regel kein Ruhegehalt. Die Folge ist die Entlassung. Für die Dienstzeit werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für eine nennenswerte Erwerbsminderungsrente reicht das nach wenigen Dienstjahren meist nicht.
Gerade hier ist die Lücke am größten – und gleichzeitig ist die Absicherung am günstigsten, weil Sie jung sind und meist gesund. Eine DU-Versicherung sollte ausdrücklich auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abdecken.
Beamte auf Probe: Es kommt auf die Ursache an
Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge einer Krankheit oder Beschädigung dienstunfähig werden, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben. In anderen Fällen können sie in den Ruhestand versetzt werden (§ 28 BeamtStG ↗).
Die meisten Erkrankungen haben aber nichts mit dem Dienst zu tun – etwa ein Bandscheibenvorfall nach dem Sport oder eine psychische Erkrankung. Solange die Wartezeit für ein Ruhegehalt nicht erfüllt ist, endet das in der Praxis oft mit der Entlassung und der Nachversicherung wie im Vorbereitungsdienst.
Beamte auf Lebenszeit: Ruhegehalt – aber mit Lücke
Auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein Ruhegehalt gibt es, wenn die Wartezeit erfüllt ist – in der Regel fünf Jahre Dienstzeit, bei einem Dienstunfall auch früher. Die Höhe richtet sich nach Ihren Dienstjahren:
- je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge,
- ein Teil der Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird als Zurechnungszeit hinzugerechnet,
- bei vorzeitigem Ruhestand kann ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent anfallen,
- nach unten sichert die Mindestversorgung ab – im Saarland 2026 rund 2.108 Euro brutto.
Davon gehen noch Steuern und die private Krankenversicherung ab. Gerade in den ersten Jahren auf Lebenszeit liegt das Ruhegehalt deshalb oft weit unter dem, was Sie im aktiven Dienst verdient haben. Mit unserem DU-Rechner sehen Sie Ihre Lücke in einer Minute.
Status im Vergleich
| Status | Folge bei Dienstunfähigkeit (nicht dienstbedingt) | Versorgung |
|---|---|---|
| Widerruf | in der Regel Entlassung | Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, meist geringe Ansprüche |
| Probe | Ruhestand nur in bestimmten Fällen, sonst häufig Entlassung | bei Entlassung wie Widerruf; Ruhegehalt bei dienstbedingter Ursache |
| Lebenszeit | Ruhestand | Ruhegehalt nach Dienstjahren, mindestens die Mindestversorgung |
Vereinfachte Darstellung nach Beamtenstatusgesetz und Beamtenversorgungsrecht. Landesrecht kann im Detail abweichen; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle.
Worauf es bei der privaten Absicherung ankommt
- Echte DU-Klausel: Der Versicherer leistet, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden – ohne eigene, abweichende Prüfung.
- Schutz für Widerruf und Probe: Die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit muss ausdrücklich mitversichert sein.
- Passende Rentenhöhe: In der Ausbildung und auf Probe ist die Lücke am größten, später kleiner. Manche Verträge bilden das in Phasen ab.
- Nachversicherung: Bei Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung oder Familienzuwachs sollte die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung steigen können.
Welche Lösung zu Ihrer Laufbahn passt, besprechen wir auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Für Lehrkräfte und Polizei gibt es eigene Seiten mit Beispielen: Lehrer und Polizei.
