Beihilfe oder Heilfürsorge
Im Saarland erhalten Polizeivollzugsbeamte Beihilfe und sichern den Rest privat ab. In anderen Ländern und bei der Bundespolizei kann freie Heilfürsorge gelten.
Für Polizeibeamt:innen & Anwärter:innen
Im Polizeidienst gelten andere Regeln – bei Gesundheit, Dienstfähigkeit und Haftung.
Pro B ordnet mit Ihnen Beihilfe oder Heilfürsorge, Polizeidienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Rechtsschutz – abgestimmt auf Ihren Dienstherrn und Ihre Laufbahn, persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.
Was im Polizeidienst anders ist
Der Polizeidienst stellt besondere gesundheitliche Anforderungen und bringt eigene Haftungs- und Rechtsfragen mit. Standardlösungen für Beamte reichen deshalb nicht immer aus.
Polizeidienstunfähigkeit
Die Beamtengesetze von Bund und Ländern regeln eine besondere Polizeidienstunfähigkeit: Wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und die volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt, gilt in der Regel als polizeidienstunfähig. Ob eine private Versicherung dann leistet, hängt von der Klausel ab.
§ 28 BeamtStG (Probezeit) ↗Im Saarland erhalten Polizeivollzugsbeamte Beihilfe und sichern den Rest privat ab. In anderen Ländern und bei der Bundespolizei kann freie Heilfürsorge gelten.
Eine allgemeine DU-Klausel erfasst den besonderen Polizeidienst nicht automatisch. Entscheidend ist eine ausdrücklich passende Regelung.
Dienstfahrzeug, Ausrüstung, Schlüssel und Einsatzentscheidungen: Bei grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr Rückgriff nehmen.
Nach Einsätzen kann gegen Beamte ermittelt werden. Ob und welcher Rechtsschutz besteht, sollte vorher geklärt sein – nicht erst im Verfahren.
Beihilfe oder Heilfürsorge?
Polizeibeamte sind je nach Bundesland, Bund und Einstellungsjahr unterschiedlich abgesichert. Daraus folgen ganz unterschiedliche Aufgaben.
So ist es nach den uns vorliegenden Informationen im Saarland: Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich 50 Prozent, ab zwei Kindern unter Voraussetzungen 70 Prozent, im Ruhestand grundsätzlich 70 Prozent. Den Rest sichert ein beihilfekonformer PKV-Tarif ab.
Bei der Bundespolizei und in einigen Ländern übernimmt der Dienstherr im aktiven Dienst die Krankheitskosten. In Rheinland-Pfalz hängt es unter anderem vom Einstellungszeitpunkt ab, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt.
Polizeidienstunfähigkeit absichern
Für Polizeibeamte reicht eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel häufig nicht. Wir vergleichen gezielt Tarife, die die besondere Polizeidienstunfähigkeit ausdrücklich berücksichtigen.
Die Versicherung sollte an die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit anknüpfen – nicht nur an die allgemeine Dienstunfähigkeit.
Kommissaranwärter und Beamte auf Probe sollten auch bei einer Entlassung abgesichert sein.
Wichtig ist, wie der Vertrag eine Weiterverwendung im Innendienst behandelt.
Die Rente sollte zur tatsächlichen Versorgungslücke passen und mit Beförderungen nachversichert werden können.
Aus der Beratungspraxis
Die Beispiele zeigen häufige Situationen. Was im Einzelfall gilt, hängt von Dienstherr, Sachverhalt und Vertragsbedingungen ab.
Unverbindliche Beispiele, keine Rechts- oder Leistungszusage. Maßgeblich sind Ihr Dienstherr, der Sachverhalt und die Vertragsbedingungen.
Häufig unterschätzt
Ohne spezielle Polizeidienstunfähigkeits-Regelung kann die Versicherung im Ernstfall eigene Prüfungen verlangen.
Wer Heilfürsorge erhält, braucht zur Pension eine PKV – ohne Anwartschaft möglicherweise mit neuer Gesundheitsprüfung.
Dienstfahrzeug, Ausrüstung und Einsatzentscheidungen können bei grober Fahrlässigkeit teuer werden.
Ob Rechtsschutz besteht, zeigt sich oft erst, wenn es zu spät ist.
Die Unfallfürsorge des Dienstherrn gilt für Dienstunfälle – nicht für die Freizeit.
Beratungsprozess
Zuerst klären wir Dienstherr, Status und Laufbahn. Erst danach vergleichen wir Tarife und Klauseln.
Dienstherr, Status, Laufbahn, Beihilfe oder Heilfürsorge aufnehmen.
Angaben strukturiert ordnen und bei Bedarf anonym vorab anfragen.
Restkostenschutz oder Anwartschaft passend zum System wählen.
Spezielle Klausel, Rentenhöhe und Nachversicherung vergleichen.
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz prüfen – Bestehendes zuerst.
Beförderung, Wechsel oder Pension: Wir passen gemeinsam an.
Persönliche Beratung
Wir kennen die Besonderheiten des Polizeidienstes – von der Heilfürsorge über die Polizeidienstunfähigkeit bis zur Haftung – und begleiten Sie mit festen Ansprechpartnern durch die ganze Laufbahn.
Bewertungen ansehen„Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann.“
Anne-Sophie S. · Google-Rezension, gekürzt
Alles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Persönliche Polizei-Beratung
Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.
Häufige Fragen
Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.
Nach den uns vorliegenden Informationen erhalten Polizeivollzugsbeamte im Saarland keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe. Den nicht gedeckten Teil sichern sie in der Regel über einen beihilfekonformen PKV-Tarif ab. Was für Sie konkret gilt, klären wir im Gespräch.
In Rheinland-Pfalz hängt es unter anderem vom Einstellungszeitpunkt ab, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt. Wir prüfen Ihre Situation anhand Ihrer Unterlagen.
Polizeidienstunfähig ist in der Regel, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt und die volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Das kann auch gelten, wenn eine Tätigkeit im Innendienst noch möglich wäre.
Empfehlenswert ist ein Tarif, der die Polizeidienstunfähigkeit ausdrücklich berücksichtigt. Eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel kann im Ernstfall nicht ausreichen.
Mit einer Anwartschaft sichern Polizeibeamte mit Heilfürsorge ihren heutigen Gesundheitszustand für die spätere private Krankenversicherung, die spätestens zur Pension nötig wird. So kann eine neue Gesundheitsprüfung entfallen.
Gegenüber Dritten haftet bei hoheitlichem Handeln grundsätzlich der Staat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr aber Rückgriff nehmen, etwa bei Schäden an Dienstfahrzeugen oder Ausrüstung. Eine passende Diensthaftpflicht kann solche Regressansprüche absichern.
Bei Dienstunfällen greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Unfälle in der Freizeit sind davon nicht erfasst; hier kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Nach Einsätzen können Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren entstehen. Manche Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz; wir prüfen, was bereits besteht und wo Lücken bleiben.
Mit dem Wechsel kann sich das Krankenversorgungssystem ändern. Wer in die Heilfürsorge wechselt, sollte die PKV nicht einfach kündigen, sondern eine Anwartschaft prüfen.
Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Quellen: § 48 BeamtStG · § 28 BeamtStG · Rechnungshof RLP zur Heilfürsorge · Beihilfe Saarland. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.
Polizeidienst passend absichern
Lassen Sie Krankenversorgung, Polizeidienstunfähigkeit, Haftung und Rechtsschutz gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.