Höhe der Grundsumme
Als Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens bei 500 % Progression. Zu niedrig angesetzt bringt auch die beste Gliedertaxe wenig.
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Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin. Der weitaus größte Teil aller Unfälle passiert aber in der Freizeit und im Haushalt – dort greift sie nicht. Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität ein Kapital, mit dem sich der Alltag umbauen lässt.
Auszahlung bei Invalidität
350.000 €Einmalig und steuerfrei.
Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Gerechnet wird nach der marktüblichen Gliedertaxe; die Werte einzelner Tarife weichen ab. Modell der Progression: bis 25 % Invaliditätsgrad linear, darüber gleichmäßig ansteigend bis zur gewählten Progression bei 100 %. Die tatsächliche Staffel steht in den Bedingungen und unterscheidet sich je nach Anbieter. Voraussetzung ist, dass die Invalidität innerhalb der vertraglichen Fristen eintritt und ärztlich festgestellt wird.
Kurz erklärt
Die private Unfallversicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe und der vereinbarten Progression.
Sie schließt eine echte Lücke: Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie in Kindergarten, Schule und Hochschule. Unfälle in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub sind dort nicht versichert – und das ist der weitaus größere Teil.
Die Gliedertaxe
Nicht der Arzt allein entscheidet, wie viel gezahlt wird, sondern eine Tabelle im Vertrag: die Gliedertaxe. Sie ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu. Je höher die Werte, desto besser der Tarif – und genau hier unterscheiden sich Anbieter erheblich.
Marktübliche Werte. Gute Tarife bieten eine verbesserte Gliedertaxe mit deutlich höheren Prozentsätzen – bei einem Daumen können das statt 20 % auch 45 % sein. Bei gleicher Grundsumme verdoppelt sich die Leistung dadurch.
Worauf wir im Vergleich achten
Als Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens bei 500 % Progression. Zu niedrig angesetzt bringt auch die beste Gliedertaxe wenig.
Der wichtigste Hebel überhaupt. Höhere Prozentsätze je Körperteil wirken bei jedem Schaden – nicht nur im Extremfall.
Haben Vorerkrankungen zum Schaden beigetragen, kürzen viele Tarife. Gute Bedingungen kürzen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 %, schwache schon ab 25 %.
Die Invalidität muss innerhalb einer vertraglichen Frist eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Verlängerte Fristen sind ein echter Vorteil.
Deckt der Tarif auch Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen, Infektionen oder allergische Reaktionen ab? Der enge gesetzliche Unfallbegriff lässt vieles außen vor.
Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen. Die meisten Fälle dauerhafter Erwerbsminderung entstehen jedoch durch Krankheit – dafür braucht es eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Die private Unfallversicherung wird häufig als günstiger Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. Das ist sie nicht: Unfälle sind nur ein kleiner Teil der Ursachen. Sinnvoll ist sie als Ergänzung – besonders für Kinder, für Menschen im Ruhestand und für alle, die eine BU gesundheitlich nicht bekommen.
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Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Besonders häufig beraten wir Familien mit kleinen Kindern – für Kinder ist die private Unfallversicherung oft der einzige realistische Weg zu einer Absicherung, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Alter noch nicht greift. Ebenso Menschen im Ruhestand, bei denen ein Sturz schnell über die weitere Selbstständigkeit entscheidet.
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Häufige Fragen
Nur für einen kleinen Teil des Lebens. Sie greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie in Kindergarten, Schule und Hochschule. Unfälle im Haushalt, im Garten, beim Sport oder im Urlaub sind nicht versichert – und dort passiert der weitaus größere Teil aller Unfälle. Wer nur gesetzlich abgesichert ist, hat für den Feierabend keinen Schutz.
Als Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens bei einer Progression von 500 %. Entscheidend ist der Gedanke dahinter: Die Summe muss reichen, um Wohnung oder Auto umzubauen, Einkommen zu ersetzen und gegebenenfalls Hilfe zu bezahlen. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihnen, was bei welchem Schaden tatsächlich ankommt.
Eine Tabelle im Vertrag, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet – etwa 70 % für einen Arm oder 20 % für einen Daumen. Sie bestimmt die Leistung unabhängig davon, wie stark Sie im Alltag tatsächlich eingeschränkt sind. Tarife mit verbesserter Gliedertaxe zahlen bei denselben Schäden deutlich mehr; das ist der wichtigste Vergleichspunkt.
Sie erhöht die Leistung überproportional, wenn der Invaliditätsgrad hoch ist. Bei 500 % Progression wird bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme gezahlt. Der Gedanke: Kleine Schäden lassen sich meist auffangen, schwere nicht. Bei kleinen Invaliditätsgraden wirkt die Progression dagegen kaum – deshalb ersetzt sie keine ausreichende Grundsumme.
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Die meisten Fälle dauerhafter Einschränkung entstehen durch Krankheit – Erkrankungen des Bewegungsapparats, psychische Erkrankungen, Krebs, Herz-Kreislauf. Unfälle machen davon nur einen kleinen Teil aus. Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Haben bestehende Krankheiten oder Gebrechen zum Schaden beigetragen, kürzen Versicherer die Leistung anteilig. Entscheidend ist die vertragliche Grenze: Gute Tarife kürzen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 %, schwächere bereits ab 25 %. Gerade bei älteren Versicherten macht dieser Punkt im Schadenfall den größten Unterschied.
Ja, häufig sogar besonders. Kinder sind gesetzlich nur in Kindergarten, Schule und auf den Wegen dorthin versichert – nicht beim Spielen, im Verein oder zu Hause. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Alter noch nicht greift, ist die Unfallversicherung oft die einzige realistische Absicherung gegen dauerhafte Folgen.
In der Regel nur, wenn er nachweislich durch ein Unfallereignis verursacht wurde – und selbst dann kürzen viele Tarife wegen Mitwirkung altersbedingter Verschleißerscheinungen. Schäden an Bandscheiben, Sehnen und Bändern sind ein klassischer Streitpunkt; einige Tarife schließen sie ganz aus, andere schließen sie ausdrücklich ein. Wir prüfen das im Bedingungswerk.
Unverbindliche Anfrage
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