Was ist eine Gruppenunfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung, die ein Unternehmen für einen fest definierten Personenkreis abschließt.
Bei einer Gruppenunfallversicherung ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und schließt einen Vertrag für mehrere Beschäftigte gemeinsam ab. Versichert sind die im Vertrag benannten Personen oder Personengruppen – das kann die gesamte Belegschaft sein, aber auch eine abgegrenzte Gruppe wie Außendienst, Monteure oder die Geschäftsführung. Der Leistungsumfang wird nicht individuell je Person, sondern einheitlich für die Gruppe vereinbart. Welche Leistungen tatsächlich vorgesehen sind, ergibt sich aus dem Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs: Im Kern steht meist eine Invaliditätsleistung, daneben können je nach Vereinbarung Unfallrente, Todesfallleistung, Krankenhaus- oder Tagegeld sowie Reha- und Assistance-Bausteine treten. Für Arbeitgeber ist die Gruppenunfallversicherung damit eine freiwillige Zusatzleistung, deren Umfang sie selbst gestalten.
