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Gruppenunfallversicherung | Pro B Saarbrücken

Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter

Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter

Eine Gruppenunfallversicherung kann Beschäftigten zusätzlichen finanziellen Schutz nach einem versicherten Unfall bieten. Für Arbeitgeber kommt es darauf an, Per­sonenkreis, Leistungsumfang und laufende Verwaltung nachvollziehbar zu organisieren.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Zusatz zur gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rungArbeits-/Wegeunfall und privaten Unfallschutz sauber unterscheiden.
Leistungen klar definierenInvalidität, Unfallrente und Zusatzbausteine tarifabhängig prüfen.
Arbeitgeberprozess mitdenkenEintritte, Austritte und versicherten Per­sonenkreis organisieren.
Zusätzlicher Unfallschutz
Arbeit & Freizeit differenzieren
Arbeitgeberleistung strukturieren
Persönliche Betreuung

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zur Gruppenunfallversicherung

Kurz und sachlich: Was eine Gruppenunfallversicherung leisten kann, wie sie sich von der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung unterscheidet und worauf Arbeitgeber bei Per­sonenkreis und Verwaltung achten sollten.

Was ist eine Gruppenunfallversicherung?

Eine private Unfall­ver­si­che­rung, die ein Unternehmen für einen fest definierten Per­sonenkreis abschließt.

Bei einer Gruppenunfallversicherung ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und schließt einen Vertrag für mehrere Beschäftigte gemeinsam ab. Versichert sind die im Vertrag benannten Per­sonen oder Per­sonengruppen – das kann die gesamte Belegschaft sein, aber auch eine abgegrenzte Gruppe wie Außendienst, Monteure oder die Geschäftsführung. Der Leistungsumfang wird nicht individuell je Person, sondern einheitlich für die Gruppe vereinbart. Welche Leistungen tatsächlich vorgesehen sind, ergibt sich aus dem Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs: Im Kern steht meist eine Invaliditätsleistung, daneben können je nach Vereinbarung Unfallrente, Todesfallleistung, Krankenhaus- oder Tagegeld sowie Reha- und Assistance-Bausteine treten. Für Arbeitgeber ist die Gruppenunfallversicherung damit eine freiwillige Zusatzleistung, deren Umfang sie selbst gestalten.

Ersetzt sie die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung?

Nein. Beide bestehen nebeneinander und haben unterschiedliche Aufgaben.

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung über die Berufsgenossenschaft ist verpflichtend und schützt Beschäftigte bei versicherten Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Sie erbringt gesetzlich geregelte Leistungen, vor allem medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung und Renten. Eine private Gruppenunfallversicherung kann daneben zusätzliche, vertraglich definierte Geldleistungen vorsehen – typischerweise eine Kapitalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung. Sie ersetzt die gesetzliche Absicherung also nicht, sondern ergänzt sie um einen anderen Leistungstyp. Ein weiterer Unterschied betrifft den zeitlichen Rahmen: Der gesetzliche Schutz knüpft an die berufliche Tätigkeit und den Arbeitsweg an, während private Konzepte je nach Vereinbarung auch darüber hinaus greifen können.

Sind Freizeitunfälle mitversichert?

Nicht automatisch. Ob der Schutz rund um die Uhr gilt, hängt vom vereinbarten Deckungsumfang ab.

Gruppenunfallverträge unterscheiden üblicherweise zwischen einer Deckung nur für den beruflichen Bereich und einer weitergehenden Variante, die auch Unfälle außerhalb der Arbeitszeit einschließt. Beides ist möglich, aber keines gilt automatisch – maßgeblich ist, was im Vertrag als versicherte Zeit vereinbart wurde. Diese Unterscheidung ist im Schadenfall häufig der entscheidende Punkt, denn ein Unfall in der Freizeit fällt regelmäßig nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung. Wer die Gruppenunfallversicherung als spürbare Arbeitgeberleistung verstanden wissen will, sollte deshalb bewusst festlegen, welcher zeitliche Umfang gewünscht ist, und diesen Punkt auch in der Mitarbeiterinformation klar benennen.

Was bedeuten Invaliditätsleistung und Progression?

Die Invaliditätsleistung ist der Kern des Vertrags. Die Progression erhöht die Auszahlung bei schweren Folgen.

Die Invaliditätsleistung wird fällig, wenn ein versicherter Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Wie hoch sie ausfällt, ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad, der sich nach der sogenannten Gliedertaxe des jeweiligen Tarifs richtet. Eine vereinbarte Progression sorgt dafür, dass die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt – die Grundsumme wird also gerade in den schweren Fällen vervielfacht. Wichtig sind daneben die vertraglichen Fristen: In vielen Bedingungswerken muss die Invalidität innerhalb bestimmter Zeiträume eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, richtet sich immer nach dem konkreten Vertrag und der medizinischen Feststellung.

Muss ich bestehende Verträge kündigen?

Nein. Eine Prüfung ist kein Wechsel. Passt der Gruppenvertrag, bleibt er bestehen.

Eine Prüfung führt nicht automatisch zu einer Kündigung. Wir erfassen zunächst den bestehenden Gruppenvertrag mit versichertem Per­sonenkreis, versicherter Zeit, Grundsumme, Progression, Zusatzbausteinen, Ausschlüssen und Fristen und gleichen ihn mit dem heutigen Unternehmen ab. Passt der Vertrag weiterhin, bleibt er unverändert – auch dann, wenn er nicht über Pro B abgeschlossen wurde. Eine Anpassung kommt nur dort zur Sprache, wo sich konkrete Anhaltspunkte zeigen: eine deutlich gewachsene Belegschaft, neue Mitarbeitergruppen oder Tätigkeiten, ein seit Jahren unveränderter Leistungsumfang oder ein Meldeprozess für Ein- und Austritte, der im Alltag nicht mehr eingehalten wird. Gerade der letzte Punkt fällt oft erst im Schadenfall auf.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden, sondern ver­gleichen Angebote verschiedener Gesellschaften. Stefanie Hein und Joris Hein betreuen die Unternehmen persönlich – von der ersten Prüfung des Gruppenvertrags über laufende Änderungen beim versicherten Per­sonenkreis bis zur Begleitung im Unfallfall. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die das Unternehmen kennen. Nach einem Unfall zählt eine saubere Bestandsaufnahme: Wir unterstützen bei der Unfallmeldung, bei Fristen, Unterlagen und der Kommunikation mit dem Versicherer. Die medizinische Bewertung und die Feststellung des Invaliditätsgrades übernehmen die dafür vorgesehenen Stellen. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Die wichtige Abgrenzung

Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung und Gruppenunfallversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Beschäftigte sind gesetzlich bei Arbeits- und Wegeunfällen abgesichert. Eine private Gruppenunfallversicherung kann – abhängig vom vereinbarten Tarif – darüber hinaus auch andere Unfallsituationen und zusätzliche Geldleistungen erfassen.

Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung

Sie schützt Beschäftigte bei versicherten Arbeits- und Wegeunfällen und erbringt gesetzlich geregelte Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen. Private Freizeitunfälle fallen grundsätzlich nicht allein deshalb unter diesen Schutz.

Private Gruppenunfallversicherung

Sie kann als Arbeitgeberlösung zusätzliche vertraglich definierte Leistungen nach einem Unfall vorsehen – je nach Konzept nur für bestimmte Zeiträume oder auch umfassender. Entscheidend ist das Bedingungswerk.

Mögliche Leistungsbausteine

Nicht jede Gruppenunfallversicherung enthält dieselben Leistungen.

Der Kern vieler Unfalltarife ist eine Invaliditätsleistung. Daneben können weitere Leistungen vereinbart werden. Höhe, Voraussetzungen, Progression und Ausschlüsse unterscheiden sich nach Tarif.

Invaliditätsleistung

Eine Kapitalleistung kann abhängig vom unfallbedingten dauerhaften Invaliditätsgrad und den vereinbarten Versicherungssummen vorgesehen sein.

Progression

Eine vereinbarte Progression kann bei höheren Invaliditätsgraden die Leistung überproportional erhöhen. Die konkrete Berechnung ist tarifabhängig.

Unfallrente

Einige Konzepte können ab einem definierten Invaliditätsgrad eine laufende Unfallrente vorsehen.

Krankenhaus-/Tagegeld

Zusatzleistungen wie Unfall-Krankenhaustagegeld können tarifabhängig vereinbart werden, sind aber nicht automatisch enthalten.

Reha- & Assistance-Leistungen

Je nach Produkt können organisatorische Hilfen oder Reha-nahe Zusatzleistungen enthalten sein.

Todesfallleistung

Eine vereinbarte Todesfallleistung kann bei unfallbedingtem Tod innerhalb der tariflichen Fristen vorgesehen sein.

Für Arbeitgeber

Per­sonenkreis und Verwaltung sollten von Anfang an eindeutig sein.

Gruppenverträge funktionieren im Alltag nur dann gut, wenn klar definiert ist, welche Beschäftigten versichert sind, wann der Schutz beginnt und endet und wie Änderungen an den Versicherer gemeldet werden.

Versicherter Per­sonenkreis

Alle Mitarbeiter oder objektiv definierte Gruppen – die Regelung sollte nachvollziehbar und mit den Tarifvoraussetzungen vereinbar sein.

Ein- & Austritte

Neue Mitarbeiter und ausscheidende Beschäftigte sollten über einen einfachen, dokumentierten Prozess gemeldet werden.

Mitarbeiterinformation

Mitarbeiter sollten wissen, wann Versicherungsschutz besteht, welche Leistungen vorgesehen sind und an wen sie sich nach einem Unfall wenden.

Steuer- und lohnrechtlicher Hinweis: Wie arbeitgeberfinanzierte Beiträge und mögliche Leistungen steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und aktuellen Rechtslage ab. Das sollte bei Einführung mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung abgestimmt werden.
Praxisbeispiel

Ein Unternehmen möchte Beschäftigten zusätzlichen Schutz auch außerhalb der Arbeit anbieten.

Vereinfachtes Beispiel einer typischen Arbeitgeber-Situation. Kein realer Kunde und keine konkrete Leistungszusage.

Gesetzlicher Schutz + private Ergänzung

Ein Freizeitunfall führt zu einer dauerhaften Beeinträchtigung.

Der Unfall steht nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Ob die betriebliche Gruppenunfallversicherung leistet, hängt nun davon ab, ob Freizeitunfälle vom vereinbarten Deckungsumfang erfasst sind und welche Invaliditätsregeln gelten.

Versicherte ZeitGilt der Schutz nur beruflich oder nach Tarif auch darüber hinaus?
UnfallbegriffErfüllt das Ereignis die vertragliche Definition eines versicherten Unfalls?
InvaliditätsgradWelche dauerhafte Beeinträchtigung wird nach den Bedingungen festgestellt?
LeistungWelche Grundsumme, Progression und Zusatzbausteine sind vereinbart?
Vertragscheck

Passt der Gruppenunfallschutz noch zu Mitarbeiterzahl und Arbeitgeberkonzept?

Wachsende Teams, neue Mitarbeitergruppen oder ein veränderter Leistungsumfang können dazu führen, dass ein älterer Gruppenvertrag nicht mehr optimal organisiert ist.

Ein guter bestehender Vertrag muss nicht ersetzt werden. Wir prüfen zuerst, was bereits sinnvoll geregelt ist.

  • ?Wer ist genau als versicherte Person erfasst?
  • ?Wann besteht Versicherungsschutz?
  • ?Welche Invaliditätssumme und Progression gelten?
  • ?Welche Zusatzleistungen sind enthalten?
  • ?Welche Ausschlüsse und Fristen müssen beachtet werden?
  • ?Wie werden Ein- und Austritte administriert?
Im Unfallfall

Fristen und medizinische Unterlagen können für die Invaliditätsleistung entscheidend sein.

Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Schadenmeldung und der Kommunikation mit dem Versicherer. Medizinische Bewertungen oder die Feststellung des Invaliditätsgrades übernehmen die hierfür vorgesehenen Ärzte und Gutachter.

  • Unfallmeldung strukturiert einreichen
  • Vertragliche Fristen im Blick behalten
  • Erforderliche Unterlagen zusammenführen
  • Rückfragen des Versicherers begleiten

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.
Daniel Müller · Google-Rezension, 2025
Pro-B-Team im modernen Büro
Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Ihre Arbeitgeberlösung

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich – von der Prüfung des Gruppenvertrags bis hin zu späteren Änderungen und Fragen im Unfallfall.

Häufige Fragen

Fragen zur Gruppenunfallversicherung

Was ist eine Gruppenunfallversicherung?
Sie ist eine private Unfall­ver­si­che­rung, die ein Unternehmen für einen definierten Per­sonenkreis abschließt. Welche Mitarbeiter, Unfallzeiten und Leistungen erfasst sind, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.
Ersetzt sie die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung?
Nein. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung schützt Beschäftigte bei versicherten Arbeits- und Wegeunfällen. Eine private Gruppenunfallversicherung ist eine zusätzliche vertragliche Absicherung.
Sind Freizeitunfälle automatisch mitversichert?
Nicht automatisch. Viele Konzepte können einen weitergehenden zeitlichen Schutz vorsehen, aber ob Freizeitunfälle erfasst sind, muss im konkreten Tarif geprüft werden.
Welche Leistung ist bei einem Unfall besonders wichtig?
Häufig steht die Invaliditätsleistung im Mittelpunkt. Grundsumme, Progression, Gliedertaxe und weitere Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach Tarif und sollten bewusst gewählt werden.
Kann eine Unfallrente eingeschlossen werden?
Je nach Anbieter und Tarif können zusätzliche Rentenleistungen vereinbart werden. Voraussetzungen und Schwellenwerte müssen konkret geprüft werden.
Wie werden neue Mitarbeiter aufgenommen?
Das hängt vom Gruppenvertrag ab. Sinnvoll ist ein klarer Prozess, mit dem Ein- und Austritte regelmäßig gemeldet oder über vereinbarte Gruppenmechanismen berücksichtigt werden.
Kann Pro B einen bestehenden Gruppenvertrag prüfen?
Ja. Wir prüfen Per­sonenkreis, versicherte Zeit, Invaliditätsleistungen, Zusatzbausteine, Ausschlüsse und laufende Administration. Ein Wechsel ist nicht automatisch erforderlich.
Unverbindliche Arbeitgeber-Anfrage

Wobei dürfen wir Sie bei der Gruppenunfallversicherung unterstützen?

Für die erste Einordnung reichen Unternehmensdaten und Ihr organisatorisches Anliegen. Bitte keine Diagnosen, ärztlichen Berichte oder Gesundheitsdaten einzelner Mitarbeiter eintragen.

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  • Kostenfrei
  • Keine Kündigungspflicht
  • Keine Gesundheitsdaten nötig
  • Antwort von echten Ansprechpartnern

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Gruppenunfallschutz prüfen

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Wir prüfen Per­sonenkreis, versicherte Zeiten, Invaliditätsleistungen und bestehende Vertragsstruktur und besprechen anschließend, welche Lösung zum Unternehmen passt.