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PKV oder GKV als Beamter? Pauschale Beihilfe im Saarland und in RLP

Ratgeber · PKV für Beamte

PKV oder GKV als Beamter: Was gilt im Saarland und in Rheinland-Pfalz?

Beihilfe mit PKV, freiwillige GKV oder pauschale Beihilfe – die Entscheidung beim Start in den Staatsdienst.

Wer verbeamtet wird, muss sich entscheiden: private Kranken­versicherung mit Beihilfe oder gesetzliche Kranken­versicherung. In vielen Bundesländern zahlt der Dienstherr inzwischen die pauschale Beihilfe als Zuschuss – im Saarland und in Rheinland-Pfalz bislang nicht. Hier steht, was das für Ihre Entscheidung bedeutet.

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Pro B Ratgeber · Stand: 17. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Zwei Wege: Beihilfe mit PKV oder gesetzliche Kranken­versicherung

Beamtinnen und Beamte sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Statt eines Arbeitgeberanteils zur Krankenkasse gibt es die Beihilfe: Der Dienstherr erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheits­kosten. Für aktive Beamte sind das meist 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand in der Regel 70 Prozent. Den verbleibenden Teil sichern die meisten mit einer beihilfekonformen privaten Kranken­versicherung ab, deren Beitrag sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Tarif richtet – nicht nach dem Einkommen.

Der zweite Weg ist die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Ohne pauschale Beihilfe tragen Beamte ihn vollständig selbst, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Beihilfe kommt dann nur noch für Leistungen in Frage, die die Krankenkasse nicht erbringt.

Welche Quote in Ihrem Fall gilt, erklären unsere Seiten zur Beihilfe im Saarland und zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Bei der pauschalen Beihilfe verzichten Beamte auf die klassische, rechnungs­bezogene Beihilfe. Stattdessen zahlt der Dienstherr monatlich einen Zuschuss zur Kranken­versicherung – in der Regel die Hälfte des Beitrags, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Hamburg hat das Modell 2018 als erstes Land eingeführt.

Nach unserem Stand (Oktober 2026) bieten es Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an. Der Bund, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben es bisher nicht eingeführt. Die Einzelheiten – etwa ob der Zuschuss auch für eine private Voll­versicherung gezahlt wird und wer wählen darf – regelt jedes Land selbst.

Wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel endgültig. Ein späterer Wechsel zurück in die klassische Beihilfe ist meist ausgeschlossen.

Was gilt im Saarland und in Rheinland-Pfalz?

Saarland: Stand Oktober 2026 gibt es keine pauschale Beihilfe. Die Einführung wird politisch diskutiert, ein Gesetz dazu gibt es bislang nicht. Beamte im Saarland haben damit weiterhin die Wahl zwischen klassischer Beihilfe mit privater Rest­kosten­versicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung ohne Zuschuss.

Rheinland-Pfalz: Auch hier gibt es Stand Oktober 2026 keine pauschale Beihilfe. Der Koalitionsvertrag für 2026 bis 2031 sieht eine schrittweise Einführung vor – zunächst für Beamtinnen und Beamte, für die die private Kranken­versicherung wegen ihres individuellen Gesundheitsrisikos eine besondere finanzielle Belastung darstellt. Wann und mit welchen Regeln das umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es in einem der beiden Länder verbindliche Regeln gibt.

Wann die PKV meist besser passt – und wann nicht

Solange es im Saarland und in Rheinland-Pfalz keinen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung gibt, ist die Kombination aus Beihilfe und privater Rest­kosten­versicherung für die meisten Beamten deutlich günstiger als der volle Kassenbeitrag. Trotzdem lohnt es sich, genau hinzusehen:

  • Vorerkrankungen: Wer wegen seiner Gesundheit sonst Zuschläge oder Ausschlüsse fürchten müsste, kann als Beamtenanfänger die Öffnungsaktion der PKV nutzen – keine Ablehnung, höchstens 30 Prozent Zuschlag, innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.
  • Familie: Kinder brauchen in der PKV eigene Tarife, die wegen des hohen Beihilfesatzes für Kinder meist günstig sind. In der gesetzlichen Versicherung können sie unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. Welche Variante für Ihre Familie besser ist, sollte gerechnet werden.
  • Warten auf die pauschale Beihilfe: Wer jetzt bewusst in der gesetzlichen Versicherung bleibt und auf eine Einführung hofft, trägt bis dahin den vollen Beitrag – und weiß nicht sicher, ob die spätere Regelung auch für ihn gilt.

Was Sie beim Start nicht verpassen sollten

  1. Frist der Öffnungsaktion: Die Erleichterungen gelten nur in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.
  2. Gesetzliche Versicherung nicht unbedacht kündigen: Wer gesetzlich versichert bleiben möchte, muss die freiwillige Mitgliedschaft rechtzeitig erklären. Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse, bevor die Pflicht­versicherung endet.
  3. Beihilfeantrag und Tarif aufeinander abstimmen: Der PKV-Tarif muss genau den Prozentsatz ergänzen, den die Beihilfe nicht übernimmt – heute und bei Familienzuwachs oder Ruhestand.
  4. Erst ver­gleichen, dann unterschreiben: Ein günstiger Einstiegsbeitrag sagt wenig über Leistungen und Beitrags­entwicklung. Mehr dazu auf unserer Seite zur PKV für Beamte.
Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir begleiten Beamte und Anwärter im Saarland, in Rheinland-Pfalz und bundesweit seit über 15 Jahren. Wir rechnen beide Wege ehrlich durch – auch wenn die gesetzliche Versicherung für Sie besser passt.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Spezialistin für Beamte und den öffentlichen Dienst
Joris HeinSpezialist für Lehrer:innen und Beamte

„Joris und Stefanie haben mir dabei geholfen, die passende Absicherung in den Bereichen Kranken­versicherung und Dienstunfähigkeit zu finden. Die Beratung war verständlich, persönlich und auf meine individuelle Situation abgestimmt!“

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Häufige Fragen

PKV oder GKV kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Gibt es im Saarland die pauschale Beihilfe?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Die Einführung wird diskutiert, ein Gesetz gibt es bislang nicht.

Und in Rheinland-Pfalz?

Auch nicht, Stand Oktober 2026. Der Koalitionsvertrag 2026–2031 sieht eine schrittweise Einführung vor, zunächst für Beamte, für die die PKV wegen ihres Gesundheitsrisikos eine besondere Belastung ist. Wann sie kommt, steht noch nicht fest.

Kann ich später von der GKV in die PKV wechseln?

Grundsätzlich ja, dann aber mit normaler Gesundheitsprüfung. Die Erleichterungen der Öffnungsaktion gelten nur in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.

Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes?

Das regelt jeder Dienstherr selbst. Wer etwa aus einem Land mit pauschaler Beihilfe ins Saarland wechselt, bekommt dort derzeit keinen Zuschuss. Das sollte vor einer Versetzung geprüft werden.

Quellen: Wikipedia: Pauschale Beihilfe (Länderübersicht) · ver.di: Pauschale Beihilfe · Landtag Rheinland-Pfalz, Drs. 18/13095 · PKV-Verband, Merkblatt Öffnungsaktion. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Leistungszusage.

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