Direkte Antwort
Der reguläre Weg ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von einem Monat. Bei den allermeisten Verträgen ist das der 30. November. Daneben gibt es drei Sonderfälle, die das ganze Jahr über greifen: eine Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, ein regulierter oder abgelehnter Schadenfall, und der Verkauf oder Wechsel des Fahrzeugs – dann endet der Vertrag ohnehin.
Ob sich der Wechsel lohnt, ist die zweite Frage. Häufig bringt eine Anpassung im bestehenden Vertrag mehr als ein neuer Anbieter: eine realistische Jahresfahrleistung, der richtige Nutzerkreis, jährliche statt monatlicher Zahlweise, ein passender Selbstbehalt oder die Entscheidung, ob die Vollkasko bei einem älteren Fahrzeug noch gebraucht wird. Wir sehen zuerst dort hin, bevor wir den Markt abfragen.
30.11.Stichtag bei Hauptfälligkeit zum 1. Januar
1 MonatFrist für die Sonderkündigung nach Erhöhung oder Schaden
JährlichTyp- und Regionalklassen werden jedes Jahr neu festgelegt
eVBOhne elektronische Bestätigung keine Zulassung