Für sich selbst · Für die Eltern · Für die Kinder
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ausdrücklich nur eine Teilabsicherung. Sie zahlt einen festen Zuschuss, den Rest tragen Pflegebedürftige selbst – und wenn deren Vermögen aufgebraucht ist, rücken Kinder und Sozialamt in den Blick. Die Pflegezusatzversicherung schließt genau diese Lücke.
Empfohlenes Pflegetagegeld
70 €pro Tag bei Pflegegrad 5
Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Der Eigenanteil ist mit dem bundesweiten Durchschnitt des ersten Heimjahres vorbelegt (vdek, Juli 2026) und schwankt erheblich nach Einrichtung und Bundesland. Mit längerer Verweildauer sinkt der pflegebedingte Anteil durch den Leistungszuschlag. Das Pflegetagegeld wird auf volle 5 € aufgerundet und bezieht sich auf die volle Leistung, die die meisten Tarife erst ab Pflegegrad 5 zahlen – niedrigere Pflegegrade werden anteilig geleistet.
Kurz erklärt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistung konstruiert: Sie zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag, unabhängig davon, was die Pflege tatsächlich kostet. Alles darüber hinaus ist Eigenanteil. Im Pflegeheim liegt dieser im ersten Jahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat – bestehend aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Reichen Rente und Vermögen nicht, springt zunächst das Sozialamt ein und prüft anschließend, ob Kinder herangezogen werden können. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geschieht das erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt dagegen einen vereinbarten Betrag direkt an Sie – frei verwendbar, unabhängig von Belegen.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Das entlastet die meisten Familien deutlich – nimmt aber niemandem die eigentliche Frage ab: Wer trägt die Differenz, solange Vermögen vorhanden ist? In der Praxis geht zuerst das Ersparte der Eltern, dann das Haus. Eine Pflegezusatzversicherung ist deshalb oft weniger eine Absicherung gegen den Zugriff auf die Kinder als ein Schutz des Familienvermögens.
Die drei Modelle
| Kriterium | Pflegetagegeld | Pflegekostenversicherung | Pflegerentenversicherung |
|---|---|---|---|
| Leistung | Fester Tagessatz, frei verwendbar | Erstattung eines Anteils der tatsächlichen Kosten gegen Nachweis | Monatliche Rente aus einem angesparten Vertrag |
| Nachweise nötig | Nein – nur der Pflegegrad zählt | Ja, Rechnungen müssen eingereicht werden | Nein |
| Beitrag | Günstig, steigt aber mit dem Alter bei Abschluss stark an | Mittel | Hoch, enthält einen Sparanteil |
| Gesundheitsprüfung | Ja | Ja | Ja, meist etwas milder |
| Beitragsanpassung | Möglich, wie in jeder Krankenzusatzversicherung | Möglich | Beitrag steht meist fest |
| Bei Pflegebedürftigkeit | Beitragsbefreiung üblich ab Pflegegrad 3 bis 5 | Je nach Tarif | Beitragsbefreiung, Kapital bleibt erhalten |
| Passt für | Die meisten – bestes Verhältnis aus Beitrag und Nutzen | Wer gezielt konkrete Kosten decken will | Wer Vermögen aufbauen und absichern will |
Worauf wir im Vergleich achten
Viele Tarife zahlen erst ab Pflegegrad 2 oder 3. Gute Verträge leisten schon ab Pflegegrad 1 anteilig – dort beginnt die Belastung, lange bevor das Heim ein Thema wird.
Die meisten Menschen werden zu Hause gepflegt. Zahlt der Tarif ambulant nur die Hälfte, geht er am häufigsten Fall vorbei.
Ab welchem Pflegegrad entfällt der Beitrag? Im Leistungsfall zählt jeder Euro – eine Befreiung ab Pflegegrad 3 ist deutlich besser als erst ab 5.
Pflegekosten steigen seit Jahren spürbar. Ohne Anpassungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung verliert der Schutz über die Jahrzehnte an Wert.
Wird auch geleistet, wenn die Pflege im Ausland stattfindet? Für Familien mit Wurzeln in Frankreich oder Luxemburg ist das eine echte Frage.
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Zwischen Abschluss mit 40 und mit 60 liegen oft mehr als 100 % Unterschied – und mit dem Alter wachsen die Vorerkrankungen.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Pflege ist das Thema, das am längsten aufgeschoben wird – und bei dem Aufschieben am teuersten ist, weil der Beitrag am Eintrittsalter hängt. Stefanie Hein und Joris Hein sprechen es sachlich an: Was kostet Pflege in Ihrer Region realistisch, was tragen Rente und Vermögen, und was bleibt übrig? Häufig beraten wir dabei zwei Generationen gleichzeitig.
Was Kundinnen und Kunden sagen
Nette und kompetente Mitarbeiter, wurde sehr gut und umfassend beraten. Hatte auch nie das Gefühl, dass man mir etwas unnötig „verkaufen“ wollte, so wie man es eventuell von anderen Versicherungsmakler kennt.
Es ist ein gutes Gefühl, jemanden zu haben, der sich kompetent und bodenständig um die wesentlichen Fragen bei den unterschiedlichen Verträgen kümmert. Diese Arbeit ist für den Laien kaum zu leisten.
Nur zu empfehlen! So wird alles rund um Versicherungen leicht und problemlos. Gerade Frau Hein berät schnell, gut verständlich und sehr kompetent.
Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Die Eigenanteile unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich – zwischen dem günstigsten und dem teuersten liegen rund 870 € im Monat. Wir rechnen mit den Werten, die für saarländische Einrichtungen realistisch sind, und beziehen auf Wunsch Ihre Eltern oder Kinder ins Gespräch mit ein. Beratung vor Ort oder per Video.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Im ersten Jahr eines Heimaufenthalts liegt er bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat (vdek, Juli 2026). Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen rund 870 € monatlich – also über 10.000 € im Jahr.
Der pflegebedingte Anteil ja, über den Leistungszuschlag der Pflegekasse: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt – und steigen in der Praxis eher. Unterm Strich sinkt die Belastung also, verschwindet aber nicht.
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind – so regelt es das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das entlastet die meisten Familien. Bevor das Sozialamt einspringt, wird allerdings das Vermögen der pflegebedürftigen Person eingesetzt: erst das Ersparte, dann gegebenenfalls die Immobilie. Genau davor schützt eine Pflegezusatzversicherung.
Für die meisten Menschen das Pflegetagegeld: Es zahlt einen festen Betrag allein aufgrund des festgestellten Pflegegrads, ohne Rechnungen und ohne Zweckbindung. Damit lässt sich auch eine pflegende Tochter oder ein Nachbar entlohnen. Die Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nur nachgewiesene Kosten, die Pflegerentenversicherung enthält einen Sparanteil und ist entsprechend teurer.
So früh, wie es ins Budget passt – idealerweise zwischen 40 und 50. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und bleibt dann grundsätzlich auf diesem Niveau. Zwischen Abschluss mit 40 und mit 60 liegen häufig mehr als 100 % Beitragsunterschied. Hinzu kommt: Mit dem Alter wachsen die Vorerkrankungen, und die Gesundheitsprüfung wird zur Hürde.
Ja, üblicherweise drei Jahre. Tritt die Pflegebedürftigkeit in dieser Zeit ein, wird nicht oder nur eingeschränkt geleistet. Bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls entfällt die Wartezeit bei den meisten Tarifen. Das ist ein weiteres Argument, nicht bis zum ersten Warnsignal zu warten.
Das hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Viele Tarife nehmen bis etwa 65 oder 70 Jahre auf, und die Gesundheitsprüfung wird mit steigendem Alter zur eigentlichen Hürde. Besteht bereits ein Pflegegrad, ist ein Neuabschluss ausgeschlossen. Sinnvoll ist es deshalb, das Thema anzusprechen, solange es noch keines ist.
Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte, Pflegegutachten oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Pflegegutachten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.