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Pflegezusatzversicherung Saarbrücken
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Für sich selbst · Für die Eltern · Für die Kinder

Pflegezusatz­versicherung –
die Lücke schließen, die bleibt

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung ist ausdrücklich nur eine Teilabsicherung. Sie zahlt einen festen Zuschuss, den Rest tragen Pflegebedürftige selbst – und wenn deren Vermögen aufgebraucht ist, rücken Kinder und Sozialamt in den Blick. Die Pflegezusatz­versicherung schließt genau diese Lücke.

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3.364 € Eigenanteil im Pflegeheim, pro Monat Durchschnitt im ersten Jahr eines Heimaufenthalts – nach allen Leistungen der Pflegekasse. Enthalten sind pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen rund 870 € im Monat. Stand: vdek, Juli 2026.

Pflegelücken-Rechner

Stand 2026

Empfohlenes Pflegetagegeld

70 €

pro Tag bei Pflegegrad 5

Lücke pro Monat2.089 €
In fünf Jahren125.340 €
Eigenanteil im Heim 3.364 €
Davon aus eigenem Einkommen 1.275 €
Ungedeckte Lücke 2.089 €

Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Der Eigenanteil ist mit dem bundesweiten Durchschnitt des ersten Heimjahres vorbelegt (vdek, Juli 2026) und schwankt erheblich nach Einrichtung und Bundesland. Mit längerer Verweildauer sinkt der pflegebedingte Anteil durch den Leistungszuschlag. Das Pflegetagegeld wird auf volle 5 € aufgerundet und bezieht sich auf die volle Leistung, die die meisten Tarife erst ab Pflegegrad 5 zahlen – niedrigere Pflegegrade werden anteilig geleistet.

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Kurz erklärt

Warum die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung nicht reicht

Direkte Antwort

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung ist bewusst als Teilleistung konstruiert: Sie zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag, unabhängig davon, was die Pflege tatsächlich kostet. Alles darüber hinaus ist Eigenanteil. Im Pflegeheim liegt dieser im ersten Jahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat – bestehend aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Reichen Rente und Vermögen nicht, springt zunächst das Sozialamt ein und prüft anschließend, ob Kinder herangezogen werden können. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geschieht das erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind. Eine Pflegezusatz­versicherung zahlt dagegen einen vereinbarten Betrag direkt an Sie – frei verwendbar, unabhängig von Belegen.

Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3Schwe­re Beeinträchtigung
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung – hier wird es teuer
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Der Punkt, der Familien wirklich bewegt

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Das entlastet die meisten Familien deutlich – nimmt aber niemandem die eigentliche Frage ab: Wer trägt die Differenz, solange Vermögen vorhanden ist? In der Praxis geht zuerst das Ersparte der Eltern, dann das Haus. Eine Pflegezusatz­versicherung ist deshalb oft weniger eine Absicherung gegen den Zugriff auf die Kinder als ein Schutz des Familienvermögens.

Die drei Modelle

Welche Form der Pflegevorsorge passt

Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pfle­ge­ren­te im Vergleich. Stand: August 2026.
KriteriumPflegetagegeldPflegekostenversicherungPfle­ge­ren­ten­versicherung
LeistungFester Tagessatz, frei verwendbarErstattung eines Anteils der tatsächlichen Kosten gegen NachweisMonatliche Rente aus einem angesparten Vertrag
Nachweise nötigNein – nur der Pflegegrad zähltJa, Rechnungen müssen eingereicht werdenNein
BeitragGünstig, steigt aber mit dem Alter bei Abschluss stark anMittelHoch, enthält einen Sparanteil
GesundheitsprüfungJaJaJa, meist etwas milder
BeitragsanpassungMöglich, wie in jeder Krankenzusatz­versicherungMöglichBeitrag steht meist fest
Bei PflegebedürftigkeitBeitragsbefreiung üblich ab Pflegegrad 3 bis 5Je nach TarifBeitragsbefreiung, Kapital bleibt erhalten
Passt fürDie meisten – bestes Verhältnis aus Beitrag und NutzenWer gezielt konkrete Kosten decken willWer Vermögen aufbauen und absichern will

Worauf wir im Vergleich achten

Fünf Punkte, die den Unterschied machen

1

Leistung ab Pflegegrad 1

Viele Tarife zahlen erst ab Pflegegrad 2 oder 3. Gute Verträge leisten schon ab Pflegegrad 1 anteilig – dort beginnt die Belastung, lange bevor das Heim ein Thema wird.

2

Volle Leistung ambulant

Die meisten Menschen werden zu Hause gepflegt. Zahlt der Tarif ambulant nur die Hälfte, geht er am häufigsten Fall vorbei.

3

Beitragsbefreiung

Ab welchem Pflegegrad entfällt der Beitrag? Im Leistungsfall zählt jeder Euro – eine Befreiung ab Pflegegrad 3 ist deutlich besser als erst ab 5.

4

Dynamik

Pflegekosten steigen seit Jahren spürbar. Ohne Anpassungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung verliert der Schutz über die Jahrzehnte an Wert.

5

Weltweiter Schutz

Wird auch geleistet, wenn die Pflege im Ausland stattfindet? Für Familien mit Wurzeln in Frankreich oder Luxemburg ist das eine echte Frage.

!

Je früher, desto günstiger

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Zwischen Abschluss mit 40 und mit 60 liegen oft mehr als 100 % Unterschied – und mit dem Alter wachsen die Vorerkrankungen.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Der pflegebedingte Anteil des Eigenanteils im Heim. Er ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Leistungszuschlag
Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Verweildauer steigt: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.
Pflegegrad
Einstufung von 1 bis 5, ermittelt durch den Medizinischen Dienst anhand der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Der Pflegegrad steuert alle gesetzlichen Leistungen und meist auch die private Leistungshöhe.
Pflegetagegeld
Vereinbarter Betrag je Tag, der bei festgestelltem Pflegegrad ohne Nachweise ausgezahlt wird. Frei verwendbar, etwa auch für pflegende Angehörige.
Elternunterhalt
Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind.
Wartezeit
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch nicht geleistet wird. Bei Pflegezusatz­versicherungen sind drei Jahre üblich; bei Pflege infolge eines Unfalls entfällt sie meist.
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Ein Thema, das man ungern anfasst

Pflege ist das Thema, das am längsten aufgeschoben wird – und bei dem Aufschieben am teuersten ist, weil der Beitrag am Eintrittsalter hängt. Stefanie Hein und Joris Hein sprechen es sachlich an: Was kostet Pflege in Ihrer Region realistisch, was tragen Rente und Vermögen, und was bleibt übrig? Häufig beraten wir dabei zwei Generationen gleichzeitig.

  • Realistische Einordnung statt Angstverkauf
  • Auch Absicherung für die eigenen Eltern prüfen
  • Vergleich von Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pfle­ge­ren­te
  • Unterstützung bei Pflegegrad-Antrag und Widerspruch

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Nette und kompetente Mitarbeiter, wurde sehr gut und umfassend beraten. Hatte auch nie das Gefühl, dass man mir etwas unnötig „verkaufen“ wollte, so wie man es eventuell von anderen Ver­sicherungs­makler kennt.
Steffi S.Google-Rezension
Es ist ein gutes Gefühl, jemanden zu haben, der sich kompetent und bodenständig um die wesentlichen Fragen bei den unterschiedlichen Verträgen kümmert. Diese Arbeit ist für den Laien kaum zu leisten.
I. FrischGoogle-Rezension
Nur zu empfehlen! So wird alles rund um Versicherungen leicht und problemlos. Gerade Frau Hein berät schnell, gut verständlich und sehr kompetent.
Lara S.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Pflegevorsorge-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Die Eigenanteile unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich – zwischen dem günstigsten und dem teuersten liegen rund 870 € im Monat. Wir rechnen mit den Werten, die für saarländische Einrichtungen realistisch sind, und beziehen auf Wunsch Ihre Eltern oder Kinder ins Gespräch mit ein. Beratung vor Ort oder per Video.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Pflegezusatz­versicherung – kurz und verständlich

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im ersten Jahr eines Heimaufenthalts liegt er bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat (vdek, Juli 2026). Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen rund 870 € monatlich – also über 10.000 € im Jahr.

Sinkt der Eigenanteil mit der Zeit?

Der pflegebedingte Anteil ja, über den Leistungszuschlag der Pflegekasse: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt – und steigen in der Praxis eher. Unterm Strich sinkt die Belastung also, verschwindet aber nicht.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind – so regelt es das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das entlastet die meisten Familien. Bevor das Sozialamt einspringt, wird allerdings das Vermögen der pflegebedürftigen Person eingesetzt: erst das Ersparte, dann gegebenenfalls die Immobilie. Genau davor schützt eine Pflegezusatz­versicherung.

Welche Form ist die beste?

Für die meisten Menschen das Pflegetagegeld: Es zahlt einen festen Betrag allein aufgrund des festgestellten Pflegegrads, ohne Rechnungen und ohne Zweckbindung. Damit lässt sich auch eine pflegende Tochter oder ein Nachbar entlohnen. Die Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nur nachgewiesene Kosten, die Pfle­ge­ren­ten­versicherung enthält einen Sparanteil und ist entsprechend teurer.

Ab welchem Alter sollte man abschließen?

So früh, wie es ins Budget passt – idealerweise zwischen 40 und 50. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und bleibt dann grundsätzlich auf diesem Niveau. Zwischen Abschluss mit 40 und mit 60 liegen häufig mehr als 100 % Beitragsunterschied. Hinzu kommt: Mit dem Alter wachsen die Vorerkrankungen, und die Gesundheitsprüfung wird zur Hürde.

Gibt es eine Wartezeit?

Ja, üblicherweise drei Jahre. Tritt die Pflegebedürftigkeit in dieser Zeit ein, wird nicht oder nur eingeschränkt geleistet. Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls entfällt die Wartezeit bei den meisten Tarifen. Das ist ein weiteres Argument, nicht bis zum ersten Warnsignal zu warten.

Kann ich meine Eltern noch ver­sichern?

Das hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Viele Tarife nehmen bis etwa 65 oder 70 Jahre auf, und die Gesundheitsprüfung wird mit steigendem Alter zur eigentlichen Hürde. Besteht bereits ein Pflegegrad, ist ein Neuabschluss ausgeschlossen. Sinnvoll ist es deshalb, das Thema anzusprechen, solange es noch keines ist.

Darf ich Gesundheitsdaten über das Formular schicken?

Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte, Pflegegutachten oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Pflegegutachten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.