Medizinisch sinnvoller Rücktransport
Achten Sie auf diese Formulierung. Schwächere Tarife zahlen nur den medizinisch notwendigen Rücktransport – und der wird von Versicherern deutlich enger ausgelegt.
Urlauber · Grenzgänger · Vielreisende · Familien
Innerhalb der EU werden Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte behandelt wie ein dort gesetzlich Versicherter – mit den Zuzahlungen des jeweiligen Landes. Außerhalb der EU zahlt die Kasse meist gar nichts. Und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie grundsätzlich nie.
Kurz erklärt
Innerhalb der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte behandelt – allerdings nur nach den Regeln des Gastlandes und nur bei Ärzten, die im dortigen gesetzlichen System abrechnen. Zuzahlungen tragen Sie selbst. Außerhalb dieses Bereichs, etwa in den USA oder in Asien, leistet die Kasse in aller Regel gar nicht.
Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht – auch nicht innerhalb der EU. Genau diese Lücke schließt die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist damit die Police mit dem besten Verhältnis von Beitrag zu abgesichertem Risiko überhaupt.
Der Abschluss dauert wenige Minuten. Wir sagen Ihnen, welcher Tarif zu Ihren Reisegewohnheiten passt.
Worauf es ankommt
Achten Sie auf diese Formulierung. Schwächere Tarife zahlen nur den medizinisch notwendigen Rücktransport – und der wird von Versicherern deutlich enger ausgelegt.
Jahrespolicen decken Reisen bis zu einer bestimmten Dauer ab, oft 45 bis 70 Tage. Wer länger unterwegs ist, braucht einen Langzeittarif.
Für Familien meist deutlich günstiger als Einzelpolicen. Prüfen Sie, ob Kinder auch dann mitversichert sind, wenn sie ohne Eltern reisen.
Viele günstige Tarife arbeiten mit einem Selbstbehalt je Krankheitsfall. Bei kleineren Behandlungen im Urlaub bleibt dann alles bei Ihnen.
Chronische Erkrankungen sind oft nur eingeschränkt gedeckt – akute Verschlechterungen dagegen meist schon. Das prüfen wir im Bedingungswerk.
Pro B Versicherungsmakler
Gemessen am Risiko ist die Auslandsreise-Krankenversicherung konkurrenzlos günstig – und trotzdem fehlt sie in vielen Haushalten. Stefanie Hein und Joris Hein prüfen, ob Sie über eine Kreditkarte oder einen Verein bereits Schutz haben, und ergänzen nur, was tatsächlich fehlt.
Was Kundinnen und Kunden sagen
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Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. In der Grenzregion ist das Thema näher, als viele denken: Wer in Frankreich oder Luxemburg arbeitet oder dort regelmäßig einkauft, ist im Zweifel im Ausland behandlungsbedürftig. Für Grenzgänger prüfen wir zusätzlich, welches Sozialversicherungssystem greift.
Passende Themen
Sagen Sie uns, wie oft und wie lange Sie reisen. Den Rest übernehmen wir.
Häufige Fragen
Nur eingeschränkt. Mit der Karte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte werden Sie in EU-Staaten behandelt wie ein dort gesetzlich Versicherter – nach den Regeln des Gastlandes und nur bei Ärzten im dortigen gesetzlichen System. Zuzahlungen tragen Sie selbst, Privatärzte und Privatkliniken sind nicht abgedeckt. Außerhalb der EU gilt sie gar nicht.
Nein, und das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den Rücktransport nach Deutschland grundsätzlich nicht – auch nicht innerhalb der EU. Ein Ambulanzflug aus Übersee kostet regelmäßig einen fünfstelligen Betrag. Genau dafür brauchen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Es ist die entscheidende Formulierung im Vertrag. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird bereits übernommen, wenn er ärztlich vertretbar ist – etwa weil die Behandlung zu Hause besser oder für Sie angenehmer wäre. Der medizinisch notwendige Rücktransport setzt dagegen voraus, dass eine Behandlung vor Ort nicht ausreicht. Achten Sie auf die erste Variante.
Meist ja. Viele PKV-Tarife decken Auslandsaufenthalte nur zeitlich begrenzt ab, häufig auf einen Monat, und der Rücktransport ist auch dort nicht immer enthalten. Wir prüfen Ihren PKV-Tarif und ergänzen nur das, was tatsächlich fehlt.
Manche Karten enthalten einen Auslandsreiseschutz, allerdings oft mit Bedingungen: Die Reise muss mit der Karte bezahlt worden sein, die Dauer ist begrenzt, und der Rücktransport ist nicht immer eingeschlossen. Wir sehen uns Ihre Kartenbedingungen an, bevor wir eine zusätzliche Police empfehlen.
Wer in Frankreich oder Luxemburg arbeitet, unterliegt für die Sozialversicherung in der Regel dem Recht des Beschäftigungslandes. Das wirkt sich darauf aus, wo Sie sich behandeln lassen können und wer zahlt. Diese Konstellation begegnet uns in Saarbrücken regelmäßig – wir ordnen sie mit ein.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen oder Arztberichte über dieses Formular übermitteln.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.