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Riester-Rente und Förderung ab 2027 Saarbrücken
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Beschlossen: Bundesrat am 8. Mai 2026 · gilt ab 1. Januar 2027

Riester 2026
und die neue Förderung ab 2027 richtig einordnen

Die geförderte private Alters­vorsorge wird umgebaut. Ab 2027 gibt es erstmals förderfähige Verträge ohne Beitragsgarantie, eine neue Zulagenlogik und die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt – aber sie automatisch weiterlaufen zu lassen, ist selten die beste Entscheidung.

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Kurz erklärt

Was der Gesetzgeber beschlossen hat

Direkte Antwort

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das Alters­vorsorge-Reformgesetz beschlossen. Es löst die Riester-Rente ab 1. Januar 2027 durch ein neues Fördermodell ab. Neu ist vor allem, dass auch Verträge ohne Beitragsgarantie gefördert werden – das Alters­vorsorgedepot. Daneben stehen Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie ein Standardprodukt zur Wahl. In der Auszahlphase können Sie sich zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan entscheiden; frühestens ab 65, aufschiebbar bis 70.

Die Zulage wird nicht mehr als fester Betrag gezahlt, sondern gestaffelt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen höchstens 540 € im Jahr. Pro Kind kommt 1 € je eingezahltem Euro hinzu, bis zu 300 € je Kind. Wer bei Abschluss unter 25 ist, erhält einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz.

540 €Höchste jährliche Grundzulage nach der neuen Staffel
300 €Maximale Kinderzulage je Kind und Jahr
1.800 €Höchster geförderter Eigenbeitrag im Jahr
ab 65Frühester Auszahlungsbeginn, aufschiebbar bis 70

Zulagen-Rechner ab 2027

Neues Recht

Zulagen pro Jahr

540 €

Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.

Grundzulage540 €
Förderquote23 %
Ihr Eigenbeitrag 1.800 €
Grundzulage 540 €
Kinderzulage 0 €

Orientierungswerte nach dem Alters­vorsorge-Reformgesetz, keine Beratung im Sinne des VVG, keine Steuer- oder Anlageberatung und kein Angebot. Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro von 361 € bis 1.800 €. Kinderzulage: 1 € je Euro und Kind, höchstens 300 € je Kind. Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Abschluss unter 25 Jahren; er ist in der Jahresansicht nicht enthalten. Mindestbeitrag für Zulagen: 120 € im Jahr. Die Zuordnung der Kinderzulage bei getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern folgt eigenen Regeln – das klären wir individuell. Zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug in Betracht kommen.

Kostenloser Rechner

Was die neue Zulage für Sie bedeutet

Die alte Grundzulage war ein fester Betrag. Die neue ist gestaffelt – dadurch lohnen sich schon kleine Beiträge überproportional: Die ersten 360 € im Jahr werden mit 50 Cent je Euro gefördert, alles darüber nur noch mit 25 Cent.

  • Wer wenig einzahlen kann, erhält anteilig die höchste Förderung
  • Kinder bleiben der stärkste Hebel – bis zu 300 € je Kind und Jahr
  • Unter 25 kommt einmalig ein Bonus von 200 € obendrauf

Wichtig bleibt trotzdem: Eine hohe Förderquote allein macht ein Produkt nicht gut. Kosten, Anlagekonzept und Flexibilität in der Auszahlphase entscheiden mindestens genauso stark über das Ergebnis.

Alt gegen neu

Riester bisher und die Förderung ab 2027

Bisher

Riester-Rente

Beitragsgarantie war Pflicht. Das zwang die Anbieter in sichere, niedrig verzinste Anlagen – ein Hauptgrund für die oft enttäuschenden Ergebnisse.

Beitragsgarantie100 % zwingend
GrundzulageFester Betrag
AuszahlungNur lebenslange Rente
Anlage in AktienStark begrenzt
Ab 1. Januar 2027

Neue geförderte Vorsorge

Die Beitragsgarantie wird zur Wahlmöglichkeit. Wer noch lange Zeit hat, kann auf sie verzichten und dafür deutlich chancenreicher anlegen.

Beitragsgarantie80 %, 100 % oder ohne
GrundzulageGestaffelt, max. 540 €
AuszahlungRente oder Auszahlplan
Anlage in AktienIm Depot ohne Garantie frei

Ihr bestehender Vertrag

Vier Wege – und keiner davon heißt kündigen

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, stehen unter Bestandsschutz. Bereits erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Welcher Weg passt, hängt von Restlaufzeit, Kosten und Ihrer Familiensituation ab.

Weiterlaufen lassen

Sinnvoll bei niedrigen Kosten, hoher Zulagenquote durch Kinder oder wenn nur noch wenige Jahre bis zur Auszahlung fehlen.

Beitragsfrei stellen

Der Vertrag bleibt bestehen, Sie zahlen aber nicht weiter ein. Das erhaltene Guthaben und die bisherige Förderung bleiben erhalten.

In neues Recht wechseln

Ein Wechsel in die neuen Förderbedingungen ist möglich, ohne bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob es sich lohnt, hängt an den Kosten.

Ergänzen statt ersetzen

Häufig die beste Lösung: Bestand behalten und die künftige Sparleistung in ein neues, kostengünstiges Produkt lenken.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Alters­vorsorgedepot
Neue Produktform ab 2027: ein gefördertes Depot ohne Beitragsgarantie. Dadurch ist eine deutlich höhere Aktienquote möglich – mit den entsprechenden Chancen und Risiken.
Beitragsgarantie
Zusage, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Ab 2027 wählbar in Höhe von 80 % oder 100 % – oder ganz abwählbar.
Auszahlplan
Alternative zur lebenslangen Rente: Das Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Flexibler, deckt aber das Risiko eines sehr langen Lebens nicht ab.
Bestandsschutz
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Regeln weiter. Bereits gewährte Förderung bleibt erhalten.
Sockelbetrag
Mindesteigenbeitrag, der geleistet werden muss, um überhaupt Zulagen zu erhalten. Nach neuem Recht 120 € im Jahr.
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalige Zulage von 200 € für alle, die bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt sind.
Nachgelagerte Besteuerung
In der Ansparphase bleibt die Förderung steuerfrei, dafür ist die spätere Auszahlung voll steuerpflichtig. Entscheidend ist Ihr Steuersatz im Ruhestand.

Pro B Versicherungs­makler

Kündigen ist fast nie die richtige Antwort

Wenn sich Gesetze ändern, häufen sich die Anrufe von Vermittlern, die alte Verträge ersetzen wollen. Stefanie Hein und Joris Hein gehen anders vor: Wir sehen uns Ihren bestehenden Vertrag mit seinen tatsächlichen Kosten an und rechnen aus, ob Weiterführen, Beitragsfreistellung, Wechsel oder Ergänzung unter dem Strich mehr bringt.

  • Bestandsvertrag auf Effektivkosten und Zulagenquote prüfen
  • Neue Förderung nur, wenn sie in Ihrem Fall wirklich mehr bringt
  • Einordnung im Gesamtbild mit Basisrente und freier Vorsorge
  • Beratung in Saarbrücken oder per Video
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Super Beratung und kompetente Beratung seit vielen Jahren von Berufseinstieg bis heute!
Philipp H.Google-Rezension
Ich bin im Rahmen meines Referendariates vor über 10 Jahren an Frau Hein „geraten“ und fühle mich seither gut beraten und informiert. Man fühlt sich mit seinen versicherungstechnischen Bedürfnissen ernst genommen und nicht genötigt irgendwelche Verträge abzuschließen, die man nicht möchte oder braucht.
Tanja K.Google-Rezension
Sehr gute und kompetente Beratung und Preis-Leistung-Vergleich.
CramCTQGoogle-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Riester-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Gerade jetzt, im Übergang zur neuen Förderung, lohnt sich der Blick in den alten Vertrag: Viele Riester-Policen aus den 2000er-Jahren tragen Kosten, die heute niemand mehr akzeptieren würde. Wir prüfen sie unabhängig – auch dann, wenn sie ursprünglich bei einer Bank oder einem anderen Vermittler abgeschlossen wurden.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Riester und neue Förderung – kurz und verständlich

Was ändert sich 2027 bei der Riester-Rente?

Der Bundesrat hat das Alters­vorsorge-Reformgesetz am 8. Mai 2026 beschlossen. Ab 1. Januar 2027 werden erstmals auch Verträge ohne Beitragsgarantie gefördert – das Alters­vorsorgedepot. Daneben stehen Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie ein Standardprodukt zur Wahl. In der Auszahlphase können Sie zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan entscheiden, und die Zulage wird gestaffelt statt als fester Betrag gezahlt.

Wie hoch sind die neuen Zulagen?

Die Grundzulage beträgt 50 Cent je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 € und danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen höchstens 540 € im Jahr. Je Kind kommt 1 € je eingezahltem Euro hinzu, bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer bei Abschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Der Mindestbeitrag für Zulagen liegt bei 120 € im Jahr.

Muss ich meinen alten Riester-Vertrag kündigen?

Nein, und in den meisten Fällen wäre das auch die schlechteste Option. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Zulagen, Steuervorteile und Beitragsgarantie bleiben erhalten, und bereits erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Sie können den Vertrag weiterführen, beitragsfrei stellen oder in die neuen Förderbedingungen wechseln.

Was ist das Alters­vorsorgedepot?

Eine neue geförderte Produktform ohne Beitragsgarantie. Weil der Anbieter nicht garantieren muss, dass zu Rentenbeginn mindestens die Beiträge zur Verfügung stehen, kann deutlich chancenreicher angelegt werden – etwa vollständig in Aktien-ETFs. Der Preis dafür ist das Marktrisiko: Es gibt keine Zusage über den Wert zum Rentenbeginn. Für Menschen mit noch langem Anlagehorizont ist das meist der sinnvollere Weg.

Lohnt sich Riester überhaupt noch?

Für Familien mit mehreren Kindern war die Förderquote schon bisher attraktiv und bleibt es. Für Alleinstehende mit mittlerem Einkommen stand der Aufwand oft in keinem guten Verhältnis zum Nutzen. Die neuen Regeln verbessern die Lage vor allem dort, wo bisher die Beitragsgarantie die Rendite gedrückt hat. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend sind Ihre Kinderzahl, Ihr Steuersatz und die Kosten des konkreten Vertrags.

Wer ist förderberechtigt?

Wie bisher im Wesentlichen alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Renten­versicherung sowie Beamtinnen und Beamte. Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar förderberechtigt sein. Ob Sie dazugehören, klären wir im Gespräch – das ist erfahrungsgemäß der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.

Wann kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Nach neuem Recht frühestens ab 65 Jahren, wobei sich der Beginn bis 70 aufschieben lässt. Neu ist die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan: Der Auszahlplan ist flexibler, deckt aber das Risiko eines sehr langen Lebens nicht ab. Eine lebenslange Rente ist dafür planbar, aber unwiderruflich.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Kontoauszüge über dieses Formular.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.