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Beihilfe Rheinland-Pfalz 2026: Rechner, Antrag & PKV

Spezialisiert auf Beamte in Rheinland-Pfalz

Beihilfe in Rheinland-Pfalz verstehen.Die passende private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte finden.

Für Referendar:innen, Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sowie Versorgungsempfänger. Verständlich erklärt und persönlich begleitet – in Saarbrücken und digital.

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Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
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4,9 GoogleSehr gut bewertet
250+
Beamte betreutErfahrung aus der Praxis
ReferendariatBeamte auf ProbeBeamte auf LebenszeitFamilieRuhestand

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Warum bereits viele Beamte aus Rheinland-Pfalz auf Pro B vertrauen.

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Erfahrung von der ersten Ernennung bis zu späteren Statusänderungen.

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Leistung, Gesundheit und Laufbahn zählen – nicht das bekannteste Logo.

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Das Wichtigste in 60 Sekunden

Vom Status zur Erstattung.

01Status klären
02Beihilfesatz
03Restkosten
04Antrag
05Bescheid prüfen

Erstattungs-Explorer

Wer übernimmt welchen Teil?

Der Beihilfesatz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Tarifbegrenzungen oder nicht beihilfefähige Positionen können einen Eigenanteil verursachen.

Beispielrechnung1.000 €
Beihilfe
500 €
Restkosten
500 €

Vereinfachte Orientierung bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen. Keine Leistungszusage.

Beihilfe-Prozentsatz-Rechner

Welche Quote gilt typischerweise für Sie?

Drei verständliche Auswahlmöglichkeiten. Das Ergebnis zeigt auch, wann eine individuelle Prüfung erforderlich ist.

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Ihre Situation. Unser nächster sinnvoller Schritt.

Beantworten Sie vier kurze Schritte. Stefanie oder Joris sehen sich Ihre Angaben persönlich an und melden sich bei Ihnen.

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  • In etwa zwei Minuten
  • Persönlich geprüft

Allgemeine Beratung ohne Kundenhonorar. Eine vertiefte Begleitung in der PKV-Öffnungsaktion kann kostenpflichtig sein; darüber informieren wir vorher.

Schritt 1 von 4

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?
Welcher Status passt zu Ihnen?
Wie können wir Sie erreichen?
Gibt es etwas, das wir vorher wissen sollten?

Lebenslagen

Was gilt in Ihrer Situation?

01

Referendariat

Widerruf, Öffnungsfrist und besondere Einschränkungen bei bestimmten Zahnleistungen.

02

Familie

80 Prozent für Kinder und unter Voraussetzungen 70 Prozent für einen Elternteil.

03

Ruhestand

Grundsätzlich 70 Prozent und Anpassung des verbleibenden Restkostenanteils.

04

Sonderfälle

Status und zuständige Stelle werden geprüft, bevor eine pauschale Aussage erfolgt.

Aus unserer täglichen Beratungspraxis

Zweites Kind da. Beihilfe und PKV passend neu aufgestellt.

Wird das zweite Kind berücksichtigungsfähig, kann der Bemessungssatz eines aktiven Elternteils in Rheinland-Pfalz von 50 auf 70 Prozent steigen. Wir prüfen, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhält, begleiten die Meldung der Änderung und stimmen die Anpassung des beihilfekonformen PKV-Schutzes ab. So passen Beihilfe und Restkostenabsicherung wieder zur Familie.

Ausgangslage2 Kinder
Beihilfe nach Prüfung70 %
Passender Restkostenschutz30 %

Beihilfeantrag Rheinland-Pfalz

Digital oder auf dem offiziellen Formular.

Für die Antragstellung gilt grundsätzlich eine Zweijahresfrist. Eine Mindestantragsgrenze gibt es nicht. Neben dem Papierantrag steht berechtigten Landesbediensteten das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung.

1

Richtiges Formular wählen

Beim ersten Antrag und bei beihilferelevanten Änderungen ist der ausführliche Antrag vorgesehen.

2

Belege vollständig erfassen

Elektronisch hochladen oder beim Papierantrag gut lesbare Kopien beziehungsweise Duplikate einreichen.

3

Zweijahresfrist beachten

Der Antrag muss rechtzeitig beim Landesamt für Finanzen eingehen; nach Fristablauf erlischt der Anspruch.

4

Bescheid abgleichen

Anerkannte Beträge, Beihilfequote und PKV-Leistungen positionsweise kontrollieren.

Rheinland-Pfalz-spezifisch

Kostendämpfungspauschale.

Sie wird grundsätzlich für jedes Kalenderjahr von der Beihilfe abgezogen. Der Betrag richtet sich unter anderem nach Besoldungsgruppe, Beschäftigungsumfang und Kindern. Für Anwärter sowie bestimmte weitere Per­sonengruppen entfällt sie.

A7 und A8100 €
A9 bis A11150 €
A12 bis A15 u. a.300 €
A16, B2/B3 u. a.450 €
B4 bis B7 u. a.600 €
höhere Gruppen750 €

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind mindert sich die Pauschale grundsätzlich um 40 Euro. Weitere Minderungen und Ausnahmen können gelten.

PKV und Öffnungsaktion

Passend statt pauschal ver­gleichen.

Ambulante und stationäre Leistungen, Zahn, Hilfsmittel, Psychotherapie, Beihilfeergänzung und Gesundheitsprüfung gehören gemeinsam betrachtet.

Keine Ablehnungallein aus Risikogründen innerhalb der Aktion
Maximal 30 %Risikozuschlag nach den Bedingungen der Aktion
Sechs Monategrundsätzliche Frist für Beamtenanfänger

Allgemeine Beratung ohne Kundenhonorar

Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir verbinden die Besonderheiten der Beihilfe in Rheinland-Pfalz mit einem nachvollziehbaren Versicherungsvergleich.

Stefanie HeinGeschäftsführerin · Ver­sicherungs­maklerin
Joris HeinPersönlicher Ansprechpartner bei Pro B

Offizielle Unterlagen

Formulare und Merkblätter direkt beim Landesamt für Finanzen.

Die Links führen zur jeweils veröffentlichten Fassung. So vermeiden Sie veraltete lokal gespeicherte Formulare.

Der große Ratgeber 2026

Beihilfe Rheinland-Pfalz im Detail.

Bemessungssätze, Antrag, Familie, Kostendämpfungspauschale, Wahlleistungen und PKV – verständlich und anhand offizieller RLP-Quellen erklärt.

Kurzantwort: Wie funktioniert die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Die Beihilfe beteiligt sich an den beihilfefähigen Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Vorsorgeaufwendungen von Beamtinnen und Beamten sowie berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sie ist keine vollständige Kranken­ver­si­che­rung. Entscheidend sind der persönliche Bemessungssatz und die Vorgaben der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz. Den verbleibenden Anteil sichern viele Beamte mit einer beihilfekonformen privaten Kranken­ver­si­che­rung ab.

Als Grundsätze nennt das Landesamt für Finanzen 50 Prozent für aktive Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind, 70 Prozent für Ruhestandsbeamte und berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner sowie 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen. Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann der Satz für einen aktiven Elternteil auf 70 Prozent steigen.

Beihilfesätze: 50, 70 und 80 Prozent

50 Prozent für aktive Beamte und Anwärter

Für aktive Beamtinnen und Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind gilt grundsätzlich ein Bemessungssatz von 50 Prozent. Bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen verbleiben damit typischerweise 50 Prozent für den privaten Restkostenschutz.

70 Prozent im Ruhestand

Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte erhalten grundsätzlich 70 Prozent Beihilfe. Beim Wechsel in den Ruhestand sollte die PKV deshalb rechtzeitig an den verbleibenden Anteil von regelmäßig 30 Prozent angepasst werden.

70 Prozent bei mindestens zwei Kindern

Sind mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig, steigt der Bemessungssatz für einen aktiven Elternteil grundsätzlich auf 70 Prozent. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, ist in Rheinland-Pfalz insbesondere entscheidend, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag tatsächlich erhält.

80 Prozent für Kinder

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 80 Prozent. Bei vollständig beihilfefähigen Aufwendungen verbleibt damit typischerweise ein Restkostenanteil von 20 Prozent.

So teilen sich Beihilfe und PKV eine Rechnung

Eine Rechnung über 1.000 Euro führt nicht automatisch zu einer Erstattung von 500 Euro durch die Beihilfe und 500 Euro durch die PKV. Diese Aufteilung ist nur eine passende Orientierung, wenn die gesamten Aufwendungen beihilfefähig sind, ein Satz von 50 Prozent gilt und der Tarif den verbleibenden Anteil ohne zusätzliche Begrenzung übernimmt.

Rechnungangenommen beihilfefähigBeihilfe bei 50 %verbleibender Anteil
1.000 €1.000 €500 €500 €

Wichtig: Maßgeblich sind der beihilfefähige Betrag, der konkrete Bescheid und die Bedingungen des gewählten PKV-Tarifs. Der Rechner auf dieser Seite ist deshalb eine Orientierung und keine Leistungszusage.

Beihilfe im Referendariat

Referendarinnen und Referendare können je nach Ausbildung und Ernennung als Beamte auf Widerruf beihilfeberechtigt sein. Vor dem Versicherungsabschluss sollten Status, Beginn des Anspruchs, Gesundheitsprüfung, Öffnungsaktion und die spätere Umstellung auf Probe oder Lebenszeit gemeinsam betrachtet werden.

  • genauen beamtenrechtlichen Status klären
  • Beginn des Beihilfeanspruchs feststellen
  • Restkostenanteil ermitteln
  • Leistungen statt nur Einstiegsbeitrag ver­gleichen
  • Gesundheitsangaben sorgfältig aufbereiten
  • Frist der PKV-Öffnungsaktion prüfen
  • spätere Tarifumstellungen berücksichtigen

Ob ein bestimmter Vorbereitungsdienst tatsächlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf stattfindet, muss anhand der konkreten Ernennung geprüft werden.

Beihilfe für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner

Kinder

Kinder sind beihilferechtlich berücksichtigungsfähig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bemessungssatz beträgt grundsätzlich 80 Prozent. Bei mehreren beihilfeberechtigten Eltern ist außerdem zu klären, wer die Aufwendungen des Kindes geltend machen kann.

Ehe- und Lebenspartner

Für Ehe- oder Lebenspartner hängt die Berücksichtigungsfähigkeit unter anderem von deren Einkünften im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag ab. Das aktuelle LfF-Merkblatt nennt grundsätzlich 17.000 Euro. Für bestimmte bereits vor dem 1. Januar 2012 bestehende Ehen oder Lebenspartnerschaften mit altem Beihilfeanspruch nennt es 20.450 Euro. Die persönliche Konstellation sollte vor dem Antrag geprüft werden.

Beihilfeantrag Rheinland-Pfalz: Schritt für Schritt

1. Ausführlichen oder vereinfachten Antrag wählen

Beim ersten Antrag, bei Änderungen persönlicher oder versicherungsbezogener Verhältnisse sowie bei unfallbedingten Aufwendungen ist der ausführliche Antrag vorgesehen. Der vereinfachte Antrag ist für Folgeverfahren ohne beihilferelevante Änderungen gedacht.

2. Papier oder eBeihilfe

Landesbedienstete können den Antrag je nach Berechtigung schriftlich oder über das eBeihilfe-Verfahren einreichen. Eine Antragstellung per normaler E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

3. Belege vollständig einreichen

Beim Papierantrag sollen keine Originale, sondern gut lesbare Kopien, Duplikate oder Zweitschriften eingereicht werden. Eingereichte Papierbelege werden nach der Digitalisierung nicht zurückgesandt.

4. Zweijahresfrist beachten

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen eingehen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der ersten Ausstellung einer Rechnung. Bei Rezepten ist das Einlösedatum maßgeblich. Nach Ablauf der Ausschlussfrist erlischt der Anspruch.

5. Fehlende Belege mit neuem Antrag einreichen

Belege können nach Angaben des LfF nicht einfach zu einem bereits eingereichten Antrag nachgereicht werden. Sie können stattdessen mit einem neuen Beihilfeantrag geltend gemacht werden. Eine Mindestantragsgrenze gibt es nicht.

6. Bescheid kontrollieren

Vergleichen Sie Rechnungsbetrag, anerkannten beihilfefähigen Betrag, Bemessungssatz und Erstattung. Bei Abweichungen sollte zuerst geklärt werden, ob Höchstbeträge, Eigenanteile, fehlende Voraussetzungen oder Tarifbegrenzungen ausschlaggebend waren.

eBeihilfe Rheinland-Pfalz

Über das eBeihilfe-Verfahren können berechtigte Beihilfeempfänger des Landes Belege digital einreichen. Rechnungen werden fotografiert oder über das Portal hochgeladen. Registrierte Nutzer erhalten auch den Beihilfebescheid elektronisch. Wer nicht am Verfahren teilnimmt, kann weiterhin den Papierantrag verwenden.

Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz

Die Kostendämpfungspauschale wird grundsätzlich für jedes Kalenderjahr von der Beihilfe abgezogen. Der Grundbetrag liegt je nach Besoldungs- oder Entgeltgruppe zwischen 100 und 750 Euro. Teilzeit, Kinder und bei Versorgungsempfängern der Ruhegehaltssatz können die tatsächliche Höhe vermindern.

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind mindert sich die Pauschale grundsätzlich um 40 Euro. Keine Kostendämpfungspauschale wird unter anderem bei Empfängern von Anwärterbezügen, Waisen, Mitgliedern der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und Per­sonen bis einschließlich A6 beziehungsweise E6 einbehalten.

Wahlleistungen im Krankenhaus: die 26-Euro-Regel

Rheinland-Pfalz hat eine besondere Regelung für stationäre Wahlleistungen. Wer Beihilfe etwa für wahlärztliche Leistungen oder eine Unterbringung bis zum Zweibettzimmer beanspruchen möchte, muss grundsätzlich eine rechtzeitige Erklärung abgeben und einen monatlichen Beitrag von 26 Euro zahlen.

Die Erklärung ist bei Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses sowie bei Abordnung oder Versetzung zu einem rheinland-pfälzischen Dienstherrn grundsätzlich innerhalb von drei Monaten möglich. Für Witwen, Witwer und Waisen gilt eine sechsmonatige Frist. Weil es sich um Ausschlussfristen handelt, sollte das Wahlrecht nicht aufgeschoben werden.

Was kann beihilfefähig sein?

Je nach Voraussetzungen können insbesondere ambulante ärztliche Behandlungen, Krankenhausleistungen, Zahnbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und bestimmte Hilfsmittel, Vorsorge, Aufwendungen rund um Geburt sowie Pflegeleistungen berücksichtigt werden. Höchstbeträge, Voranerkennungen und Eigenanteile können die Erstattung begrenzen.

Psychotherapie

Das LfF weist darauf hin, dass bestimmte ambulante Psychotherapien vor Behandlungsbeginn anerkannt werden müssen, wenn voraussichtlich mehr als 24 Sitzungen erforderlich sind; bei bestimmten Kindern, Jugendlichen und Diagnosen gelten 30 Sitzungen. Bei planbaren längeren Behandlungen sollten Beihilfe und PKV daher vorab geprüft werden.

Heil- und Hilfsmittel

Auch bei medizinischer Notwendigkeit gelten für einzelne Hilfsmittel Höchstbeträge, Voraussetzungen oder Ausschlüsse. Eine ärztliche Verordnung allein garantiert deshalb nicht immer eine vollständige Erstattung.

Die häufigsten Fehler

Nur den günstigsten PKV-Beitrag ver­gleichen

Ein niedriger Beitrag sagt wenig darüber aus, wie ein Tarif bei Zahnleistungen, Psychotherapie, Hilfsmitteln, Krankenhaus oder Gebührenordnungen leistet.

Die Zweijahresfrist mit einer normalen Verjährung verwechseln

Nach Ablauf der beihilferechtlichen Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich. Rechnungen sollten deshalb laufend erfasst werden.

Wahlleistungen nicht rechtzeitig erklären

Die 26-Euro-Regel und die dreimonatige Ausschlussfrist können beim Eintritt oder bei einer Umwandlung des Beamtenverhältnisses entscheidend sein.

Status- und Familienänderungen nicht melden

Zweites Kind, Ruhestand, Elternzeit oder Ende der Berücksichtigungsfähigkeit können Bemessungssatz und PKV-Restkostenschutz verändern.

Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten

Unvollständige Angaben können später Probleme verursachen. Gesundheitsdaten sollten strukturiert aufbereitet und bei Bedarf zunächst anonym vorgeprüft werden.

Die PKV-Öffnungsaktion für Beamte

Die Öffnungsaktion kann bestimmten Beamten und Angehörigen auch bei Vorerkrankungen den Zugang zur privaten Kranken­ver­si­che­rung ermöglichen. Innerhalb der Aktion gelten grundsätzlich keine Ablehnung allein aus Risikogründen, keine risikobedingten Leistungsausschlüsse und eine Begrenzung des Risikozuschlags auf maximal 30 Prozent.

Für Beamtenanfänger ist grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung zu beachten. Teilnahme, Tarifumfang und Fristbeginn müssen vor einem Antrag geprüft werden. Die vertiefte Begleitung innerhalb der Öffnungsaktion ist bei Pro B eine gesonderte kostenpflichtige Dienstleistung; Umfang und Kosten werden vorher vereinbart.

Welche private Kranken­ver­si­che­rung passt zu Beamten in Rheinland-Pfalz?

Es gibt keinen Versicherer, der automatisch für jede Person der beste ist. Entscheidend sind Status, Beihilfesatz, Familienplanung, Gesundheit, gewünschte Leistungen und langfristige Tariflogik.

  • ambulante und stationäre Leistungen
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Psychotherapie
  • Beihilfeergänzung
  • Gebührenordnungen und Erstattungsgrenzen
  • Optionsrechte bei Statusänderungen
  • Selbst­behalte und mögliche Eigenanteile
  • Beitragsentlastung
  • Annahmeentscheidung bei Vorerkrankungen

Quellen und redaktionelle Prüfung

Die landesspezifischen Angaben beruhen auf den Veröffentlichungen des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz, des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz und – für die PKV-Öffnungsaktion – des PKV-Verbands.

Zuletzt fachlich geprüft: 4. August 2026
Nächste turnusmäßige Prüfung: 4. November 2026
Fachlich verantwortlich: Stefanie Hein, Geschäftsführerin und Ver­sicherungs­maklerin

Häufige Fragen

Beihilfe Rheinland-Pfalz kurz beantwortet.

22 konkrete Antworten zu Beihilfesätzen, Antrag, eBeihilfe, Kostendämpfungspauschale und PKV.

Wie hoch ist die Beihilfe für aktive Beamte in Rheinland-Pfalz?

Für aktive Beamtinnen und Beamte ohne Kinder oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 50 Prozent.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 80 Prozent.

Erhalten Pensionäre 70 Prozent Beihilfe?

Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte erhalten grundsätzlich einen Bemessungssatz von 70 Prozent.

Wann erhält ein Elternteil 70 Prozent?

Sind mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig, steigt der Satz für einen aktiven Elternteil grundsätzlich auf 70 Prozent. Bei zwei beihilfeberechtigten Eltern ist insbesondere der tatsächliche Bezug des kinderbezogenen Familienzuschlags entscheidend.

Welche Einkommensgrenze gilt für Ehe- oder Lebenspartner?

Das aktuelle LfF-Merkblatt nennt grundsätzlich 17.000 Euro Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Für bestimmte Altfälle nennt es 20.450 Euro.

Wie lange kann ich Rechnungen einreichen?

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen eingehen, spätestens jedoch zwei Jahre nach der ersten Rechnungsausstellung.

Gibt es eine Mindestantragsgrenze?

Nein. Nach dem Merkblatt des Landesamts für Finanzen gibt es keine Mindestantragsgrenze.

Kann ich den Antrag digital einreichen?

Berechtigte Landesbedienstete können das eBeihilfe-Verfahren über App oder Portal nutzen. Alternativ bleibt die schriftliche Antragstellung möglich.

Kann ich einen Beihilfeantrag per E-Mail oder Fax schicken?

Nein. Das LfF lässt die Antragstellung schriftlich oder über das eBeihilfe-Verfahren zu, nicht jedoch per normaler E-Mail oder Fax.

Welches Formular brauche ich beim ersten Antrag?

Beim ersten Antrag ist der ausführliche vierseitige Antrag vorgesehen. Das gilt auch bei beihilferelevanten Änderungen und unfallbedingten Aufwendungen.

Werden Papierbelege zurückgeschickt?

Nein. Beim Papierantrag sollen Kopien, Duplikate oder Zweitschriften eingereicht werden; die Belege werden nach der Digitalisierung nicht zurückgesandt.

Kann ich fehlende Belege später nachreichen?

Nicht ohne neuen Antrag. Fehlende Belege können nach Angaben des LfF mit einem neuen Beihilfeantrag geltend gemacht werden.

Wer bearbeitet die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Für Beihilfeangelegenheiten der Landesbediensteten ist grundsätzlich das Landesamt für Finanzen in Koblenz zuständig. Die konkrete Zuständigkeit kann vom Dienstherrn abhängen.

Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale?

Die Grundbeträge liegen je nach Besoldungs- oder Entgeltgruppe zwischen 100 und 750 Euro im Kalenderjahr. Minderungen und Ausnahmen können gelten.

Müssen Anwärter die Kostendämpfungspauschale zahlen?

Nein. Bei Empfängern von Anwärterbezügen wird nach dem aktuellen LfF-Merkblatt keine Kostendämpfungspauschale einbehalten.

Wie wirken sich Kinder auf die Kostendämpfungspauschale aus?

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind vermindert sich die Kostendämpfungspauschale grundsätzlich um 40 Euro.

Was bedeutet die 26-Euro-Regel?

Wer Beihilfe für bestimmte stationäre Wahlleistungen beanspruchen möchte, muss grundsätzlich rechtzeitig eine Erklärung abgeben und einen monatlichen Betrag von 26 Euro zahlen.

Welche Frist gilt für Krankenhaus-Wahlleistungen?

Bei Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses sowie bei Abordnung oder Versetzung zu einem RLP-Dienstherrn beträgt die Ausschlussfrist grundsätzlich drei Monate.

Was gilt bei einer längeren Psychotherapie?

Bestimmte ambulante Psychotherapien müssen vor Beginn anerkannt werden, wenn voraussichtlich mehr als 24 Sitzungen erforderlich sind; für bestimmte Kinder, Jugendliche und Diagnosen gelten 30 Sitzungen.

Gilt die PKV-Öffnungsaktion auch für Referendar:innen?

Die Öffnungsaktion erfasst grundsätzlich auch Beamte auf Widerruf beziehungsweise Anwärter. Berechtigung und Sechsmonatsfrist müssen individuell geprüft werden.

Wird jede Rechnung entsprechend dem Beihilfesatz erstattet?

Nein. Der Bemessungssatz wird nur auf den beihilfefähigen Betrag angewendet. Höchstbeträge, Eigenanteile oder Ausschlüsse können die Erstattung reduzieren.

Brauche ich zwingend eine private Kranken­ver­si­che­rung?

Nicht pauschal. Die Beihilfe deckt jedoch regelmäßig nur einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen. Der verbleibende Schutz muss passend zur persönlichen Situation organisiert werden.

Ihr nächster Schritt

Beihilfe verstehen.
Schutz passend aufbauen.

Persönlich in Saarbrücken oder digital.