Fall 1: Sie werden Beamter auf Probe
Der häufigste und einfachste Fall. Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe bleibt die Beihilfe bestehen, für Sie als aktiver Beamter meist bei 50 Prozent. Was sich ändert:
- Krankenversicherung: Der günstige Anwärtertarif endet. Ihr Versicherer stellt auf einen regulären Beihilfetarif um, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Beitrag steigt, weil jetzt Altersrückstellungen gebildet werden. Melden Sie die Ernennung rechtzeitig und prüfen Sie, ob der neue Tarif zu Ihrem Bedarf passt.
- Kostendämpfungspauschale: Im Saarland waren Anwärter davon befreit. Als Beamter auf Probe kann sie je nach Besoldungsgruppe anfallen – mehr dazu im Artikel Beihilfe zum Jahresende.
- Dienstunfähigkeit: In der Probezeit gibt es bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch kein Ruhegehalt – außer nach einem Dienstunfall. Viele DU-Verträge erlauben beim Wechsel auf Probe eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, oft nur innerhalb einer Frist. Mehr im Artikel Dienstunfähigkeit je Status.
- Diensthaftpflicht: Teilen Sie den neuen Status mit, damit Tätigkeit und Schlüsselrisiko richtig versichert sind.
Fall 2: Sie werden angestellt statt verbeamtet
Bekommen Sie zunächst einen Angestelltenvertrag, etwa als Vertretungslehrkraft, endet der Beihilfeanspruch. Liegt Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
- PKV nicht einfach kündigen: Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren – wichtig, wenn die Verbeamtung in ein oder zwei Jahren noch kommt.
- Frist beachten: Ändert sich Ihre Beihilfe oder fällt sie weg, haben Sie für die Anpassung des PKV-Schutzes ohne Risikoprüfung sechs Monate Zeit (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Arbeitskraft absichern: Als Angestellter gilt nicht mehr die Dienstunfähigkeit, sondern die Berufsunfähigkeit. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag beides abdeckt.
Fall 3: Eine Lücke im Sommer
Viele Lehrkräfte werden nach dem Referendariat nicht nahtlos eingestellt. Für diese Zeit ist wichtig zu wissen: Beamte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nach dem Vorbereitungsdienst deshalb oft nicht. Lassen Sie sich früh bei der Agentur für Arbeit beraten.
- Krankenversicherung lückenlos halten: Ohne Beihilfe deckt Ihr 50-Prozent-Tarif nur die Hälfte. Klären Sie mit dem Versicherer, wie Sie die Zeit überbrücken – etwa mit einer befristeten Aufstockung – oder ob eine Familienversicherung über den Partner möglich ist.
- Rente: Scheiden Sie ohne Versorgungsanspruch aus dem Beamtenverhältnis aus, werden Sie in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Zeit ist also nicht verloren.
Checkliste für die letzten Wochen
- Status klären: Probe, Angestellter oder noch offen? Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
- PKV informieren: Ernennung, Angestelltenvertrag oder Lücke – je früher, desto mehr Möglichkeiten.
- Fristen notieren: sechs Monate für die Anpassung nach Beihilfeänderung, Nachversicherungsfristen im DU-Vertrag.
- Haftpflicht und Diensthaftpflicht aktualisieren.
- Altverträge prüfen: Was aus dem Studium oder Referendariat stammt, passt nicht automatisch zum neuen Status.
Wie es am Anfang des Vorbereitungsdienstes aussieht, lesen Sie im Artikel Start ins Referendariat. Alle Themen für Lehrkräfte bündelt die Seite Versicherungen für Lehrkräfte.
