Beihilfe + PKV
Im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe; für Kommunalbeamte kann eine andere Beihilfestelle zuständig sein.
Für Beamte in Verwaltung, Finanzamt & Kommune
Ministerium, Finanzamt, Landesamt oder Rathaus: Ihre Absicherung sollte zu Ihren Aufgaben passen.
Pro B ordnet mit Ihnen Beihilfe und PKV, Dienstunfähigkeit, dienstliche Vermögensschäden und Rechtsschutz – für Landes- und Kommunalbeamte, persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.
Was in der Verwaltung zählt
Auf den ersten Blick wirkt der Verwaltungsdienst risikoarm. Bearbeitungsfehler, Fristen und Entscheidungen können aber finanzielle Folgen haben – und die eigene Gesundheit ist auch am Schreibtisch nicht garantiert.
Haftung im Amt
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er aber Rückgriff nehmen. Gerade reine Vermögensschäden, etwa durch versäumte Fristen, sind nicht in jedem Diensthaftpflicht-Baustein enthalten.
Art. 34 GG öffnen ↗Im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe; für Kommunalbeamte kann eine andere Beihilfestelle zuständig sein.
Auch im Büro können psychische Erkrankungen, Rücken oder chronische Leiden zur Dienstunfähigkeit führen.
Fehlerhafte Bescheide, versäumte Fristen oder falsche Auszahlungen: Ein Vermögensschaden-Baustein muss ausdrücklich vereinbart sein.
Beurteilungen, Beförderungen und dienstrechtliche Konflikte sind in privaten Rechtsschutzverträgen oft nur eingeschränkt versichert.
Aus der Beratungspraxis
Die Beispiele zeigen häufige Konstellationen. Was im Einzelfall gilt, hängt von Dienstherr, Sachverhalt und Vertragsbedingungen ab.
Unverbindliche Beispiele, keine Rechts- oder Leistungszusage.
Häufig unterschätzt
Dienstunfähigkeit hat oft psychische oder orthopädische Ursachen – nicht nur Unfälle.
Viele Diensthaftpflicht-Bausteine decken Personen- und Sachschäden, aber keine reinen Vermögensschäden.
Teilzeit senkt Besoldung und spätere Versorgung.
Land, Kommune oder Zweckverband: Zuständigkeit und Regeln können abweichen.
Kinder oder Ruhestand verändern den Beihilfesatz – der Tarif sollte mitziehen.
Beratungsprozess
Zuerst klären wir Dienstherr, Status und Aufgaben. Dann vergleichen wir.
Dienstherr, Status, Laufbahn und bestehende Verträge aufnehmen.
Angaben strukturiert ordnen und bei Bedarf anonym vorab anfragen.
Beihilfe und PKV passend zu Dienstherr und Familie abstimmen.
Klausel, Rentenhöhe und Nachversicherung vergleichen.
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz prüfen – Bestehendes zuerst.
Beförderung, Familie, Wechsel oder Pension: Wir passen gemeinsam an.
Persönliche Beratung
Wir beraten Beamte aus Landes- und Kommunalverwaltung, Finanzämtern und Behörden in Saarbrücken und digital – mit festen Ansprechpartnern statt Hotline.
Bewertungen ansehen„Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann.“
Anne-Sophie S. · Google-Rezension, gekürzt
Alles rund um Ihren Beamtenstatus
Beihilfe, PKV, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge hängen zusammen. Wir betrachten sie gemeinsam – persönlich in Saarbrücken oder digital.
Persönliche Beratung für die Verwaltung
Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.
Häufige Fragen
Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.
Meist eine beihilfekonforme Krankenversicherung, eine Dienstunfähigkeitsabsicherung und eine Haftpflicht mit Diensthaftpflicht-Baustein. Je nach Aufgaben kommen ein Vermögensschaden-Baustein und Rechtsschutz hinzu.
Im Saarland und in Rheinland-Pfalz grundsätzlich 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 80 Prozent für Kinder und grundsätzlich 70 Prozent im Ruhestand.
Die Grundsätze sind ähnlich, die zuständige Beihilfestelle kann aber eine andere sein. Wir klären, welche Stelle für Sie gilt.
Wer Bescheide erlässt, Gelder anweist oder Fristen verantwortet, sollte prüfen, ob reine Vermögensschäden in der Diensthaftpflicht enthalten sind. Ein Rückgriff kommt insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.
Ja, häufig. Dienstunfähigkeit entsteht oft durch psychische oder chronische Erkrankungen. Gerade in den ersten Dienstjahren ist die Versorgung gering.
Im dualen Studium sind Sie in der Regel Beamter auf Widerruf mit Beihilfeanspruch. Wichtig sind Anwärtertarif, Öffnungsaktion und eine DU-Klausel, die auch die Entlassung erfasst.
Die erste Einordnung und das Beratungsgespräch sind kostenfrei. Kommt eine Versicherung zustande, erhält Pro B in der Regel eine Vergütung vom Versicherer.
Quellen: Art. 34 GG · § 48 BeamtStG · Beihilfe Saarland · Beihilfe Rheinland-Pfalz. Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Leistungszusage.
Verwaltungsdienst passend absichern
Lassen Sie Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit, Vermögensschäden und Rechtsschutz gemeinsam einordnen – persönlich in Saarbrücken oder bundesweit digital.