direkt zum Seiteninhalt
Logo von Pro B Versicherungsmakler GmbH
KFZ-Check24
Rechner und Anfrageformular brauchen JavaScript. In Ihrem Browser ist es deaktiviert oder wird durch die Cookie-Einstellungen blockiert. Alle Informationen auf dieser Seite können Sie trotzdem vollständig lesen. Für eine persönliche Einschätzung erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434 oder über die Online-Terminvereinbarung.

Wechsel · Sonderkündigung · Beitrag senken

Kfz-Versicherung wechseln –
der 30. November und was sonst noch geht

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende aus, gekündigt werden muss bis zum 30. November. Wer den Termin verpasst, ist aber nicht ein Jahr gebunden: Nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden und beim Fahrzeugwechsel dürfen Sie auch mitten im Jahr gehen. Und oft bringt eine Änderung im bestehenden Vertrag mehr als der Wechsel selbst.

  • Unabhängiger Maklervergleich
  • Persönlich in Saarbrücken
  • Kostenlos und unverbindlich
Unabhängiger Marktvergleich Wechsel nur, wenn er sich lohnt Persönlich in Saarbrücken Digital deutschlandweit

Kurz erklärt

Wann Sie kündigen dürfen – und wann es sich lohnt

Direkte Antwort

Der reguläre Weg ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von einem Monat. Bei den allermeisten Verträgen ist das der 30. November. Daneben gibt es drei Sonderfälle, die das ganze Jahr über greifen: eine Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, ein regulierter oder abgelehnter Schadenfall, und der Verkauf oder Wechsel des Fahrzeugs – dann endet der Vertrag ohnehin.

Ob sich der Wechsel lohnt, ist die zweite Frage. Häufig bringt eine Anpassung im bestehenden Vertrag mehr als ein neuer Anbieter: eine realistische Jahresfahrleistung, der richtige Nutzerkreis, jährliche statt monatlicher Zahlweise, ein passender Selbst­behalt oder die Entscheidung, ob die Vollkasko bei einem älteren Fahrzeug noch gebraucht wird. Wir sehen zuerst dort hin, bevor wir den Markt abfragen.

30.11.Stichtag bei Hauptfälligkeit zum 1. Januar
1 MonatFrist für die Sonderkündigung nach Erhöhung oder Schaden
JährlichTyp- und Regionalklassen werden jedes Jahr neu festgelegt
eVBOhne elektronische Bestätigung keine Zulassung
Lohnt sich ein Wechsel bei Ihnen?

Schicken Sie uns Ihre Beitragsrechnung. Wir ver­gleichen den Markt und sagen offen, wenn Ihr Vertrag bereits gut ist.

Worauf es ankommt

Fünf Stellschrauben vor dem Wechsel

1

Die Sonderkündigung kennen

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dafür mehr zu leisten, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang kündigen. Dasselbe gilt für beide Seiten nach einem regulierten oder abgelehnten Schaden. Eine reine Anpassung der Typ- oder Regionalklasse gilt dabei in der Regel nicht als Erhöhung in diesem Sinne.

2

Fahrleistung und Nutzerkreis

Beides wird beim Abschluss geschätzt und danach nie wieder angefasst. Wer inzwischen weniger fährt oder das Kind nicht mehr mitver­sichern muss, senkt den Beitrag ohne jede Verschlechterung. Umgekehrt gilt: Zu niedrig angegebene Kilometer können im Schadenfall Ärger machen.

3

Werkstattbindung und Selbst­behalt

Eine Werkstattbindung senkt den Beitrag spürbar, kostet aber die freie Werkstattwahl – bei Leasing- und Garantiefahrzeugen ist das oft keine Option. Ein Selbst­behalt in der Vollkasko wirkt ähnlich stark und ist meist die bessere Wahl, wenn kleine Schäden ohnehin selbst getragen werden.

4

Rabatte, die man mitnehmen kann

Schadenfreiheits­klassen lassen sich unter Angehörigen übertragen, Zweitwagen starten oft besser als in Klasse null, und viele Verträge kennen einen Rabattschutz, der nach dem ersten Schaden die Einstufung hält. Genau diese Punkte fallen bei einem reinen Preisvergleich hinten runter.

!

Nicht kündigen, bevor der Nachfolger steht

Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen – sonst stehen Sie im Januar ohne Versicherungsschutz da, und ohne den darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Beim Fahrzeugwechsel brauchen Sie zusätzlich die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Versicherungs­makler

Manchmal ist der beste Wechsel keiner

Ein Vergleichsportal zeigt den günstigsten Beitrag, nicht den passenden Vertrag. Stefanie Hein und Joris Hein sehen zuerst in Ihren bestehenden – oft liegt dort eine veraltete Fahrleistung oder ein Nutzerkreis, der nicht mehr stimmt. Bringt die Korrektur genug, sagen wir das und Sie behalten Ihren Versicherer. Bringt sie es nicht, holen wir Angebote ein und ver­gleichen nach Bedingungen.

  • Prüfung des bestehenden Vertrags vor jedem Wechselangebot
  • Vergleich nach Bedingungen, nicht nach Beitrag allein
  • Fristen und Sonderkündigungs­rechte im Blick behalten
  • Abwicklung von Kündigung, Neuabschluss und eVB

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Top Beratung, vielen Dank! Ich habe mich von ersten Moment an super aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell und alle Fragen wurden verständlich geklärt. Klare Weiterempfehlung!
Maria B.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Kfz-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wer im Regionalverband wohnt, fährt regelmäßig nach Frankreich oder Luxemburg – wir achten deshalb auf den Geltungsbereich und darauf, wie der Schutzbrief jenseits der Grenze greift. Für den Vergleich genügen Ihre letzte Beitragsrechnung und der Fahrzeugschein.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Vergleich anfragen

Fahrzeug, Fahrleistung und Ihr aktueller Beitrag genügen. Wir melden uns mit echten Zahlen – und mit einer klaren Empfehlung.

Häufige Fragen

Kfz-Wechsel – kurz und verständlich

Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?

Spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Weil die meisten Verträge zum 31. Dezember enden, ist das der 30. November – und zwar der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Hat Ihr Vertrag eine abweichende Hauptfälligkeit, gilt dieselbe Monatsfrist zu Ihrem Termin. Diesen Termin finden Sie auf der Beitragsrechnung.

Kann ich auch außerhalb der Frist kündigen?

In drei Fällen ja. Nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Mehrleistung haben Sie ein Sonderkündigungs­recht, meist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen, sobald der Schaden reguliert oder abgelehnt ist. Und beim Verkauf des Fahrzeugs endet der Vertrag ohnehin – er geht zunächst auf den Käufer über und wird dann von ihm oder vom Versicherer beendet.

Meine Typklasse ist gestiegen – darf ich deshalb kündigen?

In der Regel nicht. Typ- und Regionalklassen werden jährlich neu festgelegt und wirken sich auf den Beitrag aus, ohne dass der Versicherer etwas ändert. Eine solche Anpassung gilt üblicherweise nicht als Beitragserhöhung im Sinne des Sonderkündigungs­rechts. Kommt zusätzlich eine echte Tariferhöhung dazu, sieht es anders aus – das steht dann so in der Mitteilung, und wir sehen es uns an.

Was bringt mehr: Wechsel oder Anpassung?

Häufiger als gedacht die Anpassung. Fahrleistung, Nutzerkreis, Zahlweise, Selbst­behalt und die Frage, ob die Vollkasko bei einem älteren Fahrzeug noch nötig ist – jede dieser Stellschrauben wirkt sofort und ohne Anbieterwechsel. Erst wenn der bestehende Vertrag danach immer noch deutlich über dem Markt liegt, lohnt der Wechsel. Genau in dieser Reihenfolge gehen wir vor.

Nehme ich meine Schadenfreiheits­klasse mit?

Ja, sie gehört zu Ihnen und nicht zum Versicherer. Der bisherige Anbieter meldet die Einstufung an den neuen. Interessanter sind die Sonderfälle: Die Klasse lässt sich unter nahen Angehörigen übertragen, wenn diese vorher selbst gefahren sind, und ein Zweitwagen startet bei vielen Versicherern besser als in der schlechtesten Klasse. Beides prüfen wir mit.

Was passiert, wenn ich zu spät kündige?

Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Es gibt allerdings zwei Auswege: Kommt im Laufe des Jahres eine Beitragserhöhung oder ein Schadenfall, öffnet sich das Sonderkündigungs­recht. Und wer ohnehin ein anderes Fahrzeug anschafft, beginnt damit einen neuen Vertrag. Wir notieren uns Ihren Termin und melden uns rechtzeitig vor dem nächsten Stichtag.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine vollständigen Fahrzeugpapiere oder Schadenakten über dieses Formular.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.