Beschlossen: Bundesrat am 8. Mai 2026 · gilt ab 1. Januar 2027
Die geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut. Ab 2027 gibt es erstmals förderfähige Verträge ohne Beitragsgarantie, eine neue Zulagenlogik und die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt – aber sie automatisch weiterlaufen zu lassen, ist selten die beste Entscheidung.
Kurz erklärt
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das Altersvorsorge-Reformgesetz beschlossen. Es löst die Riester-Rente ab 1. Januar 2027 durch ein neues Fördermodell ab. Neu ist vor allem, dass auch Verträge ohne Beitragsgarantie gefördert werden – das Altersvorsorgedepot. Daneben stehen Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie ein Standardprodukt zur Wahl. In der Auszahlphase können Sie sich zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan entscheiden; frühestens ab 65, aufschiebbar bis 70.
Die Zulage wird nicht mehr als fester Betrag gezahlt, sondern gestaffelt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen höchstens 540 € im Jahr. Pro Kind kommt 1 € je eingezahltem Euro hinzu, bis zu 300 € je Kind. Wer bei Abschluss unter 25 ist, erhält einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz.
Zulagen pro Jahr
540 €Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.
Orientierungswerte nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz, keine Beratung im Sinne des VVG, keine Steuer- oder Anlageberatung und kein Angebot. Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro von 361 € bis 1.800 €. Kinderzulage: 1 € je Euro und Kind, höchstens 300 € je Kind. Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Abschluss unter 25 Jahren; er ist in der Jahresansicht nicht enthalten. Mindestbeitrag für Zulagen: 120 € im Jahr. Die Zuordnung der Kinderzulage bei getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern folgt eigenen Regeln – das klären wir individuell. Zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug in Betracht kommen.
Kostenloser Rechner
Die alte Grundzulage war ein fester Betrag. Die neue ist gestaffelt – dadurch lohnen sich schon kleine Beiträge überproportional: Die ersten 360 € im Jahr werden mit 50 Cent je Euro gefördert, alles darüber nur noch mit 25 Cent.
Wichtig bleibt trotzdem: Eine hohe Förderquote allein macht ein Produkt nicht gut. Kosten, Anlagekonzept und Flexibilität in der Auszahlphase entscheiden mindestens genauso stark über das Ergebnis.
Alt gegen neu
Beitragsgarantie war Pflicht. Das zwang die Anbieter in sichere, niedrig verzinste Anlagen – ein Hauptgrund für die oft enttäuschenden Ergebnisse.
Die Beitragsgarantie wird zur Wahlmöglichkeit. Wer noch lange Zeit hat, kann auf sie verzichten und dafür deutlich chancenreicher anlegen.
Ihr bestehender Vertrag
Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, stehen unter Bestandsschutz. Bereits erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Welcher Weg passt, hängt von Restlaufzeit, Kosten und Ihrer Familiensituation ab.
Sinnvoll bei niedrigen Kosten, hoher Zulagenquote durch Kinder oder wenn nur noch wenige Jahre bis zur Auszahlung fehlen.
Der Vertrag bleibt bestehen, Sie zahlen aber nicht weiter ein. Das erhaltene Guthaben und die bisherige Förderung bleiben erhalten.
Ein Wechsel in die neuen Förderbedingungen ist möglich, ohne bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob es sich lohnt, hängt an den Kosten.
Häufig die beste Lösung: Bestand behalten und die künftige Sparleistung in ein neues, kostengünstiges Produkt lenken.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Wenn sich Gesetze ändern, häufen sich die Anrufe von Vermittlern, die alte Verträge ersetzen wollen. Stefanie Hein und Joris Hein gehen anders vor: Wir sehen uns Ihren bestehenden Vertrag mit seinen tatsächlichen Kosten an und rechnen aus, ob Weiterführen, Beitragsfreistellung, Wechsel oder Ergänzung unter dem Strich mehr bringt.
Was Kundinnen und Kunden sagen
Super Beratung und kompetente Beratung seit vielen Jahren von Berufseinstieg bis heute!
Ich bin im Rahmen meines Referendariates vor über 10 Jahren an Frau Hein „geraten“ und fühle mich seither gut beraten und informiert. Man fühlt sich mit seinen versicherungstechnischen Bedürfnissen ernst genommen und nicht genötigt irgendwelche Verträge abzuschließen, die man nicht möchte oder braucht.
Sehr gute und kompetente Beratung und Preis-Leistung-Vergleich.
Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Gerade jetzt, im Übergang zur neuen Förderung, lohnt sich der Blick in den alten Vertrag: Viele Riester-Policen aus den 2000er-Jahren tragen Kosten, die heute niemand mehr akzeptieren würde. Wir prüfen sie unabhängig – auch dann, wenn sie ursprünglich bei einer Bank oder einem anderen Vermittler abgeschlossen wurden.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Der Bundesrat hat das Altersvorsorge-Reformgesetz am 8. Mai 2026 beschlossen. Ab 1. Januar 2027 werden erstmals auch Verträge ohne Beitragsgarantie gefördert – das Altersvorsorgedepot. Daneben stehen Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sowie ein Standardprodukt zur Wahl. In der Auszahlphase können Sie zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan entscheiden, und die Zulage wird gestaffelt statt als fester Betrag gezahlt.
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 € und danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – zusammen höchstens 540 € im Jahr. Je Kind kommt 1 € je eingezahltem Euro hinzu, bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer bei Abschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Der Mindestbeitrag für Zulagen liegt bei 120 € im Jahr.
Nein, und in den meisten Fällen wäre das auch die schlechteste Option. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Zulagen, Steuervorteile und Beitragsgarantie bleiben erhalten, und bereits erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Sie können den Vertrag weiterführen, beitragsfrei stellen oder in die neuen Förderbedingungen wechseln.
Eine neue geförderte Produktform ohne Beitragsgarantie. Weil der Anbieter nicht garantieren muss, dass zu Rentenbeginn mindestens die Beiträge zur Verfügung stehen, kann deutlich chancenreicher angelegt werden – etwa vollständig in Aktien-ETFs. Der Preis dafür ist das Marktrisiko: Es gibt keine Zusage über den Wert zum Rentenbeginn. Für Menschen mit noch langem Anlagehorizont ist das meist der sinnvollere Weg.
Für Familien mit mehreren Kindern war die Förderquote schon bisher attraktiv und bleibt es. Für Alleinstehende mit mittlerem Einkommen stand der Aufwand oft in keinem guten Verhältnis zum Nutzen. Die neuen Regeln verbessern die Lage vor allem dort, wo bisher die Beitragsgarantie die Rendite gedrückt hat. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend sind Ihre Kinderzahl, Ihr Steuersatz und die Kosten des konkreten Vertrags.
Wie bisher im Wesentlichen alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte. Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar förderberechtigt sein. Ob Sie dazugehören, klären wir im Gespräch – das ist erfahrungsgemäß der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.
Nach neuem Recht frühestens ab 65 Jahren, wobei sich der Beginn bis 70 aufschieben lässt. Neu ist die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan: Der Auszahlplan ist flexibler, deckt aber das Risiko eines sehr langen Lebens nicht ab. Eine lebenslange Rente ist dafür planbar, aber unwiderruflich.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Kontoauszüge über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.