Zwei Wege: Beihilfe mit PKV oder gesetzliche Krankenversicherung
Beamtinnen und Beamte sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Statt eines Arbeitgeberanteils zur Krankenkasse gibt es die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten. Für aktive Beamte sind das meist 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand in der Regel 70 Prozent. Den verbleibenden Teil sichern die meisten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ab, deren Beitrag sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Tarif richtet – nicht nach dem Einkommen.
Der zweite Weg ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Ohne pauschale Beihilfe tragen Beamte ihn vollständig selbst, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Beihilfe kommt dann nur noch für Leistungen in Frage, die die Krankenkasse nicht erbringt.
Welche Quote in Ihrem Fall gilt, erklären unsere Seiten zur Beihilfe im Saarland und zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe verzichten Beamte auf die klassische, rechnungsbezogene Beihilfe. Stattdessen zahlt der Dienstherr monatlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung – in der Regel die Hälfte des Beitrags, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Hamburg hat das Modell 2018 als erstes Land eingeführt.
Nach unserem Stand (Oktober 2026) bieten es Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an. Der Bund, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben es bisher nicht eingeführt. Die Einzelheiten – etwa ob der Zuschuss auch für eine private Vollversicherung gezahlt wird und wer wählen darf – regelt jedes Land selbst.
Wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel endgültig. Ein späterer Wechsel zurück in die klassische Beihilfe ist meist ausgeschlossen.
Was gilt im Saarland und in Rheinland-Pfalz?
Saarland: Stand Oktober 2026 gibt es keine pauschale Beihilfe. Die Einführung wird politisch diskutiert, ein Gesetz dazu gibt es bislang nicht. Beamte im Saarland haben damit weiterhin die Wahl zwischen klassischer Beihilfe mit privater Restkostenversicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung ohne Zuschuss.
Rheinland-Pfalz: Auch hier gibt es Stand Oktober 2026 keine pauschale Beihilfe. Der Koalitionsvertrag für 2026 bis 2031 sieht eine schrittweise Einführung vor – zunächst für Beamtinnen und Beamte, für die die private Krankenversicherung wegen ihres individuellen Gesundheitsrisikos eine besondere finanzielle Belastung darstellt. Wann und mit welchen Regeln das umgesetzt wird, steht noch nicht fest.
Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es in einem der beiden Länder verbindliche Regeln gibt.
Wann die PKV meist besser passt – und wann nicht
Solange es im Saarland und in Rheinland-Pfalz keinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung für die meisten Beamten deutlich günstiger als der volle Kassenbeitrag. Trotzdem lohnt es sich, genau hinzusehen:
- Vorerkrankungen: Wer wegen seiner Gesundheit sonst Zuschläge oder Ausschlüsse fürchten müsste, kann als Beamtenanfänger die Öffnungsaktion der PKV nutzen – keine Ablehnung, höchstens 30 Prozent Zuschlag, innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.
- Familie: Kinder brauchen in der PKV eigene Tarife, die wegen des hohen Beihilfesatzes für Kinder meist günstig sind. In der gesetzlichen Versicherung können sie unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Welche Variante für Ihre Familie besser ist, sollte gerechnet werden.
- Warten auf die pauschale Beihilfe: Wer jetzt bewusst in der gesetzlichen Versicherung bleibt und auf eine Einführung hofft, trägt bis dahin den vollen Beitrag – und weiß nicht sicher, ob die spätere Regelung auch für ihn gilt.
Was Sie beim Start nicht verpassen sollten
- Frist der Öffnungsaktion: Die Erleichterungen gelten nur in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.
- Gesetzliche Versicherung nicht unbedacht kündigen: Wer gesetzlich versichert bleiben möchte, muss die freiwillige Mitgliedschaft rechtzeitig erklären. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse, bevor die Pflichtversicherung endet.
- Beihilfeantrag und Tarif aufeinander abstimmen: Der PKV-Tarif muss genau den Prozentsatz ergänzen, den die Beihilfe nicht übernimmt – heute und bei Familienzuwachs oder Ruhestand.
- Erst vergleichen, dann unterschreiben: Ein günstiger Einstiegsbeitrag sagt wenig über Leistungen und Beitragsentwicklung. Mehr dazu auf unserer Seite zur PKV für Beamte.
