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Produkthaftpflicht | Pro B Saarbrücken

Produkthaftpflicht für Hersteller, Händler & Importeure

Produkthaftpflicht für Hersteller und Händler

Wer Produkte herstellt, unter eigenem Namen vertreibt, importiert oder weiterliefert, kann mit ganz anderen Haftungsfragen konfrontiert sein als ein reiner Dienstleistungsbetrieb. Wir prüfen Produktarten, Lieferketten und bestehenden Haft­pflichtschutz – bevor über zusätzliche Bausteine gesprochen wird.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Rolle in der Lieferkette klärenHersteller, Händler, Eigenmarke und Importeur unterscheiden.
Produktverwendung mitdenkenEndprodukt, Weiterverarbeitung und Einbau können unterschiedliche Folgen auslösen.
Rückruf nicht automatisch enthaltenRückrufkosten sind ein eigener Prüfschritt.
Hersteller & Eigenmarken
Händler & Importeure
Erweiterte Produkthaftung
Persönliche Betreuung

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zur Produkthaftpflicht

Kurz und sachlich: Wer rechtlich als Hersteller gilt, was die erweiterte Produkthaftpflicht zusätzlich abdeckt und warum Rückrufkosten ein eigenes Thema sind.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Sie schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn ein in Verkehr gebrachtes Produkt einen Schaden verursacht.

Die Produkthaftpflichtversicherung greift, wenn ein Produkt nach der Auslieferung bei Dritten einen Per­sonen- oder Sachschaden verursacht und das Unternehmen dafür haftet. Sie prüft die geltend gemachten Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Schäden – dieser doppelte Charakter aus Abwehr und Freistellung ist ihr Kern. Die gesetzliche Grundlage bilden vor allem das Produkthaftungsgesetz und die deliktische Produzentenhaftung, die unabhängig von einem Verschulden beziehungsweise bei Organisationsverschulden greifen können. Der Versicherungsschutz für Produktrisiken ist häufig Teil der Betriebshaftpflicht, allerdings in einem Grundumfang. Welche Konstellationen tatsächlich gedeckt sind, ergibt sich immer aus dem konkreten Bedingungswerk.

Wer gilt rechtlich als Hersteller?

Nicht nur, wer produziert. Auch Importeure und Händler unter eigener Marke können Hersteller sein.

Die Herstellereigenschaft knüpft nicht allein an die tatsächliche Produktion an. Als Hersteller kann auch gelten, wer ein Produkt unter eigenem Namen, eigener Marke oder eigenem Kenn­zeichen vertreibt, wer es aus einem Nicht-EU-Land in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder wer ein Produkt so verändert, dass es als neues Produkt anzusehen ist. Das trifft in der Praxis viele Unternehmen, die sich selbst gar nicht als Hersteller verstehen: Handelsunternehmen mit Eigenmarken, Importeure, Betriebe, die zugekaufte Komponenten zu einer Anlage zusammenfügen. Weil sich daraus deutlich weitergehende Pflichten ergeben können, lohnt es sich, die eigene Rolle je Produktgruppe und Absatzweg sauber zu bestimmen, bevor über Versicherungsschutz gesprochen wird.

Braucht ein Händler eine Produkthaftpflicht?

Häufig ja – vor allem bei Eigenmarken, Importen oder wenn der Vorlieferant nicht greifbar ist.

Ein reiner Weiterverkäufer haftet nicht automatisch wie ein Hersteller. Die Lage ändert sich jedoch, sobald ein Produkt unter eigener Marke geführt, aus dem Nicht-EU-Ausland importiert oder verändert wird. Hinzu kommen eigene Pflichten des Handels, etwa bei erkennbaren Mängeln, bei der Weitergabe von Warnungen und Informationen oder bei der Mitwirkung an Produktsicherheitsmaßnahmen. Praktisch bedeutsam ist außerdem der Fall, dass der eigentliche Hersteller nicht identifizierbar oder rechtlich nicht erreichbar ist – dann kann sich der Anspruch gegen den Lieferanten in der Kette richten. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von der vertraglich beschriebenen Tätigkeit und den vereinbarten Bausteinen ab.

Was bedeutet erweiterte Produkthaftpflicht?

Sie deckt zusätzlich bestimmte Vermögensschäden ab, die aus der Weiterverarbeitung fehlerhafter Teile entstehen.

Die einfache Produkthaftpflicht zielt auf Per­sonen- und Sachschäden. Werden fehlerhafte Teile jedoch weiterverarbeitet, entstehen beim Abnehmer oft Kosten ganz anderer Art: Aus- und Einbaukosten, Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware, Aufwand für die Weiterverarbeitung oder Vermischung, entgangener Gewinn aus unbrauchbaren Endprodukten oder Prüfkosten. Solche Schäden sind nicht automatisch mitversichert, sondern werden über die Bausteine der erweiterten Produkthaftpflicht geregelt. Für Zulieferer und Komponentenhersteller ist das häufig der wirtschaftlich entscheidende Teil des Vertrags, weil der Schaden beim Kunden ein Vielfaches des eigenen Teilewerts betragen kann. Welche Bausteine vereinbart sind und mit welchen Summen und Selbst­behalten, steht in der Police.

Sind Rückrufkosten automatisch mitversichert?

Nein. Rückrufkosten sind in der Regel ein eigener Baustein oder ein eigener Vertrag.

Kosten für eine Rückrufaktion – Benachrichtigung, Logistik, Austausch, Entsorgung, Personalaufwand – fallen üblicherweise nicht unter die normale Produkthaftpflicht, weil sie keinen bereits eingetretenen Schaden bei Dritten ausgleichen, sondern der Schadenverhütung dienen. Sie werden deshalb gesondert über eine Rückrufkostenversicherung oder einen entsprechenden Baustein geregelt, mit eigenen Voraussetzungen, Summen und Selbst­behalten. Für Unternehmen mit sicherheitsrelevanten Produkten ist das ein wichtiger Punkt, weil ein Rückruf schnell erhebliche Kosten verursachen kann, auch wenn am Ende niemand zu Schaden gekommen ist. Ob ein solcher Baustein besteht und welche Rückrufszenarien er erfasst, prüfen wir im Vertragscheck mit.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden, sondern ver­gleichen Angebote verschiedener Gesellschaften. Stefanie Hein und Joris Hein betreuen die Unternehmen persönlich – von der Einordnung der Herstellerrolle über die Prüfung bestehender Verträge bis zur Begleitung, wenn ein Produktproblem auftritt. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die den Betrieb und seine Produkte kennen. Gerade bei Produktthemen zählt eine saubere Bestandsaufnahme: Wir unterstützen bei der Schadenmeldung, bei der Dokumentation von Chargen und Lieferwegen und bei der Kommunikation mit dem Versicherer. Rechtliche Bewertungen bleiben den dafür vorgesehenen Stellen vorbehalten. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Wer kann Hersteller sein?

Die rechtliche Rolle hängt nicht nur davon ab, wer tatsächlich produziert.

Nach dem Produkthaftungsgesetz können neben dem tatsächlichen Hersteller unter anderem auch Unternehmen relevant sein, die ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben oder es zum wirtschaftlichen Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen. Auch für Lieferanten können besondere Konstellationen entstehen, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann.

Wichtig: Welche gesetzliche Rolle Ihr Unternehmen im Einzelfall einnimmt, ist eine Rechtsfrage und kann nicht allein aus der Versicherungsbezeichnung abgeleitet werden. Die Seite ersetzt keine Rechts- oder Produktsicherheitsberatung.
Typische Produktrisiken

Fehlerhafte Produkte können weit über den Wert des eigenen Produkts hinaus Folgen haben.

Der konkrete Versicherungsschutz hängt stark davon ab, ob ein Produkt direkt beim Endkunden genutzt, in ein anderes Produkt eingebaut oder industriell weiterverarbeitet wird.

Per­sonenschäden

Ein fehlerhaftes Produkt kann Menschen verletzen oder gesundheitlich beeinträchtigen. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, richtet sich nach Haftung und Vertrag.

Sachschäden

Ein Produkt kann andere Sachen beschädigen. Der Schaden am mangelhaften Produkt selbst ist haftpflichtrechtlich und versicherungstechnisch gesondert zu betrachten.

Weiterverarbeitung

Wird ein fehlerhaftes Erzeugnis mit anderen Produkten verbunden oder weiterverarbeitet, können zusätzliche Vermögensfolgen entstehen.

Aus- & Einbaukosten

Ist ein geliefertes Produkt bereits eingebaut, können Kosten für Ausbau, Freilegung und erneuten Einbau relevant werden – nur soweit der Vertrag dies vorsieht.

Maschinen- & Bearbeitungsfolgen

Fehlerhafte Zulieferteile oder Materialien können Produktionsprozesse beeinflussen oder andere Produkte unbrauchbar machen. Das ist ein typischer Prüffall der erweiterten Produkthaftpflicht.

Kennzeichnung & Information

Gebrauchs-, Warn- oder Sicherheitsinformationen können für Haftungs- und Produktsicherheitsfragen relevant sein. Die konkrete rechtliche Prüfung gehört in fachkundige Hände.

Drei Bereiche sauber trennen

Betriebshaftpflicht, erweiterte Produkthaftpflicht und Rückrufkosten sind nicht dasselbe.

Betriebshaftpflicht / klassische Produkthaftung

Viele Betriebshaftpflichtverträge erfassen im vereinbarten Umfang auch Haft­pflichtansprüche aus Produkten. Ob der vorhandene Schutz zur tatsächlichen Produktrolle passt, muss geprüft werden.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Sie kann – abhängig vom Bedingungswerk – bestimmte reine Vermögensschäden erfassen, die beispielsweise aus Verbindung, Vermischung, Weiterverarbeitung oder Aus- und Einbau entstehen.

Rückrufkostenversicherung

Kosten für Rücknahme, Rückruf, Information, Transport oder Vernichtung sind nicht automatisch Bestandteil einer Produkthaftpflicht. Dafür kann ein eigener Rückrufbaustein erforderlich sein.

Praxisbeispiel

Ein geliefertes Bauteil wird in eine größere Anlage eingebaut.

Vereinfachtes Beispiel einer typischen B2B-Konstellation. Kein realer Kunde und keine konkrete Leistungszusage.

Zulieferteil + Einbau + Folgekosten

Später zeigt sich, dass eine Serie des Bauteils einen Fehler aufweisen könnte.

Nun geht es nicht nur um den Wert des gelieferten Teils. Je nach tatsächlichem Fehlerbild können Prüfung, Ausbau, Austausch, Produktionsfolgen oder Ansprüche wegen beschädigter anderer Sachen relevant werden.

HaftungWelche Ansprüche bestehen tatsächlich gegen Hersteller oder Lieferant?
ProduktrolleWar das Unternehmen Hersteller, Händler, Importeur oder Zulieferer?
DeckungsbausteinGeht es um klassische Produkthaftung oder um erweiterte Vermögensfolgen?
RückrufMüssen Produkte lediglich ersetzt oder zusätzlich aktiv aus dem Markt zurückgerufen werden?
Vertragscheck

Passt die Produkthaftung noch zu Ihren heutigen Produkten und Lieferketten?

Neue Produktgruppen, Eigenmarken, Lieferungen ins Ausland, Importe oder eine veränderte Verwendung Ihrer Produkte können einen bestehenden Haft­pflichtvertrag überholen.

Ein guter bestehender Vertrag muss nicht ersetzt werden. Wir prüfen zuerst, welche Produkt- und Erweiterungsbausteine bereits enthalten sind.

  • ?Welche Produkte und Produktgruppen sind beschrieben?
  • ?Welche Rolle hat Ihr Unternehmen in der Lieferkette?
  • ?Werden Produkte weiterverarbeitet, verbunden oder eingebaut?
  • ?Welche Länder und Absatzmärkte sind eingeschlossen?
  • ?Welche erweiterten Produkthaftungsbausteine bestehen?
  • ?Ist ein Rückrufkostenbaustein vorhanden oder erforderlich?
Wenn ein Produktproblem auftritt

Haft­pflichtfall, Produktsicherheitsmaßnahme und Rückruf können parallel entstehen.

Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Meldung und Kommunikation. Ob ein Produkt zurückgenommen oder zurückgerufen werden muss und welche Behörden- oder Verbraucherinformationen erforderlich sind, ist eine Produktsicherheits- und Rechtsfrage und muss separat bewertet werden.

  • Versicherungsfall und betroffene Produktrolle strukturieren
  • Vertrags- und Schadenunterlagen zusammenführen
  • Versichererkommunikation begleiten
  • Produktsicherheits- oder Rückrufentscheidung nicht vorwegnehmen

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.
Daniel Müller · Google-Rezension, 2025
Pro-B-Team im modernen Büro
Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Ihre Produkthaftung

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich – von der Prüfung bestehender Verträge bis hin zu versicherungsseitigen Fragen im Haftungsfall.

Häufige Fragen

Fragen zur Produkthaftpflicht

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?
Sie sichert – je nach Vertrag – die gesetzliche Haft­pflicht eines Unternehmens wegen Schäden ab, die durch hergestellte, gelieferte oder vertriebene Produkte entstehen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Betriebshaftpflicht und den vereinbarten Produkthaftungsbausteinen.
Wer gilt rechtlich als Hersteller?
Nach dem Produkthaftungsgesetz kann Hersteller nicht nur der tatsächliche Produzent sein. Auch Eigenmarken-Unternehmen und bestimmte Einführer in den Europäischen Wirtschaftsraum können als Hersteller gelten. Im Einzelfall ist die konkrete Lieferkette rechtlich zu prüfen.
Braucht ein Händler Produkthaftpflicht?
Auch Händler können Haftungsrisiken aus vertriebenen Produkten haben. Besonders relevant wird die Prüfung bei Eigenmarken, Importen, unbekannten Herstellern oder zusätzlichen eigenen Leistungen am Produkt.
Was bedeutet erweiterte Produkthaftpflicht?
Sie kann je nach Bedingungswerk bestimmte reine Vermögensschäden erfassen, etwa wenn ein fehlerhaftes Produkt weiterverarbeitet, mit anderen Sachen verbunden oder bereits eingebaut wurde. Die einzelnen Bausteine unterscheiden sich deutlich.
Sind Rückrufkosten automatisch mitversichert?
Nein. Rückrufkosten sind nicht automatisch Bestandteil jeder Produkt- oder Betriebshaftpflicht. Ob Rücknahme, Information, Transport, Austausch oder Vernichtung abgesichert werden sollen, muss gesondert geprüft werden.
Sind Exporte und Lieferungen ins Ausland automatisch eingeschlossen?
Nicht pauschal. Räumlicher Geltungsbereich, besondere Auslandsklauseln und beispielsweise USA-/Kanada-Risiken können tarifabhängig stark abweichen.
Kann Pro B einen bestehenden Vertrag prüfen?
Ja. Wir prüfen Produktbeschreibung, Lieferkette, Länder, klassische Produkthaftung, erweiterte Bausteine und wesentliche Ausschlüsse. Ein Wechsel ist nicht automatisch erforderlich.
Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie bei der Produkthaftung unterstützen?

Für die erste Einordnung reichen Produktart, Rolle in der Lieferkette und Ihr Anliegen. Bitte keine technischen Zeichnungen, Rezepturen, Seriennummern, vertraulichen Kundendaten oder vollständigen Lieferantenunterlagen eintragen.

  • Unverbindlich
  • Kostenfrei
  • Keine Kündigungspflicht
  • Keine Produktunterlagen nötig
  • Antwort von echten Ansprechpartnern

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Schritt 2 von 4

Welche Produktrisiken sind relevant?

Bitte wählen Sie mindestens einen Punkt aus.

Schritt 3 von 4

Ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer und Kontaktart vollständig aus.

Schritt 4 von 4

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzhinweise.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns persönlich bei Ihnen.

Produkthaftung prüfen

Passt Ihr Haft­pflichtschutz noch zu Produkten, Lieferkette und Absatzmärkten?

Wir prüfen bestehende Produktbeschreibung, klassische und erweiterte Produkthaftungsbausteine und besprechen anschließend sinnvolle Anpassungen.