Direkte Antwort
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildschäden und Glasbruch am eigenen Fahrzeug. Die Vollkasko kommt für selbst verursachte Schäden und Vandalismus hinzu. Bis hierhin ist alles wie beim Auto.
Der Unterschied liegt in den Bausteinen daneben. Schutzkleidung – Helm, Kombi, Handschuhe, Stiefel, Protektoren – ist im Grundschutz nicht enthalten und muss ausdrücklich eingeschlossen werden; sonst tragen Sie nach einem Sturz die komplette Neuanschaffung. Und der Fahrerschutz sichert Ihre eigenen Verletzungen ab, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben: Genau der Fall, in dem beim Krad die schwersten Folgen entstehen und keine gegnerische Haftpflicht einspringt.
Eigene SFDie Schadenfreiheitsklasse des Autos zählt beim Krad nicht automatisch
KleidungNur mit Zusatzbaustein ersetzt – der Helm ist nach jedem Sturz fällig
FahrerschutzFür eigene Verletzungen beim selbst verschuldeten Unfall
RuhezeitTeilkasko bleibt, wenn die Maschine sicher abgestellt ist