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Öffentliche Erfahrungen geben Einblick in unsere persönliche Beratung.
Bewertungen ansehen ↗Spezialisiert auf Beamte in Rheinland-Pfalz
Für Referendar:innen, Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sowie Versorgungsempfänger. Verständlich erklärt und persönlich begleitet – in Saarbrücken und digital.
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Der Beihilfesatz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Tarifbegrenzungen oder nicht beihilfefähige Positionen können einen Eigenanteil verursachen.
Vereinfachte Orientierung bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen. Keine Leistungszusage.
Beihilfe-Prozentsatz-Rechner
Drei verständliche Auswahlmöglichkeiten. Das Ergebnis zeigt auch, wann eine individuelle Prüfung erforderlich ist.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Beantworten Sie vier kurze Schritte. Stefanie oder Joris sehen sich Ihre Angaben persönlich an und melden sich bei Ihnen.
Allgemeine Beratung ohne Kundenhonorar. Eine vertiefte Begleitung in der PKV-Öffnungsaktion kann kostenpflichtig sein; darüber informieren wir vorher.
Lebenslagen
Widerruf, Öffnungsfrist und besondere Einschränkungen bei bestimmten Zahnleistungen.
80 Prozent für Kinder und unter Voraussetzungen 70 Prozent für einen Elternteil.
Grundsätzlich 70 Prozent und Anpassung des verbleibenden Restkostenanteils.
Status und zuständige Stelle werden geprüft, bevor eine pauschale Aussage erfolgt.
Aus unserer täglichen Beratungspraxis
Wird das zweite Kind berücksichtigungsfähig, kann der Bemessungssatz eines aktiven Elternteils in Rheinland-Pfalz von 50 auf 70 Prozent steigen. Wir prüfen, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhält, begleiten die Meldung der Änderung und stimmen die Anpassung des beihilfekonformen PKV-Schutzes ab. So passen Beihilfe und Restkostenabsicherung wieder zur Familie.
Beihilfeantrag Rheinland-Pfalz
Für die Antragstellung gilt grundsätzlich eine Zweijahresfrist. Eine Mindestantragsgrenze gibt es nicht. Neben dem Papierantrag steht berechtigten Landesbediensteten das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung.
Beim ersten Antrag und bei beihilferelevanten Änderungen ist der ausführliche Antrag vorgesehen.
Elektronisch hochladen oder beim Papierantrag gut lesbare Kopien beziehungsweise Duplikate einreichen.
Der Antrag muss rechtzeitig beim Landesamt für Finanzen eingehen; nach Fristablauf erlischt der Anspruch.
Anerkannte Beträge, Beihilfequote und PKV-Leistungen positionsweise kontrollieren.
Rheinland-Pfalz-spezifisch
Sie wird grundsätzlich für jedes Kalenderjahr von der Beihilfe abgezogen. Der Betrag richtet sich unter anderem nach Besoldungsgruppe, Beschäftigungsumfang und Kindern. Für Anwärter sowie bestimmte weitere Personengruppen entfällt sie.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind mindert sich die Pauschale grundsätzlich um 40 Euro. Weitere Minderungen und Ausnahmen können gelten.
PKV und Öffnungsaktion
Ambulante und stationäre Leistungen, Zahn, Hilfsmittel, Psychotherapie, Beihilfeergänzung und Gesundheitsprüfung gehören gemeinsam betrachtet.
Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Persönliche Beratung
Wir verbinden die Besonderheiten der Beihilfe in Rheinland-Pfalz mit einem nachvollziehbaren Versicherungsvergleich.
Offizielle Unterlagen
Die Links führen zur jeweils veröffentlichten Fassung. So vermeiden Sie veraltete lokal gespeicherte Formulare.
Häufige Fragen
22 konkrete Antworten zu Beihilfesätzen, Antrag, eBeihilfe, Kostendämpfungspauschale und PKV.
Für aktive Beamtinnen und Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 50 Prozent.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 80 Prozent.
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte erhalten grundsätzlich einen Bemessungssatz von 70 Prozent.
Sind mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig, steigt der Satz für einen aktiven Elternteil grundsätzlich auf 70 Prozent. Bei zwei beihilfeberechtigten Eltern ist insbesondere der tatsächliche Bezug des kinderbezogenen Familienzuschlags entscheidend.
Das aktuelle LfF-Merkblatt nennt grundsätzlich 17.000 Euro Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für bestimmte Altfälle nennt es 20.450 Euro.
Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen eingehen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der ersten Rechnungsausstellung.
Nein. Nach dem Merkblatt des Landesamts für Finanzen gibt es keine Mindestantragsgrenze.
Berechtigte Landesbedienstete können das eBeihilfe-Verfahren über App oder Portal nutzen. Alternativ bleibt die schriftliche Antragstellung möglich.
Nein. Das LfF lässt die Antragstellung schriftlich oder über das eBeihilfe-Verfahren zu, nicht jedoch per normaler E-Mail oder Fax.
Beim ersten Antrag ist der ausführliche vierseitige Antrag vorgesehen. Das gilt auch bei beihilferelevanten Änderungen und unfallbedingten Aufwendungen.
Nein. Beim Papierantrag sollen Kopien, Duplikate oder Zweitschriften eingereicht werden; die Belege werden nach der Digitalisierung nicht zurückgesandt.
Nicht ohne neuen Antrag. Fehlende Belege können nach Angaben des LfF mit einem neuen Beihilfeantrag geltend gemacht werden.
Für Beihilfeangelegenheiten der Landesbediensteten ist grundsätzlich das Landesamt für Finanzen in Koblenz zuständig. Die konkrete Zuständigkeit kann vom Dienstherrn abhängen.
Die Grundbeträge liegen je nach Besoldungs- oder Entgeltgruppe zwischen 100 und 750 Euro im Kalenderjahr. Minderungen und Ausnahmen können gelten.
Nein. Bei Empfängern von Anwärterbezügen wird nach dem aktuellen LfF-Merkblatt keine Kostendämpfungspauschale einbehalten.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind vermindert sich die Kostendämpfungspauschale grundsätzlich um 40 Euro.
Wer Beihilfe für bestimmte stationäre Wahlleistungen beanspruchen möchte, muss grundsätzlich rechtzeitig eine Erklärung abgeben und einen monatlichen Betrag von 26 Euro zahlen.
Bei Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses sowie bei Abordnung oder Versetzung zu einem RLP-Dienstherrn beträgt die Ausschlussfrist grundsätzlich drei Monate.
Bestimmte ambulante Psychotherapien müssen vor Beginn anerkannt werden, wenn voraussichtlich mehr als 24 Sitzungen erforderlich sind; für bestimmte Kinder, Jugendliche und Diagnosen gelten 30 Sitzungen.
Die Öffnungsaktion erfasst grundsätzlich auch Beamte auf Widerruf beziehungsweise Anwärter. Berechtigung und Sechsmonatsfrist müssen individuell geprüft werden.
Nein. Der Bemessungssatz wird nur auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Höchstbeträge, Eigenanteile oder Ausschlüsse können die Erstattung reduzieren.
Nicht pauschal. Die Beihilfe deckt jedoch regelmäßig nur einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen. Der verbleibende Schutz muss passend zur persönlichen Situation organisiert werden.
Ihr nächster Schritt
Persönlich in Saarbrücken oder digital.