Volumen und Bauart
Beitrag und Annahme hängen am Fassungsvermögen und daran, ob der Tank oberirdisch im Keller steht oder im Erdreich liegt. Erdtanks werden teurer und strenger geprüft, weil ein Leck lange unbemerkt bleiben kann.
Heizöltank · Erdtank · Kellertank
Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besitzt, haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz auch dann, wenn er nichts falsch gemacht hat – und der Höhe nach unbegrenzt. Ein undichter Heizöltank kann eine sechsstellige Bodensanierung auslösen. Die Privathaftpflicht schließt dieses Risiko ausdrücklich aus.
Kurz erklärt
Die Öltankhaftpflicht – korrekt: Gewässerschadenhaftpflicht für Anlagenrisiken – deckt Schäden, die durch austretendes Heizöl an Boden, Grundwasser oder Gewässern entstehen. Versichert sind vor allem die Kosten der Untersuchung und Sanierung: Ausheben und Austauschen des belasteten Erdreichs, Abpumpen, Entsorgung, Sicherung des Grundwassers sowie Ansprüche von Nachbarn und Behörden.
Die Privathaftpflicht hilft hier nicht. Sie schließt Schäden aus dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus dem Besitz einer Anlage ausdrücklich aus. Manche Tarife der Privathaftpflicht oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht lassen den Tank aber gegen geringen Aufpreis einschließen – bis zu einer bestimmten Größe und Bauart. Ob das reicht, hängt an Ihrem Tank, nicht am Preis.
Nennen Sie uns Größe und Bauart. Wir sehen in Ihre bestehenden Verträge und sagen Ihnen, ob eine Lücke besteht.
Worauf es ankommt
Beitrag und Annahme hängen am Fassungsvermögen und daran, ob der Tank oberirdisch im Keller steht oder im Erdreich liegt. Erdtanks werden teurer und strenger geprüft, weil ein Leck lange unbemerkt bleiben kann.
Die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt, die Versicherungssumme nicht. Bei Lagen mit hohem Grundwasserstand oder in Wasserschutzgebieten sollte sie deutlich über dem Standard liegen – dort wird jede Sanierung aufwendiger.
Der größte Posten sind nicht die Ansprüche Dritter, sondern die Kosten für Erdaushub, Entsorgung und Wiederherstellung – auch auf dem eigenen Grundstück. Nicht jeder Tarif zahlt Sanierungskosten am eigenen Boden.
Für Anlagen ab bestimmten Größen und in Schutzgebieten gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen, Anzeigepflichten und die Fachbetriebspflicht bei Einbau und Instandhaltung. Wer sie versäumt, riskiert im Schadenfall die Leistung.
Wird von Öl auf Wärmepumpe oder Gas umgestellt, bleibt das Risiko bestehen, solange Reste im Tank sind. Die Deckung gehört erst gekündigt, wenn der Tank fachgerecht entleert, gereinigt und stillgelegt oder ausgebaut ist.
Pro B Versicherungsmakler
In vielen Privathaftpflicht- und Gebäudeverträgen steckt bereits eine Öltankdeckung – begrenzt auf eine bestimmte Tankgröße und oft nur für oberirdische Behälter. Stefanie Hein und Joris Hein sehen zuerst in Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, ob Ihr Tank darunterfällt. Erst wenn er es nicht tut, sprechen wir über einen eigenen Vertrag.
Was Kundinnen und Kunden sagen
Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Im Saarland stehen viele Ein- und Zweifamilienhäuser noch auf Ölheizung, ein Teil davon mit Erdtank im Garten. Wir sehen uns Standort und Bauart an und ordnen ein, wie hoch die Deckungssumme in Ihrer Lage sinnvollerweise liegt.
Passende Themen
Tankgröße, Bauart und Ihre bestehenden Verträge genügen. Wir melden uns mit einer klaren Einschätzung.
Häufige Fragen
In der Grundform nicht. Die Privathaftpflicht schließt Schäden aus dem Besitz einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus. Viele Tarife bieten aber einen Einschluss für Heizöltanks bis zu einer bestimmten Größe und meist nur für oberirdische Behälter. Ob Ihr Tank darunterfällt, steht in den Bedingungen – das prüfen wir, bevor wir irgendetwas anbieten.
Ja. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht für Anlagen dieser Art eine Gefährdungshaftung vor: Sie knüpft an den Besitz der Anlage an, nicht an ein Verschulden. Ob das Leck durch Materialermüdung, Frost, Bauarbeiten Dritter oder Hochwasser entstanden ist, ändert an Ihrer Einstandspflicht nichts. Genau deshalb ist die Deckung hier wichtiger als bei vielen anderen Risiken.
Das hängt daran, wie weit das Öl kommt. Bleibt es im Keller und auf der Bodenplatte, geht es um Reinigung und Trocknung. Erreicht es das Erdreich, muss der belastete Boden ausgehoben, abtransportiert und entsorgt werden – bei einem Erdtank im Garten samt Bagger und Wiederherstellung. Kommt Grundwasser ins Spiel, sind Untersuchung und Überwachung über Jahre nötig; dann liegen die Kosten regelmäßig im sechsstelligen Bereich.
Das richtet sich nach Größe, Bauart und Lage der Anlage. Für Anlagen ab bestimmten Volumina und für alle Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige sowie Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde; Einbau, Instandsetzung und Stilllegung gehören in die Hand eines Fachbetriebs. Was für Ihre Anlage konkret gilt, sagt Ihnen die untere Wasserbehörde – wir weisen Sie darauf hin, damit die Deckung im Ernstfall nicht an einer versäumten Prüfung scheitert.
Erst, wenn vom Tank kein Risiko mehr ausgeht. Solange Restöl im Behälter steht, bleibt die Gefährdungshaftung bestehen. Sinnvoll ist die Reihenfolge: Anlage außer Betrieb nehmen, durch einen Fachbetrieb entleeren und reinigen lassen, Stilllegung oder Ausbau dokumentieren – und erst danach den Vertrag beenden.
Die gleiche Systematik greift bei allen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen im privaten Umfeld – etwa bei Dieseltanks für Notstromaggregate oder größeren Behältern in der Hobbywerkstatt. Auch hier gilt: Die Privathaftpflicht deckt das Anlagenrisiko nicht automatisch. Nennen Sie uns, was bei Ihnen steht, dann ordnen wir es ein.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Prüfberichte oder Behördenschreiben über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.