Vor der Ernennung: Unterlagen sammeln
Die beste Zeit für die Krankenversicherung ist vor dem ersten Diensttag. Dann können Sie in Ruhe vergleichen und starten ab Tag eins mit Schutz. Sinnvoll sind jetzt:
- Arztberichte und Behandlungen der letzten Jahre zusammentragen – die PKV fragt danach,
- bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen,
- klären, ob der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis läuft. Nicht jedes Referendariat tut das; Rechtsreferendare sind in vielen Ländern Angestellte in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Die ersten Wochen: Beihilfe und PKV
Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Sie zahlt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten – für Anwärter im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent. Die andere Hälfte sichern Sie privat ab, in der Regel mit einem Anwärtertarif, der auf die Ausbildungszeit zugeschnitten ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können Sie zwar freiwillig, zahlen dann aber den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil. Für die meisten Anwärter ist die Kombination aus Beihilfe und PKV deshalb deutlich günstiger. Eine Besonderheit im Saarland: Die jährliche Kostendämpfungspauschale entfällt für Anwärter.
Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen, erklärt unser Ratgeber Beihilfe Saarland.
Bis Monat sechs: Öffnungsaktion und Dienstunfähigkeit
Haben Sie eine Vorerkrankung, ist die Öffnungsaktion der PKV wichtig: keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen, höchstens 30 Prozent Zuschlag – aber nur, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt wird. Alles dazu im Artikel Öffnungsaktion der PKV.
Ebenso wichtig ist die Dienstunfähigkeit. Im Vorbereitungsdienst führt sie typischerweise zur Entlassung, ein Ruhegehalt gibt es dann nicht. Weil Sie jung und meist gesund sind, ist eine Absicherung jetzt am leichtesten zu bekommen. Wie sich die Lücke über Widerruf, Probe und Lebenszeit verändert, steht im Artikel Dienstunfähig als Beamter.
Diensthaftpflicht: der Schulschlüssel und andere Klassiker
Wer im Dienst einen Schaden verursacht, kann vom Dienstherrn in Regress genommen werden – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Typische Fälle im Referendariat: ein verlorener Generalschlüssel, der eine neue Schließanlage nötig macht, ein beschädigtes Gerät aus der Fachsammlung oder ein Fehler bei der Aufsicht.
Eine Diensthaftpflicht ist meist günstig und lässt sich oft mit der Privathaftpflicht kombinieren. Achten Sie auf den Schlüsselverlust und darauf, dass Ihr Status als Anwärter abgedeckt ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Diensthaftpflicht für Beamte.
Nicht vergessen
- Privathaftpflicht: Prüfen Sie, ob Sie noch über die Eltern versichert sind. Viele Verträge enden mit der ersten Ausbildung – ob das Referendariat dazugehört, steht in den Bedingungen.
- Altverträge: Eine BU-Versicherung aus dem Studium passt nicht automatisch zum Beamtenstatus. Lassen Sie sie prüfen, statt sie vorschnell zu kündigen.
- Nach dem Referendariat: Bei der Verbeamtung auf Probe ändern sich Beihilfe, Tarif und Absicherungsbedarf erneut.
Alle Punkte zum Abhaken gibt es in unserer kostenlosen Start-Checkliste als PDF. Einen Überblick über alle Themen für Anwärter finden Sie auf der Seite Beamtenanwärter und Referendare.
