direkt zum Seiteninhalt
Logo von Pro B Versicherungsmakler GmbH
Private Unfall­ver­si­che­rung Saarbrücken
Rechner und Anfrageformular brauchen JavaScript. In Ihrem Browser ist es deaktiviert oder wird durch die Cookie-Einstellungen blockiert. Alle Informationen auf dieser Seite können Sie trotzdem vollständig lesen. Für eine persönliche Einschätzung erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434 oder über die Online-Terminvereinbarung.

Familien · Kinder · Sportler · Menschen im Ruhestand

Private Unfall­versicherung –
finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern

Die gesetzliche Unfall­versicherung schützt nur bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin. Der weitaus größte Teil aller Unfälle passiert aber in der Freizeit und im Haushalt – dort greift sie nicht. Die private Unfall­versicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität ein Kapital, mit dem sich der Alltag umbauen lässt.

  • Unabhängiger Maklervergleich
  • Persönlich in Saarbrücken
  • Kostenlos und unverbindlich

Invaliditäts-Rechner

Mit Gliedertaxe

Auszahlung bei Invalidität

350.000 €

Einmalig und steuerfrei.

Invaliditätsgrad70 %
Ohne Progression wären es70.000 €
Grundsumme 100.000 €
Ohne Progression 70.000 €
Mit Progression 350.000 €

Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Gerechnet wird nach der marktüblichen Gliedertaxe; die Werte einzelner Tarife weichen ab. Modell der Progression: bis 25 % Invaliditätsgrad linear, darüber gleichmäßig ansteigend bis zur gewählten Progression bei 100 %. Die tatsächliche Staffel steht in den Bedingungen und unterscheidet sich je nach Anbieter. Voraussetzung ist, dass die Invalidität innerhalb der vertraglichen Fristen eintritt und ärztlich festgestellt wird.

Unabhängiger Marktvergleich Gliedertaxe im Blick Persönlich in Saarbrücken Digital deutschlandweit

Kurz erklärt

Was die private Unfall­versicherung leistet

Direkte Antwort

Die private Unfall­versicherung zahlt eine einmalige Kapitalleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe und der vereinbarten Progression.

Sie schließt eine echte Lücke: Die gesetzliche Unfall­versicherung greift ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie in Kindergarten, Schule und Hochschule. Unfälle in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub sind dort nicht versichert – und das ist der weitaus größere Teil.

Gesetzlich versichert

Arbeit, Schule, Hinweg

  • Unfälle am Arbeitsplatz
  • Direkter Weg zur Arbeit und zurück
  • Kindergarten, Schule, Hochschule
  • Ehrenamt in bestimmten Bereichen
Nicht gesetzlich versichert

Alles andere

  • Haushalt: Sturz von der Leiter, Treppe, Küche
  • Sport und Vereinsleben
  • Garten, Heimwerken, Renovierung
  • Urlaub und Freizeit
  • Umwege und private Erledigungen unterwegs

Die Gliedertaxe

Wie der Invaliditätsgrad bestimmt wird

Nicht der Arzt allein entscheidet, wie viel gezahlt wird, sondern eine Tabelle im Vertrag: die Gliedertaxe. Sie ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu. Je höher die Werte, desto besser der Tarif – und genau hier unterscheiden sich Anbieter erheblich.

70 %Ein Arm
70 %Ein Bein über dem Knie
55 %Eine Hand
50 %Ein Auge
40 %Ein Fuß
30 %Gehör eines Ohrs
20 %Ein Daumen
10 %Ein Zeigefinger

Marktübliche Werte. Gute Tarife bieten eine verbesserte Gliedertaxe mit deutlich höheren Prozentsätzen – bei einem Daumen können das statt 20 % auch 45 % sein. Bei gleicher Grundsumme verdoppelt sich die Leistung dadurch.

Worauf wir im Vergleich achten

Sechs Punkte, die über die Auszahlung entscheiden

1

Höhe der Grundsumme

Als Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens bei 500 % Progression. Zu niedrig angesetzt bringt auch die beste Gliedertaxe wenig.

2

Verbesserte Gliedertaxe

Der wichtigste Hebel überhaupt. Höhere Prozentsätze je Körperteil wirken bei jedem Schaden – nicht nur im Extremfall.

3

Mitwirkungsanteil

Haben Vorerkrankungen zum Schaden beigetragen, kürzen viele Tarife. Gute Bedingungen kürzen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 %, schwache schon ab 25 %.

4

Fristen

Die Invalidität muss innerhalb einer vertraglichen Frist eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Verlängerte Fristen sind ein echter Vorteil.

5

Erweiterter Unfallbegriff

Deckt der Tarif auch Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen, Infektionen oder allergische Reaktionen ab? Der enge gesetzliche Unfallbegriff lässt vieles außen vor.

!

Kein Ersatz für die BU

Die Unfall­versicherung zahlt nur bei Unfällen. Die meisten Fälle dauerhafter Erwerbsminderung entstehen jedoch durch Krankheit – dafür braucht es eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Unfallbegriff
Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung entsteht. Alle vier Merkmale müssen erfüllt sein – daran scheitern viele Ansprüche.
Gliedertaxe
Tabelle im Vertrag, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet. Sie bestimmt die Leistung, nicht die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag.
Progression
Überproportionale Steigerung der Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Bei 500 % Progression wird bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme gezahlt.
Mitwirkungsanteil
Anteil, mit dem bestehende Krank­hei­ten oder Gebrechen zum Schaden beigetragen haben. Übersteigt er die vertragliche Grenze, wird die Leistung anteilig gekürzt.
Unfallrente
Zusätzliche monatliche Rente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, meist ab 50 %. Sinnvoll, wenn dauerhafte Mehrkosten zu erwarten sind.
Bergungskosten
Kosten für Suche, Rettung und Transport nach einem Unfall. Bei Bergrettung oder Rückholung aus dem Ausland schnell fünfstellig – auf eine ausreichende Höhe achten.

Pro B Versicherungs­makler

Wir sagen auch, wann sie nicht die Antwort ist

Die private Unfall­versicherung wird häufig als günstiger Ersatz für die Berufsunfähigkeits­versicherung verkauft. Das ist sie nicht: Unfälle sind nur ein kleiner Teil der Ursachen. Sinnvoll ist sie als Ergänzung – besonders für Kinder, für Menschen im Ruhestand und für alle, die eine BU gesundheitlich nicht bekommen.

  • Grundsumme am Einkommen ausrichten, nicht am Beitrag
  • Verbesserte Gliedertaxe statt Standardtabelle
  • Mitwirkungsanteil und Fristen im Bedingungswerk prüfen
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung und im Gutachterverfahren
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension
Kompetente und freundliche Betreuung und gute Erreichbarkeit.
MiriamGoogle-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Unfall­versicherung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Besonders häufig beraten wir Familien mit kleinen Kindern – für Kinder ist die private Unfall­versicherung oft der einzige realistische Weg zu einer Absicherung, weil eine Berufsunfähigkeits­versicherung in dem Alter noch nicht greift. Ebenso Menschen im Ruhestand, bei denen ein Sturz schnell über die weitere Selbstständigkeit entscheidet.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler

Häufige Fragen

Unfall­versicherung – kurz und verständlich

Reicht die gesetzliche Unfall­versicherung nicht aus?

Nur für einen kleinen Teil des Lebens. Sie greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie in Kindergarten, Schule und Hochschule. Unfälle im Haushalt, im Garten, beim Sport oder im Urlaub sind nicht versichert – und dort passiert der weitaus größere Teil aller Unfälle. Wer nur gesetzlich abgesichert ist, hat für den Feierabend keinen Schutz.

Wie hoch sollte die Grundsumme sein?

Als Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens bei einer Progression von 500 %. Entscheidend ist der Gedanke dahinter: Die Summe muss reichen, um Wohnung oder Auto umzubauen, Einkommen zu ersetzen und gegebenenfalls Hilfe zu bezahlen. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihnen, was bei welchem Schaden tatsächlich ankommt.

Was ist die Gliedertaxe?

Eine Tabelle im Vertrag, die jedem Körperteil einen festen Invaliditätsgrad zuordnet – etwa 70 % für einen Arm oder 20 % für einen Daumen. Sie bestimmt die Leistung unabhängig davon, wie stark Sie im Alltag tatsächlich eingeschränkt sind. Tarife mit verbesserter Gliedertaxe zahlen bei denselben Schäden deutlich mehr; das ist der wichtigste Vergleichspunkt.

Was bringt die Progression?

Sie erhöht die Leistung überproportional, wenn der Invaliditätsgrad hoch ist. Bei 500 % Progression wird bei Vollinvalidität das Fünffache der Grundsumme gezahlt. Der Gedanke: Kleine Schäden lassen sich meist auffangen, schwere nicht. Bei kleinen Invaliditätsgraden wirkt die Progression dagegen kaum – deshalb ersetzt sie keine ausreichende Grundsumme.

Ist eine Unfall­versicherung ein Ersatz für die BU?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Die meisten Fälle dauerhafter Einschränkung entstehen durch Krankheit – Erkrankungen des Bewegungsapparats, psychische Erkrankungen, Krebs, Herz-Kreislauf. Unfälle machen davon nur einen kleinen Teil aus. Die Unfall­versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Was bedeutet Mitwirkungsanteil?

Haben bestehende Krank­hei­ten oder Gebrechen zum Schaden beigetragen, kürzen Versicherer die Leistung anteilig. Entscheidend ist die vertragliche Grenze: Gute Tarife kürzen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 %, schwächere bereits ab 25 %. Gerade bei älteren Versicherten macht dieser Punkt im Schadenfall den größten Unterschied.

Lohnt sich eine Unfall­versicherung für Kinder?

Ja, häufig sogar besonders. Kinder sind gesetzlich nur in Kindergarten, Schule und auf den Wegen dorthin versichert – nicht beim Spielen, im Verein oder zu Hause. Da eine Berufsunfähigkeits­versicherung in dem Alter noch nicht greift, ist die Unfall­versicherung oft die einzige realistische Absicherung gegen dauerhafte Folgen.

Zahlt die Versicherung bei einem Bandscheibenvorfall?

In der Regel nur, wenn er nachweislich durch ein Unfallereignis verursacht wurde – und selbst dann kürzen viele Tarife wegen Mitwirkung altersbedingter Verschleißerscheinungen. Schäden an Bandscheiben, Sehnen und Bändern sind ein klassischer Streitpunkt; einige Tarife schließen sie ganz aus, andere schließen sie ausdrücklich ein. Wir prüfen das im Bedingungswerk.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Arztberichte oder Gutachten über dieses Formular übermitteln.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.