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Firmenrechtsschutz für Unternehmen | Pro B Saarbrücken

Firmenrechtsschutz für Unternehmen

Firmenrechtsschutz für Unternehmen

Wir prüfen, welche rechtlichen Konflikte für Ihren Betrieb tatsächlich relevant sind, welche Bausteine bereits bestehen und ob der Vertrag noch zur heutigen Unternehmenssituation passt.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Konflikte statt ProduktlisteWelche Situationen treffen Ihren Betrieb?
Bestehendes zuerst prüfenBausteine und Ausschlüsse einordnen.
Leistungsfall mitdenkenAuch später Ansprechpartner bleiben.
Arbeitsrecht mitdenken
Verkehrsbausteine prüfen
Persönlich in Saarbrücken
Vertragsumfang verständlich einordnen

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zum Firmenrechtsschutz

Kurz und sachlich: wie der Vertrag aufgebaut ist, warum Wartezeit und Ausschlüsse über den Leistungsfall entscheiden und was eine Deckungsanfrage bedeutet.

Was ist ein Firmenrechtsschutz?

Eine modulare Absicherung bestimmter Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen des Betriebs.

Der Firmenrechtsschutz – oft auch gewerblicher Rechtsschutz genannt – kann je nach Vertrag Kosten übernehmen, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen des Unternehmens entstehen: typischerweise Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige sowie Gebühren im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten. Charakteristisch ist der modulare Aufbau: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehr, Immobilien sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sind in der Regel eigene Bausteine, die einzeln eingeschlossen werden. Was ein konkreter Vertrag abdeckt, ergibt sich deshalb nicht aus dem Produktnamen, sondern aus den vereinbarten Leistungsarten und den zugehörigen Bedingungen. Pro B ist Ver­sicherungs­makler und übernimmt keine Rechtsberatung – die rechtliche Vertretung erfolgt durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Ist Arbeitsrechtsschutz automatisch enthalten?

Nein. Arbeitsrechtsschutz ist meist ein eigener Baustein und muss ausdrücklich vereinbart sein.

Für viele Betriebe ist es der praktisch wichtigste Bereich, weil Konflikte um Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse oder Vergütung häufiger vorkommen als große Vertragsstreitigkeiten. Trotzdem ist Arbeitsrechtsschutz in aller Regel kein automatischer Bestandteil, sondern eine gesondert einzuschließende Leistungsart. Zu prüfen ist außerdem, wer versichert ist: Manche Verträge stellen auf das Unternehmen als Arbeitgeber ab, andere beziehen Geschäftsführung oder Beschäftigte in bestimmtem Umfang ein. Hinzu kommen die üblichen Einschränkungen – etwa Wartezeiten, die gerade im Arbeitsrecht regelmäßig vorgesehen sind, und die Frage, wann die Ursache des Konflikts entstanden ist. Ob ein bestimmter Fall gedeckt ist, entscheidet der Versicherer im Rahmen der Deckungsprüfung.

Was bedeutet Wartezeit?

Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Leistungsarten noch nicht greifen.

Viele Rechtsschutzverträge sehen für einzelne Leistungsarten eine Wartezeit vor – häufig etwa im Arbeits-, Vertrags- oder Immobilienrecht. Sie soll verhindern, dass ein Vertrag erst dann geschlossen wird, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet. Für die Beurteilung kommt es in der Regel nicht darauf an, wann eine Klage erhoben wird, sondern wann der Rechtsverstoß beziehungsweise die Ursache der Auseinandersetzung eingetreten ist. Liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der Wartezeit oder sogar davor, kann die Deckung entfallen, auch wenn der Streit erst später eskaliert. Ohne Wartezeit kommen meist nur wenige Bereiche aus, etwa Teile des Verkehrsrechtsschutzes. Die konkreten Fristen unterscheiden sich je nach Versicherer und Bedingungswerk deutlich.

Welche Konflikte sind typischerweise ausgeschlossen?

Häufig etwa Forderungseinzug, bestimmte Steuer- und Baustreitigkeiten sowie vorsätzliche Straftaten.

Ausschlüsse gehören zu den wichtigsten Punkten beim Vergleich, weil sie im Ernstfall über die Leistung entscheiden. Verbreitet sind Einschränkungen beim Forderungseinzug gegenüber eigenen Kunden, bei Streitigkeiten rund um die Errichtung oder den Umbau von Gebäuden, bei bestimmten steuerlichen Themen sowie bei Auseinandersetzungen aus dem Gesellschafterkreis. Im Strafrechtsschutz gilt regelmäßig: Vorwürfe wegen Vorsatz sind zunächst nicht gedeckt; wird der Vorsatz später nicht bestätigt, kann je nach Bedingungen eine nachträgliche Kostenübernahme vorgesehen sein. Auch Konflikte, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, sind üblicherweise ausgenommen. Welche Ausschlüsse gelten, steht ausschließlich im jeweiligen Bedingungswerk – eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Wie läuft eine Deckungsanfrage ab?

Der Sachverhalt wird gemeldet, der Versicherer prüft und erteilt – oder verweigert – eine Deckungszusage.

Zeichnet sich eine rechtliche Auseinandersetzung ab, wird der Sachverhalt dem Versicherer gemeldet, bevor größere Kosten entstehen. Benötigt werden in der Regel eine sachliche Schilderung des Vorgangs, der Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses, die betroffene Leistungsart und die vorhandenen Unterlagen. Der Versicherer prüft, ob der Fall unter den Vertrag fällt, und erteilt eine Deckungszusage – gegebenenfalls beschränkt auf einzelne Schritte wie eine außergerichtliche Vertretung. Häufig kann die Anwaltskanzlei frei gewählt werden; die rechtliche Bewertung des Falls liegt allein dort. Als Makler unterstützen wir bei der Einordnung des Vertrags, bei den erforderlichen Angaben und bei Rückfragen des Versicherers – eine Rechtsberatung ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden, sondern ver­gleichen Angebote verschiedener Gesellschaften. Stefanie Hein und Joris Hein betreuen die Betriebe persönlich – von der ersten Prüfung der vorhandenen Bausteine über spätere Vertragsänderungen bis zur Begleitung einer Deckungsanfrage. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die den Betrieb kennen. Rechtliche Beratung und Vertretung übernehmen ausschließlich befugte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Rechtliche Konflikte im Betrieb

Nicht jeder Rechtsstreit gehört automatisch zum Firmenrechtsschutz.

Firmenrechtsschutz ist häufig modular aufgebaut. Welche Konflikte versichert sind, hängt vom Tarif und den eingeschlossenen Rechtsschutzbereichen ab. Deshalb schauen wir zuerst auf die tatsächlichen Situationen im Unternehmen.

Arbeitsrecht

Konflikte mit Mitarbeitern können je nach Baustein und Bedingungen eingeschlossen sein.

Vertragsrecht

Vertragsstreitigkeiten sind nicht automatisch in jedem Firmenrechtsschutz enthalten.

Verkehr

Firmenfahrzeuge und Fahrer können je nach Verkehrsrechtsschutz-Baustein berücksichtigt sein.

Immobilien & Miete

Gewerberäume können je nach Vertrag ein eigener Rechtsschutzbereich sein.

Straf- & Ordnungswidrigkeiten

Bestimmte Verteidigungsbereiche können tarifabhängig relevant sein; Vorsatz ist besonders eingeschränkt.

Beratung & Mediation

Je nach Vertrag können telefonische Erstberatung, Mediation oder weitere Services vorgesehen sein.

Wichtige Vertragsdetails

Wartezeit, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse machen den Unterschied.

Zwei Verträge können ähnlich wirken und sich im Leistungsfall deutlich unterscheiden. Deshalb ver­gleichen wir nicht nur den Tarifnamen.

Hinweis: Forderungseinzug oder Inkasso ist nicht automatisch Bestandteil eines Firmenrechtsschutzes und kann je nach Anbieter separat geregelt sein.

WartezeitenManche Leistungsarten greifen nicht sofort.
SelbstbeteiligungHöhe und Berechnung können variieren.
AusschlüsseNicht jeder Vertrags- oder Steuerstreit ist versichert.
Per­sonenkreisUnternehmer, Mitarbeiter und Fahrer passend berücksichtigen.

Praxisbeispiel

Arbeitsrechtlicher Konflikt im Unternehmen

Vereinfachtes Beispiel einer typischen betrieblichen Situation. Keine reale Kundengeschichte und keine Aussage über eine konkrete Deckung.

Typische Situation

Entscheidend ist nicht nur der Konflikt – sondern ob der passende Baustein besteht.

Nach einer personellen Veränderung entsteht ein arbeitsrechtlicher Streit. Das Unternehmen möchte anwaltliche Unterstützung und wissen, ob der bestehende Rechtsschutz greift.

Nun werden Leistungsart, Vertragsbeginn, Wartezeit, Selbstbeteiligung und Bedingungen geprüft.

LeistungsartIst Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen?
ZeitpunktWann ist die Ursache des Konflikts entstanden?
SelbstbeteiligungWelche Eigenbeteiligung wurde vereinbart?
DeckungsanfrageWelche Angaben benötigt der Versicherer?

Vertragscheck

Passt der Rechtsschutz noch zum heutigen Betrieb?

Mehr Mitarbeiter, zusätzliche Fahrzeuge, neue Standorte oder Gewerberäume können dazu führen, dass ein älterer Vertrag nicht mehr passt.

Ein guter bestehender Vertrag muss nicht ersetzt werden. Wir prüfen zuerst, welche Bausteine vorhanden sind.

  • ?Welche Bausteine sind eingeschlossen?
  • ?Welche Wartezeiten gelten?
  • ?Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • ?Welche Fahrzeuge und Per­sonen sind berücksichtigt?
  • ?Sind Gewerberäume einbezogen?
  • ?Welche Ausschlüsse sind relevant?

Im Leistungsfall

Auch bei einer Deckungsanfrage bleiben wir Ansprechpartner.

Wir unterstützen bei der Einordnung des bestehenden Vertrags, bei erforderlichen Angaben und bei der Kommunikation mit dem Versicherer. Die rechtliche Vertretung selbst erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsanwälte.

  • Vertragsumfang einordnen
  • Angaben für die Deckungsprüfung strukturieren
  • Rückfragen des Versicherers begleiten
  • Keine Rechtsberatung – dafür sind Anwältinnen und Anwälte zuständig

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.
Daniel Müller · Google-Rezension, 2025
Stefanie Hein und Joris Hein von Pro B im Büro in Saarbrücken – persönliche Ansprechpartner für Firmenrechtsschutz

Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Ihr Unternehmen

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich – von der Prüfung bestehender Verträge bis hin zu Fragen rund um eine Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Fragen zum Firmenrechtsschutz

Was ist ein Firmenrechtsschutz?
Er kann je nach Tarif bestimmte Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen absichern. Welche Bereiche enthalten sind, hängt vom Vertrag ab.
Ist Arbeitsrechtsschutz automatisch enthalten?
Nicht zwingend. Arbeitsrechtsschutz kann ein eigener Baustein sein; Voraussetzungen und Umfang sind tarifabhängig.
Sind Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten versichert?
Das ist tarifabhängig. Vertragsrechtliche Streitigkeiten sind nicht automatisch Bestandteil jedes Firmenrechtsschutzes.
Sind Firmenfahrzeuge mitversichert?
Je nach Tarif kann Verkehrsrechtsschutz für betriebliche Fahrzeuge und Fahrer eingeschlossen oder separat vereinbart werden.
Was bedeutet Wartezeit?
Bei bestimmten Leistungsarten kann zwischen Vertragsbeginn und dem möglichen Versicherungsschutz eine Wartezeit liegen.
Ist Inkasso automatisch enthalten?
Nein. Forderungseinzug oder Inkasso ist nicht automatisch Bestandteil eines Firmenrechtsschutzes und kann separat geregelt sein.
Kann Pro B meinen bestehenden Firmenrechtsschutz prüfen?
Ja. Wir prüfen vorhandene Bausteine, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und die heutige Unternehmenssituation. Ein Wechsel ist nicht automatisch erforderlich.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie beim Firmenrechtsschutz unterstützen?

Für die erste Einordnung reichen wenige Angaben. Bitte keine vertraulichen Rechtsunterlagen oder sensiblen Falldetails im Formular übermitteln.

  • Unverbindlich
  • Kostenfrei
  • Keine Kündigungspflicht
  • Keine Falldetails nötig
  • Antwort von echten Ansprechpartnern

Schritt 1 von 4

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Schritt 2 von 4

Welche Bereiche sind relevant?

Bitte wählen Sie mindestens einen Punkt aus.

Schritt 3 von 4

Ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon und Kontaktart vollständig aus.

Schritt 4 von 4

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie die Datenschutzhinweise.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns persönlich bei Ihnen.

Firmenrechtsschutz prüfen

Wissen Sie, welche Rechtsbereiche Ihr heutiger Vertrag tatsächlich abdeckt?

Wir prüfen bestehende Bausteine, Selbstbeteiligungen und Ihre aktuelle Unternehmenssituation und besprechen anschließend, wo Anpassungen sinnvoll sein können.