Hund läuft auf die Straße
Ein Auto weicht aus und verunglückt. Bei Personenschäden mit dauerhaften Folgen entstehen neben Behandlungskosten auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen.
Hundehalter · Welpenbesitzer · Hundesitter
Für Schäden durch den eigenen Hund gilt eine Gefährdungshaftung: Sie haften unabhängig davon, ob Sie sich richtig verhalten haben. Reißt sich der Hund los und verursacht einen Unfall, zählt allein, dass es Ihr Hund war. Die Privathaftpflicht schließt Hunde ausdrücklich aus.
Kurz erklärt
Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die durch Ihren Hund entstehen, und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. Sie ist nötig, weil Hunde in der privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen sind – anders als Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche, die dort mitversichert sind.
Der Grund für den Ausschluss liegt in § 833 BGB: Für Hunde gilt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Als Halter haften Sie auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben – etwa wenn der Hund erschrickt, wegläuft und ein Auto ausweichen muss. In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben; welche Regelung für Ihren Hund im Saarland gilt, hängt unter anderem von der Einstufung ab und klären wir gemeinsam.
Kostenloser Check
Drei Angaben genügen. Der Check nennt eine passende Deckungssumme und die Bausteine, die in Ihrer Situation wirklich zählen.
1. Wie viele Hunde leben bei Ihnen?
2. Wie ist Ihr Hund eingestuft?
3. Was trifft zu? (Mehrfachauswahl)
Orientierung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Welche Bausteine ein Tarif tatsächlich enthält und ob Ihr Hund angenommen wird, unterscheidet sich je nach Anbieter und Einstufung erheblich.
Empfohlene Deckungssumme
10 Mio. €pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Diese Bausteine sollten enthalten sein
Aus dem Alltag
Ein Auto weicht aus und verunglückt. Bei Personenschäden mit dauerhaften Folgen entstehen neben Behandlungskosten auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen.
Der Hund läuft in den Weg, der Radfahrer stürzt. Auch ohne Bissverletzung haften Sie für Sturzfolgen – ein häufiger und regelmäßig unterschätzter Fall.
Zerkratzte Türen, beschädigtes Parkett: Schäden an der gemieteten Wohnung sind nur mit dem Einschluss von Mietsachschäden gedeckt.
Passiert etwas, während jemand anderes auf den Hund aufpasst, greift der Schutz nur, wenn Fremdhüter ausdrücklich mitversichert sind.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Bei als gefährlich eingestuften Hunden oder nach einem Vorschaden wird die Suche schnell mühsam. Stefanie Hein und Joris Hein kennen die Anbieter, die in solchen Fällen annehmen – und achten darauf, dass die Bedingungen trotzdem stimmen und nicht nur der Beitrag.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Ein regionaler Hinweis, der oft übersehen wird: Wer mit dem Hund regelmäßig nach Frankreich oder Luxemburg fährt, sollte den räumlichen Geltungsbereich prüfen lassen. Viele Tarife decken Auslandsaufenthalte nur zeitlich begrenzt – bei Grenznähe ist das schneller relevant als bei einem Jahresurlaub.
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Häufige Fragen
Nein. Hunde und Pferde sind in der privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Vertrag. Der Grund ist die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Kleintiere wie Katzen, Kaninchen, Hamster oder Wellensittiche sind dagegen in der Privathaftpflicht enthalten.
In mehreren Bundesländern ja. Die Regelungen unterscheiden sich deutlich: Teils gilt die Pflicht für alle Hunde, teils nur für als gefährlich eingestufte Tiere oder ab einer bestimmten Größe. Welche Vorgabe für Ihren Hund im Saarland greift, hängt von seiner Einstufung ab – das klären wir mit Ihnen. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist der Schutz in jedem Fall sinnvoll.
Mindestens 10 Millionen Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Grund sind Personenschäden: Verursacht Ihr Hund einen Verkehrsunfall mit dauerhaft geschädigten Menschen, kommen zu Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen hinzu. Der Beitragsunterschied zu höheren Summen ist gering.
Als Halter haften zunächst Sie – auch dann, wenn eine andere Person auf den Hund aufgepasst hat. Damit auch der Betreuer geschützt ist und der Versicherer nicht Rückgriff nimmt, muss das Fremdhüterrisiko im Vertrag eingeschlossen sein. Bei gewerblichen Hundepensionen gilt zusätzlich deren eigene Betriebshaftpflicht.
Ja, allerdings ist die Auswahl kleiner und der Beitrag höher. Nicht jeder Versicherer nimmt als gefährlich eingestufte Hunde an, und manche verlangen einen Wesenstest oder einen Sachkundenachweis. Wir wissen, welche Anbieter annehmen, und achten darauf, dass die Bedingungen nicht schlechter sind als bei einem Standardtarif.
Das hängt vom Tarif ab. Manche Bedingungen schränken die Leistung ein, wenn eine geltende Leinen- oder Maulkorbpflicht nicht eingehalten wurde. Gute Tarife verzichten ausdrücklich darauf. Da genau diese Situation im Schadenfall regelmäßig zum Streitpunkt wird, prüfen wir diesen Punkt bei jedem Angebot.
Sorgt Ihr Hund unbeabsichtigt für Nachwuchs, können erhebliche Kosten entstehen – Tierarztkosten, Aufzucht oder die Wertminderung eines Zuchttiers. Dieser Fall ist nur mit einem eigenen Baustein gedeckt. Für Halter unkastrierter Tiere ist er deshalb praktisch unverzichtbar.
In Europa meist ja, außerhalb häufig zeitlich begrenzt – oft auf ein Jahr. Prüfen Sie den räumlichen Geltungsbereich, wenn Sie regelmäßig ins Ausland fahren. In der Grenzregion Saarland ist das schneller relevant als anderswo: Ein Spaziergang jenseits der französischen Grenze ist rechtlich ein Auslandsaufenthalt.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Schadenakten über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.