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Private Kranken­ver­si­che­rung Saarbrücken – PKV-Vergleich | Pro B

Angestellte · Selbstständige · Freiberufler

Private Kranken­versicherung für Angestellte und Selbstständige

Die PKV ist keine bessere GKV, sondern ein anderes System – mit eigenen Regeln für Beitrag, Leistung und Alter. Der Wechsel ist eine der wenigen Versicherungsentscheidungen, die sich später kaum korrigieren lässt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob er zu Ihrer Situation passt.

77.400 €Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 – ab diesem Bruttojahresgehalt können Angestellte wechseln
5.812,50 €Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Monat – darüber steigt der Kassenbeitrag nicht mehr
17,5 %GKV-Beitragssatz 2026 inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag, plus Pflege­ver­si­che­rung

Kurz erklärt

Wann die PKV überhaupt in Frage kommt

Direkte Antwort

In die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln können Angestellte, deren regelmäßiges Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt – 2026 sind das 77.400 €, also 6.450 € im Monat. Ohne Einkommensgrenze zugänglich ist die PKV für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende.

Der Beitrag richtet sich nicht wie in der GKV nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind nicht beitragsfrei mitversichert, sondern brauchen jeweils einen eigenen Vertrag. Der Rückweg in die gesetzliche Kasse ist ab 55 Jahren praktisch versperrt – deshalb muss die Entscheidung langfristig tragen, nicht nur im ersten Jahr.

Ehrlich betrachtet

Was für die PKV spricht – und was dagegen

Die Leistungen sind vertraglich zugesagt

Was im PKV-Tarif steht, gilt für die gesamte Vertragsdauer und kann vom Versicherer nicht einseitig gestrichen werden. In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bestimmt dagegen der Gesetzgeber den Leistungskatalog und kann ihn verändern. Für viele ist das der eigentliche Grund für den Wechsel – nicht das Chefarztzimmer, sondern die Verbindlichkeit.

Der Beitrag hängt nicht am Gehalt

Wer gut verdient, zahlt in der PKV bei gleichem Alter und Gesundheitszustand oft weniger als in der GKV. Das kehrt sich aber um, sobald das Einkommen sinkt – etwa in der Elternzeit, bei einem Auftragseinbruch oder im Ruhestand. Der PKV-Beitrag bleibt dann, wo er ist, während der GKV-Beitrag mitsinken würde. Genau hier entstehen die meisten Enttäuschungen.

Familie kostet extra

In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Für Familien mit einem Alleinverdiener und mehreren Kindern kehrt sich der Kostenvorteil dadurch häufig ins Gegenteil um.

Die entscheidende Frage lautet nicht „Was kostet die PKV heute?", sondern „Kann ich diesen Beitrag auch mit 70 noch zahlen – und was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?"

Der Beitrag im Alter ist planbar, aber nicht konstant

Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die den Anstieg im Alter dämpfen. Steigende medizinische Kosten und höhere Lebenserwartung wirken jedoch dagegen. Realistisch ist, mit spürbaren Anpassungen zu rechnen und dafür vorzusorgen – über einen Beitragsentlastungstarif oder gezielte Rücklagen. Wer das von Anfang an einplant, erlebt später keine böse Überraschung.

Der Rückweg ist eng

Zurück in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung kommen Angestellte nur, wenn ihr Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist dieser Weg in aller Regel versperrt – dann bleibt nur der Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif oder den Basis- oder Standardtarif. Deshalb prüfen wir vor jedem Wechsel, wie stabil Ihre Einkommenssituation über die nächsten Jahrzehnte voraussichtlich ist.

Kostenloser Check

Kommt die PKV für Sie überhaupt in Frage?

Der Check prüft die Zugangsvoraussetzungen nach den Rechengrößen 2026 und ordnet ein, worauf es in Ihrer Situation ankommt. Er ersetzt keine Beratung – aber er verhindert, dass Sie sich mit einer Option beschäftigen, die für Sie gar nicht offensteht.

  • Prüft die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026)
  • Berücksichtigt Status, Alter und Familiensituation
  • Läuft in Ihrem Browser – keine Datenübertragung

PKV-Check

Stand 2026

Ergebnis

Zugang offen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Wechsel.

Worauf es bei Ihnen ankommt Beitragsstabilität im Alter

Planen Sie den Beitrag im Ruhestand von Anfang an mit ein.

Orientierung nach den Rechengrößen 2026, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt; Sonderzahlungen und Schwankungen können die Beurteilung verändern. Ob ein Wechsel tatsächlich sinnvoll und gesundheitlich möglich ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

Der Systemvergleich

GKV und PKV nebeneinander

Gesetzliche und private Kranken­ver­si­che­rung im Vergleich. Stand: August 2026.
KriteriumGesetzliche Kranken­ver­si­che­rungPrivate Kranken­ver­si­che­rung
BeitragsberechnungProzentsatz vom Einkommen, gedeckelt bei 5.812,50 € im MonatNach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang
ZugangFür alle Pflichtversicherten offenAngestellte ab 77.400 € Jahresgehalt; Selbstständige, Beamte und Studierende ohne Grenze
FamilieEhepartner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichertJede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag
LeistungsumfangGesetzlich festgelegt, durch den Gesetzgeber veränderbarVertraglich zugesagt und für die Vertragsdauer garantiert
GesundheitsprüfungKeineJa – Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung
Beitrag bei sinkendem EinkommenSinkt mitBleibt bestehen; nur ein Tarifwechsel senkt ihn
Beitrag im AlterRichtet sich nach Rente und weiteren EinkünftenAlterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, verhindern ihn aber nicht
KrankengeldAb dem 43. Tag, 2026 maximal 135,63 € pro TagNur wenn Krankentagegeld ausdrücklich vereinbart wurde
RückwegNur bei Unterschreiten der Entgeltgrenze; ab 55 Jahren praktisch versperrt

So gehen wir vor

Vier Schritte vor jeder Wechsel­entscheidung

Zugang prüfen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen überhaupt – und ist Ihr Einkommen dauerhaft stabil über der Grenze?

Langfristig rechnen

Wir stellen den PKV-Beitrag der GKV nicht nur heute gegenüber, sondern auch bei sinkendem Einkommen und im Ruhestand.

Gesundheit vorbereiten

Bei Vorerkrankungen klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer zu welchen Bedingungen annimmt.

Tarif festlegen

Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Krankentagegeld und Beitragsentlastung im Alter werden gemeinsam abgestimmt.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Fachbegriffe

Die wichtigsten PKV-Begriffe verständlich

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Auch Versicherungspflichtgrenze. Ab diesem regelmäßigen Bruttojahresgehalt können Angestellte die gesetzliche Kasse verlassen. 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat.
Alterungsrückstellung
Teil des Beitrags, der verzinst zurückgelegt wird, um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. Bei einem Wechsel des Versicherers geht ein Teil davon verloren.
Beitragsentlastungstarif
Zusatzbaustein, mit dem Sie heute mehr einzahlen, um den Beitrag ab einem festgelegten Alter dauerhaft zu senken. Sinnvoll, wenn heute Spielraum besteht.
Selbstbeteiligung
Jährlicher Betrag, den Sie selbst tragen, bevor der Versicherer leistet. Senkt den Beitrag spürbar, sollte aber zu Ihren Rücklagen passen.
Tarifwechselrecht
Anspruch nach § 204 VVG, innerhalb desselben Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln – unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen.
Basistarif
Auffangtarif mit einem Leistungsumfang vergleichbar der GKV. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt; Aufnahme ist ohne Risikozuschlag möglich.
Anwartschaftsversicherung
Vereinbarung, mit der Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter konservieren – etwa während eines Auslandsaufenthalts oder einer vorübergehenden Rückkehr in die GKV.
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Pro B Ver­sicherungs­makler

Wir raten auch ab, wenn es nicht passt

Der Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung ist für uns kein Standardabschluss. Stefanie Hein und Joris Hein rechnen die langfristige Perspektive durch – auch die unangenehmen Szenarien. Wenn die PKV in Ihrer Situation nicht trägt, sagen wir das deutlich und zeigen Ihnen, was in der gesetzlichen Kasse mit gezielten Zusatzbausteinen möglich ist.

  • Ehrliche Einordnung statt Verkaufsgespräch
  • Anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG auch für Bestandsverträge
  • Beratung in Saarbrücken oder per Video

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Das Maklerbüro habe ich auf der Suche nach einer privaten Kranken­ver­si­che­rung gefunden. Mittlerweile vergleicht es mir alle meine Verträge. Besonders zu schätzen habe ich gelernt, wenn es heißt „behalte den Vertrag, der ist gut“. Wann hört man das denn heute noch?
Vicki C.Google-Rezension
Ich bin im Rahmen meines Referendariates vor über 10 Jahren an Frau Hein „geraten“ und fühle mich seither gut beraten und informiert. Man fühlt sich mit seinen versicherungstechnischen Bedürfnissen ernst genommen und nicht genötigt irgendwelche Verträge abzuschließen, die man nicht möchte oder braucht.
Tanja K.Google-Rezension
Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

PKV-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Angestellte über der Entgeltgrenze, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Beamtinnen und Beamte aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland – vor Ort oder per Video. Auch wenn Ihr PKV-Vertrag ursprünglich woanders abgeschlossen wurde, prüfen wir ihn auf Tarifwechselmöglichkeiten nach § 204 VVG.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Private Kranken­versicherung – kurz und verständlich

Ab welchem Gehalt kann ich in die PKV wechseln?

Angestellte können 2026 wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € liegt – das entspricht 6.450 € im Monat. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt einschließlich fester Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende gilt diese Grenze nicht.

Ist die PKV günstiger als die gesetzliche Kasse?

Zu Beginn oft ja, besonders für junge, gesunde Gutverdiener ohne Familie. Langfristig ist die Rechnung komplizierter: Der PKV-Beitrag hängt nicht am Einkommen und sinkt deshalb nicht, wenn Sie weniger verdienen. Familienangehörige kosten jeweils extra. Ein reiner Beitragsvergleich zum heutigen Zeitpunkt führt regelmäßig in die Irre.

Was passiert mit dem Beitrag im Alter?

Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die den Anstieg dämpfen. Trotzdem steigen die Beiträge über die Jahre, weil medizinische Leistungen teurer werden und die Lebenserwartung steigt. Wer das einplant – etwa über einen Beitragsentlastungstarif oder gezielte Rücklagen – ist deutlich entspannter. Zusätzlich besteht jederzeit das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.

Kann ich von der PKV zurück in die GKV?

Nur unter engen Voraussetzungen. Angestellte kommen zurück, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückweg in aller Regel versperrt, sofern keine Familienversicherung greift. Bleiben dann nur noch Tarifwechsel innerhalb der PKV oder der Wechsel in den Basis- beziehungsweise Standardtarif.

Sind Kinder und Partner mitversichert?

Nein. Anders als in der gesetzlichen Kasse gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung – jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Familien mit einem Alleinverdiener und mehreren Kindern kann sich der Kostenvorteil dadurch ins Gegenteil verkehren.

Zahlt mein Arbeitgeber etwas dazu?

Ja. Angestellte erhalten auch in der PKV einen Arbeitgeberzuschuss. Er beträgt höchstens die Hälfte Ihres Beitrags und ist zusätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste – abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze.

Was ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG?

Ein gesetzlicher Anspruch, innerhalb Ihres eigenen Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln – unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Für gleichwertige Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung zulässig. Das ist häufig der wirksamste Hebel gegen einen zu hoch gewordenen Beitrag, und er wird viel zu selten genutzt.

Darf ich Gesundheitsdaten über das Formular schicken?

Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Arztberichte, Medikamentenlisten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Bereiche sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.