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Nach dem Referendariat: Versicherungen für Beamte auf Probe

Ratgeber · Nach dem Referendariat

Nach dem Referendariat: Was sich bei Kranken­versicherung, Beihilfe und Absicherung ändert

Ob Verbeamtung auf Probe, Angestelltenvertrag oder eine Lücke im Sommer – jetzt laufen neue Fristen.

Das Examen ist geschafft, und wie es weitergeht, entscheidet sich oft erst kurz vorher. Für Ihre Versicherungen macht das einen großen Unterschied: Der Anwärtertarif endet, die Beihilfe kann sich ändern oder ganz wegfallen. Hier steht, was in jedem der drei typischen Fälle zu tun ist.

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Pro B Ratgeber · Stand: 19. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Fall 1: Sie werden Beamter auf Probe

Der häufigste und einfachste Fall. Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe bleibt die Beihilfe bestehen, für Sie als aktiver Beamter meist bei 50 Prozent. Was sich ändert:

  • Kranken­versicherung: Der günstige Anwärtertarif endet. Ihr Versicherer stellt auf einen regulären Beihilfetarif um, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Beitrag steigt, weil jetzt Altersrückstellungen gebildet werden. Melden Sie die Ernennung rechtzeitig und prüfen Sie, ob der neue Tarif zu Ihrem Bedarf passt.
  • Kostendämpfungspauschale: Im Saarland waren Anwärter davon befreit. Als Beamter auf Probe kann sie je nach Besoldungsgruppe anfallen – mehr dazu im Artikel Beihilfe zum Jahresende.
  • Dienstunfähigkeit: In der Probezeit gibt es bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch kein Ruhegehalt – außer nach einem Dienstunfall. Viele DU-Verträge erlauben beim Wechsel auf Probe eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, oft nur innerhalb einer Frist. Mehr im Artikel Dienstunfähigkeit je Status.
  • Dienst­haftpflicht: Teilen Sie den neuen Status mit, damit Tätigkeit und Schlüsselrisiko richtig versichert sind.

Fall 2: Sie werden angestellt statt verbeamtet

Bekommen Sie zunächst einen Angestelltenvertrag, etwa als Vertretungslehrkraft, endet der Beihilfeanspruch. Liegt Ihr Gehalt unter der Versicherungspflicht­grenze, werden Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert.

  • PKV nicht einfach kündigen: Mit einer Anwartschafts­versicherung sichern Sie sich das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren – wichtig, wenn die Verbeamtung in ein oder zwei Jahren noch kommt.
  • Frist beachten: Ändert sich Ihre Beihilfe oder fällt sie weg, haben Sie für die Anpassung des PKV-Schutzes ohne Risikoprüfung sechs Monate Zeit (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Arbeitskraft absichern: Als Angestellter gilt nicht mehr die Dienstunfähigkeit, sondern die Berufsunfähigkeit. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag beides abdeckt.

Fall 3: Eine Lücke im Sommer

Viele Lehrkräfte werden nach dem Referendariat nicht nahtlos eingestellt. Für diese Zeit ist wichtig zu wissen: Beamte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nach dem Vorbereitungsdienst deshalb oft nicht. Lassen Sie sich früh bei der Agentur für Arbeit beraten.

  • Kranken­versicherung lückenlos halten: Ohne Beihilfe deckt Ihr 50-Prozent-Tarif nur die Hälfte. Klären Sie mit dem Versicherer, wie Sie die Zeit überbrücken – etwa mit einer befristeten Aufstockung – oder ob eine Familien­versicherung über den Partner möglich ist.
  • Rente: Scheiden Sie ohne Versorgungsanspruch aus dem Beamtenverhältnis aus, werden Sie in der Regel in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Die Zeit ist also nicht verloren.

Checkliste für die letzten Wochen

  1. Status klären: Probe, Angestellter oder noch offen? Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
  2. PKV informieren: Ernennung, Angestelltenvertrag oder Lücke – je früher, desto mehr Möglichkeiten.
  3. Fristen notieren: sechs Monate für die Anpassung nach Beihilfeänderung, Nach­versicherungsfristen im DU-Vertrag.
  4. Haft­pflicht und Dienst­haftpflicht aktualisieren.
  5. Altverträge prüfen: Was aus dem Studium oder Referendariat stammt, passt nicht automatisch zum neuen Status.

Wie es am Anfang des Vorbereitungsdienstes aussieht, lesen Sie im Artikel Start ins Referendariat. Alle Themen für Lehrkräfte bündelt die Seite Versicherungen für Lehrkräfte.

Stefanie und Joris Hein von Pro B in Saarbrücken
Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH · Saarbrücken

Persönliche Beratung

Stefanie & Joris Hein.

Wir begleiten Referendarinnen und Referendare oft über Jahre – vom ersten Diensttag über die Probezeit bis zur Lebenszeit. Lehrkräfte sind die größte Gruppe in unserer Beratung.

Stefanie HeinGeschäftsführerin und Spezialistin für Beamte und den öffentlichen Dienst
Joris HeinSpezialist für Lehrer:innen und Beamte

„Ich bin im Rahmen meines Referendariates vor über 10 Jahren an Frau Hein geraten und fühle mich seither gut beraten und informiert.“

Tanja K. · Google-Rezension, gekürzt
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Übergang klären

In 3 kurzen Schritten zur persönlichen Rückmeldung.

Wir fragen zuerst Ihre Ausgangssituation ab. Persönliche Kontaktdaten folgen erst am Ende. Bitte tragen Sie keine Diagnosen ein.

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Wie geht es nach dem Referendariat weiter?

Damit wir die richtigen Fristen prüfen.

Was möchten Sie klären?

Mehrfachauswahl möglich.

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Wir melden uns persönlich zur Abstimmung des nächsten Schritts – in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag.

Ihre Auswahl
Ihre Angaben aus den vorherigen Schritten werden hier zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Stefanie oder Joris melden sich persönlich bei Ihnen – in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag.

Häufige Fragen

Nach dem Referendariat kurz beantwortet.

Verständliche Antworten ohne pauschale Leistungsversprechen.

Brauche ich bei der Umstellung vom Anwärtertarif eine neue Gesundheitsprüfung?

In der Regel nicht. Die meisten Anwärtertarife sehen die Umstellung auf den regulären Beihilfetarif ohne erneute Prüfung vor. Achten Sie auf die Fristen in Ihrem Vertrag.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich angestellt werde?

Liegt Ihr Gehalt unter der Versicherungspflicht­grenze, werden Sie gesetzlich versichert. Mit einer Anwartschafts­versicherung können Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich nicht direkt eingestellt werde?

Oft nicht, weil Beamte keine Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zahlen. Klären Sie das frühzeitig mit der Agentur für Arbeit.

Muss ich meine Dienstunfähigkeits­versicherung anpassen?

Prüfen Sie es. Viele Verträge erlauben beim Wechsel auf Probe eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, aber nur innerhalb einer Frist.

Quellen: § 199 VVG (Beihilfeempfänger) · § 27 SGB III (Versicherungsfreiheit) · § 8 SGB VI (Nach­versicherung). Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Leistungszusage.

Gut in die Probezeit

Der Übergang ist der Moment, in dem Fristen am leichtesten verloren gehen.

Wir gehen Kranken­versicherung, Beihilfe und Absicherung mit Ihnen durch – persönlich in Saarbrücken oder per Video. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag.