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Öffnungsaktion PKV für Beamte: Aufnahme trotz Vorerkrankung

Ratgeber · PKV für Beamte

Öffnungsaktion der PKV: Aufnahme trotz Vorerkrankung

Wer neu verbeamtet wird, hat ein Zeitfenster von sechs Monaten. Danach gelten die normalen Regeln.

Asthma, eine Allergie, eine frühere Therapie: Viele angehende Beamte fürchten, dass die private Kranken­versicherung sie ablehnt. Die Öffnungsaktion ist dafür gemacht – aber sie ist nicht automatisch der beste Weg. Hier steht, wie sie funktioniert und wann sich der Vergleich lohnt.

  • Online-Termin
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4,9aus 56 Google-Rezensionen
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6 Monate Fristmax. 30 % Zuschlagkeine Ablehnunganonyme Risikovoranfrage
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Pro B Ratgeber · Stand: 6. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Was ist die Öffnungsaktion?

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Kranken­versicherer, koordiniert über den PKV-Verband. Sie soll verhindern, dass Menschen allein wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung keinen beihilfekonformen Kranken­versicherungsschutz bekommen, wenn sie Beamte werden.

Im Normalfall prüft ein privater Kranken­versicherer vor dem Vertrag Ihre Gesundheitsangaben. Er kann dann ablehnen, einen Zuschlag verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen. Innerhalb der Öffnungsaktion gelten bei den teilnehmenden Versicherern andere Annahmeregeln:

  • keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
  • ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent,
  • keine krankheitsbedingten Leistungsausschlüsse im begünstigten Schutz.

Die genauen Bedingungen stehen im Merkblatt des PKV-Verbands ↗.

Für wen gilt sie?

Die Öffnungsaktion richtet sich an Beamtenanfänger – also an Menschen, die erstmals verbeamtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Lehramtsanwärter und andere Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner und Kinder einbezogen werden.

Wichtig: Nicht jeder Vorbereitungsdienst läuft im Beamtenverhältnis. Wer etwa als Referendar in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt ist, ist kein Beamtenanfänger im Sinne der Aktion. Ob Sie darunterfallen, steht in Ihrer Ernennungsurkunde.

Mehr zum Start in den Beamtenstatus lesen Sie auf unserer Seite für Beamtenanwärter und Referendare.

Die Frist: sechs Monate ab der ersten Verbeamtung

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber selten: In den ersten Wochen kommen Ernennung, Beihilfeantrag, Abmeldung bei der Krankenkasse und der Dienstbeginn zusammen. Arztberichte anzufordern dauert oft länger als gedacht.

Unser Rat: Beginnen Sie schon vor der Ernennung. Dann ist die Kranken­versicherung zum ersten Diensttag geklärt, und Sie entscheiden ohne Zeitdruck.

Ist die Frist verstrichen, gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung – mit möglicher Ablehnung, Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Lohnt sich die Öffnungsaktion immer?

Nein. Die Öffnungsaktion ist ein Sicherheitsnetz, kein Bonus. Der Zuschlag von bis zu 30 Prozent erhöht Ihren Beitrag. Wer nur eine kleine, gut dokumentierte Vorerkrankung hat, wird bei einer normalen Antragsprüfung oft mit einem geringeren Zuschlag oder ganz ohne angenommen – und kann zwischen mehr Tarifen wählen.

Deshalb ver­gleichen wir beide Wege:

  • Anonyme Risikovoranfrage: Wir fragen bei mehreren Versicherern ohne Ihren Namen an, wie sie Ihre Angaben bewerten würden.
  • Vergleich: Normale Annahme mit oder ohne Zuschlag gegen die Bedingungen der Öffnungsaktion.
  • Entscheidung: Erst dann stellen wir einen echten Antrag – innerhalb der Frist.

So bleibt kein Antrag mit Ablehnung in Ihrer Historie, und die Öffnungsaktion steht weiter als Rückfalloption bereit.

Vier Fehler, die wir oft sehen

  1. Frist verpasst. Wer erst nach sieben Monaten handelt, verliert die Garantien.
  2. Gesundheits­fragen ungenau beantwortet. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein – auch in der Öffnungsaktion. Falsche Angaben können den Versicherungs­schutz später gefährden.
  3. Nur auf den Beitrag geschaut. Entscheidend ist, ob der Tarif zur Beihilfe passt und welche Leistungen im Ernstfall gelten.
  4. Familie vergessen. Partner und Kinder können unter Voraussetzungen mitversichert werden. Für Neugeborene gilt zusätzlich die Kindernach­versicherung: Wird ein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet, muss der Versicherer es ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen (§ 198 VVG ↗). Viele Bedingungen setzen zusätzlich voraus, dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate versichert ist.

So helfen wir

Wir bereiten Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen vor, stellen die anonyme Risikovoranfrage und ver­gleichen die Ergebnisse mit der Öffnungsaktion. Sie bekommen eine nachvollziehbare Empfehlung und entscheiden selbst. Alles Weitere zur Kombination aus Beihilfe und PKV finden Sie auf unserer Seite PKV für Beamte; die wichtigsten Termine für den Start fasst unsere kostenlose Start-Checkliste zusammen.

Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Versicherungs­beratung begleiten wir Beamte und Anwärter in Saarbrücken und bundesweit. Gesundheitsangaben besprechen wir vertraulich und erst, wenn es nötig ist.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Spezialistin für Beamte und den öffentlichen Dienst
Joris HeinSpezialist für Lehrer:innen und Beamte

„Joris und Stefanie haben mir dabei geholfen, die passende Absicherung in den Bereichen Kranken­versicherung und Dienstunfähigkeit zu finden. Die Beratung war verständlich, persönlich und auf meine individuelle Situation abgestimmt!“

Anna · Google-Rezension, gekürzt
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Vertrauliche Einordnung

In 3 kurzen Schritten zur persönlichen Rückmeldung.

Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.

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Stefanie oder Joris melden sich persönlich bei Ihnen.

Häufige Fragen

Öffnungsaktion kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendare?

Ja, wenn das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf läuft und es die erste Verbeamtung ist. Läuft der Vorbereitungsdienst als Angestellte im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, gilt die Öffnungsaktion nicht.

Was passiert nach Ablauf der sechs Monate?

Dann prüft der Versicherer Ihre Gesundheit wie bei jedem anderen Antrag. Ablehnung, Zuschläge oder Leistungsausschlüsse sind dann möglich.

Muss ich in der Öffnungsaktion Gesundheits­fragen beantworten?

Ja. Die Angaben sind nötig, um den Zuschlag festzulegen, und müssen vollständig und richtig sein. Abgelehnt werden Sie aus gesundheitlichen Gründen aber nicht.

Ist die Öffnungsaktion immer die günstigste Lösung?

Nein. Bei kleineren Vorerkrankungen kann eine normale Annahme mit niedrigerem oder ohne Zuschlag günstiger sein. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt das, bevor Sie einen Antrag stellen.

Können Kinder später ohne Gesundheitsprüfung dazukommen?

Neugeborene muss der Versicherer nach § 198 VVG ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn sie spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet werden. Viele Bedingungen verlangen zusätzlich, dass ein Elternteil schon mindestens drei Monate versichert ist.

Quellen: PKV-Verband, Merkblatt Öffnungsaktion · § 198 VVG. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Leistungszusage.

Frist im Blick behalten

Sechs Monate sind schnell vorbei. Lassen Sie uns früh anfangen.

Wir klären vertraulich, ob die Öffnungsaktion oder ein normaler Antrag für Sie besser ist – persönlich in Saarbrücken oder per Video.