Direkte Antwort
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornokosten, die Ihnen der Veranstalter, die Fluggesellschaft oder der Vermieter in Rechnung stellt, wenn Sie die Reise vor Antritt absagen müssen. Sie greift nicht bei jedem Grund, sondern bei einer im Vertrag aufgezählten Liste unerwarteter, schwerwiegender Ereignisse – allen voran unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes und erhebliche Schäden am eigenen Wohneigentum.
Die zweite Hälfte des Themas ist der Reiseabbruch. Er deckt den Fall, dass Sie die Reise vorzeitig beenden müssen, und erstattet dann den nicht genutzten Teil sowie oft die Mehrkosten der Rückreise. Beide Bausteine werden häufig gemeinsam verkauft und sollten es auch sein: Ein Abbruch nach drei von vierzehn Tagen kostet mehr als eine Absage vorher.
Bis 90 %Stornosatz kurz vor Abreise bei vielen Veranstaltern
14 TageFrist, in der die Versicherung nach Buchung abgeschlossen sein muss
0 bis 20 %Übliche Selbstbeteiligung je Schadenfall
JahresvertragAb etwa zwei Reisen im Jahr günstiger als die Einzelpolice