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Kinder absichern Saarbrücken

Invalidität · Kinder-BU · Zähne · Sparplan

Kinder absichern –
der Schutz und der Sparplan daneben

Für Kinder gibt es zwei Aufgaben, die nichts miteinander zu tun haben. Die eine ist Schutz: Was passiert, wenn das Kind dauerhaft beeinträchtigt ist oder später seinen Beruf nicht ausüben kann? Die andere ist Vermögensaufbau für Führerschein, Ausbildung und die erste eigene Wohnung. Wer beides in ein Produkt packt, macht meistens beides schlecht.

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Kurz erklärt

Was für Kinder wirklich sinnvoll ist

Direkte Antwort

Beim Schutz zählen drei Dinge. Die Kinderinvaliditäts­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn ein Kind dauerhaft schwer beeinträchtigt ist – unabhängig davon, ob Unfall oder Krankheit die Ursache war. Die Berufsunfähigkeits­versicherung ist im Schulalter am günstigsten und die Gesundheitsprüfung am einfachsten. Und eine Zahnzusatz­versicherung lohnt sich, weil die gesetzliche Kasse Kieferorthopädie nur bei stärkeren Fehlstellungen und nur im Basisumfang übernimmt.

Beim Sparen geht es nicht um ein besonderes Kinderprodukt, sondern um drei nüchterne Entscheidungen: auf wessen Namen gespart wird, wie lange das Geld liegen bleibt und wie viel Schwankung Sie dabei aushalten. Aus diesen drei Antworten ergibt sich der Weg – nicht umgekehrt. Was Kinder dagegen fast nie brauchen: eine eigene Haft­pflicht, eine eigene Hausrat oder eine Ausbildungs­versicherung als Sparprodukt.

Ab GeburtKinderinvaliditäts­versicherung ist früh abschließbar
Ab 10 JahrenÜbliches Mindestalter für eine Berufsunfähigkeits­versicherung
KIG 3Ab dieser Einstufung zahlt die Kasse bei Kieferorthopädie
18 JahreAb dann verfügt das Kind allein über das Geld, das auf seinen Namen läuft
Was braucht Ihr Kind wirklich?

Wir gehen Schutz und Sparen getrennt durch – und sagen Ihnen, was Sie sich sparen können.

Teil 1 · Der Schutz

Fünf Bausteine – in dieser Reihenfolge

1

Kinderinvalidität statt nur Unfall

Die Kinderunfall­versicherung ist günstig und deckt wenig. Die Kinderinvaliditäts­versicherung kostet mehr und deckt das, was tatsächlich passiert – auch schwere Erkrankungen. Wenn nur eines von beiden finanzierbar ist, ist es diese. Achten Sie auf den Leistungsauslöser: Manche Tarife arbeiten mit einer Liste von Erkrankungen, andere stellen auf den Grad der Behinderung oder einen Pflegegrad ab.

2

Berufsunfähigkeit für Kinder

Die meisten Versicherer nehmen Kinder ab zehn Jahren auf, einzelne früher. Zwei Gründe sprechen für den frühen Abschluss: Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, und die Gesundheitsfragen lassen sich beantworten, solange nichts dokumentiert ist. Eine spätere Diagnose – auch eine harmlose – kann den Zugang für Jahrzehnte verschließen.

3

Die Nachversicherungs­garantie

Sie ist bei einer Kinder-BU der wichtigste Punkt überhaupt. Mit ihr lässt sich die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – bei Ausbildungsbeginn, Studienabschluss, Berufseinstieg, Heirat oder Hauskauf. Ohne sie ist ein früher Abschluss deutlich weniger wert, weil die anfangs vereinbarte Rente für ein Erwachsenenleben nicht reicht.

4

Zahnzusatz vor der Diagnose

Die gesetzliche Kasse übernimmt Kieferorthopädie erst ab der Einstufung KIG 3 und dann nur die Regelversorgung; den Eigenanteil bekommen Eltern erst nach erfolgreichem Abschluss zurück. Zusatzleistungen zahlen Sie selbst. Wichtig ist der Zeitpunkt: Sobald eine Fehlstellung festgestellt oder eine Behandlung angeraten ist, gilt sie als laufender Fall und ist ausgeschlossen.

5

Krankenzusatz nach Bedarf

Sehhilfen, Heilpraktiker, kieferorthopädische Zusatzleistungen und stationäre Wahlleistungen sind die Bausteine, die bei Kindern tatsächlich in Anspruch genommen werden. Das ist Komfort, kein Existenzschutz – deshalb steht es an fünfter Stelle und nicht an erster.

Teil 2 · Der Sparplan

Vier Fragen, bevor Sie den ersten Euro anlegen

Für den Führerschein reichen ein paar tausend Euro, für ein Studium in einer teuren Stadt wird es deutlich mehr. Wie viel am Ende dasteht, hängt weniger vom Produkt ab als von der Sparrate und der Zeit. Diese vier Fragen entscheiden trotzdem darüber, ob das Ersparte später auch da ankommt, wo es soll.

Frage 1

Auf wessen Namen wird gespart?

Was auf den Namen des Kindes läuft, gehört rechtlich dem Kind. Sie verwalten es nur – und mit achtzehn verfügt Ihr Kind allein darüber. Das ist der wichtigste Unterschied und wird beim Abschluss oft nicht bedacht. Wer die Kontrolle behalten möchte, spart auf den eigenen Namen und gibt das Geld weiter, wenn der Zeitpunkt passt.

Frage 2

Was bringt der eigene Steuerfreibetrag?

Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. Erträge auf seinen Namen bleiben deshalb in vielen Fällen steuerfrei – das ist der eigentliche Vorteil dieses Wegs. Voraussetzung sind ein Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt.

Frage 3

Was ist mit BAföG und Kranken­versicherung?

Beim BAföG wird eigenes Vermögen der oder des Studierenden oberhalb eines Freibetrags angerechnet – ein großes Depot auf den Namen des Kindes kann die Förderung kosten. Und zu hohe eigene Einkünfte können die beitragsfreie Familien­versicherung in der gesetzlichen Kasse gefährden. Beides spricht dafür, größere Beträge eher auf den eigenen Namen zu legen.

Frage 4

Wie lange bleibt das Geld liegen?

Bis zum Führerschein sind es vielleicht sechzehn Jahre, bis zum Studienabschluss über zwanzig. Über solche Zeiträume gleichen sich Schwankungen aus, und Sicherheit kostet Rendite. Wird das Geld dagegen in fünf Jahren gebraucht, gilt das Gegenteil. Wichtig ist außerdem, dass Sie jederzeit pausieren können – über zwanzig Jahre ändert sich in jeder Familie etwas.

Unsere Rolle dabei: Pro B hat die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und vermittelt Versicherungen. Fondsanteile und Depots vermitteln wir nicht, und wir erbringen keine Anlageberatung. Wir ordnen für Sie ein, wann sich ein Versicherungsmantel gegenüber dem Weg über die Bank rechnet – und sagen offen, wenn er es nicht tut. Für steuerliche Fragen ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Ehrlich betrachtet

Was Kinder nicht brauchen

Eine eigene Haft­pflicht

Kinder sind in der Privat­haftpflicht der Eltern mitversichert, in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung. Wichtiger ist ein anderer Punkt: Kinder unter sieben Jahren haften rechtlich nicht – gute Tarife zahlen trotzdem, damit der geschädigte Nachbar nicht leer ausgeht.

Eine Ausbildungs­versicherung

Sie mischt Sparen und Versichern und ist in beidem selten überzeugend: hohe Kosten, wenig Flexibilität. Beides getrennt zu halten ist fast immer die bessere Lösung – und Sie kommen im Zweifel an das Geld heran.

Eine eigene Hausrat­versicherung

Auch während einer Ausbildung oder im Studium sind Kinder meist über den Hausrat der Eltern mitversichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Ein Blick in die Bedingungen genügt, ein zweiter Vertrag nicht nötig.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Wir verkaufen Eltern nichts aus dem Bauch

Bei Kindern wird viel mit Sorge verkauft. Stefanie Hein und Joris Hein gehen den umgekehrten Weg: Erst prüfen wir, was über Familienhaftpflicht, Kranken­versicherung und gesetzlichen Unfallschutz bereits gedeckt ist. Was danach übrig bleibt, sind meist zwei bis drei Verträge. Und beim Sparen rechnen wir gegen unser eigenes Produkt – wenn der Weg über die Bank besser ist, sagen wir das.

  • Prüfung, was Familienhaftpflicht und Kasse bereits abdecken
  • Vergleich der Leistungsauslöser bei Kinderinvalidität
  • Kinder-BU mit brauchbarer Nachversicherungs­garantie
  • Zahnzusatz rechtzeitig und ohne bestehende Diagnose
  • Sparweg nach Zielgröße und Zeitraum, nicht nach Produkt

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Familienberatung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Familien aus dem Regionalverband und dem gesamten Saarland – gern gemeinsam mit beiden Elternteilen und ohne Termindruck. Für die Einordnung genügen der bestehende Haft­pflicht- und Kranken­versicherungsschutz sowie das Alter der Kinder.

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Familiencheck anfragen

Alter der Kinder, Ihr bestehender Schutz und ein grober Sparbetrag genügen. Wir melden uns mit einer geordneten Empfehlung.

Häufige Fragen

Kinder absichern – kurz und verständlich

Reicht die gesetzliche Unfall­versicherung für Kinder nicht aus?

Sie deckt nur einen Ausschnitt. Der gesetzliche Unfallschutz gilt in Kita, Schule und auf den direkten Wegen dorthin – nicht in der Freizeit, nicht zu Hause und nicht im Urlaub. Und er greift ausschließlich bei Unfällen. Weil der weitaus größte Teil dauerhafter Beeinträchtigungen im Kindesalter durch Krankheit entsteht, bleibt die eigentliche Lücke offen.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderunfall und Kinderinvalidität?

Die Kinderunfall­versicherung zahlt nur, wenn die Beeinträchtigung Folge eines Unfalls ist. Die Kinderinvaliditäts­versicherung leistet auch bei Krankheit – also in den Fällen, die den Großteil ausmachen. Sie ist deutlich teurer, deckt aber das Risiko ab, um das es geht. Wenn das Budget nur für einen Vertrag reicht, ist es dieser.

Ab welchem Alter ist eine Kinder-BU möglich?

Die meisten Versicherer nehmen Kinder ab dem zehnten Lebensjahr auf, einzelne bereits ab sechs. Bei Schülerinnen und Schülern richtet sich die Einstufung nach der besuchten Schulform; später wird sie an Ausbildung oder Beruf angepasst. Weil sich die Anbieter darin und in den Gesundheitsfragen deutlich unterscheiden, ver­gleichen wir vor dem Antrag und stellen bei Bedarf eine anonyme Voranfrage.

Was genau bringt die Nachversicherungs­garantie?

Sie erlaubt es, die vereinbarte Rente zu bestimmten Anlässen zu erhöhen, ohne dass erneut Gesundheitsfragen gestellt werden – typischerweise bei Ausbildungsbeginn, Studienabschluss, Berufseinstieg, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Das ist der eigentliche Wert eines frühen Abschlusses: Sie sichern nicht die heutige Rentenhöhe, sondern den Zugang zum Vertrag für die nächsten vierzig Jahre.

Wie viel sollte ich für mein Kind sparen?

Das hängt am Ziel. Für Führerschein und ein gebrauchtes Auto reicht ein niedriger vierstelliger Betrag, für ein Studium in einer teuren Stadt wird es deutlich mehr. Entscheidend ist weniger die Höhe der Rate als die Regelmäßigkeit und der Zeitraum: Wer bei der Geburt beginnt, hat bis zum achtzehnten Geburtstag mehr als achtzehn Jahre Zeit – das ist der eigentliche Hebel, nicht die Wahl des Produkts.

Soll das Geld auf den Namen des Kindes laufen?

Das ist eine Abwägung. Dafür spricht der eigene Steuerfreibetrag des Kindes – Erträge bleiben dadurch häufig steuerfrei. Dagegen sprechen drei Dinge: Das Geld gehört dann rechtlich dem Kind und steht ihm mit achtzehn zur freien Verfügung, größeres Vermögen kann später BAföG kosten, und zu hohe eigene Einkünfte können die beitragsfreie Familien­versicherung gefährden. Als grobe Linie: kleinere Beträge auf den Namen des Kindes, größere auf den eigenen.

Was halten Sie von Ausbildungs­versicherungen?

Wenig. Sie mischen Sparen und Versichern in einem Produkt und sind dabei in beidem selten überzeugend – die Kosten sind hoch, die Flexibilität gering. Wer für die Ausbildung der Kinder Geld zurücklegen möchte, fährt mit einem getrennten Sparweg meist besser und behält die Verfügbarkeit. Das ist eine der Stellen, an denen wir regelmäßig abraten.

Braucht mein Kind eine eigene Haft­pflichtversicherung?

Nein. Kinder sind in der Privat­haftpflicht der Eltern mitversichert, in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung und solange sie unverheiratet sind. Wichtig ist ein anderer Punkt: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig und haften rechtlich nicht – gute Tarife zahlen trotzdem, damit der geschädigte Nachbar nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Ob Ihr Vertrag das einschließt, sehen wir uns an.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Diagnosen, Arztberichte oder Befunde Ihrer Kinder über dieses Formular.

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