Angestellte · Selbstständige · Freiberufler
Die PKV ist keine bessere GKV, sondern ein anderes System – mit eigenen Regeln für Beitrag, Leistung und Alter. Der Wechsel ist eine der wenigen Versicherungsentscheidungen, die sich später kaum korrigieren lässt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob er zu Ihrer Situation passt.
Kurz erklärt
In die private Krankenversicherung wechseln können Angestellte, deren regelmäßiges Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt – 2026 sind das 77.400 €, also 6.450 € im Monat. Ohne Einkommensgrenze zugänglich ist die PKV für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende.
Der Beitrag richtet sich nicht wie in der GKV nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind nicht beitragsfrei mitversichert, sondern brauchen jeweils einen eigenen Vertrag. Der Rückweg in die gesetzliche Kasse ist ab 55 Jahren praktisch versperrt – deshalb muss die Entscheidung langfristig tragen, nicht nur im ersten Jahr.
Ehrlich betrachtet
Was im PKV-Tarif steht, gilt für die gesamte Vertragsdauer und kann vom Versicherer nicht einseitig gestrichen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt dagegen der Gesetzgeber den Leistungskatalog und kann ihn verändern. Für viele ist das der eigentliche Grund für den Wechsel – nicht das Chefarztzimmer, sondern die Verbindlichkeit.
Wer gut verdient, zahlt in der PKV bei gleichem Alter und Gesundheitszustand oft weniger als in der GKV. Das kehrt sich aber um, sobald das Einkommen sinkt – etwa in der Elternzeit, bei einem Auftragseinbruch oder im Ruhestand. Der PKV-Beitrag bleibt dann, wo er ist, während der GKV-Beitrag mitsinken würde. Genau hier entstehen die meisten Enttäuschungen.
In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Für Familien mit einem Alleinverdiener und mehreren Kindern kehrt sich der Kostenvorteil dadurch häufig ins Gegenteil um.
Die entscheidende Frage lautet nicht „Was kostet die PKV heute?", sondern „Kann ich diesen Beitrag auch mit 70 noch zahlen – und was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?"
Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die den Anstieg im Alter dämpfen. Steigende medizinische Kosten und höhere Lebenserwartung wirken jedoch dagegen. Realistisch ist, mit spürbaren Anpassungen zu rechnen und dafür vorzusorgen – über einen Beitragsentlastungstarif oder gezielte Rücklagen. Wer das von Anfang an einplant, erlebt später keine böse Überraschung.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen Angestellte nur, wenn ihr Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist dieser Weg in aller Regel versperrt – dann bleibt nur der Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif oder den Basis- oder Standardtarif. Deshalb prüfen wir vor jedem Wechsel, wie stabil Ihre Einkommenssituation über die nächsten Jahrzehnte voraussichtlich ist.
Kostenloser Check
Der Check prüft die Zugangsvoraussetzungen nach den Rechengrößen 2026 und ordnet ein, worauf es in Ihrer Situation ankommt. Er ersetzt keine Beratung – aber er verhindert, dass Sie sich mit einer Option beschäftigen, die für Sie gar nicht offensteht.
Ergebnis
Zugang offenSie erfüllen die Voraussetzungen für einen Wechsel.
Planen Sie den Beitrag im Ruhestand von Anfang an mit ein.
Orientierung nach den Rechengrößen 2026, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt; Sonderzahlungen und Schwankungen können die Beurteilung verändern. Ob ein Wechsel tatsächlich sinnvoll und gesundheitlich möglich ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Der Systemvergleich
| Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | Prozentsatz vom Einkommen, gedeckelt bei 5.812,50 € im Monat | Nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang |
| Zugang | Für alle Pflichtversicherten offen | Angestellte ab 77.400 € Jahresgehalt; Selbstständige, Beamte und Studierende ohne Grenze |
| Familie | Ehepartner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert | Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag |
| Leistungsumfang | Gesetzlich festgelegt, durch den Gesetzgeber veränderbar | Vertraglich zugesagt und für die Vertragsdauer garantiert |
| Gesundheitsprüfung | Keine | Ja – Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung |
| Beitrag bei sinkendem Einkommen | Sinkt mit | Bleibt bestehen; nur ein Tarifwechsel senkt ihn |
| Beitrag im Alter | Richtet sich nach Rente und weiteren Einkünften | Alterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, verhindern ihn aber nicht |
| Krankengeld | Ab dem 43. Tag, 2026 maximal 135,63 € pro Tag | Nur wenn Krankentagegeld ausdrücklich vereinbart wurde |
| Rückweg | — | Nur bei Unterschreiten der Entgeltgrenze; ab 55 Jahren praktisch versperrt |
So gehen wir vor
Erfüllen Sie die Voraussetzungen überhaupt – und ist Ihr Einkommen dauerhaft stabil über der Grenze?
Wir stellen den PKV-Beitrag der GKV nicht nur heute gegenüber, sondern auch bei sinkendem Einkommen und im Ruhestand.
Bei Vorerkrankungen klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer zu welchen Bedingungen annimmt.
Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Krankentagegeld und Beitragsentlastung im Alter werden gemeinsam abgestimmt.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für uns kein Standardabschluss. Stefanie Hein und Joris Hein rechnen die langfristige Perspektive durch – auch die unangenehmen Szenarien. Wenn die PKV in Ihrer Situation nicht trägt, sagen wir das deutlich und zeigen Ihnen, was in der gesetzlichen Kasse mit gezielten Zusatzbausteinen möglich ist.
Was Kundinnen und Kunden sagen
Das Maklerbüro habe ich auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung gefunden. Mittlerweile vergleicht es mir alle meine Verträge. Besonders zu schätzen habe ich gelernt, wenn es heißt „behalte den Vertrag, der ist gut“. Wann hört man das denn heute noch?
Ich bin im Rahmen meines Referendariates vor über 10 Jahren an Frau Hein „geraten“ und fühle mich seither gut beraten und informiert. Man fühlt sich mit seinen versicherungstechnischen Bedürfnissen ernst genommen und nicht genötigt irgendwelche Verträge abzuschließen, die man nicht möchte oder braucht.
Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Angestellte über der Entgeltgrenze, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Beamtinnen und Beamte aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland – vor Ort oder per Video. Auch wenn Ihr PKV-Vertrag ursprünglich woanders abgeschlossen wurde, prüfen wir ihn auf Tarifwechselmöglichkeiten nach § 204 VVG.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Angestellte können 2026 wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € liegt – das entspricht 6.450 € im Monat. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt einschließlich fester Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende gilt diese Grenze nicht.
Zu Beginn oft ja, besonders für junge, gesunde Gutverdiener ohne Familie. Langfristig ist die Rechnung komplizierter: Der PKV-Beitrag hängt nicht am Einkommen und sinkt deshalb nicht, wenn Sie weniger verdienen. Familienangehörige kosten jeweils extra. Ein reiner Beitragsvergleich zum heutigen Zeitpunkt führt regelmäßig in die Irre.
Ein Teil Ihres Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, die den Anstieg dämpfen. Trotzdem steigen die Beiträge über die Jahre, weil medizinische Leistungen teurer werden und die Lebenserwartung steigt. Wer das einplant – etwa über einen Beitragsentlastungstarif oder gezielte Rücklagen – ist deutlich entspannter. Zusätzlich besteht jederzeit das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.
Nur unter engen Voraussetzungen. Angestellte kommen zurück, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückweg in aller Regel versperrt, sofern keine Familienversicherung greift. Bleiben dann nur noch Tarifwechsel innerhalb der PKV oder der Wechsel in den Basis- beziehungsweise Standardtarif.
Nein. Anders als in der gesetzlichen Kasse gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung – jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Familien mit einem Alleinverdiener und mehreren Kindern kann sich der Kostenvorteil dadurch ins Gegenteil verkehren.
Ja. Angestellte erhalten auch in der PKV einen Arbeitgeberzuschuss. Er beträgt höchstens die Hälfte Ihres Beitrags und ist zusätzlich auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste – abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein gesetzlicher Anspruch, innerhalb Ihres eigenen Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln – unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Für gleichwertige Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung zulässig. Das ist häufig der wirksamste Hebel gegen einen zu hoch gewordenen Beitrag, und er wird viel zu selten genutzt.
Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Arztberichte, Medikamentenlisten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.