Grundsatz für aktive Beamte; die PKV deckt typischerweise den Rest.
Für Beamt:innen beim Zoll
Als Bundesbeamte gelten für Sie die Regeln des Bundes – bei Beihilfe, Versorgung und Versetzung.
Pro B ordnet mit Ihnen Bundesbeihilfe und PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Rechtsschutz – zum Beispiel für Beschäftigte am Hauptzollamt Saarbrücken, persönlich vor Ort oder bundesweit digital.
Bundesbeihilfe
Zollbeamte sind Bundesbeamte. Die Beihilfe richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung (§ 46 BBhV):
Grundsatz für aktive Beamte; die PKV deckt typischerweise den Rest.
Sobald zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, steigt der eigene Satz auf 70 Prozent.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Für berücksichtigungsfähige Partner und für Versorgungsempfänger.
Quelle: § 46 BBhV. Laut Verordnung können auch Beamte in Elternzeit 70 Prozent erhalten.
Was beim Zoll zählt
Ob Kontrolleinheit, Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Verwaltung: Der Zoll hat sehr unterschiedliche Tätigkeiten – und die Absicherung sollte dazu passen.
Haftung im Amt
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstherr aber Rückgriff nehmen – etwa bei Schäden an Dienstfahrzeugen oder Ausrüstung.
Art. 34 GG öffnen ↗Bundesweit einheitliche Regeln – auch bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland.
Für waffentragende und Vollzugsbereiche sollten besondere gesundheitliche Anforderungen geprüft werden.
Dienstfahrzeuge, Ausrüstung und Kontrollen: Regress bei grober Fahrlässigkeit absichern.
Beschwerden nach Kontrollen oder dienstrechtliche Fragen – Rechtsschutz vorher klären.
Aus der Beratungspraxis
Die Beispiele zeigen häufige Konstellationen. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Sachverhalt und den Vertragsbedingungen ab.
Unverbindliche Beispiele, keine Rechts- oder Leistungszusage.
Häufig unterschätzt
Für Zollbeamte gilt die Bundesbeihilfe – nicht die Regeln des Saarlandes.
Ab zwei Kindern steigt der Satz; der PKV-Tarif sollte angepasst werden.
Vollzugsbereiche können besondere Anforderungen haben.
Fahrzeuge und Ausrüstung können bei grober Fahrlässigkeit teuer werden.
Dienstliche Streitigkeiten sind in privaten Verträgen oft nicht enthalten.
Beratungsprozess
Zuerst klären wir Status, Bereich und bestehende Verträge.
Dienstherr, Status, Laufbahn und bestehende Verträge aufnehmen.
Angaben strukturiert ordnen und bei Bedarf anonym vorab anfragen.
Bundesbeihilfe und PKV passend zu Status und Familie abstimmen.
Klausel, Rentenhöhe und Nachversicherung vergleichen.
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz prüfen – Bestehendes zuerst.
Beförderung, Familie, Wechsel oder Pension: Wir passen gemeinsam an.
Persönliche Beratung
Wir beraten Zollbeamte in Saarbrücken und digital – auch nach einer Versetzung bleiben wir Ihre Ansprechpartner.
Bewertungen ansehen„Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann.“
Anne-Sophie S. · Google-Rezension, gekürzt
Alles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Persönliche Beratung für den Zoll
Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.
Häufige Fragen
Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.
Zollbeamte sind Bundesbeamte und erhalten grundsätzlich Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Den nicht gedeckten Teil sichern sie in der Regel privat ab.
Nach § 46 BBhV grundsätzlich 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 80 Prozent für Kinder und 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Partner sowie Versorgungsempfänger.
Nein. Auch wenn Sie im Saarland arbeiten, gilt für Zollbeamte die Bundesbeihilfe.
Gegenüber Dritten haftet grundsätzlich der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er aber Rückgriff nehmen, etwa bei Schäden an Fahrzeugen oder Ausrüstung.
Bundesbeihilfe und private Verträge gelten bundesweit weiter. Wir passen Hausrat, Haftpflicht und Wohnsitz-bezogene Verträge an und bleiben Ihre Ansprechpartner.
Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Quellen: § 46 BBhV · Art. 34 GG. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.
Zolldienst passend absichern
Lassen Sie Bundesbeihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Haftung und Rechtsschutz gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.