Was unterscheidet Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung?
Die eine deckt Ansprüche Dritter, die andere gesetzliche Sanierungspflichten gegenüber der Behörde.
Die Umwelthaftpflichtversicherung greift bei privatrechtlichen Ansprüchen: Ein Dritter erleidet einen Personen- oder Sachschaden, weil vom Betrieb ausgehende Stoffe in Boden, Wasser oder Luft gelangt sind, und verlangt Schadenersatz. Die Umweltschadenversicherung setzt an einer anderen Stelle an – sie betrifft öffentlich-rechtliche Pflichten nach dem Umweltschadensgesetz. Dort geht es um Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und dem Boden, für die die Behörde vom Verursacher Sanierungsmaßnahmen verlangen kann, ohne dass ein privater Geschädigter auftritt. Beide Bereiche können bei ein und demselben Vorfall gleichzeitig relevant werden. Weil die Ansprüche unterschiedlicher Natur sind, werden sie versicherungstechnisch getrennt geregelt und sind nicht automatisch beide im Vertrag enthalten.
