Direkte Antwort
Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für den Anhänger selbst. Sie zahlt Schäden, die durch den Anhänger bei anderen entstehen. Seit 2020 ist gesetzlich geregelt, wie sich die Versicherer von Zugfahrzeug und Anhänger einen im Gespannbetrieb verursachten Schaden untereinander aufteilen; für den Geschädigten ändert das nichts, für die Frage der Beitragsbelastung schon.
Freiwillig ist die Teilkasko. Sie deckt den Anhänger selbst gegen Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Glasbruch. Beim reinen Lastenanhänger für den Baumarkt ist sie meist verzichtbar, bei Wohnwagen, Pferde- und Motorradanhängern selten – dort steht ein vier- bis fünfstelliger Wert auf dem Hof, oft monatelang ungenutzt. Eine Vollkasko gibt es nur für hochwertige Anhänger und Wohnwagen.
Eigenes KennzeichenUnd damit ein eigener Versicherungsvertrag
Keine SF-KlasseAnhänger werden pauschal eingestuft, nicht nach Schadenfreiheit
zGMDie zulässige Gesamtmasse bestimmt den Beitrag
WinterlagerAuch dort sollte die Teilkasko greifen – das steht nicht in jedem Vertrag