Was ist die Öffnungsaktion?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherer, koordiniert über den PKV-Verband. Sie soll verhindern, dass Menschen allein wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung keinen beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz bekommen, wenn sie Beamte werden.
Im Normalfall prüft ein privater Krankenversicherer vor dem Vertrag Ihre Gesundheitsangaben. Er kann dann ablehnen, einen Zuschlag verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen. Innerhalb der Öffnungsaktion gelten bei den teilnehmenden Versicherern andere Annahmeregeln:
- keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
- ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent,
- keine krankheitsbedingten Leistungsausschlüsse im begünstigten Schutz.
Die genauen Bedingungen stehen im Merkblatt des PKV-Verbands ↗.
Für wen gilt sie?
Die Öffnungsaktion richtet sich an Beamtenanfänger – also an Menschen, die erstmals verbeamtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Lehramtsanwärter und andere Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner und Kinder einbezogen werden.
Wichtig: Nicht jeder Vorbereitungsdienst läuft im Beamtenverhältnis. Wer etwa als Referendar in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt ist, ist kein Beamtenanfänger im Sinne der Aktion. Ob Sie darunterfallen, steht in Ihrer Ernennungsurkunde.
Mehr zum Start in den Beamtenstatus lesen Sie auf unserer Seite für Beamtenanwärter und Referendare.
Die Frist: sechs Monate ab der ersten Verbeamtung
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber selten: In den ersten Wochen kommen Ernennung, Beihilfeantrag, Abmeldung bei der Krankenkasse und der Dienstbeginn zusammen. Arztberichte anzufordern dauert oft länger als gedacht.
Unser Rat: Beginnen Sie schon vor der Ernennung. Dann ist die Krankenversicherung zum ersten Diensttag geklärt, und Sie entscheiden ohne Zeitdruck.
Ist die Frist verstrichen, gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung – mit möglicher Ablehnung, Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Lohnt sich die Öffnungsaktion immer?
Nein. Die Öffnungsaktion ist ein Sicherheitsnetz, kein Bonus. Der Zuschlag von bis zu 30 Prozent erhöht Ihren Beitrag. Wer nur eine kleine, gut dokumentierte Vorerkrankung hat, wird bei einer normalen Antragsprüfung oft mit einem geringeren Zuschlag oder ganz ohne angenommen – und kann zwischen mehr Tarifen wählen.
Deshalb vergleichen wir beide Wege:
- Anonyme Risikovoranfrage: Wir fragen bei mehreren Versicherern ohne Ihren Namen an, wie sie Ihre Angaben bewerten würden.
- Vergleich: Normale Annahme mit oder ohne Zuschlag gegen die Bedingungen der Öffnungsaktion.
- Entscheidung: Erst dann stellen wir einen echten Antrag – innerhalb der Frist.
So bleibt kein Antrag mit Ablehnung in Ihrer Historie, und die Öffnungsaktion steht weiter als Rückfalloption bereit.
Vier Fehler, die wir oft sehen
- Frist verpasst. Wer erst nach sieben Monaten handelt, verliert die Garantien.
- Gesundheitsfragen ungenau beantwortet. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein – auch in der Öffnungsaktion. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.
- Nur auf den Beitrag geschaut. Entscheidend ist, ob der Tarif zur Beihilfe passt und welche Leistungen im Ernstfall gelten.
- Familie vergessen. Partner und Kinder können unter Voraussetzungen mitversichert werden. Für Neugeborene gilt zusätzlich die Kindernachversicherung: Wird ein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet, muss der Versicherer es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen (§ 198 VVG ↗). Viele Bedingungen setzen zusätzlich voraus, dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate versichert ist.
So helfen wir
Wir bereiten Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen vor, stellen die anonyme Risikovoranfrage und vergleichen die Ergebnisse mit der Öffnungsaktion. Sie bekommen eine nachvollziehbare Empfehlung und entscheiden selbst. Alles Weitere zur Kombination aus Beihilfe und PKV finden Sie auf unserer Seite PKV für Beamte; die wichtigsten Termine für den Start fasst unsere kostenlose Start-Checkliste zusammen.
