Welche Versicherungen braucht ein Restaurant?
Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung bilden in der Regel den Kern.
Die Betriebshaftpflicht steht am Anfang, weil in der Gastronomie ständig fremde Personen im Betrieb sind: Gäste, Lieferanten, Handwerker. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, für die der Betrieb einzustehen hat, einschließlich der Verkehrssicherungspflicht für Räume, Außenbereich und Zugänge. Die Inhaltsversicherung schützt Einrichtung, Küchentechnik, Kassensystem, Geschirr und Warenbestand gegen die versicherten Sachgefahren. Weil ein Gastronomiebetrieb nach einem Feuer- oder Wasserschaden oft wochenlang geschlossen bleibt, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung besonders wichtig – sie fängt Miete, Personal und weitere laufende Kosten auf. Je nach Betrieb kommen Kühlgutdeckung, Elektronikversicherung, Rechtsschutz, Glasversicherung und Mitarbeiterleistungen hinzu.
